Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss veröffentlicht vier neue Förderbekanntmachungen
Im zweistufigen Förderverfahren gibt es eine themenoffene und eine themenspezifische Förderbekanntmachung sowie im einstufig kurzen und einstufig langen Förderverfahren jeweils eine themenoffene Förderbekanntmachung.
Förderbekanntmachungen im Bereich der Versorgungsforschung sind für den 20. Juni 2025 geplant. Hierzu gehört auch eine Förderbekanntmachung zur (Weiter-)Entwicklung medizinischer Leitlinien.
Da Antragstellende entscheiden müssen, über welches der verschiedenen Verfahren eine Förderung angestrebt wird, stellt der Innovationsausschuss neben den Förderbekanntmachungen auch eine vergleichende Übersicht zur Verfügung:
Überblick für die Einreichung Ihres Antrags auf die passende Verfahrensart und Förderbekanntmachung
Quellen:
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Pressemitteilung vom 24.01.2025
Der Paritätische, Fachinfo vom 27.01.2025
Hedy Kerek-Bodden bringt die Perspektive und die Belange von an Krebs Erkrankten ein
Als große Wertschätzung für die Arbeit der unabhängigen Krebs-Selbsthilfe sieht Hedy Kerek-Bodden, Vorsitzende des Bundesverbands Haus der Krebs-Selbsthilfe, ihre Berufung in den Deutschen Ethikrat Ende 2024.
Sie ist die nächsten vier Jahre die einzige Patientenvertreterin in diesem Gremium und will dort insbesondere die Perspektive und die Belange von an Krebs Erkrankten, von Menschen mit einer erblichen Veranlagung für eine Krebserkrankung sowie den Angehörigen einbringen.
Der vollständige Beitrag:
Hedy Kerek-Bodden: Patientenvertreterin im Deutschen Ethikrat
Eva Richter-Kuhlmann, 2025
Der Deutsche Ethikrat gibt mit seinen Stellungnahmen und Empfehlungen Orientierung für die Gesellschaft und die Politik. Die Mitglieder werden von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Deutschen Bundestages ernannt.
Quellen:
Deutsches Ärzteblatt, digitale Ausgabe vom 24.01.2025
Deutscher Ethikrat, www.ethikrat.org
Hoffnung auf Diagnosen steigt
Der europaweiten Expertengruppe "Solve-RD" (solving the unsolved rare diseases) ist es in den vergangenen Jahren gelungen, in mehr als 500 unklaren Fällen eine Diagnose zu stellen und bei 250 weiteren zu vermuten.
Die Zahl der neu entdeckten seltenen Erkrankungen steigt nahezu täglich an. In der Datenbank Orphanet sind derzeit fast 6.500 Krankheiten registriert. Experten schätzen, dass 3,5 bis 6 Prozent aller Menschen an einer seltenen Erkrankung leiden. Definiert ist sie durch eine Prävalenz von weniger als 50 Fälle auf 100.000 Menschen. Mehr als 70 Prozent dieser Erkrankungen haben eine genetische Ursache, die sich im Prinzip durch die Analyse aller Protein-kodierenden Gene (Exom) oder des gesamten Erbguts (Genom) herausfinden lässt.
Das Projekt "Solve-RD" (2018-2022) wurde kürzlich als „European Rare Disease Research Alliance“ (ERDERA) verlängert, an dem sich nunmehr mehr als 180 Organisationen beteiligen, darunter erneut mehrere deutsche Zentren.
Durch die Analyse einer noch größeren Anzahl von Daten und die Zusammenarbeit mit weiteren medizinischen Zentren in Europa sollen weitere Patient*innen mit unklaren Erkrankungen eine Diagnose erhalten. Damit könnte einigen Patient*innen eine Therapie angeboten werden.
Quelle:
Deutsches Ärzteblatt, Nachricht vom 21.01.2025
Patientenvertretung fordert die Aufnahme der Metachromatischen Leukodystrophie (MLD)
Auf Antrag der Patientenvertretung wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Aufnahme der Metachromatischen Leukodystrophie (MLD) in das bestehende Neugeborenen-Screening beraten.
Mit dem Antrag strebt die Patientenvertretung an, das bestehende Screeningprogramm in Deutschland um die genannte Zielerkrankung zu erweitern.
MLD ist eine seltene genetische Stoffwechselerkrankung. Eine Pilotstudie aus Deutschland hat gezeigt, dass MLD im Rahmen des Neugeborenen-Screenings zuverlässig und sicher diagnostiziert werden kann.
„Das ist für uns ein großer Meilenstein. Nur durch das Neugeborenen-Screening auf MLD haben alle erkrankten Kinder die Chance auf eine lebensrettende Therapie und eine altersentsprechende Entwicklung“, so Michael Scholz, Patientenvertreter im G-BA und Vorsitzender der Organisation Europäische Vereinigung gegen Leukodystrophien (ELA Deutschland e.V.).
Gemeinsame Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss vom 16.01.2025
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Meldung vom 16.01.2025
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) nimmt Antrag der Patientenvertretung auf Bewertung der Methode an
Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Akupunktur in der Migräneprophylaxe genauso effektiv ist wie die medikamentöse Standardtherapie. Sie reduziert die Zahl und Stärke der Attacken nachweislich und ist zudem nebenwirkungsarm. Auf Basis dieser Erkenntnisse hat die Patientenvertretung einen Antrag auf Bewertung dieser Methode formuliert und begrüßt das damit angestoßene Beratungsverfahren ausdrücklich.
„Die Bewertung der Akupunktur durch den G-BA ist ein bedeutender Schritt, um Migränepatientinnen und -patienten eine weitere therapeutische Möglichkeit zu bieten“, betont Patientenvertreterin Veronika Bäcker von der MigräneLiga e.V. Deutschland.
Ziel der Patientenvertretung ist es, die Akupunktur zur Migräneprohylaxe in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen.
Gemeinsame Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss vom 16.01.2025
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Meldung vom 16.01.2025
Psychotherapeutische Sprechstunden dürfen künftig auch als Videosprechstunde durchgeführt werden.
Außerdem wird eine laufende Psychotherapie im Falle eines Wechsels der Krankenkasse von der neuen Kasse nicht erneut fachlich-inhaltlich überprüft. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Quelle: Ärzteblatt, Nachricht vom 20.12.2024
Pilotphase der Einführung der erweiterten elektronischen Patientenakte 3.0 startet in den Modellregionen
In der kommenden Woche, am 15. Januar 2025, beginnt die Pilotphase der Einführung der erweiterten elektronischen Patientenakte 3.0 (ePA 3.0) in den Modellregionen, es werden dann ausgewählte Praxen in Hamburg, Franken, Nordrhein und Westfalen-Lippe die ePA 3.0 einführen.
Bereits in der Vergangenheit wurde im Zusammenhang mit der ePA die Datensicherheit thematisiert, unter anderem auch von uns wurde in jeder Stellungnahme zur Digitalisierung des Gesundheitswesens darauf hingewiesen, dass die Datensicherheit sowie die Datenhoheit der Patientinnen und Patienten die oberste Priorität haben muss.
Leider hat sich in der Praxis bereits erwiesen, dass die Gesundheitsdaten nicht sicher sind: Cyberangriffe auf das Gesundheitswesen sind keine Seltenheit. Vor zwei Jahren traf es den Krankenkassendienstleister BITMARK, der maßgeblich an der EPA beteiligt ist. 300.000 Namen, Geburtsdaten und Versicherungsnummern wurden abgegriffen und ins Darknet gestellt. Drei Monate später kam der nächste Angriff.
Nun kurz vor der Testphase der Einführung der ePA 3.0 warnt auch der Chaos Computer Club (CCC): Mit wenig Aufwand könnten sich Hacker gültige Heilberufsausweise sowie Gesundheitskarten Dritter beschaffen und auf Gesundheitsdaten zugreifen. Live demonstriert wurde dies von Martin Tschirsich und Bianca Kastl auf dem 38. Chaos Communication Congress in Hamburg anhand einer Reihe simpler Sicherheitslücken, die Außentäter ausnutzen können. Es gelang ihnen ohne Umstände, sich Zugang zur "ePA für alle" zu verschaffen. Dies war unter anderem aufgrund von Mängeln in den Spezifikationen möglich. So konnten sie die Zugriffstoken für Akten beliebiger Versicherter erstellen – ohne Stecken der elektronischen Gesundheitskarte. Weitere Gründe für Sicherheitslücken seien etwa Mängel in den Ausgabeprozessen, den Beantragungsportalen sowie im "real existierenden Umgang" mit den Karten, d. h. der Umgang mit der ePA durch die Patientinnen und Patienten.
Die Gematik, zuständig für die Einführung der ePA, weist in ihrer Stellungnahme zu den Vorwürfen des CCC darauf hin, dass sie Lösungen gegen mögliche Hackerangriffe konzipiert und diese bereits teilweise umsetzt. Die Stellungnahme der Gematik finden Sie unter: www.gematik.de
Hintergrund:
Die "elektronische Patientenakte für alle" soll Versicherten den bürokratischen Aufwand und Papier sparen und mehr Übersicht bringen. Außerdem ist sie für den sicheren Austausch von Daten im Gesundheitswesen gedacht. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben angekündigt, diese Phase eng zu begleiten und ein Feedback an die für die Digitalisierung zuständige Gematik und das Bundesgesundheitsministerium zurückzuspielen.
Die Kassenärtzliche Bundesvereinigung (KBV) erwartet für die Praxen neben einem hohen Zeit- und Verwaltungsaufwand durch die Einführung der ePA auch einen Aufklärungsaufwand für die Patientinnen und Patienten, weshalb sie ein umfangreiches Informationspaket bereit stellt. Die Informationen richten sich vorwiegend an Ärztinnen und Ärzte, aber auch Patientinnen und Patienten finden hier interessante Informationen: www.kbv.de
Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V., E-Mail vom 09.01.2025
Sozialverband VdK gibt einen kurzen Überblick
Elektronische Patientenakte, Mindestlohn, Pflegegeld und der GKV-Zusatzbeitrag: Im neuen Jahr treten im Sozialrecht zahlreiche Änderungen in Kraft.
Der Sozialverband VdK gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuerungen: www.vdk.de
Quelle: SEKIS Berlin, Newsletter 01/2025
Neues Nationales Register für Seltene Erkrankungen (NARSE)
Über Patienten mit seltenen chronischen Erkrankungen ist hierzulande nur wenig bekannt. Auf Initiative der "Eva Luise Köhler und Horst Köhler Stiftung" soll ein Nationales Register diese Lücke schließen.
In Europa gilt eine Krankheit als selten, wenn weniger als fünf von 10.000 Personen betroffen sind. Allein in Deutschland sind das etwa vier Millionen Menschen. Die Zahl ist jedoch lediglich eine Schätzung, denn bislang gibt es hierzulande keinen fundierten Überblick über diese Patientengruppe. Forschung und Versorgung sind mitunter regelrecht im Blindflug unterwegs, was die Entwicklung von evidenzbasierten Behandlungen und neuen Therapien enorm erschwert.
Nationales Register für Seltene Erkrankungen (NARSE)
Das muss sich ändern, denn nur wer verlässliche Daten hat, kann wirkungsvoll handeln. Gerade bei den mehr als 6.000 verschiedenen bekannten Seltenen Erkrankungen mit zum Teil sehr geringen Fallzahlen sind medizinische Register wichtige Instrumente der Epidemiologie. Aus diesem Grund hat unsere Stiftung ein Nationales Register für Seltene Erkrankungen (NARSE) angestoßen, um die Sichtbarkeit der Krankheitslast von Seltenen und vor allem auch ultraseltenen Erkrankungen zu erhöhen.
Das NARSE arbeitet nach standardisierten Prinzipien, was den Datenaustausch auf europäischer und internationaler Ebene ermöglicht. Betroffene können sich somit vernetzen und dank besserer Informationen leichter vom medizinischen Fortschritt profitieren. Zunächst werden die Registereinträge von behandelnden Ärztinnen und Ärzten vorgenommen, perspektivisch soll dies auch den Betroffenen selbst möglich sein. Ein Evaluationsprojekt überprüft, inwiefern das Register auf Akzeptanz bei den Nutzenden trifft und Versorgungslücken schließen kann.
Daten zu teilen, ist Voraussetzung für den medizinischen Fortschritt. Es muss eine Aufgabe der Daseinsvorsorge in unserem Gesundheitssystem sein, für die Betroffenen einen sicheren und geschützten Raum für Wissenstransfer und eine Basis für Forschung und Innovation zu schaffen. Das Register eröffnet den „Waisen der Medizin“ Zugang zu medizinischem Fortschritt.
Nationales Register für Seltene Erkrankungen (NARSE)
Quelle: SEKIS Berlin, Newsletter 01/2025
Aufruf der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) zu Gesprächen rund um Demokratie
Im Vorfeld der Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 möchte die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) Gespräche rund um Demokratie und die Wahlen anregen, um hiermit den direkten Austausch unterschiedlicher Meinungen zu unterstützen. Sie ruft hierfür zur Registierung von »Räumen für Demokratie« auf.
Bei den gesuchten Räumen handelt es sich um reale und analoge Orte, an denen sich ohne Vorbedingungen und »erhobenen Zeigefinger« offen ausgetauscht werden kann. Mit der Anmeldung eines Ortes auf der Programmseite der bpb wird zudem die Überparteilichkeit der jeweiligen Ortebetreiber bestätigt. Diese können z.B. Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Vereine, kulturellen Einrichtungen wie Buchläden oder Kulturzentren sein. Die bpb setzt auf eine breite Vielfalt der beteiligten Akteure, um mit der Aktion möglichst viele unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen zu erreichen.
Nach dem Ausfüllen des Registrierung kann eine Plakette »Raum für Demokratie« heruntergeladen und ausgedruckt werden, um die Räumlichkeiten damit sichbar als Teil der Aktion zu kennzeichnen. Zudem wird der Ort auf einer interaktiven Deutschlandkarte auf der Website der Bundeszentrale dargestellt.
Räume für Demokratie – Sie können sich beteiligen!
Informationen: www.bpb.de
Quelle: Netzwerk Bürgerbeteiligung, Meldung vom 20.12.2024
Neues Instrument für die Realisierung von Beteiligungs-, Mitwirkungs- und Kooperationsprozessen auf kommunaler Ebene
Angesichts der steigenden Bedeutung von Beteiligungs- und Mitwirkungsprozessen stellt sich die Frage nach der Sicherung einer qualitativ guten Umsetzung immer drängender.
Bereits Anfang 2013 hat das Netzwerk Bürgerbeteiligung seine Qualitätskriterien Bürgerbeteiligung veröffentlicht, die hierbei eine wichtige Unterstützung bieten. Nun gehen wir anknüpfend daran einen Schritt weiter. Die Stiftung Mitarbeit und das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) entwickeln aktuell den »QualitätsCheck Beteiligung & Mitwirkung«.
Hierbei entsteht ein Instrument, das Einwohner*innen sowie Akteur*innen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik bei der Realisierung von Beteiligungs-, Mitwirkungs- und Kooperationsprozessen auf kommunaler Ebene unterstützt. Anhand zentraler Fragen wird eine Orientierungshilfe entwickelt, die den Weg zu einer qualitativ guten Beteiligung und Mitwirkung eröffnet.
In 2025 hat das Netzwerk die Gelegenheit, den QualitätsCheck in verschiedenen Beteiligungs- und Mitwirkungsprozessen zu erproben und weiterzuentwickeln. Informationen zu den konkreten Abläufen folgen im ersten Quartal 2025.
Quelle: Netzwerk Bürgerbeteiligung, eNewsletter Nr. 4/2024
KOSKON NRW startet 2025 in die zweite Phase des Projektes "Reha beendet – und jetzt?"
Das Projekt findet in Kooperation mit der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und in einem ersten Durchlauf mit den Kontaktstellen Essen und Oberhausen statt.
Ziel des Projektes ist es, die Selbsthilfe in das Portfolio ambulanter Reha-Kliniken in der Region Rheinland einzubinden und eine Verstetigung zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde ein Patient*innen-Flyer entwickelt.
Quelle: KOSKON INFOBRIEF Dezember 2024
Studienergebnisse veröffentlicht und Fragebogen zur erlebten Patient*innenorientierung (EPAT) entwickelt
Auch wenn die Studie „Messung von Patient:innenorientierung mittels patient:innenberichteter Erfahrungsmaße“ (Patient*innenerfahrungen im Gesundheitswesen; englische Abkürzung: ASPIRED) vom Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf bereits vor einem Jahr erfolgreich abgeschlossen wurde, gibt es Neuigkeiten:
- Es wurde ein Fragebogen zur erlebten Patient*innenorientierung (EPAT) entwickelt und seine Eigenschaften getestet.
- Die Studie zu den Ergebnissen des EPAT-64 in der internationalen Fachzeitschrift „BMJ Quality & Safety“ veröffentlicht.
Der Fragebogen kann flexibel sowohl in der Forschung als auch der Gesundheitsversorgung eingesetzt werden. Zum Beispiel bietet er Behandelnden die Möglichkeit direkte Rückmeldungen von ihren Patient*innen zur Patient*innenorientierung ihrer Behandlung zu erhalten und so Maßnahmen abzuleiten, um die Patient*innenorientierung zu steigern.
Ob die Maßnahmen wirken, kann ebenfalls mit dem EPAT erfasst werden. In der Forschung kann der Fragebogen zudem eingesetzt werden um zum Beispiel den Ist-Zustand von Patient*innenorientierung zu erfassen und Faktoren zu identifizieren, die die Patient*innenorientierung beeinflussen.
Die Forschungsgruppe „Patient:innenzentrierte Versorgung: Evaluation und Umsetzung“ hat mehrere Versionen entwickelt:
- Der EPAT-64 erfasst 16 Dimensionen von Patient*innenorientierung mit je vier Aussagen. Dabei ist es möglich auch nur einzelne Dimensionen passend zur eigenen Fragestellung auszuwählen anstatt den gesamten
- Der kürzere EPAT-16 erfasst einen Gesamteindruck von Patient*innenorientierung mit 16 Aussagen.
Zu beiden Fragebögen gibt es jeweils eine Version für den ambulanten und eine für den stationären Kontext.
Damit der EPAT gut nutzbar ist, war es den Forschenden wichtig, dass er allen interessierten Personen frei zu Verfügung steht. Aus diesem Grund ist der Fragebogen mit einer so genannten Creative-Commons-Lizenz lizenziert, die eine breite Nutzung des Fragebogens erlaubt. Die verschiedene Versionen des EPAT können hier heruntergeladen werden: www.uke.de/epat
Studienergebnisse des EPAT-64
Die Hauptpublikation der Studie zu den Ergebnissen des EPAT-64 wurde in der internationalen Fachzeitschrift „BMJ Quality & Safety“ veröffentlicht. In der Publikation wird die psychometrische Testung und die finale Auswahl der Aussagen für den EPAT beschrieben. Es ist in Englisch verfasst und Open Access veröffentlicht, also für alle Personen kostenlos zugänglich. Sie finden den Artikel unter folgender Referenz und Link:
Christalle, E. / Zeh, S. / Führes, H. et al.: Through the patients’ eyes: psychometric evaluation of the 64-item version of the Experienced Patient-Centeredness Questionnaire (EPAT-64). BMJ Quality & Safety, Published Online First: 16 October 2024. doi: 10.1136/bmjqs-2024-017434
Quelle und Text:
Universitätsklinikum Eppendorf, Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, Forschungsgruppe „Patient:innenzentrierte Versorgung: Evaluation und Umsetzung“, 12. Newsletter 12/24 vom 23.12.2024
Aktuelle Transparenzinformationen zur Pauschalförderung für gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in 2024
Die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene veröffentlicht jährlich Transparenzangaben zur Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Auf der Internetseite des Verbands der Ersatzkassen (vdek) wurde nun die alljährliche Übersicht zur Pauschalförderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe auf Bundesebene veröffentlicht.
Im Förderjahr 2024 wurde demnach die Basisarbeit von 298 Selbsthilfeorganisationen sowie der bundesweiten Selbsthilfekontaktstelle NAKOS mit gut 13,2 Millionen Euro unterstützt. Diese Summe beinhaltet auch über die Pauschalförderung geförderte, einzelne Projekte von Dachorganisationen der Selbsthilfe. Die Fördersumme auf dieser Förderebene ist damit in den letzten Jahren in etwa gleichbleibend (2023: 13,1;2022: 13,2 Millionen).
Angaben der vdek zur Pauschalförderung 2024
Laut Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, herausgegeben vom GKV-Spitzenverband, dient die kassenartenübergreifende Pauschalförderung zur Finanzierung der Basisarbeit der gesundheitsbezogenen Selbsthilfestrukturen im Sinne einer institutionellen Bezuschussung.
Weitere Informationen der NAKOS:
Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen
Statistische Angaben der NAKOS zur Selbsthilfeförderung
Text: David Brinkmann
Patientenvertretung begrüßt Fortschritt
Sieben Jahre nach Beginn der Beratungs- und Entwicklungsarbeiten, die auf einen Antrag der Patientenvertretung zurückgehen, hat der Gemeinsame Bun-desausschuss (G-BA) heute die Aufnahme des Qualitätssicherungsverfahrens zur Diagnostik und Therapie von Sepsis (QS Sepsis) in die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) be-schlossen. Ab Januar 2026 wird dieses Verfahren maßgeblich zur Verbesserung der Behandlungsqualität in deutschen Krankenhäusern beitragen.
Die Einführung von QS Sepsis markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Vermeidung einer der häufigsten Todesursachen in Krankenhäusern.
Dr. Frank Brunsmann, Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Qualitätssicherung, äußerte sich optimistisch: „QS Sepsis wird dazu beitragen, Behandlungsstandards zu verbessern und viele vermeidbare Todesfälle und dauerhafte Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Sepsis zu verhindern. Wir danken allen, die zu dieser wichtigen und einvernehmlich gefassten Entscheidung beigetragen haben, und sehen der Implementierung mit Zuversicht entgegen.“
Gemeinsame Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss vom 19.12.2024
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Meldung vom 19.12.2024
Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss begrüßt Entscheidung und sieht auch Anlass zur Besorgnis
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die ASV um neue Indikationen erweitert als auch die Beratungsthemen für 2025 bekannt gegeben
Zukünftig können sich Patient*innen nach allogener Stammzelltransplantation (alloSZT) sowie Patient*innen mit Tumoren des lymphatischen und blutbildenden Gewebes und schweren Erkrankungen der Blutbildung durch interdisziplinäre ASV-Teams behandeln lassen. Der G-BA hat hierbei unter anderem die in den ASV-Teams zu beteiligenden Facharztgruppen sowie den Inhalt von Diagnostik und Behandlung festgelegt.
Die Patientenvertretung begrüßt die Entscheidung, sieht jedoch auch Anlass zur Besorgnis. Ab dem 1. Januar 2025 wird die jährliche Mindestmenge für die Behandlung mit gespendeten körperfremden (allogenen) Stammzellen von 25 auf 40 Transplantationen pro Krankenhausstandort angehoben, wie es bereits am 15.12.2022 beschlossen wurde.
„Das wird die Versorgungslandschaft verändern“, erklärt Joachim Urmelt, themenspezifischer Patientenvertreter im G-BA. „Wir hoffen, mit der ASV die lebenslange qualifizierte Versorgung für Patient:innen nach alloSZT zu sichern, da sie nach der Transplantation häufig mit Komplikationen wie schwerwiegenden immunologischen Reaktionen an Haut, Leber, Darm oder Augen kämpfen. Wichtig ist aber, dass die Versorgung mit der erforderlichen Qualität und dabei möglichst wohnortnah für die Betroffenen erreichbar bleibt bzw. wird. Hier hätten wir uns eindeutigere Vorgaben durch den G-BA gewünscht.“
Weitere ASV-Angebote für 2025 angekündigt – Versorgungslücken bleiben bestehen
Der G-BA hat darüber hinaus festgelegt, dass im kommenden Jahr das Kurzdarm-Syndrom und die angeborenen Skelettsystemfehlbildungen im G-BA beraten werden. Diese Entscheidung stößt bei der Patientenvertretung auf Kritik, denn die Auswahl der Erkrankungen für die ASV sollte sich an bestehenden Versorgungsdefiziten orientieren.
Gemeinsame Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss vom 19.12.2024
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Meldung vom 19.12.2024
Koordinierte, zeitnahe und bedarfsgerechte Versorgung bei Long COVID ab 1. Januar 2025
Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) für eine koordinierte berufsgruppenübergreifende Versorgung bei Verdacht auf Long-COVID oder eine Erkrankung, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweist, kann ab dem 1. Januar 2025 ihre Wirkung entfalten.
Der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat zu diesem Stichtag nun die bislang noch ausstehenden Abrechnungsziffern für die in diesem Rahmen von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten zu erbringenden Leistungen festgelegt. Ziel der Long-COVID-Richtlinie des G-BA ist es unter anderem, dass die oft unspezifischen Symptome standardisiert abgeklärt werden und je nach Schweregrad und Komplexität der Erkrankung die ambulanten Strukturen und Angebote bedarfsgerecht genutzt werden. Damit dies gelingt, soll eine ärztliche Ansprechperson, in der Regel wird das eine Hausärztin oder ein Hausarzt sein, die notwendigen Untersuchungen und Behandlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten koordinieren.
Zur vollständigen Pressemitteilung
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 13.12.2024
NAKOS PERSPEKTIVE zu bürgerschaftlichem Engagement in der gemeinschaftlichen Selbsthilfe
In Deutschland engagieren sich zahlreiche Menschen ehrenamtlich und leisten damit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. In der neuen NAKOS PERSPEKTIVE stellen wir insbesondere die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements in der Selbsthilfe in den Mittelpunkt.
In der gemeinschaftlichen Selbsthilfe unterstützen sich Menschen gegenseitig und auch die Arbeit in Unterstützungsstrukturen wird oftmals ehrenamtlich geleistet. Allerdings kann staatliches Handeln dadurch nicht aus der Pflicht genommen werden. Ebenso kann bürgerschaftliches Engagement nicht die alleinige Antwort auf aktuelle Herausforderungen wie den Fachkräftemangel oder den demographischen Wandel für das Gesundheitswesen sein. Und es muss gute Rahmenbedingungen geben, die die Menschen in ihrem Engagement stärken.
NAKOS PERSPEKTIVE 1|2024 |Engagierte Menschen brauchen zuverlässige Unterstützung
Chancen und Grenzen bürgerschaftlichen Engagements in der gemeinschaftlichen Selbsthilfe
David Brinkmann | NAKOS 2024
Online-Dialogplattform vernetzt bundesweit Fachkräfte in der Selbsthilfeunterstützung
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. hat auch 2024 wieder zu digitalen Fachaustauschen zum Thema Pflegeselbsthilfe eingeladen und führt damit die im Jahr 2022 gestartete Reihe von Online-Treffen kontinuierlich fort.
Am 9. Juli fand die erste Online-Dialogplattform in 2024 statt, an der 75 Mitarbeitende von Selbsthilfekontaktstellen in Deutschland teilgenommen haben. Den Kolleg*innen aus den Kontaktstellen wurde ein neues Internetangebot zu Thema Pflegeselbsthilfe vorgestellt, welches durch wertvolle Best-Practise-Beispiele von Kontaktstellenmitarbeitenden ergänzt wurde.
Am 5. Dezember 2024 konnten 60 Teilnehmende aus Selbsthilfekontaktstellen zum Thema Gründung von Pflege-Selbsthilfegruppen begrüßt werden. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie die Zielgruppe erreicht und bedürfnisorientiert durch die Kontaktstellenarbeit unterstützt werden kann.
Fokus der Online-Dialogplattform ist es, Fachkräfte in der Selbsthilfeunterstützung deutschlandweit zum Thema Selbsthilfe und Pflege zu vernetzen. Dies bewerteten die Teilnehmenden im Konsens als hilfreich und motivierend. So wurden Einblicke in die Arbeit der verschiedenen Kontaktstellen bundesweit gewährt und neue Impulse für die eigene Kontaktstellenarbeit gegeben.
Die Online-Dialogplattform wird im Projektzusammenhang „Stärkung des Selbsthilfepotenzials bei pflegenden Angehörigen durch Selbsthilfekontaktstellen“ durchgeführt.
Weitere Informationen Thema Pflegeselbsthilfe finden Sie hier: www.dag-shg.de
Text: Anja Schödwell
Entlastung und Selbststärkung in der Vorweihnachtszeit
Die Adventszeit bringt nicht nur Besinnung und Vorfreude, sondern auch Herausforderungen mit sich – insbesondere für Pflegende Angehörige. Um in dieser besonderen Zeit Licht und Unterstützung zu bieten, haben die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz, die Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe und das Servicezentrum zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege einen digitalen Adventskalender für Sie erstellt.
Hinter jedem Türchen verbirgt sich ein hilfreiches Angebot: Von informativen Materialien über Entlastungsangebote bis hin zu Inhalten zur Selbststärkung. Entdecken Sie neue Perspektiven, nehmen Sie sich eine Auszeit und lassen Sie sich ermutigen – Sie sind nicht allein!
Digitaler Adventskalender für Pflegende Angehörige
Quelle: Fach- und Koordinierungsstelle Alter, Pflege und Demenz, Newsletter vom 29.11.2024
Dokumentation der DAG SHG Jahrestagung 2024 in Berlin jetzt online
Die diesjährige Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) fand vom 16. bis 18. September in Berlin statt. Es nahmen 150 Selbsthilfeaktive, Fachkräfte und Multiplikator*innen der Selbsthilfe und Selbsthilfeunterstützung teil, um sich über die fachliche Arbeit und praktische Lösungen in der Selbsthilfe miteinander auszutauschen. Dabei wurde in diesem Jahr die „Gruppe“ thematisch in den Mittelpunkt der Tagung gestellt und aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet.
Das vielfältige Programm der Tagung kann nun in unserer Dokumentation nachverfolgt werden. Die Fachvorträge, Zusammenfassungen und Ergebnisse der insgesamt elf Workshops und einen Gesamtbericht zum Nachlesen finden Sie hier: www.dag-shg.de
Elektronische Patientenakte für alle, Beitragserhöhungen, Amalgam-Verbot
Während das Digitalagentur-Gesetz und auch das „Gesundes-Herz-Gesetz“ aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen des Bundestages wahrscheinlich nicht mehr beschlossen werden, stehen andere Veränderungen im Gesundheitsbereich für 2025 bereits fest: Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle kommt und die Krankenkassenbeiträge werden steigen.
Die Stiftung Gesundheitswissen gibt einen Überblick über die Neuerungen:
- Die ePA für alle kommt
- Erhöhte Anzahl an Kinderkrankentagen soll für 2025 beibehalten werden
- Krankschreibung per Telefon
- Beitragsbemessungsgrenze wird erhöht
- Duales Gesundheitssystem
- Krankenkassenbeiträge steigen
- Amalgam ab Januar für Zahnfüllungen verboten
- Behandlung von Karies
Quelle: Stiftung Gesundheitswissen, Pressemitteilung vom 05.12.2024
Über die Stiftung Gesundheitswissen
Die gemeinnützige, operative Stiftung Gesundheitswissen mit Sitz in Berlin will die Kompetenz von Menschen in Deutschland im Hinblick auf Gesundheit und Prävention stärken und die Informationsasymmetrien zwischen Arzt und Patient abbauen. Stifter ist der Verband der Privaten Krankenversicherung.
Info: www.stiftung-gesundheitswissen.de
Patientenvertretung fordert eine zweckmäßige und bezahlbare Alternative als Kassenleistung
„Das ist ein Geschäft zu Lasten Dritter“, so Gregor Bornes, Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Zahnärztliche Behandlung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). „Ab 2025 wird den Patient*innen ein Material als Kassenleistung angeboten, das der eigene Zahnarzt eigentlich nicht empfehlen kann. Um eine Füllung mit vergleichbarer Haltbarkeit wie vorher zu erhalten müssen Patient*innen dazu noch mehr bezahlen. Aus unsrer Sicht müsste die gesetzliche Krankenversicherung die Kompositfüllung zumindest im Seitenzahnbereich vollständig bezahlen.“
Gemeinsame Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss vom 03.12.2024
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Nachricht vom 03.12.2024
Aktuelle Ergebnisse aus dem IGeL-Report 2024
Der IGeL-Monitor hat zum 5. Mal gesetzlich Versicherte zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), zu den Kosten und zum Umgang mit IGeL in den ärztlichen Praxen befragt. Ergebnis: Patientinnen und Patienten werden in großem Umfang mit IGeL-Angeboten konfrontiert – dabei gibt es viele Probleme. Versicherte geben aus Unwissenheit viel Geld für Leistungen aus, die wenig nützen und teilweise auch schaden können. In den Praxen wird unzureichend über IGeL aufgeklärt.
Themen:
- IGeL, die mehr schaden als nützen, gehören zu den Topsellern
- Breites Spektrum und breite Preisspanne bei IGeL-Angeboten
- Region, Geschlecht und Einkommen haben Einfluss auf Inanspruchnahme von IGeL
- Die Gesamtbilanz der IGeL überzeugt nicht – die Evidenz ist meistens dünn
- Bewertungen stehen im Einklang mit medizinischen Leitlinien
Zur vollständigen Pressemitteilung: https://md-bund.de
Quelle: Medizinischer Dienst Bund, Pressemitteilung vom 03.12.2024
Veranstaltungsdokumentation der 15. Qualitätssicherungskonferenz ist online
Auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) steht jetzt die Veranstaltungsdokumentation der 15. Qualitätssicherungskonferenz vom 14. und 15. November 2024 mit Video- und Audiomitschnitten der Plenumsvorträge sowie Vortragsfolien zur Verfügung.
Die QS-Konferenz des G-BA zählt zu den zentralen Foren der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen in Deutschland. In zahlreichen Vorträgen wurden die aktuellen Entwicklungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben zur Qualitätssicherung durch den G-BA und das Institut nach § 137a SGB V (IQTIG) vorgestellt und diskutiert.
Zur Veranstaltungsdokumentation: www.g-ba.de
Die zweitägige Konferenz, die in der Urania Berlin stattfand, richtete sich an die interessierte Fachöffentlichkeit. Schwerpunktthemen am ersten Tag waren ein Blick über die Ländergrenzen auf die Qualitätssicherung in Frankreich, die Entwicklung zu Patientenbefragungen und die Indikationsqualität.
Der zweite Tag der Konferenz widmete sich den Ergebnissen aus einzelnen datengestützten QS-Verfahren sowie der Nutzung von KI in der Qualitätssicherung. Außerdem bot er die Möglichkeit, direkt mit dem IQTIG in den Austausch zu treten, u.a. zur Qualitätsbewertung sowie zu methodischen Ansätzen im Bereich Patientenbefragung und Evaluation.
Die 16. Qualitätssicherungskonferenz wird voraussichtlich am 27. und 28. November 2025 in Berlin stattfinden.
Quelle: G-BA-Infodienst, Mitteilung vom 03.12.2024
Zwei Jahre später als geplant
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat endlich den Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen vorgelegt. Ursprünglich sollte der Aktionsplan laut Ampel-Koalitionsvertrag bereits Ende 2022 vorliegen. Unklar bleibt, welche der geplanten Maßnahmen nach den vorgezogenen Neuwahlen noch umgesetzt werden.
Der Aktionsplan ist das Ergebnis eines sog. Dialogprozesses, an dem sich über 100 Akteurinnen und Akteure aus Selbstvertretungsverbänden und Interessenvertretungen beteiligten. Die Zivilgesellschaft hatte die Möglichkeit, über ein Formular bzw. eine Website beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Vorschläge einzureichen. Die über 3.000 eingereichten Vorschläge veranschaulichen dabei die Bedeutung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum bzw. im Gesundheitswesen im Speziellen.
Der Paritätische Gesamtverband hat gemeinsam mit der Bundesarbeitgsgemeinschaft der Freien Wohlfahrspflege am Beteiligungsverfahren mitgewirkt.
Quelle: Der Paritätische Gesamtverband, Fachinfo vom 03.12.2024
Offene gesundheitspolitische Vorhaben werden wahrscheinlich nicht mehr vom Bundesrat verabschiedet
Nach dem Bruch der Ampelregierung sind in der Gesundheitspolitik fast 20 Vorhaben offen, von denen die meisten sehr wahrscheinlich nicht mehr vom Bundestag verabschiedet werden.
Beispiele:
- Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
- Stärkung der öffentlichen Gesundheit
- Reform der Notfallversorgung mit Rettungsdienst
- Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)
- Gesundes-Herz-Gesetz (GHG)
- Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende
- Pflegeassistenzgesetz
Quelle: aerzteblatt.de, Heft 24/2024, digitale Ausgabe vom 29.11.2024
Kritiker der Fachöffentlichkeit sowie des Bundesrates haben sich durchgesetzt
Künftig soll das Institut, das sich um öffentliche Gesundheit kümmern soll, „Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)“ heißen.
Das geht aus den Änderungsanträgen zum ursprünglichen „BIPAM-Errichtungsgesetz“ hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen. Der Name BIPAM, Kurzform für „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin“, ist damit vom Tisch.
Die nun vorliegenden Änderungsanträge konkretisieren die Aufgabengebiete und das Profil des neuen BIÖG.
Klargestellt wird in den Änderungsanträgen auch, dass das Institut in seiner „wissenschaftlichen Forschung“ selbstständig und unabhängig bleibt. Dies sei vor allem im Bereich der Methoden, der Durchführung sowie Bewertung von Forschungsvorhaben und deren Ergebnisse.
Quelle: aerzteblatt.de, Beitrag vom 05.11.2024
Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss teilweise erfolgreich
Der G-BA hat im November 2023 ein Disease-Management-Programm (DMP) für Erwachsene mit Adipositas beschlossen. Nun wurde ein weiteres DMP für Kinder und Jugendliche mit Adipositas im Alter von 5 bis 18 Jahren auf den Weg gebracht.
Kinder und Jugendliche mit Adipositas profitieren künftig von einem strukturierten Behandlungsprogramm (DMP), dass bislang nur für Erwachsene vorgesehen war. Damit soll sowohl die medizinische Versorgung als auch der Verlauf der Adipositas nachhaltig verbessert werden.
Die Patientenvertretung im G-BA begrüßt die Einführung des DMP Adipositas für Kinder und Jugendliche, brachte jedoch mehrere Verbesserungsvorschläge ein, die nur teilweise berücksichtigt wurden.
Gemeinsame Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss vom 22.11.2024
Quelle:
Gemeinsamer Bundesausschuss, Nachricht vom 22.11.2024
Österreichische Plattform "selpers – Gesundes Lernen" bietet mit 250 Online-Kursen evidenzbasierte Patientenaufklärung
Das östereichische Internetportal bietet mehr als 250 Schulungen für Patient*innen zu über 90 Erkrankungen für den deutschsprachigen Raum an. Ein Netzwerk von über 300 führenden Expert*innen sorgt für eine hohe Qualität der Informationen. Mehr als 15.000 zuverlässige Antworten stehen zur Verfügung.
selpers.com ist seit 2017 online: selpers.com
Quelle: Kindernetzwerk, knw eJournal 02/2024, 7. Ausgabe vom 12.11.2024
Neues Projekt der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF)
Leitlinien sind für die medizinische Versorgung essenziell: Um die Qualität der medizinischen Versorgung sicherzustellen, gibt es eine Vielzahl von Leitlinien, die von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) über ein qualitätsgesichertes Leitlinienregister registriert und publiziert werden.
Mit dem neu gestarteten Digitalisierungsprojekt "Projekt Dissolve-E" des Instituts für Medizinisches Wissensmanagement (IMWi) der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) soll vertrauenswürdiges Leitlinienwissen nachhaltig verfügbar und in verschiedenen Behandlungskontexten leichter nutzbar gemacht werden.
Für das Projekt "Projekt Dissolve-E" fiel der Startschuss bereits im Februar 2024. Offiziell begann das Projekt Dissolve-E im April 2024. Am 2. Mai 2024 veranstaltete die AWMF ein virtuelles Symposium zum Projektstart. Beim Symposium wurden die Ziele, der Umfang und die erwarteten Fortschritte des Projekts aufgezeigt und interessierte Kreise in die Entwicklung eingebunden.
Im Deutschen Register Klinischer Studien (DRKS) wird diese prospektive Interventionsstudie ausführlich beschrieben:
Digitalisierung des AWMF-Leitlinienregisters für ein offenes, leitlinienbasiertes, vertrauenswürdiges Evidenz-Ökosystem
Die AWMF wird Expertinnen und Experten, Interessierte aus der medizinischen Fachwelt und die Öffentlichkeit einladen teilzunehmen, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen mitzugestalten.
Quellen:
- Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF), Pressemitteilung vom 24.02.2024
- Deutsches Register Klinischer Studien (DRKS), https://drks.de/
Paradigmenwechsel bei der elektronischen Patientenakte (ePA)
Ein erster Versuch, eine ePA flächendeckend einzuführen, scheiterte aufgrund verschiedener Probleme. Der Gesetzgeber beschloss deshalb eine Opt-out-Regelung, in der Hoffnung, dass künftig ein sehr hoher Anteil an Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine elektronische Patientenakte (ePA) nutzen wird.
Allen gesetzlich Krankenversicherten wird ab Anfang 2025 von den Krankenkassen eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt, es sei denn sie widersprechen. Dies bringt für Ärztinnen und Ärzte eine Reihe von Rechte und Pflichten mit sich.
Artikel im Ärzteblatt von André Haserück und Charlotte Kurz
Quelle: Deutsches Ärzteblatt, Heft 23, digitale Ausgabe vom 15.11.2024
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Referentenentwurf eines Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG)
Mit dem Gesetzentwurf erhält die zur Digitalagentur ausgebaute Gesellschaft für Telematik die Zuständigkeit für die Festlegung von Standards der Benutzerfreundlichkeit der Komponenten, -dienste und Anwendungen eines TI-Messengers zum schnellen Austausch im Medizinwesen.
Die BAGFW hat aus der Perspektive der Pflege Stellung genommen und sieht fünf zentrale Änderungsbedarfe.
Zur Stellungnahme: www.der-paritaetische.de
Quelle: Paritätischer Gesamtverband, Fachinfo vom 13.11.2024
Aufforderung an den Deutschen Bundestag zur Umsetzung des "Globalen Aktionsplans für Patientensicherheit" (GPSAP) der WHO
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. fordert aktuell mit einer Petition zur Umsetzung des Globalen Aktionsplans für Patientensicherheit (GPSAP) der WHO den Deutschen Bundestag auf, eine klare, nationale Strategie zu entwickeln, um Behandlungsfehler zu vermieden und Patientensicherheit zu stärken.
Ziel ist, die Einführung eines Nationalen Aktionsplans für Patientensicherheit (NAPS), der verbindliche Maßnahmen zur Vermeidung von Behandlungsfehlern und zum Schutz der Betroffenen bereitstellt.
Die sieben Ziele des Aktionsplans bilden einen Rahmen, in dem eine qualitativ hochwertige und sichere Gesundheitsversorgung stattfinden kann.
Insbesondere unter den Maßnahmen in Ziel 4 "Einbeziehen von Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen" wird als unabdingbar benannt:
- eine fest etablierte Einbeziehung von Patientinnen und Patienten und deren Familien
- Patienten- und Familienbeiräte in Gesundheitseinrichtungen
- neutrale Meldewege und stärkere Unterstützung für Geschädigte
- dass interprofessionelle Teams und Supervisionen zu einer offenen Fehlerkultur beitragen
- eine transparente Offenlegung von Patientensicherheitsvorfällen
All diese und viele weitere Maßnahmen verbessern konkret die Patientensicherheit.
Informationen zur Petition Patientensicherheit: www.aps-ev.de
Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS), Pressemitteilung vom 05.11.2024
Ärzteblatt veröffentlicht 34. Beitrag in seiner Serie zur Bewertung wissenschaftlicher Publikationen
Epidemiologische Beobachtungsstudien zu sehr ähnlichen Fragestellungen führen häufig zu heterogenen Ergebnissen. Warum sich Ergebnisse epidemiologischer Studien zu sehr ähnlichen Fragestellungen so stark unterscheiden, hat in der Regel wenig zu tun mit unredlicher Arbeitsweise oder wissenschaftlichem Fehlverhalten.
Vielmehr gehen die Unterschiede auf zufällige und systematische Fehler zurück, die nach Rothman die wichtigsten Fehlerquellen in epidemiologischen Studien darstellen: Systematische Fehler (Bias) können durch Störfaktoren (Confounder) entstehen. Bias können auch dadurch bedingt sein, wie Personen in die Studie selektiert werden (Selektionsbias), sowie dadurch, wie Studienvariablen gemessen werden (Informationsbias).
Die Ausführungen beziehen sich auf epidemiologische Beobachtungsstudien, auch wenn das Phänomen heterogener Studienergebnisse bei gleicher Fragestellung auch in klinischen Studien und nichtmedizinischen Disziplinen wie etwa der Biologie oder Psychologie gleichermaßen eine Rolle spielt.
Den vollständigen Beitrag und Literaturhinweise finden Sie hier:
Eine Fragestellung, viele Ergebnisse – Erklärungen für die Heterogenität epidemiologischer Studienergebnisse
Deutsches Ärzteblatt, Teil 34 der Serie zur Bewertung wissenschaftlicher Publikationen
Quelle: Deutsches Ärzteblatt, Heft 22, digitale Ausgabe vom 01.11.2024
Ergebnisse einer Befragung aller Selbsthilfe-Kontaktstellen und Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe in NRW
Am 10.10.2024 haben KOSKON NRW und die Fach- und Koordinierungsstelle des Landesnetzes Pflegeselbsthilfe NRW die Selbsthilfe-Kontaktstellen/-Büros und Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe in NRW zu einer kooperativen Online-Veranstaltung eingeladen. Die Veranstaltung verstand sich als Nachlese der gemeinsamen Fachtagung im Jahr 2023 “Selbsthilfe in NRW - Gemeinsam gestalten” im Wissenschaftspark Gelsenkirchen.
Obschon sich Entstehung und Ausrichtung unterscheiden – in den Unterschieden der Einrichtungen liegen Potenziale für kooperatives Handeln. Im Fokus beider Veranstaltungen standen daher die Vernetzung und der Austausch von Selbsthilfe-Kontaktstellen/-Büros und Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe in NRW. Die Teilnehmenden erwarteten am 10.10.2024 fachliche Impulse der Fach- und Koordinierungsstellen, ein Exkurs in das bundesweite Projekt “Pflegeselbsthilfe” (Anja Schödwell, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.), ein Praxisimpuls der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bochum (Dorothée Köllner) sowie Gelegenheit für kollegialen Austausch.
In Vorbereitung der Veranstaltung wurden alle Einrichtungen zu ihrer Zusammenarbeit mit dem jeweils anderen Einrichtungstyp befragt. Die Ergebnisse wurden im Rahmen der Veranstaltung vorgestellt. Sie zeigen unter anderem: Information und Austausch sowie ein kollegiales Selbstverständnis tragen als förderliche Faktoren wesentlich zu einer guten Zusammenarbeit vor Ort im Sinne hilfesuchender Bürgerinnen und Bürger bei.
Die vollständige Auswertung zur Befragung aller Selbsthilfe-Kontaktstellen und Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe in NRW finden Sie hier: www.koskon.de (PDF)
Quelle: KOSKON NRW, Beitrag vom 04.11.2024
Erklärfilm über die NAKOS und die Selbsthilfeunterstützung in Deutschland
Grafik: NAKOS
Seit 1984 unterstützt die NAKOS die vielfältige Selbsthilfestruktur in Deutschland. Mit dem neuen Video „Die NAKOS stellt sich vor“ möchten wir niedrigschwellig und zeitgemäß über unser breites Aufgabenspektrum informieren. Anlass dazu war unser 40-jähriges Jubiläum.
Im Video zeigen wir auch, wie sich die NAKOS in die Selbsthilfestrukturen in Deutschland einfügt, und es kommen Betroffene zu Wort, die von ihren persönlichen Erfahrungen mit Selbsthilfe berichten.
Ergebnisse einer Online-Umfrage veröffentlicht
Viele Bürger*innen können mit den geplanten Digitalisierungsmaßnahmen im Gesundheitsbereich noch nicht viel anfangen. Das zeigen Befragungen des Beratungsunternehmens Deloitte zu einzelnen Maßnahmen wie der „Opt-out“-Regelung bei der elektronischen Patientenakte (ePA) oder zum elektronischen Rezept (E-Rezept).
Die Ergebnisse, so die Autor*innen, zeigten „zum einen geringe Kenntnisstände“ über bereits bestehende Anwendungen und zum anderen „große Anteile unentschlossener“ Bürger. Die Mehrheit (83 Prozent) sehe zwar „grundsätzlich Mehrwerte in der Nutzung von Gesundheitsdaten“, aber nur rund die Hälfte sei bereit, Daten zu teilen.
Quelle: AOK Newsletter G+G Update vom 01.11.2024
Gesetzlich Krankenversicherten werden Kassenleistungen als individuelle Gesundheitsleistungen (Igel) verkauft
Das zeigt eine heute veröffentlichte Zwischenbilanz der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Hierfür hatten die Verbraucherschützer zwischen Februar und September 2024 einen Verbraucheraufruf gestartet und insgesamt 297 Meldungen ausgewertet.
„Da stimmt etwas ganz grundlegend nicht in unserem System“, so Moormann weiter. Igel sind Selbstzahlerleistungen beim Arzt und werden mit den Patienten direkt abgerechnet. Sie gehören daher nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Als Grund nannten Ärzte laut VZBV, dass sie diese Leistungen nicht mit der gesetzlichen Kasse abrechnen könnten oder dass die von der Krankenkasse übernommene Leistung nur unzureichend sei. Teils habe es auch überhaupt keine Begründung gegeben. „Kassenärzte müssen ihre Vertragspflichten erfüllen, tun sie dies nicht, müssen Sanktionsmechanismen greifen“, forderte Moormann. „Die rechtliche Grauzone, die Zulassung zur Erbringung einer gesetzlichen Leistung zurückzugeben, um sie anschließend privat abrechnen zu können, sollte geschlossen werden. Ansonsten werden die Kassenleistungen ausgehöhlt und Patienten über den Tisch gezogen, noch dazu in vielen Fällen verbunden mit fehlendem Nutzen oder sogar gesundheitlichen Risiken.“
Quellen:
Verbraucherzentrale Bundesverband, Pressemitteilung vom 23.10.2024
AOK Newsletter G+G Update vom 23.10.2024
Auch in leichter Sprache erhältlich
In Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden des Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. (BApK), Dr. Rüdiger Hannig, brachte die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) eine neue Patient*innenverfügung heraus.
Neue Patient*innenverfügung (PDF-Datei)
Patient*innenverfügung in leichter Sprache
Das Bayrische Staatsministerium für Justiz hat Informationen über die Patient*innenverfügung in Leichter Sprache herausgegeben.
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) soll "Kliniksterben" verhindern
Die umstrittene Klinikreform ist auf der Zielgeraden. Zweieinhalb Jahre nach Beginn des Beratungsprozesses hat der Bundestag heute das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Von den 660 Abgeordneten votierten 374 mit Ja, 285 stimmten dagegen, einer enthielt sich.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betonte in der Debatte die Dringlichkeit des Vorhabens. „Wir brauche diese Reform – und zwar jetzt“, sagte der SPD-Politiker. Die stationäre Versorgung sei in der Krise. Das System sei sehr teuer und biete oft nur Mittelmaß bei der Qualität. Unter-, Über- und Fehlversorgung existierten nebeneinander. Sollten die Bundesländer die Reform im Bundesrat blockieren, „dann werden wir ein beispielloses Krankenhaussterben haben“, warnte Lauterbach.
Die Abstimmung im Bundesrat soll am 22. November 2024 erfolgen.
Quelle: AOK Newsletter G+G Update, Beitrag vom 17.10.2024
Antrag der Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss erfolgreich
Zukünftig werden Kinder und Jugendliche bei einem Bruch der Ober- oder Unterarme nicht mehr sofort geröntgt. Die erste Diagnostik erfolgt stattdessen durch einen Ultraschall (Sonographie). Dies hat der Gemeinsame Bundeausschuss am 17.10.2024 beschlossen.
Der G-BA folgt damit dem Antrag der Patientenbeteiligung und einem unparteiischen Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses vom Oktober 2022 zur Methodenbewertung.
Quelle: Stabsstelle Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 17.10.2024
Kritik am geplanten Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit hält an
Fachgesellschaften und Verbände warnten davor, den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention mit den Plänen einen Bärendienst zu erweisen. So monierte die aus 22 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Verbänden und Forschungseinrichtungen bestehende Deutsche Allianz für Nichtübertragbare Krankheiten (Dank), das geplante neue Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (Bipam) dürfe nicht zum „Bremsklotz“ für Prävention werden.
Nur rund zweieinhalb Monate vor dem avisierten Inkrafttreten des „Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit“ äußerten Sachverständige im Bundestag weitere Einwände zum jüngsten Entwurf, auch bezüglich der Finanzierung.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in dem neuen „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin“ aufgeht, zudem soll ihm eine wichtige Abteilung des RKI zugeschlagen werden. Einer der Hauptkritikpunkte von Fachleuten ist – schon länger – die vorgesehene Trennung der Zuständigkeiten in übertragbare (RKI) sowie nicht-übertragbare Erkrankungen (BIPAM).
Quellen:
aerzteblatt.de, Beitrag vom 17.10.2024
AOK Newsletter G+G Update, Beitrag vom 17.10.2024
Never-Event-Register soll im Zuge der Krankenhausreform initiiert werden
Die Patientensicherheit ist ein zentraler Aspekt der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen. Der Begriff umfasst alle Maßnahmen und Strategien, die darauf abzielen, das Risiko von Fehlern und Schäden während der medizinischen Versorgung zu minimieren. Vor diesem Hintergrund kann die Bedeutung der Patientensicherheit gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, hängt sie doch unmittelbar mit dem Wohlergehen der Patientinnen und Patienten und dem Vertrauen der Versicherten, aber auch der Beschäftigten in das Gesundheitssystem zusammen.
Im Rahmen der Krankenhausreform soll ein sogenanntes Never-Event-Register umgesetzt werden. Das sieht ein entsprechender Änderungsantrag vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. In dem ressortabgestimmten Antrag heißt es, für die Gewährung der Patientensicherheit sei es von zentraler Bedeutung, vermeidbare kritische Ereignisse mit für Patientinnen und Patienten schwerwiegenden Schäden (Never-Events) möglichst auszuschließen.
Um solche Ereignisse – wie Patienten- und Seitenverwechslungen, gravierende Medikationsfehler oder zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen – zu vermeiden, müssten sie zunächst erfasst und analysiert werden. Dann könne man aus ihnen systematisch und im gesamten Versorgungssystem lernen und gezielte Präventionsmaßnahmen sowie die Sicherheits- und Lernkultur in der Gesundheitsversorgung weiterentwickeln.
Quellen:
forum – Magazin des Medizinischen Dienstes, Beitrag von Dr. Charlotte Hölscher am 26.09.2024
aerzteblatt.de, Beitrag vom 11.10.2024
Neue Fortbildungsangebote "Wissen schafft Perspektive"
Das Zentrum für Kompetenz-Entwicklung in der Krebs-Selbsthilfe (ZfK KSH) bietet neue Fortbildungen in Präsenz und Online für die Krebs-Selbsthilfe an. Dabei geht es um Sachthemen wie Kognitive Einschränkungen oder Fatique bei Krebserkrankungen, um Kommunikationsmethoden oder um die Herausforderungen in der Paarbeziehung, die durch die Erkrankung entstehen können.
Die Veranstaltungsformen reichen von Webinar bis Seminar. Eine Selbstlernplattform rundet das Angebot ab. Die Teilnahme ist für Betroffene aus Selbsthilfegruppen kostenfrei.
Die Themen der Schulungen und Fortbildungen, die das ZfK KSH anbietet, sind breit gefächert und wurden mit den Mitgliedsverbänden des Hauses der Krebs-Selbsthilfe (HKSH) auf Basis ihres Bedarfs abgestimmt. Das Angebot wird im Rahmen des Forschungsprojekts nach und nach erweitert.
Die aktuellen Veranstaltungstermine und Details zu den Inhalten der Schulungen und Fortbildungen können Sie auf der Online-Lernplattform einsehen. Dort können Sie sich auch zu den einzelnen Veranstaltungen anmelden.
Weitere Informationen: www.uniklinik-freiburg.de
Quelle: SEKIS Berlin, Newsletter Oktober 2024
Stellungnahme der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. zum Referentenentwurf „Pflegekompetenzgesetz“
Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG) enthält erhebliche Verbesserungen zur Förderung der Selbsthilfe gemäß SGB XI.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) stellt in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf sowohl die positiven Veränderungen, als auch die Probleme dar, die nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Die DAG SHG begrüßt ausdrücklich die Erhöhung der Fördermittel je versicherte Person von 0,15 EUR auf insgesamt 0,20 EUR. 0,04 EUR stehen nach neuem Gesetzesentwurf als eigenständiges Budget für Gründungszuschüsse und die bundesweiten Tätigkeiten zur Verfügung.
0,16 EUR je versicherte Person stehen für die Förderung zur Verfügung, bei der die Länder an der Finanzierung beteiligt sind. Die DAG SHG hält jedoch weitere Erhöhungen der Fördermittel für notwendig, vor allem, wenn die Bundesländer die Selbsthilfe gemäß SGB XI künftig noch aktiver fördern und die Förderpraxis verbessert wird. Insgesamt findet die Förderung des Ausbaus von Selbsthilfegruppen, -kontaktstellen und -organisationen auf Länderebene, welche durch Ko-Finanzierung unter Beteiligung der Länder bzw. Kommunen und der Pflegekassen seit 2008 geregelt ist, keine ausreichende Berücksichtigung im Entwurf. Dem Grundproblem, dass einige Länder keine Fördermittel für die Pflegeselbsthilfe zur Verfügung stellen, wird nicht entgegengewirkt.
Die DAG SHG hält daher zeitnahe Gespräche mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für dringend nötig. Ziel wäre, dabei Probleme in der Förderpraxis zu beschreiben und darauf aufbauend mögliche Lösungsansätze und weitere Förderverbesserungen in den Prozess der Gesetzesänderung zu § 45d SGB XI einzubringen. Der Fachausschuss Pflegeselbsthilfe der DAG SHG hat die Stellungnahme erarbeitet und dem BMG ein Gesprächsangebot unterbreitet.
Vollständige Stellungnahme zu § 45d SGB XI des Referentenentwurfs „Pflegekompetenzgesetz“
Text: Anja Schödwell, Referentin Selbsthilfe und Pflege, DAG SHG
Zunächst nur telefonische Beratung
Nach der Neugründung als Stiftung hat die Unabhängige Patientenberatung Deutschland ihre Beratung –
zunächst nur telefonisch – wieder aufgenommen.
Kostenfreie Beratungsnummer: 0800 / 011 7722
Montag, Dienstag und Donnerstag: 9.30-12.00 Uhr und 15.00-17.00 Uhr
Mittwoch und Freitag:9.30-14.00 Uhr
Weiterführende qualitätsgesicherte Informationen für Patienten finden Sie auch hier:
https://patientenberatung.de/weitere-informationen/
Quelle: SEKIS Berlin, Newsletter Oktober 2024
Neues Förderschwerpunktprogramm zu Krebs und Armut | Ausschreibung der Deutschen Krebshilfe | Abgabefrist 08.11.2024
In Deutschland fehlt es an wissenschaftlichen Studien, die die Auswirkungen von sozialen Ungleichheiten sowie die sozialen und finanziellen Folgen von Krebserkrankungen systematisch erforschen. Derartige Studien könnten dazu beitragen, soziale Ungleichheiten in der onkologischen Versorgung zu vermeiden und Unterstützungsangebote für Betroffene bedarfs- und bedürfnisorientiert zur Verfügung stellen zu können.
Die Deutsche Krebshilfe hat daher die Einrichtung eines Förderschwerpunktprogrammes ‚Krebs und Armut: Soziale Ungleichheiten und soziale sowie finanzielle Folgen bei Krebserkrankungen‘ beschlossen. Das Programm ist mit 3 Mio. € budgetiert.
Im Rahmen des Förderschwerpunktprogrammes sollen systematische Analysen zu folgenden
Themenfeldern erfolgen:
1. Inwiefern bestehen sozioökonomische Unterschiede (u. a. Bildung, Beruf, Einkommen) in der Gesundheitsversorgung von Krebserkrankten, wie sind sie zu erklären und wie können sie vermieden werden?
2. Wie sind Krebserkrankungen mit sozialen und finanziellen Folgen für Krebserkrankte verbunden, insbesondere für Personen mit niedrigem sozioökonomischem Status? Inwiefern tragen die Folgen zur Vergrößerung sozialer Ungleichheiten bei und wie können die beschriebenen Folgen vermieden werden?
Anträge können für Projektlaufzeiten von 3 Jahren gestellt werden.
Die eingereichten Anträge sollen Ansätze der partizipativen Forschung verfolgen, um sicherzustellen, dass die Vorhaben auch die tatsächlichen Bedürfnisse sozial benachteiligter Personengruppen berücksichtigen.
Das Antrags-/Begutachtungsverfahren ist zweistufig:
- Absichtserklärungen sind bis zum 08.11.2024 einzureichen.
- Kurzanträge müssen der Deutschen Krebshilfe spätestens am 25.11.2024 vorliegen.
Bei positiver Vorbegutachtung sind ausgearbeitete Anträge einzureichen, die Abgabefrist hierzu wird noch bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie die ausführlichen Erläuterungen zu dem Förderungsschwerpunktprogramm in der Ausschreibung sowie dem entsprechenden Antragsleitfaden. Die entsprechenden Dokumente finden Sie unter www.krebshilfe.de
Quelle: SEKIS Berlin, Newsletter Oktober 2024
20.000 Aktionen hoben Wert und Vielfalt von Engagement besonders hervor
Die 20. Woche des bürgerschaftlichen Engagements fand vom 20. bis 30. September 2024 statt und erreichte mit rund 20.000 Aktionen einen neuen Teilnahmerekord. Im Aktionszeitraum wurden der Wert und die Vielfalt von Engagement besonders hervorgehoben. Das zeigt: Der herausragende ehrenamtliche Einsatz von rund 30 Millionen Freiwilligen in Deutschland wird gewürdigt und wertgeschätzt.
Die Auftakt-Veranstaltung fand am 20. September mit rund 130 Gästen in der Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Kooperation mit der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei statt.
Nachhaltig engagiert
Anfänglich durch das Engagement aus der Umwelt- und Naturschutzbewegung angeregt, hat das Thema Nachhaltigkeit das Bewusstsein und Alltagshandeln großer Bevölkerungsteile erreicht. Mit den Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen liegt eine Vision davon vor, wo es hingehen kann. Im Rahmen der Kampagne wurde gemeinsam mit anderen Engagierten beleuchtet, wie Nachhaltigkeit das Wirken für bürgerschaftliches Engagement bestimmt und wie vorbildliche Engagement-Praxis in diesem Themenfeld aussehen kann.
"Engagement macht stark, weil es uns hilft, die Wirkung zu entfalten, die unsere Gesellschaft für dringende Veränderungen braucht", so Samuel Drews, Engagement-Botschafter "Nachhaltig engagiert".
Informationen: www.engagement-macht-stark.de
Quelle: BBE – Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, Beitrag zur Engagement-Woche 2024
Broschüre der LAG Selbsthilfe NRW in Leichter Sprache wieder verfügbar
Nachdem die erste Auflage der Printausgabe zwischenzeitlich vergriffen war, sind infolge eines Nachdrucks in 2. Auflage unter www.lag-selbsthilfe-nrw.de/material/handbuch-der-selbstbestimmung-gesundheit/ nun wieder zwei Exemplare pro Bestellung verfügbar. Interessierte können die kostenlose Publikation außerdem weiterhin als barrierefreie PDF-Datei herunterladen.
Neu hinzugekommen ist nun auch die bereits angekündigte Version des Handbuchs in Leichter Sprache unter dem Titel „Handbuch Meine Gesundheit“ unter www.lag-selbsthilfe-nrw.de/material/handbuch-meine-gesundheit-leichte-sprache/. Auch in Leichter Sprache können zwei Exemplare pro Bestellung versandt werden, außerdem kann das Handbuch in Leichter Sprache heruntergeladen werden.
Quelle: KOSKON NRW, Beitrag vom 26.09.2024
Studienregister sind eine bedeutende Quelle für die Erstellung von systematischen Übersichten
Bei der Bewertung medizinischer Maßnahmen nach den Standards der evidenzbasierten Medizin hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sicherzustellen, dass es alle für die jeweilige Fragestellung relevanten Studien berücksichtigt. Dabei muss man wissen, dass das Institut keine eigenen Primärstudien durchführt. Vielmehr beruhen seine Bewertungen auf den Ergebnissen bereits durchgeführter Studien Dritter. Eine Voraussetzung für die Beantwortung gesundheitsbezogener Fragen ist unter anderem ein systematisches Vorgehen bei der Suche nach klinischen Studien und zugehörigen Informationen.
Studienregister sind eine zentrale Informationsquelle, deren Bedeutung in den vergangen zwei Jahrzehnten deutlich zugenommen hat. So gilt die prospektive Studienregistrierung zunehmend als Voraussetzung für eine Veröffentlichung in Fachzeitschriften. Seit 2007 gibt es in den USA die gesetzliche Verpflichtung, klinische Studien zu registrieren sowie ihre Ergebnisse zu veröffentlichen. Zahlreiche Länder und auch die EU haben die Anforderungen zur Studienregistrierung ebenfalls verschärft.
Für die Bewertung der Vor- und Nachteile von Untersuchungs- und Behandlungsverfahren verwendet das IQWiG Informationen aus den Einträgen der einzelnen Studien in Registern. Zum einen gibt die Registrierung selbst bereits Aufschluss über die Existenz von relevanten Studien und zum aktuellen Status (geplant, laufend oder abgeschlossen). Im Abgleich mit anderen Informationsquellen lässt sich zudem abschätzen, ob für die Nutzenbewertung die Ergebnisse vollständig zur Verfügung stehen oder absehbar weitere Ergebnisse zu erwarten sind. Registrierte Studien, zu denen keine Ergebnisdaten veröffentlicht oder anderweitig nicht zur Verfügung gestellt wurden, können auf einen Publication Bias hinweisen – eine Verzerrung, die dadurch entsteht, dass Studien mit positiven Ergebnissen häufiger und schneller veröffentlicht werden als solche mit negativen oder keinen Ergebnissen. Auch lassen sich mögliche Änderungen an der Studie im Verlauf nachvollziehen, mitunter enthalten die Einträge weitere ausführliche Dokumente zur Methodik.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt (Dtsch Arztebl 2024; 121(19): A-1258 / B-1074)
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will im Herbst ein Bürokratieentlastungsgesetz vorlegen
Das sagte Lauterbach auf dem Krankenhausgipfel der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Ursprünglich sollte die Reform noch vor Weihnachten 2023 kommen, dies verzögerte sich aber dann. Die Ampelregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 versprochen, deutliche bürokratische Entlastungen in vielen Politikbereichen anzustreben. Lauterbach rief die Verbände im Gesundheitswesen und die Selbstverwaltung auf, gute Vorschläge zur Entbürokratisierung nicht nur im stationären, sondern auch im ambulanten Bereich an sein Haus weiterzuleiten. Für alle Punkte, die der Bund entbürokratisieren könne, sei er für Vorschläge dankbar, so Lauterbach. Er betonte aber auch, das Ministerium habe bereits Vorschläge aus der Selbstverwaltung erhalten.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt (Dtsch Arztebl 2024; 121(19): A-1229 / B-1053)
Bundesgesundheitsministerium legt viele Vorhaben zur Abstimmung und Bearbeitung vor | Überblick über die Themen
Es werden arbeitsreiche Wochen und Monate für die Mitglieder von Bundestag und den Bundesrat. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verkündete in der Haushaltsdebatte: „In der Gesundheitspolitik stehen wir vor einem Herbst der Reformen.“
Acht Gesetze aus seinem Hause befänden sich nun im parlamentarischen Verfahren, eine der höchsten Gesetzesdichten überhaupt.
- Krankenhausreform
- Ambulante Versorgung: Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
- Digitalisierung: Die elektronisch Patientenakte (ePA)
- Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung
- Pflege
- Pandemieaufarbeitung
- Gesundes-Herz-Gesetz
- Organspende-Debatte
- Abschaffung § 218
- Suizidprävention
- Notfallreform
- BIPAM – neuens Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin
- Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)
- Forschungsdatenzentrum
Dazu kommen weitere Themen, die für Diskussionen sorgen werden – auch ohne Gesetzestext: der Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen, die Apothekenreform, die Novellierung der Approbationsordnung oder das Entbürokratisierungsgesetz.
Antrieb für die vielen Reformen sei die im westeuropäischen Vergleich hohe Sterblichkeit und große Unterschiede in der Lebenserwartung von Arm und Reich. Das sei nur mit echten Strukturreformen zu schaffen, nicht mit Bagatellreformen, erklärte der Minister. Ob dafür Zeit bis zum Jahresende ausreicht, wird sich zeigen. Für Ärztinnen und Ärzte werden die Pläne bei der Krankenhausreform, beim Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, beim Pflegefinanzierungsgesetz sowie beim Gesunde-Herz-Gesetz einige wichtige Änderungen bringen.
Beitrag von Rebecca Beerheide, Gisela Gross, André Haserück, Charlotte Kurz, Falk Osterloh, Eva Richter-Kuhlmann
Quelle: aerzteblatt.de, Digitale Ausgabe 19/2024 vom 20.09.2024
Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss stellt Antrag zur Bewertung
Die befristete Regelung, wonach die Liposuktion bei einem Lipödem im Stadium III unter bestimmten Bedingungen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, wird bis Ende 2025 verlängert. Das gilt sowohl für die stationäre als auch die vertragsärztliche Versorgung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Beschluss gefasst, die Bewertung auszusetzen und eine Studie zur Verbesserung der Erkenntnislage auf den Weg zu bringen. Die Eckpunkte der sogenannten LIPLEG-Studie hat der G-BA in der entsprechenden Erprobungs-Richtlinie festgelegt.
Die LIPLEG-Studie soll die Frage beantworten, welchen Nutzen die Methode im Vergleich zu einer alleinigen konservativen, symptomorientierten Behandlung hat. Auf Basis des neuen Wissensstandes will der G-BA beraten, ob die Liposuktion eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird.
Sobald die Auswertung der Studie vorliege, solle sich der Unterausschuss Methodenbewertung damit beschäftigen, sagte G-BA-Chef Josef Hecken. Man wolle das Bewertungsverfahren zum Lipödem im Stadium I bis III zügig abschließen. Es sei aber damit zurechnen, dass das Verfahren noch „bis Mitte des Jahres 2025“ dauern werde.
Quellen:
- Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung (Methodenbewertung) 19.09.2024
- Deutsches Ärzteblatt, Beitrag 19.09.2024
Antrag der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss erfolgreich
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)hat auf Antrag der Patientenvertretung die Beratung und Information zu Eingriffen bei lokal begrenztem Prostatakarzinom ohne Metastasen in die Zweitmeinungs-Richtlinie aufgenommen.
Zudem ist die Entwicklung einer patientenverständlichen Entscheidungshilfe eingeleitet worden. Betroffene mit der ärztlichen Empfehlung eines Eingriffs (Entfernung der Prostata oder Strahlentherapie) müssen zukünftig von der Ärztin oder dem Arzt, die bzw. der den Eingriff empfiehlt, darauf hingewiesen werden, dass sie das Recht haben, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Der Patient ist zudem auf die Entscheidungshilfe hinzuweisen.
Die neue Regelung zur Qualitätssicherung gilt voraussichtlich ab dem 1. April 2025.
Quelle: Stabsstelle Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 19.09.2024
17. September – Tag der Patientensicherheit
Am 17. September ist der Welttag der Patient*innen-Sicherheit. Er steht 2024 unter dem Motto „Sichere Diagnose. Richtige Behandlung. Gemeinsam für Diagnosesicherheit.“ Nur: Wie können Menschen mit Behinderungen eine sichere Diagnose und eine richtige Behandlung bekommen, wenn die erste Schwierigkeit darin besteht, überhaupt irgendeine Arztpraxis zu finden, die für sie zugänglich ist?
Bereits seit der Corona-Pandemie beschäftigt uns das Thema Barrierefreiheit in Arztpraxen und dabei besonders die fehlenden Informationen zur Barrierefreiheit. Der Hintergrund: Gesundheit ist ein Menschenrecht und in Deutschland gibt es außerdem das Recht auf freie Arztwahl. Die gesundheitliche Versorgung für Menschen mit Behinderungen ist aber nach wie vor alles andere als barrierefrei möglich. Wichtig für Menschen mit Behinderung ist daher eine möglichst vollständige Auflistung von Arztpraxen in ihrer Umgebung mit Details zur Barrierefreiheit.
wir uns entschieden, eine technische Lösung bereitzustellen, die in einem ersten Schritt alle vorhandenen Daten aus der OpenStreetMap zusammenbringt. OpenStreetMap ist die Datenbank, die wir für Wheelmap.org nutzen.
Entstanden ist ein eigener Suchfilter für Gesundheitsorte wie Arztpraxen, Physiotherapiepraxen und Apotheken. Dieser zeigt Suchergebnisse in Listenform nach bestimmten Kriterien an. Nutzer*innen können zum Beispiel nach Stadt oder Region oder nach Entfernung zum eigenen Standort filtern, nach Facharztrichtung und nach der Rollstuhlgerechtigkeit. Eine zusätzliche Checkbox ermöglicht zudem das Filtern nach Einrichtungen, die ein rollstuhlgerechtes WC haben.
Was in den Suchergebnissen auch deutlich wird: Sogar in der Wheelmap und OpenStreetMap fehlen noch große Mengen von Informationen zur Zugänglichkeit der Arztpraxen.
Um diese Situation zu ändern, rufen wir alle zum Mitmachen auf: Auch eine einfache Bewertung auf Wheelmap.org, ob man stufenlos in eine Praxis kommt, bietet eine wichtige Orientierung zur Barrierefreiheit.
Jetzt mithelfen und Gesundheitsorte auf Wheelmap.org bewerten
Quelle: sozialhelden.de, Blogbeitrag #DieGutePraxis2024
Innovationsausschuss zum Welttag der Patientensicherheit
Anlässlich des morgigen Welttags der Patientensicherheit unter dem Thema „Gemeinsam für Diagnosesicherheit“ erklärt Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss:
„Eine sichere Diagnose ist die Grundvoraussetzung für die richtige medizinische Behandlung. Was so selbstverständlich klingt, ist jedoch bei einer Reihe von Krankheitsbildern aus unterschiedlichen Gründen keine leichte Aufgabe. Projekte, die vom Innovationsausschuss gefördert werden, befassen sich deshalb auch mit dem Thema Diagnosesicherheit. Teilweise geht es darum, Gründe beziehungsweise Faktoren für eine verzögerte Diagnostik zu identifizieren. Teilweise werden bereits ganz konkrete Wege erprobt, um eine sichere Diagnose zu verbessern oder zu beschleunigen.“
In der Pressemitteilung werden aktuelle Projektbeispiele vom Innovationsausschuss vorgestellt.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Pressemitteilung 16.09.2024
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) veröffentlicht neue Broschüre
Digitale Medien gehören zum Alltag. Sie bieten viele Chancen, können jedoch auch der Gesundheit oder dem sozialen Miteinander schaden. Bei übermäßig starker Nutzung kann sich zum Beispiel eine Internetnutzungsstörung entwickeln.
Die jetzt erschienene DHS Broschüre „Digitale Medien“ aus der Reihe „Basisinformationen“ richtet sich an Interessierte sowie an Fachkräfte, die einen ersten Überblick zu Wirkung, Gefahren, möglichen gesundheitlichen Folgen und weiteren Aspekten rund um das Thema Digitale Medien bekommen möchten.
Kostenloser Download und Bestellung im DHS Bestellcenter: www.dhs.de
Quelle: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS), Newsletter 6-2024
Gemeinschaftliches Forschungsprojekt "KoReS" – Kooperation mit der Selbsthilfe in Rehabilitationskliniken schreitet voran
Das gemeinschaftliche Projekt vom Institut für Medizinische Soziologie (IMS), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, und dem Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen (SPiG) untersucht die Kooperation zwischen Reha-Kliniken und Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen unter besonderer Berücksichtigung des Konzepts der Selbsthilfefreundlichkeit und dessen Qualitätskriterien.
Ziel es ist, die Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfeakteuren und Rehabilitationskliniken zu stärken und systematisch zu verankern.
Innerhalb von zweieinhalb Jahren wird eine präzise Bestandsaufnahme zum Kooperationsgeschehen zwischen den Akteuren beider Bereiche erstellt:
Teilprojekt 1 (Oktober 2023 bis November 2024):
Entwicklungsstand und Entwicklungspotentiale der Selbsthilfefreundlichkeit bei den 40 Reha-Kliniken, die Mitglied des SPiG-Netzwerkes sind
Teilprojekt 2 (ab Januar 2025):
Kooperation mit der Selbsthilfe in Reha-Kliniken - Häufigkeit, Intensität und Modelle guter Praxis
Auf Grundlage dieser Ergebnisse sollen Handlungsempfehlungen für eine erfolgreiche Implementierung von Selbsthilfefreundlichkeit in Rehakliniken entwickelt werden, die für alle relevanten Versorgungseinrichtungen und Fachverbände des Selbsthilfe- und Rehabilitationsbereichs zugänglich gemacht werden.
Weitere Informationen zum Forschungsvorhaben und die Ergebnisse der einzelnen Phasen, finden Sie auf der Website: KoReS (uke.de)
Quelle: Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen (SPiG), www.selbsthilfefreundlichkeit.de
Warum das Patientenrechtegesetz in die Jahre gekommen ist
Elf Jahre alt ist mittlerweile das Patientenrechtegesetz. Viele Expert*innen halten es schon längst für überholungsbedürftig. Bei einer kürzlich stattgefundenen Konferenz der Grünen-Bundestagsfraktion werden konkrete Reformoptionen diskutiert. Deutlich wird auch: Wenn es um Fehlervermeidung geht, spielt die Verteilung von Ressourcen eine entscheidende Rolle.
Die beiden zuständigen Bundesministerien für Gesundheit und Justiz stellen noch für dieses Jahr eine Änderung des Patientenrechtegesetzes in Aussicht. Auf der Konferenz spricht sich Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG Selbsthilfe, für eine Beweislasterleichterung zugunsten der Patienten aus. Problematisch sei, dass viele Prozesse über die strafrechtliche Schiene ablaufen. Dabei müsse ein mutmaßlich Geschädigter in der Regel den Kunstfehler, den entstandenen Schaden und den direkten Zusammenhang zwischen beidem belegen: „Ein solcher Nachweis ist naturgemäß nur sehr schwer zu erbringen.“
Weitere Themen:
- Vertragsrecht als Lösungsansatz
- Warnung vor „Defensivmedizin“
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) stellt Konzept für die Fortführung der Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL) vor
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat gemeinsam mit ihren Fachgesellschaften ein Konzept entwickelt, um die Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL) fortzuführen.
Bislang erfolgte die Koordination der NVL über das von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam getragene Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ). Dies wird jedoch zum 31. Dezember 2024 aufgelöst.
„In ihrer Rolle als zentrale Wissengrundlage für Disease-Management-Programme sind die NVL dringend zu erhalten“, sagte AWMF-Präsident Rolf-Detlef Treede. Das vorgelegte Konzept soll dafür die Grundlage schaffen.
Ziel sei es, die künftigen NVL bei methodisch gleich hohen Standards schlank und aktuell im Sinne von „Living Guidelines“ zu gestalten und so die Weichen für eine bessere Versorgung zu stellen.
Laut Konzept soll ein übergeordneter Lenkungsausschuss, in dem alle betroffenen Parteien vertreten sind, als gestaltendes Organ die Unabhängigkeit gewährleisten.
Finanziert werden soll der Erhalt des NVL-Programms durch eine Projektförderung für einzelne NVL sowie eine Strukturförderung. Wie letztere realisiert werden kann, sei bis dato jedoch noch nicht geklärt, hieß es.
Quelle: aerzteblatt.de, Nachricht vom 23.08.2024
Vorschläge der Länder blieben weitgehend unberücksichtigt
Das Bundeskabinett hat gestern keine Nachbesserungen am Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) beschlossen. Vorschläge der Länder blieben weitgehend unberücksichtigt. Das führte zu Kritik.
Der Bundesrat hatte in seiner Anfang Juli beschlossenen Stellungnahme zum GVSG zahlreiche Nachbesserungen und Änderungen gefordert.
Dies betrifft unter anderem die Gesundheitskioske, Details der ärztlichen Weiterbildungsförderung, die Regulierung von investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und eine Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Die Bundesregierung lehnte nun in seiner Gegenäußerung die meisten Änderungswünsche ab und sagte lediglich bei einigen eine Prüfung zu – etwa bei den geplanten Regelungen zu Gesundheitskiosken und Primärversorgungszentren sowie bei einer möglichen Anpassung der erstmaligen Festsetzung der „Hausarzt-MGV“ für die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen.
Die übrigen Anregungen und Änderungsvorschläge des Bundesrates seien „fachlich abzulehnen“, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
„Sämtliche Vorschläge des Bundesrates sind vom Bundeskabinett einfach abgelehnt worden. Dies betrifft insbesondere auch bessere Weiterbildungsförderungen, vor allem für Fachärzte“, kritisierte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU).
Dass eine Regulierung von investorenbetriebenen MVZ lediglich geprüft werden soll, bedeute aus der Sicht Gerlachs „einmal mehr ein Verschieben auf den Sankt-Nimmerleinstag“. Das Gesetz greife damit insgesamt weiter „deutlich zu kurz, um die niedergelassenen Ärzte und damit die ambulante Versorgung maßgeblich zu stärken“.
Quelle: aerzteblatt.de, Nachricht vom 29.08.2024
Broschüren für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung
Der Lebenshilfe-Verlag hat zwei kostenlose Broschüren neu aufgelegt, die in leichter Sprache über Früherkennungs- und Behandlungsmöglichkeiten bei Krebs aufklären:
- Lucy bekommt eine Krebs-Behandlung
- Monika geht zur Brustkrebs-Vorsorge | Jan geht zur Darmkrebs-Vorsorge | Sarah macht einen Abstrich
Die Broschüren wurden bereits in 2022 von der Deutschen Krebsgesellschaft und der Bundesvereinigung Lebenshilfe mit Unterstützung der Deutschen Krebsstiftung und der Techniker Krankenkasse herausgegeben. Das kostenlose Info-Material für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung wurde nun neu aufgelegt.
Die zwei kostenlosen Broschüren zur Krankheit Krebs sind wieder beim Lebenshilfe-Verlag erhältlich:
www.lebenshilfe.de
Quelle: Lebenshilfe e.V., Mitteilung 18.07.2024
Ergebnisse einer Befragung im Auftrag des AOK-Bundesverbandes
Beim Thema elektronische Patientenakte (ePA) ist noch viel Informations- und Überzeugungsarbeit zu leisten. Das zeigen die Ergebnisse einer Civey-Befragung im Auftrag des AOK-Bundesverbandes.
Demnach befürworten 61 Prozent der Befragten die Opt-out-Regelung, nach der für alle gesetzlich Versicherten, die dem Verfahren nicht aktiv widersprechen, automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt wird.
Knapp 20 Prozent der Befragten lehnen dies ab, etwa 15 Prozent sind noch unentschieden. Damit hat sich der Anteil der Unentschiedenen im Vergleich zur Vorgänger-Befragung im November 2023 um drei Prozent erhöht.
Insgesamt zeigt die Befragung ein großes Interesse an den Funktionen der elektronischen Patientenakte. So würden 77 Prozent der Befragten über ihre ePA künftig gerne Gesundheitsdaten wie Arztbriefe oder Labordaten einsehen, bei digital affinen Menschen liegt dieser Anteil sogar bei knapp 90 Prozent.
Ähnlich groß ist das Interesse daran, über die elektronische Patientenakte Informationen zu verordneten Behandlungen und Medikamenten einzusehen: 73 Prozent der Teilnehmenden und 86 Prozent der digital Affinen würden ein solches Angebot nutzen.
Mehr zum Thema: AOK-Befragung elektronische Patientenakte (ePA)
Quelle: aezteblatt.de, Nachricht vom 23.08.2024
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin veröffentlicht neue Version
Asthma gehört zu den häufigsten Volkskrankheiten. Daher ist es Ziel der NVL Asthma, die bestmögliche, sektorenübergreifende Versorgung von Patient*innen mit Asthma zu definieren. Die multidisziplinäre Leitliniengruppe der NVL prüfte dafür im Rahmen der Aktualisierung neue Erkenntnisse aus Forschung und Versorgung und führte diese nun in der vorliegenden Version 5 evidenzbasiert zusammen. Damit wird der aktuelle Wissensstand für alle an der Versorgung Beteiligten zusammengefasst.
Themenseite Asthma: www.leitlinien.de/themen/asthma
Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Zu ausgesuchten Erkrankungen hoher Prävalenz werden unter Berücksichtigung der Methoden der evidenzbasierten Medizin versorgungsbereichsübergreifende Leitlinien entwickelt und implementiert. Mit der Durchführung, Organisation und methodischen Begleitung wurde das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) beauftragt.
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Mitteilung 23.08.2024
Medizinischer Dienst Bund veröffentlicht Behandlungsfehlerbegutachtung 2023
Behandlungsfehlerbegutachtung 2023
In jedem 4. Fall stellten die Gutachter einen Behandlungsfehler fest, durch den Patientinnen und Patienten zu Schaden gekommen sind. In jedem 5. Fall war der Fehler ursächlich für den erlittenen Schaden. Das geht aus der aktuellen Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst heute in Berlin veröffentlicht hat. Es handelt sich dabei grundsätzlich um vermeidbare Schadensfälle.
Meldepflicht für Never Events einführen
In 151 Fällen lagen zudem so genannte Never Events vor, also Ereignisse, die durch Präventionsmaßnahmen sicher verhindert werden könnten. Darunter fallen folgenschwere Fehler wie Patienten-, Seiten- oder Medikamentenverwechslungen. „Um solche Ereignisse zu verhindern, brauchen wir eine Meldepflicht“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund.
Quelle: Medizinischer Dienst Bund, Pressemitteilung 22.08.2024
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin und Special Olympics Deutschland e.V. veröffentlichen gemeinsam neue Information in Leichter Sprache
- Wie kann ich einen Schlaganfall erkennen?
- Wie kann ich im Notfall helfen?
- Was passiert bei der Behandlung?
Diese und weitere Fragen beantwortet ein neuer Text in Leichter Sprache. Die besonders leicht verständliche Information richtet sich an Menschen, für die gewöhnliche Gesundheitsinformationen oft zu schwer sind. Das können zum Beispiel Personen mit einer kognitiven Beeinträchtigung, mit einer Demenz oder mit geringen Deutschkenntnissen sein.
Seit vielen Jahren setzen sich das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) und Special Olympics Deutschland e. V. (SOD) gemeinsam dafür ein, vielen Menschen eine inklusive und barrierefreie Gesundheitskommunikation zu ermöglichen. Im Rahmen der Zusammenarbeit sind bisher über 25 Gesundheitsinformationen entstanden. Diese sind auf dem Patientenportal www.patienten-information.de und der Plattform "Gesundheit leicht verstehen" abrufbar.
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Mitteilung 13.08.2024
Ärztliche Fortbildungen im Blick: möglicher Einfluss auf Patientenbehandlungen und medizinische Verschreibungen befürchtet
Viele ärztliche Fortbildungen werden von Pharmafirmen finanziert. Kritische Stimmen befürchten einen möglichen Einfluss auf Patientenbehandlungen und medizinische Verschreibungen.
Für mehr Transparenz und gegen Einflussnahme im Gesundheitswesen setzt sich seit 2007 auch die Ärztinnen- und Ärzte-Initiative "MEZIS – mein Essen zahl’ ich selbst" ein. Dem eingetragenen Verein gehören rund 1000 Mitglieder an. "Durch neuere gesetzliche Regelungen, den sogenannten 'Anti- Korruptions-Paragraphen', sind direkte finanzielle Zuwendungen an Medizinerinnen und Mediziner schwierig geworden", sagt Dr. Niklas Schurig, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin in Rastatt und MEZIS Vorstandsmitglied. Dies werde aber von der Pharmaindustrie umgangen, etwa, wenn Medizinerinnen und Mediziner als 'Berater' auf Kosten der Industrie zu Kongressen flögen und für diese 'Gegenleistung' eingekauft würden.
Als weitere Schlupflöcher führt er das "massive Sponsoring von Patient:innenorganisationen und medizinischen Fachgesellschaften" an, da hier keine Regelungen vorlägen. Außerdem werde die Forschung "fast schon routinemäßig über Drittmittel an Universitäten durch die Pharmaindustrie mitfinanziert".
MEZIS fordert deshalb unter anderem, den Ärztekammern zu ermöglichen, nur noch Fortbildungen zu zertifizieren, die frei von wissenschaftlichen Interessen sind. Dafür bedürfe es einer überarbeiteten Musterfortbildungsordnung, so Schurig.
Zudem fordert die Initiative mehr Transparenz beim Sponsoring von Fachgesellschaften, vor allem bei denjenigen, die bei Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) mitwirken, sowie perspektivisch eine klar definierte Grenze für Sponsoring.
Das Thema Pharmasponsoring bleibt also weiterhin ein heißes Eisen mit vielen verschiedenen Meinungen und Interessengruppen. Für Uwe Broch ist es etwa problematisch, "wenn Landesärztekammern allein deshalb eine Zertifizierung verweigern, weil die Fortbildungsveranstaltung durch ein Pharmaunternehmen gesponsert wird oder aber ein Pharmaunternehmen selbst der Veranstalter ist."
Samir Rabbata hält trotz aller Kritik und möglicher unlauterer Einflussnahme ein Kontaktverbot zwischen Pharmaindustrie und Ärzteschaft "weder für sinnvoll noch erforderlich". Unerlaubte Zuwendungen müssten hingegen verboten bleiben.
Quelle: forum – Magazin des Medizinischen Dienstes, Ausgabe 1/2024,
Beitrag von Stefanie Roloff, S. 20-21
IGeL-Monitor fand keine Studien, die Hinweise auf einen Nutzen der beiden Früherkennungsuntersuchungen geben
Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors bewertet die Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Veränderungen der Schilddrüse mit „tendenziell negativ“. Zu demselben Ergebnis kommt der IGeL-Monitor auch für die Blutuntersuchung zur Früherkennung von Schilddrüsenfunktionsstörungen. Der IGeL-Monitor fand keine Studien, die Hinweise auf einen Nutzen der beiden Früherkennungsuntersuchungen geben. Allerdings können Früherkennungsuntersuchungen grundsätzlich mit indirekten Schäden verbunden sein.
Die Bewertungen beziehen sich auf die Untersuchung von Erwachsenen, die keine Symptome für eine Schilddrüsenerkrankung aufweisen. In diesen Fällen muss die Untersuchung als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) von Versicherten selbst bezahlt werden.
- Keine relevanten Studien zu Nutzen und Schaden der Untersuchungen gefunden
- Indirekte Schäden sind bei Früherkennungsuntersuchungen grundsätzlich möglich
- Vorteile eines frühen Therapiebeginns nicht durch Studien belegt
- Krankenkasse übernimmt Kosten der Untersuchungen in Verdachtsfällen
Bewertungen im IGeL-Monitor
IGeL "Ultraschall zur Früherkennung von Veränderungen der Schilddrüse"
IGeL "Blutuntersuchung zur Früherkennung von Funktionsstörungen der Schilddrüse"
Hintergrund
Unter www.igel-monitor.de erhalten Versicherte evidenzbasierte Bewertungen zu sogenannten Selbstzahlerleistungen. Der IGeL-Monitor wird vom Medizinischen Dienst Bund betrieben, der von den 15 Medizinischen Diensten in den Ländern getragen wird. Der Medizinische Dienst Bund koordiniert und fördert die fachliche Arbeit der Medizinischen Dienste und erlässt Richtlinien, um die Begutachtung und Beratung nach bundesweit einheitlichen Kriterien sicherzustellen.
Quelle: Medizinischer Dienst des Bundes, Pressemitteilung 31.07.2024
Interessierte können bis zum 23.08.2024 Stellung nehmen
Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aktuelle evidenzbasierte Leitlinien zur Behandlung von Rheumatoider Arthritis identifiziert, um deren Empfehlungen mit der Disease-Management-Programm-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) abzugleichen und eventuelle Diskrepanzen festzustellen.
Für den nun vorliegenden Vorbericht wertete das IQWiG insgesamt 239 Empfehlungen aus 13 aktuellen evidenzbasierten Leitlinien aus.
Vorläufiges Fazit
Einige Aspekte des DMP Rheumatoide Arthritis weichen von den aktuellen Leitlinienempfehlungen ab oder könnten ergänzt werden.
Die vorläufigen Bewertungsergebnisse veröffentlicht das IQWiG mit dem Ziel, wichtige Argumente oder Hinweise aus der Fachöffentlichkeit und von allen Interessierten miteinzubeziehen.
Stellungnahmen zum Vorbericht sind möglich bis zum 23. August 2024.
Quelle: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Pressemitteilung 26.07.2024
Betroffene suchen Betroffene: Stichwortliste mit seltenen Erkrankungen wurde aktualisiert
Amyloidose, Riesenzellmyokarditis und Lungenarterienembolie: In den vergangenen Monaten haben wir zahlreiche neue Stichworte in unsere Themenliste „Seltene Erkrankungen und Probleme – Betroffene suchen Betroffene“ aufgenommen. Inzwischen umfasst die Liste über 950 Einträge zu überwiegend seltenen Krankheiten und Problemen.
Die Themenliste enthält auf einen Blick Stichworte aus unseren Datenbanken BLAUE ADRESSEN und GRÜNE ADRESSEN. Das sind zum Beispiel Kontaktsuchen von Einzelpersonen, die nach Gleichbetroffenen suchen. Ebenso sind seltene Erkrankungen erfasst, zu denen Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene arbeiten. Eine Krankheit gilt in der Europäischen Union als selten, wenn weniger als fünf von 10.000 Menschen davon betroffen sind.
Seltene Erkrankungen und Probleme – Betroffene suchen Betroffene
NAKOS-Themenliste | Stand: 22. Juli 2024
Die Lebenshilfe gibt Tipps für Menschen mit Behinderung und ihre Familien
Stufen vor der Sehenswürdigkeit oder schwere Sprache bei den Ansagen im Bus: Reisen kann für Menschen mit Behinderung schwierig sein. Fehlende Barrierefreiheit zeigt sich – neben physischen und informationellen Hindernissen – zunehmend auch in Form von digitalen Hindernissen.
Die Lebenshilfe hat für Sie deshalb wichtige Tipps und Adressen für einen barrierefreien Urlaub gesammelt.
- Verlässliche Informationen zur Barrierefreiheit in ganz Deutschland
- Erholung für Menschen mit Behinderung und ihre Familien
- Reiseanbieter für Menschen mit Behinderung
Ausführliche Informationen und weiterführende Adressen finden Sie hier:
www.lebenshilfe.de
Telefonseelsorge erweitert App-Funktionen
Die Telefonseelsorge hat ihre Selbsthilfe-App um neue Funktionen erweitert: Der "KrisenKompass" bietet zusätzlich zum Schwerpunkt Suizidprävention eine Begleitung für Krisen anderer Art – und ist für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ein Instrument zur Krisenbewältigung.
KrisenKompass der Telefonseelsorge
Quelle und Text: BApK – Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V., Newsletter 14/2024 (3. Juli)
Das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) aktualisiert seine Patienteninformation und stellt einen Erklärfilm vor
Die aktualisierte Broschüre und der Erklärfilm zum Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) sollen Ärzte dabei unterstützen, Patienten die Hintergründe und den Nutzen des freiwilligen Registers näherzubringen.
„Datensammeln ist kein Selbstzweck. Es ist uns wichtig, unsere Erkenntnisse mit Patienten zu teilen. Sie erfahren Wissenswertes rund um ihren bevorstehenden Eingriff“, erläutert Carsten Perka, wissenschaftlicher Leiter des EPRD.
Wer ein künstliches Hüft- oder Kniegelenk erhält, hat viele Fragen – zum Beispiel zum Ablauf der Operation, dem Einfluss des Körpergewichtes oder zur Haltbarkeit von Implantaten.
Die Patienteninformation ist mit vielen Illustrationen angereichert, wendet sich an Patienten, die vor der Entscheidung stehen, sich ein künstliches Hüft- und/oder Kniegelenk einsetzen zu lassen und gemeinsam mit ihrem behandelnden Arzt oder ihrer Ärztin eine informierte Entscheidung treffen wollen.
Die Broschüre gibt auch Tipps, worauf Patienten bei der Suche nach einer geeigneten Klinik achten sollten.
Die Broschüre "Patienteninformation 2023"
Das EPRD ist mit mehr als 2,8 Millionen erfassten Dokumentationen Europas zweitgrößtes Register für Endoprothetik. Es wurde 2010 auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) gemeinsam mit dem AOK-Bundesverband, dem Verband der Ersatzkassen sowie dem Bundesverband Medizintechnologie als freiwilliges Register aufgebaut.
Das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD): www.eprd.de
Quelle: SEKIS Berlin, Newsletter Juli 2024
BAGFW kritisiert Entwurf für „Gesundes-Herz-Gesetz“ des Bundesgesundheitsministeriums
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Verbändebeteiligung zu dem "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit“ (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG) eingeleitet. Mit dem Gesetzesvorhaben soll die Herzgesundheit gestärkt und die kardiovaskuläre Sterblichkeit innerhalb der Bevölkerung reduziert werden. Dieses Ziel soll primär durch medizinische Maßnahmen, wie zum Beispiel die Stärkung von Früherkennungsuntersuchungen und die Verordnung von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung oder Cholesterinsenkung, erreicht werden.
Die innerhalb der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Verbände haben zu dem Entwurf Stellung genommen und üben darin scharfe Kritik an Inhalt und Vorgehen.
Aus Sicht der Verbände ist es daher eine dramatisch verpasste Chance, dass der vorliegende Entwurf genau an diesem wesentlichen Hebel nicht ansetzt, sondern diesen geradezu konterkariert, indem die Finanzierung der im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen zu Lasten der primären Prävention und Gesundheitsförderung erfolgen soll.
Dokumente zum Download:
Stellungnahme der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)
Quelle: Der Paritätische Gesamtverband, Fachinformation vom 10.07.2024
Fachliche Zuständigkeiten der drei unparteiischen Mitglieder wurden festgelegt
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner ersten Sitzung der fünften Amtsperiode die fachlichen Zuständigkeiten der drei hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder festgelegt.
Demnach ist der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, weiterhin für die Arbeitsbereiche „Arzneimittel“, „Bedarfsplanung“ und „Zahnärztliche Behandlung“ zuständig und leitet die entsprechenden Unterausschüsse.
Karin Maag übernimmt wieder den Vorsitz der Unterausschüsse „Ambulante spezialfachärztliche Versorgung“, „Disease-Management-Programme“, „Qualitätssicherung“ sowie „Post-Covid und Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik“.
Dr. Bernhard van Treeck verantwortet die Leitung der Unterausschüsse „Methodenbewertung“, „Psychotherapie und psychiatrische Versorgung“ sowie „Veranlasste Leistungen“.
Auch die jeweilige Stellvertretung wurde beschlossen: Diese wird in der Regel von einem der ehrenamtlichen unparteiischen Mitglieder übernommen.
Der Beschluss gilt bis zum Ende der Amtsperiode am 30. Juni 2030.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Pressemitteilung 04.07.2024
BAGFW kritisiert Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Verbändebeteiligung für den "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit“ eingeleitet. Kernstück des Gesetzesvorhabens soll ein bis Januar 2025 zu errichtendes „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin“ – kurz BIPAM – sein, das als selbständige Bundesoberbehörde die Rechtsnachfolge der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) antreten und Teile des Robert Koch-Instituts (RKI) im Bereich der nicht-übertragbaren Krankheiten übernehmen soll.
Die innerhalb der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Verbände haben zum Entwurf Stellung genommen.
Die Schwerpunkte der Stellungnahme beziehen sich auf
- die Blickrichtung des neuen Institus,
- die strategisch-inhaltlichen Schwerpunkte,
- die Kompetenzaufteilung zwischen RKI und BIPAM,
- die Gesundheitsberichterstattung (GBE).
Aus Sicht der innerhalb der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände besteht insofern dringender Anpassungsbedarf noch vor der Kabinettsbefassung, die nach derzeitigem Stand am 17. Juli 2024 erfolgen soll.
Die vollständige Stellungnahme sowie der Referentenentwurf als Dokumente zum Download:
Quelle: Der Paritätische Gesamtverband, Fachinformation vom 03.07.2024
Neue Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zu Assistenzleistungen nach dem SGB IX
Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 19. Juni 2024 die anliegenden Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zu Assistenzleistungen nach dem SGB IX beschlossen.
Die Assistenzleistungen wurden durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit Wirkung zum 1. Januar 2020 im SGB IX neu strukturiert, teilweise konkretisiert und als eigener Leistungstatbestand im gesetzlichen Leistungskatalog der Sozialen Teilhabe eingeführt.
Die vorliegenden Empfehlungen befassen sich mit der Umsetzung der neuen Regelungen zu den Assistenzleistungen im SGB IX. Ziel der Empfehlungen ist es, Ansätze zur Umsetzung und Abgrenzung der Assistenzleistungen von anderen Leistungen und Leistungsformen aufzuzeigen und Hinweise zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in der Praxis zu geben, um individuelle Leistungen im Sinne des personenzentrierten Ansatzes zu ermöglichen.
Die Empfehlungen richten sich in erster Linie an die Leistungsträger und Leistungserbringer der Eingliederungshilfe, aber auch an weitere Akteure aus dem Bereich der Eingliederungshilfe, insbesondere Beratungsstellen sowie Akteure des Betreuungswesens und die Leistungsberechtigen.
Alle Stellungnahmen und Empfehlungen des Deutschen Vereins finden Sie unter:
https://www.deutscher-verein.de/positionen/
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Mitteilung vom 01.07.2024
In der Broschüre zum Jubiläum kommen Patientenvertreter*innen zu Wort
Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreter*innen seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein: Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.
Die Broschüre enthält Grußworte wichtiger Akteure. Sie gibt zudem Einblicke in die spannende und vielfältige Arbeit der Patientenvertretung im G-BA aus den letzten 20 Jahren. Die Beiträge zu den unterschiedlichen Themen werden von Statements der Patientenvertreter*innen begleitet. Es äußern sich auch drei Mitglieder der DAG SHG, die im G-BA aktiv mitwirken. Eine Umfrage aus dem Jahr 2024 lässt die Patientenvertreter*innen über ihre Erfolge sprechen.
Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss
Gemeinsamer Bundesausschuss, Stabsstelle Patientenbeteiligung | 2024
Quelle: G-BA, Stabsstelle Patientenbeteiligung, Nachricht vom 07.06.2024
Neuer "Bundes-Klinik-Atlas" soll einen besseren Überblick über das Angebot und die Qualität von Krankenhäusern geben
Die bestehende Berichterstattung über die Qualität in deutschen Kliniken wurde mit dem Krankenhaustransparenzgesetz weiterentwickelt.
Ein „Bundes-Klinik-Atlas“ soll Bürgerinnen und Bürgern einen besseren Überblick über das Angebot und die Qualität von Krankenhäusern geben. Patientinnen und Patienten können sich damit vor einem geplanten Eingriff noch besser darüber informieren, in welcher Klinik dieser Eingriff angeboten wird und wo dabei besonders gute Qualitätsergebnisse erzielt werden. Durch die vergleichende Angabe einer Komplikationsrate lässt sich auf einen Blick sehen, welches Krankenhaus für den gesuchten Eingriff besonders gute Ergebnisse erzielt.
Ergänzt werden soll diese Information noch durch Angaben zur jährlichen Fallzahl dieses Eingriffes in der jeweiligen Klinik – Studien haben gezeigt, dass mehr Routine durch mehr Fälle zu besseren Ergebnissen führt.
Außerdem bietet der Klinik-Atlas auch Infos zur personellen Ausstattung in der jeweiligen Klinik.
Quelle: InKONTAKT, Selbsthilfe-Newsletter der AOK 02/2024 (Bundesteil)
Filme der BAG SELBSTHILFE in einfacher Sprache und in englischer Sprache
In den beiden Erklärvideos erläutert die BAG SELBSTHILFE das deutsche Gesundheitssystem aus Patientensicht.
- Wie funktioniert eine gesetzliche Krankenversicherung und das Solidarprinzip?
- An wen wenden sich Betroffene im Notfall?
- Wie können sich Patient*innen in unserem System selbst einbringen?
Mit dem Video in einfacher Sprache möchte die BAG SELBSTHILFE dazu beitragen, dass sich Patient*innen besser im deutschen Gesundheitssystem zurecht finden und so die bestmögliche Versorgung erhalten können.
Erklärfilm in einfacher Sprache: Link zu Youtube
Das Video ist im Projekt "Menschen mit Migrationshintergrund für den Austausch in der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe erreichen", gefördert von der Barmer Krankenkasse, entstanden und soll hier zur gesundheitlichen Aufklärung beitragen.
Im Rahmen dieses Projektes wurde auch eine englische Version des Films umgesetzt, um so möglichst viele Menschen informieren und erreichen zu können.
Erklärfilm in englischer Sprache: Link zu Youtube
Mehr Informationen zum Projekt "Menschen mit Migrationshintergrund für den Austausch in der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe erreichen" (August 2022 bis Februar 2024) finden Sie hier: www.bag-selbsthilfe.de
Quelle: BAG SELBSTHILFE, Pressemitteilung "Endlich ein patientenzentriertes Gesundheitssystem schaffen!"
Tagungsdokumentation jetzt online
Am 19. Februar 2024 fand der Festakt „20 Jahre Patientenbeteiligung im SGB V“ in Berlin statt. Der Einladung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Stefan Schwartze, waren rund 200 Personen gefolgt. In der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften gab es ein hochkarätiges Programm mit Referierenden und Diskussionsteilnehmenden aus Politik und Patientenvertretung.
Beteiligt mit dem Vortrag „Engagement ohne ausreichende Unterstützungsstruktur auf der Landesebene“ war auch Sonja Arens, Patientenvertreterin und Vorstandsmitglied der LV Selbsthilfe Berlin e.V.
Programm und weitere Informationen (auch mit Aufzeichnung)
Mitschnitt von der Veranstaltung (Link zu Youtube)
(Sonja Arens spricht ungefähr ab Minute 32)
Presseberichte zu der Veranstaltung
AOK Bundesverband: Noch viel Verbesserungsbedarf bei Patientenbeteiligung
Ärzteblatt: Stärkung der Patientenbeteiligung
Quelle: SEKIS Berlin, Newsletter Juni 2024, S. 20
Start der öffentlichen Konsultationsphase
Die aktualisierte Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Asthma, Version 5 steht ab sofort bis zum 2. Juli 2024 zur öffentlichen Konsultation bereit. Alle sind dazu eingeladen, die Leitlinie kritisch zu kommentieren.
Asthma gehört zu den häufigsten Volkskrankheiten. Daher ist es Ziel der NVL Asthma, die bestmögliche, sektorenübergreifende Versorgung von Patient*innen mit Asthma zu definieren. Die multidisziplinäre Leitliniengruppe der NVL hat dafür im Rahmen der Aktualisierung neue Erkenntnisse aus Forschung und Versorgung geprüft und diese in der vorliegenden Version 5 evidenzbasiert zusammengeführt. Damit wird der aktuelle Wissensstand für alle an der Versorgung Beteiligten zusammengefasst.
Insbesondere die medikamentöse Therapie des Asthmas im Kindes- und Erwachsenenalter wurde intensiv diskutiert und die Leitliniengruppe hat dazu neue Empfehlungen ausgesprochen. Aber auch aktuelle Erkenntnisse u. a. zur Sauerstoffzielsättigung bei einem Asthmaanfall oder im Bereich der komplementären und alternativen Therapiemöglichkeiten werden dargestellt. Alle weiteren Kapitel sind hinsichtlich Aktualität und Gültigkeit bestätigt worden.
Die Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma steht somit für die öffentliche Konsultation bereit.
Das öffentliche Konsultationsverfahren ist ein Qualitätsmerkmal des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien. Interessierte können die Ergebnisse der Arbeit der Leitliniengruppe begutachten und kommentieren. Die Leitliniengruppe prüft die eingegangenen Vorschläge und entscheidet über deren Berücksichtigung. Alle Kommentare und deren Bewertung werden veröffentlicht.
So geben Sie Ihren Kommentar ab:
Interessierte und Expert*innen können die Konsultationsfassung der Leitlinie kostenfrei herunterladen und bis zum 2. Juli 2024 kommentieren sowie Änderungen und Ergänzungen vorschlagen (per E-Mail an: nvl@azq.de).
Bitte nutzen Sie für Ihre Rückmeldung ausschließlich den Kommentierungsbogen.
- Konsultationsfassung NVL Asthma
- Kommentierungsbogen
- Leitlinienreport zur Konsultationsfassung
- Patientenblätter zur Konsultationsfassung
- Übersichtsseite NVL Asthma
Alle Downloads finden Sie in der Pressemitteilung.
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteiling 03.06.2024
Start der öffentlichen Konsultationsphase
Die Version 7 der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Chronische KHK steht ab sofort bis zum 1. Juli 2024 zur öffentlichen Konsultation bereit. Alle sind dazu eingeladen, die Leitlinie kritisch zu kommentieren.
Für die Version 7 der NVL Chronische KHK hat die multidisziplinäre Leitliniengruppe die Kapitel Definition und Epidemiologie, Diagnostik und Medikamentöse Therapie und Versorgungskoordination überarbeitet. Alle weiteren Kapitel hat sie hinsichtlich Aktualität und Gültigkeit bestätigt.
Was ist neu?
Als wichtige Neuerung empfiehlt die Leitliniengruppe in der Diagnostik, die CT-Koronarangiographie (CCTA) bevorzugt einzusetzen, wenn nach den Voruntersuchungen mit mäßiger Wahrscheinlichkeit eine KHK vorliegt. Für die Überlegenheit der CCTA liegen Daten mit hoher Aussagesicherheit vor. Die Leitliniengruppe beruft sich dabei unter anderem auf den Evidenzbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Die gemeinsame Entscheidungsfindung sieht die Leitliniengruppe als wichtiges Instrument zur Sicherung der Selbstbestimmung der Betroffenen. Daher formuliert sie zur Stärkung der patientenzentrierten Versorgung eine ergänzende Empfehlung.
Zur Förderung der Kommunikation zwischen den beteiligten Professionen und Sektoren hat die Leitliniengruppe das Kapitel Versorgungskoordination angepasst, unter anderem mit neuen Empfehlungen zum DMP KHK sowie zur Kooperation. Im Kapitel zur medikamentösen Therapie gibt es keine grundlegenden Änderungen, aber einige Anpassungen in den Unterkapiteln Thrombozytenaggregationshemmer und Lipidsenker sowie zwei neue Algorithmen.
Das öffentliche Konsultationsverfahren ist ein Qualitätsmerkmal des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien. Hier besteht die Möglichkeit, die Ergebnisse aus der Leitliniengruppe zu begutachten. Die Leitliniengruppe prüft die eingegangenen Vorschläge sorgfältig und entscheidet über deren Berücksichtigung. Alle Kommentare und deren Bewertung werden im Leitlinienreport veröffentlicht.
Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL)
Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Mit der Durchführung wurde das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin beauftragt. Zu ausgewählten Krankheitsbildern arbeiten Expertinnen und Experten verschiedener Organisationen zusammen, um im Rahmen der strukturierten Versorgung chronisch kranker Menschen die angemessene und evidenzbasierte Patientenversorgung darzustellen.
So geben Sie Ihren Kommentar ab:
Interessierte und Expert*innen können die Konsultationsfassung der Leitlinie kostenfrei herunterladen und bis zum 1. Juli 2024 kommentieren sowie Änderungen und Ergänzungen vorschlagen (per E-Mail an: nvl@azq.de).
Bitte nutzen Sie für Ihre Rückmeldung ausschließlich den Kommentierungsbogen.
- Konsultationsfassung NVL Chronische KHK
- Kommentierungsbogen
- Leitlinienreport zur Konsultationsfassung
- Patientenblätter zur Konsultationsfassung
- Übersichtsseite NVL Chronische KHK
Alle Downloads finden Sie in der Pressemitteilung.
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteiling 03.06.2024
Neue ÄZQ-Gesundheitsinformation
Medizinische Fachleute können Menschen, die wenig oder kein deutsch sprechen, die verlässlichen Informationen in Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch und Türkisch mit an die Hand geben.
Kurzinformation – Wenn Hitze zum Risiko wird
Immer häufiger sind die Sommermonate durch anhaltende Hitzewellen gekennzeichnet. Grund dafür ist der Klimawandel. Dieser wirkt sich nicht nur auf die Umwelt, sondern auch auf die körperliche und seelische Gesundheit aus. So können extrem hohe Temperaturen zu einer Hitze-Erschöpfung oder zu einem Hitzschlag führen. Außerdem können sich zum Beispiel Atemwegserkrankungen verschlimmern und sich die Gefahr für Herzinfarkte erhöhen. Besonders älteren und kranken Menschen sowie Schwangeren und Kleinkindern können extreme Temperaturen zu schaffen machen.
Passend zum Sommerbeginn hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) nun das verständliche und werbefreie Informationsblatt vom Juni 2023 professionell in sechs verschiedene Sprachen übersetzen lassen. Dort erfahren Interessierte, was bei Hitze im Körper passiert und welche Gesundheitsrisiken mit hohen Temperaturen verbunden sein können. Daneben sind viele praktische Tipps zu finden, wie man die heißen Sommertage überstehen kann. Außerdem erfahren Leserinnen und Leser, wie sie anderen Menschen bei einem Hitzenotfall helfen können.
Praxen und Kliniken können die zweiseitige Kurzinformation kostenlos ausdrucken und im Wartebereich auslegen sowie an Patientinnen, Patienten oder Interessierte weitergeben.
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteilung 30.05.2024
"Bündnis Transparenz in der Gesundheitsforschung" warnt vor Gefährdung evidenzbasierter Gesundheitsversorgung durch unveröffentlichte Studienergebnisse
Klinische Studien unterliegen nicht für alle Medizinbereiche gesetzlichen Veröffentlichungspflichten. Dadurch würde das Gesamtbild der verfügbaren Evidenz verzerrt, wodurch es zu klinischen Fehlentscheidungen kommen könne, warnt das "Bündnis Transparenz in der Gesundheitsforschung".
In seinem Positionspapier fordert das "Bündnis Transparenz in der Gesundheitsforschung" entsprechende Rahmenbedingungen für eine vollständige Studienregistrierung und Ergebnisveröffentlichung in Deutschland zu schaffen.
In diesem Bündnis arbeiten Cochrane Deutschland, Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin, HTA.de und BIH Quest Center zusammen.
Quelle: Positionspapier des "Bündnis Transparenz in der Gesundheitsforschung" vom 14.05.2024
Dokumentation der Bürger*innen-Konferenz jetzt online
Die aktive Beteiligung von Patient*innen, Bürger*innen, Hausärzt*innen und Medizinischen Fachangestellten an der allgemeinmedizinischen Forschung spielt in der Initiative Deutscher Forschungspraxennetze – DESAM-ForNet seit Förderbeginn (Februar 2020) eine wichtige Rolle. An vielen allgemeinmedizinischen Universitätsstandorten wurden zahlreiche Partizipationsformate wie Bürger*innen- und Patient*innenbeiräte aufgebaut und erprobt.
Bei der "DESAM-ForNet-Bürger:innenkonferenz" am 11. und 12. April in Frankfurt am Main wurden in unterschiedlichen Formaten gemeinsam Erfahrungen mit aktiver Patient*innen- und Bürger*innenbeteiligung an der Forschung ausgetauscht, miteinander diskutiert und Zukunftsvisionen entwickelt.
Telefonische Beratung zu Gesundheits- und Gesundheitsrechtsfragen gestartet
Die zur Stiftung umgebaute UPD hat nach einer monatelangen Unterbrechung am 6. Mai 2024 wieder ihren Dienst aufgenommen und bietet Beratung zu Gesundheits- und Gesundheitsrechtsfragen an, bisher allerdings ausschließlich telefonisch. Das Angebot soll im Laufe des Jahres unter anderem um Regionalstandorte erweitert werden.
Die fast sechsmonatige Lücke in der Patientenberatung sei leider durch den Neuaufbau der Strukturen entstanden, sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, bei der Bekanntgabe des Starts am Montag. Die neue Stiftung nahm die Arbeit vorerst mit 40 Beschäftigten, zum Großteil aus dem vorherigen, rund 100 köpfigen Team bestehend, wieder auf. Die Berater*innen sind erfahrene Expert*innen aus verschiedenen Fachbereichen und die Beratung soll unabhängig von Einflüssen Dritter, ausschließlich im Interesse der Ratsuchenden erfolgen. Insbesondere soll der Fokus auf die Beratung von sozial benachteiligten Personen gelegt werden, um auf diese Weise gesundheitliche Ungleichheiten zu verringern. Am 1. Mai trat außerdem Sven Arndt sein Amt als Stiftungsvorstand an und es wird erwartet, dass dem UPD-Leitungsgremium bald noch eine zweite, wahrscheinlich weibliche, Person beitreten wird.
Die telefonische Beratung ist kostenlos, anonym und ab sofort zu festgelegten Zeiten unter der alten Beratungsnummer 0800 / 011 77 22 erreichbar, eine Webseite bietet weitere Informationen: https://patientenberatung.de/
Zukünftig sind auch andere Beratungsformen wie Face-to-Face, Chat oder schriftliche Formate geplant. Ab Mitte des Jahres sollen zudem mindestens 16 regionale Beratungsstellen eingerichtet werden.
Angesichts der unterschiedlichen Größe und Bevölkerungszahlen der Länder besteht aus Sicht der Patientenvertretung jedoch die Notwendigkeit, über die geplante Anzahl von regionalen Beratungsstellen hinauszugehen. Daher fordern die Patientenorganisationen bundesweit 30 regionale Beratungsstellen, die bevölkerungsorientiert eingerichtet und gleichmäßig über das Bundesgebiet verteilt werden sollen.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland wurde veranlasst, die UPD in eine Stiftung umzuwandeln, mit dem Ziel eine Unabhängigkeit zu garantieren. Aufgrund der schwierigen Finanzierung kam es jedoch zu Kompromissen, welche von den federführenden Patientenorganisationen stark kritisiert wurden.
Quelle: Paritätischer Gesamtverband, Fachinformation vom 07.05.2024
Zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai stellt die DAG SHG die Pflegeselbsthilfe in den Vordergrund
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. macht zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai auf die gemeinschaftliche Selbsthilfe im Bereich der Pflege aufmerksam. An wen richtet sich die Pflegeselbsthilfe?
Pflegebedürftige Menschen bzw. ihre Angehörigen schließen sich mit gleichbetroffenen Menschen zusammen, die entweder selbst pflegebedürftig sind oder sich um eine pflegebedürftige Person kümmern, sie pflegen bzw. betreuen. Durch Gespräche bzw. Aktivitäten finden sie Hilfe für sich selbst und für die eigene Lebens- und Pflegesituation.
Der Gesetzgeber hat den Begriff der Pflegebedürftigkeit definiert. Zum Begriff „pflegende Angehörige“ hingegen existiert keine gesetzliche Begriffsbestimmung. Für das Umfeld gemeinschaftlicher Selbsthilfe hat der Fachausschuss Pflegeselbsthilfe der DAG SHG folgende Begriffsbestimmung erklärt: Jede Person, die sich als pflegebedürftig bzw. als angehörig bezeichnet, zählt zum entsprechenden Personenkreis, unabhängig von der Feststellung eines Pflegegrades. Angehörige meint meist Familienangehörige, darunter sind aber auch zugehörige Freund*innen, Bekannte und vergleichbar Nahestehende zu verstehen, die einen Menschen ganz oder teilweise pflegen oder betreuen, wenn dieser körperlich oder geistig und/ oder seelisch eingeschränkt ist, wenn ein pflegebedingter Unterstützungsbedarf oder gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bestehen.
Das Setting von pflegenden Angehörigen kann die eigene Häuslichkeit sein oder auch die stationäre Pflege, wenn pflegebedürftige Menschen regelmäßig im Pflegeheim besucht werden. Auch die Auseinandersetzung mit dem Sterben, also die Begleitung bis zum Abschied und die Trauerverarbeitung kann zur Pflegesituation zählen und einen wichtigen Einfluss auf deren Gesundheit haben.
Ein Grund für die Übernahme der Betreuung oder Pflege kann zum Beispiel eine besondere Bindung aufgrund einer emotionalen Beziehung zur erkrankten/pflegebedürftigen Person sein. Es existieren jedoch auch andere Beweggründe, wie zum Beispiel das Pflichtbewusstsein oder die Erfüllung einer sinnstiftenden Aufgabe.
Gemeinschaftliche Pflegeselbsthilfe ist ein wichtiges ergänzendes Element bei der Versorgung und Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf. Dabei ist gemeinschaftliche Selbsthilfe für pflegende Angehörige eine Möglichkeit, die Selbstwahrnehmung und Eigenverantwortung zu stärken, Strategien zur Bewältigung der Pflegesituation zu entwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. So kann die Pflegeselbsthilfe dazu beitragen, die Gesundheit der Angehörigen zu fördern und den Verbleib des Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit zu unterstützen.
Mehr als 300 Selbsthilfekontaktstellen in Deutschland bieten vor Ort bedürfnisorientierte Unterstützung. Sie informieren, vermitteln Kontakte und unterstützen Selbsthilfegruppen themenübergreifend. Durch Kooperationen zwischen Fachdiensten der Pflege und der Pflegeselbsthilfe können Betroffene über die gemeinschaftliche Selbsthilfe informiert und für diese Form der niedrigschwelligen Hilfe sensibilisiert werden.
Text: Anja Schödwell, Projektleitung
Die maßgeblichen Patientenorganisationen fordern den Erhalt von Nationalen VersorgungsLeitlinien und PatientenInformationen
Verständliche und konkrete Vorgaben für die Qualität in der Versorgung sowie die aktive und wertschätzende Beteiligung von Patient*innen an der Leitlinienarbeit, die das ÄZQ einmalig vorbildlich praktiziert hat, sind unverzichtbar für dieses Gesundheitswesen im Umbruch.
Patientenorganisationen verurteilen das Vorgehen und den Schritt der organisierten Ärzteschaft deswegen auf das Schärfste.
Die bisher veröffentlichten Informationen ergeben, dass das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) vollständig aufgelöst und seine Produkte ersatzlos gestrichen werden sollen. Seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesärztekammer (BÄK) seien bereits zwei hochrangige „Liquidatoren“ eingesetzt, um die ÄZQ abzuwickeln, die ein Budget von rund 2 Millionen Euro pro Jahr hat. Für die 16 Mitarbeitenden soll die Entscheidung am Dienstag aus heiterem Himmel gekommen sein.
"Insbesondere die Streichung der Nationalen Versorgungsleitlinien (www.leitlinien.de) und der Patienteninformationen (www.patienten-information.de) des ÄZQ würden für die wissenschaftsgestützte und evidenzbasierte Information von Ärzt*innen und Patient*innen deutlich verschlechtern", so Gregor Bornes von der BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP).
Die maßgeblichen Patientenorganisationen fordern die BÄK und die KBV auf, die volle Verantwortung für die langjährige und wertvolle Arbeit zu übernehmen und die Entscheidung entweder zurück zu nehmen oder für einen geordneten und unabhängigen Übergang dieser unverzichtbaren Produkte zu sorgen.
Die maßgeblichen Patientenorganisationen fordern den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf, sich für eine Rettung von Nationalen VersorgungsLeitlinien und PatientenInformationen einzusetzen.
Texte: BundesArbeitsGemeinschaft der Patientenstellen und -Initiativen (BAGP) und Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.v. (DAG SHG)
Quelle: SEKIS Newsletter 05/2024, S. 21
Neues Portal zur unabhängigen Krankenhaussuche muss auch zukünftig Transparenz über Qualität der Behandlungszentren im Interesse der Patient*innen offenlegen
Am 21.03.2024 wurde nach fast 15 Jahren der Betrieb der unabhängigen Krankenhaussuche „Weisse Liste“ eingestellt. Die BAG SELBSTHILFE als Partner dieses Projektes der Bertelsmann-Stiftung bedauert das sehr und hofft, dass das für Anfang Mai angekündigte neue Portal der Bunderegierung zur unabhängigen Krankenhaussuche für die Patient*innen eine ähnlich gute Entscheidungshilfe sein wird.
„Wir sind sehr froh über die jahrelange gute Zusammenarbeit mit dem Team der „Weissen Liste“ sowie allen Beteiligten, die immer wieder im aktiven und konstruktiven Austausch das Ziel vorangetrieben haben, eine verlässliche Entscheidungshilfe für die Patient*innen zu bieten und die Qualität von Krankenhäusern fair und sachgerecht offenzulegen. Das ist und bleibt ein sehr wichtiges Instrument der Transparenz im Gesundheitswesen. Deshalb können wir nur hoffen, dass das zukünftig zur Verfügung stehende Vergleichsportal des Bundesministeriums für Gesundheit hier eine würdige Alternative darstellt und ebenso zukünftig Transparenz über Qualität der Behandlungszentren im Interesse der Patient*innen offenlegen wird“, macht Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE, deutlich.
Das neue Vergleichsportal entsteht im Rahmen des Transparenzgesetzes, das viele Forschungsergebnisse und Erkenntnisse aus langjähriger praktischer Erfahrung der „Weissen Liste“ aufgreift und wird unter der Adresse www.gesund.bund.de erreichbar sein.
Quelle: BAG SELBSTHILFE, Pressemitteilung 05.04.2024
Forderung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zum Weltgesundheitstag 2024: Recht auf Diagnose auch bei Demenz
Der Weltgesundheitstag am 7. April steht in diesem Jahr unter dem Motto „Meine Gesundheit, mein Recht“. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) fordert zu diesem Anlass das Recht von Menschen mit Demenz auf eine rechtzeitige und genaue Diagnose ihrer Erkrankung ein. Bisher erhalten in Deutschland nur rund 50 Prozent der Betroffenen überhaupt eine Demenzdiagnose.
Die Ursachen hierfür sind vielfältig und nach wie vor gibt es keine Möglichkeit, Demenzerkrankungen wie Alzheimer zu heilen oder zu stoppen. Eine frühzeitige Diagnose ist dennoch wichtig. Zum einen können dadurch andere Ursachen für demenzielle Symptome – wie Nebenwirkungen von Medikamenten, Depressionen oder Vitaminmangel – rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Zum anderen gibt eine frühzeitige Diagnose den Betroffenen die Möglichkeit Entscheidungen für ihr weiteres Leben selbstbestimmt zu treffen.
Pressemitteilung vom 5. April 2024
Quelle: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. (DAlzG)
Beteiligungsverfahren mit Fachgesprächen und Sammlung von Vorschlägen ist abgeschlossen | Bündnis für inklusives Gesundheitswesen schlägt Basiskonzepte und Big Points vor
Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte im Oktober 2023 gemeinsam mit Vertreter*innen aus den Bereichen Politik und Zivilgesellschaft den Erarbeitungsprozess des Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen auf den Weg gebracht. Damit soll ein wesentlicher Beitrag geleistet werden, Hindernisse beim Zugang zur Versorgung für die Menschen in all ihrer Verschiedenheit und Vielfalt abzubauen.
Das Beteiligungsverfahren mit Fachgesprächen und Sammlung von Vorschlägen ist nun abgeschlossen. In dieser Phase appelliert das „Bündnis inklusives Gesundheitswesen“ an die Verantwortlichen im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), den Aktionsplan an der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auszurichten und erinnert an einige Basiskonzepte der UN-Behindertenrechtskonvention. Bei den genannten Konzepten handelt es sich um Partizipation, Inklusion, Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen.
Gleichzeitig nennt das Bündnis inklusives Gesundheitswesen fünf Big Points, also Maßnahmen, die unbedingt noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen sind.
Dazu gehören
- ein Schutz vor Diskriminierung bei Gesundheitsleistungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG),
- ein verbindlicher Einstieg in die Barrierefreiheit von Arztpraxen,
- eine verbesserte Regelversorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen in Krankenhäusern,
- optimierte Regelungen zur Assistenz im Krankenhaus sowie beim Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz.
Basiskonzepte und Big Points des Bündnis für den Aktionplan
Im Bündnis inklusives Gesundheitswesen arbeiten die folgenden Organisationen zusammen:
- Abilitywatch e.V.
- Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.
- Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland – ISL e.V.
- Kellerkinder e.V.
- LEBENSNERV – Stiftung zur Förderung der psychosomatischen MS-Forschung
- LIGA Selbstvertretung – DPO Deutschland
- NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.
- Weibernetz e.V. – Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung
Quellen:
Netzwerk Artikel 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V., Nachricht 05.04.2024
LIGA Selbstvertretung, Nachricht vom 05.04.2024
Portal „Mehr Patientensicherheit“ erfasst und analysiert Patientenberichte über kritische und positive Ereignisse in der medizinischen Versorgung
Aus Fehlern im Gesundheitswesen lernen
Verwechslungen, falsche Medikation oder lückenhafte Kommunikation: Fehler in der Gesundheitsversorgung können schwerwiegende Folgen haben. Im Portal „Mehr Patientensicherheit“ können Versicherte und ihre Angehörigen erstmals über sicherheitsrelevante Erfahrungen aus allen Bereichen der Gesundheitsversorgung berichten.
Ziel ist es, aus den Erfahrungen der Versicherten zu lernen und die Patientensicherheit zu verbessern.
Das Portal ist ein Angebot vom Verband der Ersatzkassen (vdek): https://mehr-patientensicherheit.de/
Quellen:
vdek, Nachricht vom 04.04.2024
Critical Incident Reporting System (CIRS), Pressemittelung vom 15.02.2024
Beide Digitalisierungsgesetze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Am 22. März 2024 wurden das "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" (Digital-Gesetz – DigiG) sowie das "Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten" (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Zuletzt wurden beide Gesetze am 2. Februar 2024 im Bundesrat abschließend beraten und ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses gebilligt.
Die Gesetzesregelungen im Einzelnen:
Das Digital-Gesetz (DigiG) sieht unter anderem vor, ab Anfang 2025 die elektronische Patientenakte (ePA) flächendeckend für alle gesetzlich Versicherten einzuführen. Versicherte können mittels eines Opt-out-Widerspruchsverfahrens entscheiden, ob sie die ePA nutzen möchten. Die ePA enthält automatisch erstellte Medikationsübersichten sowie wichtige Behandlungsinformationen wie Arztbriefe und Befunde. Personen ohne Smartphone haben die Möglichkeit, ihre ePA in ausgewählten Apotheken einzusehen und erhalten dabei Unterstützung durch Ombudsstellen. Telemedizin und Digitale Gesundheitsanwendungen sollen ebenfalls breiter genutzt werden. Seit dem 1. Januar 2024 wurde zudem das Papier-Rezept durch das das elektronische Rezept (E-Rezept) abgelöst.
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll die Nutzung von Therapiedaten für die Forschung erleichtern. Hierfür wird u.a. eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle eingerichtet, um anonymisierte Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen zu verknüpfen. Zudem wird das Forschungsdatenzentrum Gesundheit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erweitert, um anonymisierte Gesundheitsdaten mit Krebsregisterdaten und anderen medizinischen Registern zu verknüpfen. Die Freigabe der ePA-Daten erfolgt künftig ebenfalls per Opt-out-Verfahren, wobei nur zuverlässig automatisiert pseudonomisierte Daten übermittelt werden sollen. Patient*innen sollen hierfür eine einfache Möglichkeit erhalten, über die Freigabe ihrer Daten für Forschungszwecke zu entscheiden. Die Erklärung des Widerspruchs soll auch bei den Ombudsstellen der Krankenkassen möglich sein.
Stellungnahmen
Der Paritätische begrüßt grundsätzlich beide Gesetze als wichtige erste Schritte zur Digitalisierung des Gesundheitswesens und damit zur potenziellen Verbesserung der Versorgungsqualität und -sicherheit in Deutschland. Die Nutzung umfassender Gesundheitsdaten, insbesondere aus elektronischen Patientenakten (ePA), vermag einen Mehrwert sowohl für die medizinische Forschung als auch für die Patient*innensicherheit zu schaffen. Gleichwohl muss während des gesamten Prozesses die Datenhoheit der Patient*innen sowie ihre Wahlfreiheit und informationelle Selbstbestimmung oberste Maxime und Ausgangspunkt aller weiteren Umsetzungsentscheidungen sein. Die Sicherheit und der Schutz der zumeist hochsensiblen Gesundheitsdaten sind und bleiben unerlässlich.
Die detaillierten Stellungnahmen des Paritätischen Gesamtverbandes zum GDNG sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum DigiG können Sie hier einsehen:
Stellungnahme zum DigiG, BAGFW 14.11.2023
Stellungnahme zum GDNG, Der Paritätische 14.08.2023
Quelle: Der Paritätische Gesamtverband, Fachinformation vom 25.03.2024
Der Kongress Armut und Gesundheit tagte vom 5. bis 6. März 2024 an der Freien Universität Berlin und am 12. März digital.
Unter dem Motto „Sozial gerecht: Gesundheit – Umwelt – Klima“ diskutierten Forschende, Politiker*innen, Expert*innen, Vertreter*innen von Hilfsorganisationen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Betroffene. Dabei sollte erörtert werden, wie gesundheitsförderliche Maßnahmen mit Umwelt- und Klimaschutz sowie Chancengerechtigkeit konsequent zusammengedacht und -gebracht werden können und welche sozial-ökologischen Transformationsprozesse dazu erforderlich sind.
Die NAKOS berichtete im gemeinsamen Diskussionsforum mit den Projektpartnern BARMER und Medizinische Hochschule Hannover (MHH) über die Erfahrungen mit dem Schulungsprogramm „KundiG - Klug und digital durch das Gesundheitswesen“. In diesem Rahmen wurde das Konzept des Programms und dessen Umsetzung vorgestellt und diskutiert. Unter anderen wurde erörtert, wie man die Situation finanziell schlechter gestellter Selbsthilfeaktiver in den Blick nimmt, um das Projekt zum Erfolg zu führen. Hierbei kristallisierte sich ein partizipativer Ansatz heraus, bei dem in allen Projektschritten die unterschiedlichen Bedarfe und Sichtweisen der Partner aufgenommen wurden. Auch hinsichtlich der Weiterentwicklung des Kursprogramms werden Rückmeldungen von Kursleitungen und Teilnehmenden explizit berücksichtigt und aufgenommen.
Hintergrund: In den KundiG-Kursen können Menschen, die wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien haben, ihr Wissen mit Unterstützung der Kursleitungen erweitern sowie praktische Erfahrungen mit Gesundheits-Apps, bei der Suche nach Gesundheitsinformationen im Internet und zu Fragen der Datensicherheit sammeln. Nachdem in den ersten beiden Projektjahren die Schulungsmaterialien erstellt und die ersten Teilnehmenden geschult wurden, konnte die NAKOS das Kursprogramm im Jahr 2023 im Kreis der Selbsthilfe anbieten. Mitarbeitende von Selbsthilfekontaktstellen wurden im Auftrag der NAKOS zu Kursleitungen geschult, die ihr Wissen an Selbsthilfe-Aktive weitergaben. Um das Schulungsprogramm zukünftig vielen Menschen in der Selbsthilfe zugänglich zu machen, wird das Programm stetig aktualisiert und weiterentwickelt. Entlang der gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Projekt arbeitet die NAKOS im Jahr 2024 am Konzept zum Rollout in der Selbsthilfe und beabsichtigt weitere Kurse anzubieten.
Text: Katarzyna Thabaut
20-jähriges Jubiläum der Beteiligung von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten in der Selbstverwaltung auf dem 18. Patientenfürsprechertag gefeiert
Ergebnisse 18. Patientenfürsprechertag mit Festakt 20 Jahre Patientenbeteiligung
Am 1. Januar 2004 trat mit den § 140f und 140g im SGB V die Beteiligung von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten in der Selbstverwaltung unseres Gesundheitssystems in Kraft.
Gemeinsam wurde hierzu am 19. Februar 2024 das 20-jährige Jubiläum der Beteiligung von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten in der Selbstverwaltung gefeiert und die Gelegenheit zum Austausch genutzt, mit Diskutanten und Diskutatinnen wie den unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Prof. Josef Hecken die stellvertretende Sprecherin des Koordinierungsausschusses der maßgeblichen Patientenorganisationen Dr. Martin Danner oder auch den Abgeordneten des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag.
Quelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Mitteilung vom 01.03.2024
Das Jahr der Patientenbeteiligung soll Impulse zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag verabredeten Stärkung der Patientenbeteiligung geben
Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten existiert seit 2004. Der gesetzliche Auftrag umfasst im Besonderen, die Belange von Patientinnen und Patienten in allen relevanten politischen Bereichen zu vertreten, sich unabhängig für die Interessen der Patientinnen und Patienten und die Stärkung ihrer Rechte einzusetzen.
Um dies zu erreichen hat der Beauftragte im zwanzigsten Jahr des in Kraft tretens der Paragrafen 140f und 140g im SGB V das Jahr der Patientenbeteiligung ausgerufen.
Ziel des Jahres ist es, Impulse für die Umsetzung der im Koalitionsvertrag verabredeten Stärkung der Patientenbeteiligung zu setzen, das Thema stärker in der öffentlichen Wahrnehmung zu verankern und die Aufklärung der Bevölkerung zu ihren Rechten zu verbessern.
Der Festakt zum 20. Jubiläum der Patientenbeteiligung findet auf dem 18. Berliner Tag der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher am 19. Februar 2024 in Berlin statt.
Quelle: Patientenbeauftragter, Programm: Festakt zum 20. Jubiläum der Patientenbeteiligung am 19.02.2024
Selbsthilfe-Fachtagung des AOK-Bundesverbandes 2024 thematisiert komplizierten Abruf von Fördermitteln
Bild: AOK-Bundesverband
Unter dem Motto "Hilfe für Helfende Hände“ veranstaltete der AOK-Bundesverband seine Selbsthilfe-Fachtagung am 12.01.2024 in Berlin zum Schwerpunktthema „Selbsthilfe für pflegende Angehörige“. Mit Expert*innen aus Selbsthilfe, Wissenschaft und Pflegenetzwerken wurde darüber diskutiert, warum die Unterstützung pflegender Angehöriger durch Angebote der Selbsthilfe so enorm wichtig ist – und ob die bisherigen Regelungen zur Förderung dieser Angebote ausreichen. Die Referierenden verdeutlichten, wie wertvoll das Engagement pflegender Angehöriger für die Pflegeversorgung in Deutschland ist.
Anja Schödwell, Referentin für Pflegeselbsthilfe bei der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V., machte zu Beginn der Tagung die Dimensionen des Problems deutlich: „Von insgesamt bis zu 12,41 Millionen Euro, die allein die Pflegekassen 2022 für die Förderung zur Verfügung hätten stellen können, wurden letztlich nur 4,49 Millionen Euro für die Selbsthilfeförderung ausgegeben. Das sind gerade einmal 36 Prozent." Der geringe Mittelabruf liegt in der finanziellen Beteiligung der Länder sowie in einer Förderpraxis begründet, die dem Fördergegenstand wegen rechtlicher Vorgaben und bürokratischer Vorschriften nicht angemessen ist.
Irmelind Kirchner, Referentin Pflege im AOK-Bundesverband, informierte über den aktuellen Status Quo von Unterstützungsangeboten für pflegende Angehörige durch die Pflegeversicherung.
Vertreterinnen verschiedener Selbsthilfegruppen und -organisationen referierten über ihre jeweiligen und ganz besonderen Herausforderungen bei der Pflege, beispielsweise bei Menschen mit Demenz, bei Kindern oder mit Migrationshintergrund.
AOK fordert mehr Einfluss durch die Pflegekassen
Gerriet Schröder, Leiter Prävention der AOK Sachsen-Anhalt und verantwortlich für die Selbsthilfeförderung sowohl der gesundheitlichen Selbsthilfe als auch der Pflegeselbsthilfe erklärte, dass sich beim Förderverfahren in der Pflegeversicherung kein effizientes Vorgehen zur Vergabe der Fördermittel etabliert habe. Das läge vor allem darin begründet, dass das Land oder die Kommune entscheidet, ob die Pflegeselbsthilfe gefördert wird und dass bei einer Förderzusage der Antragsweg in einem mehrstufigen Verfahren extrem bürokratisch aufgebaut sei. Herr Schröder formulierte als Lösungsvorschlag, die Förderentscheidung den Pflegekassen zu überlassen und dass Länder und Kommunen Gelder als freiwillige Leistung ergänzen könnten.
In der abschließenden Podiumsdiskussion fasste Harold Engel, Leiter der Pflegeabteilung im AOK-Bundesverband, die Ergebnisse der Tagung zusammen: So wie in der Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe müsste auch beim Förderverfahren nach dem elften Sozialgesetzbuch die Sozialversicherung das Zepter in die Hand bekommen – immerhin zahlten die Pflegekassen 75 Prozent der Fördersumme. „Das gesamte Förderverfahren müsste schlicht und ergreifend der Sozialversicherung übertragen werden, das Land oder die Kommune sollten ihren 25 Prozent-Anteil der Pflegeversicherung überweisen“, so Engel.
Aus Sicht von Jutta Hundertmark-Mayser, Geschäftsführerin der NAKOS, könnten die mehr als 300 örtlichen Selbsthilfekontaktstellen die besonderen Bedarfe von Pflege-Selbsthilfegruppen gut auffangen und verlässliche Rahmenbedingungen bereitstellen. Jedoch seien dafür mehr personelle Ressourcen notwendig, die aus den Fördermitteln zu finanzieren seien. Außerdem sei ein transparentes Förderverfahren mit stabilen Strukturen und klaren Kriterien dringend notwendig, damit Fördermittel in der Pflegeselbsthilfe ankämen. Ein gutes Modell dafür seien die gemeinsamen Arbeitskreise von Krankenkassen und Selbsthilfevertretungen, die sich bei der Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe nach §20h SGB V etabliert hätten.
Vollständige Tagungsdokumentation inklusive Aufzeichnung:
https://www.aok.de/pp/selbsthilfe/selbsthilfe-fachtagungen/selbsthilfe-fachtagung-2024/
Das G+G-Spezial 1/2024 „Hilfe für helfende Hände – Selbsthilfe für pflegende Angehörige“ begleitete die AOK-Fachtagung. Der Artikel „Bürokratiemonster“ von Anja Schödwell und Jutta Hundertmark-Mayser ist auf den Seiten 10-12 zu finden:
https://www.aok.de/pp/fileadmin/bereiche/unternehmenskommunikation/Agenda/Selbsthilfe/Selbsthilfe_Fachtagungen/Fachtagung_2023_2024/23-0623_G_G_Spezial_Selbsthilfe_BF_Version.pdf
Text: Anja Schödwell
G-BA beschließt Erstfassung der Long-COVID-Richtlinie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Erstfassung der Long-COVID-Richtlinie beschlossen. Mit dieser soll die ärztliche Versorgung der Betroffenen verbessert werden. Die Patientenvertretung begrüßt, dass neben Patientinnen und Patienten mit Long- und Post-COVID auch weitere Betroffene mit postinfektiösen Erkrankungen sowie ME/CFS von der Richtlinie profitieren können.
Hintergrund für die neue Long-Covid-Richtlinie ist der gesetzliche Auftrag an den G-BA, bis zum Jahresende Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-COVID und vergleichbaren Erkrankungen zu treffen.
Die Patientenvertretung begrüßt, dass mit dieser Richtlinie nun erstmalig und fristgerecht die so dringend erforderliche ärztliche Versorgung sowohl für Betroffene mit Verdacht als auch mit einer festgestellten Long-/Post-COVID-Erkrankung geregelt wird. Zudem hat die Patientenvertretung in den Beratungen darauf hingewirkt, dass die Richtlinie einen umfassenden Blickwinkel auf postinfektiöse Erkrankungen einnimmt und sich daher mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass auch die große Gruppe von Betroffenen mit einer Myalgischen Enzephalomyelitis / einem Chronic Fatigue Syndrom (ME/CFS) sowie jene, die an Long-COVID-ähnlichen Symptomen wie beispielsweise nach einer Impfung zur Prophylaxe einer COVID-19-Erkrankung (PostVac) leiden, eingeschlossen sind. Dass die Richtlinie ausdrücklich nicht nur Erwachsene, sondern gleichzeitig auch Kinder und Jugendliche mit den beschriebenen Symptomen einbezieht, war ebenfalls ein wichtiges Anliegen der Patientenvertretung.
Um zukünftig Betroffenen hoffentlich eine Ärzte-Odyssee durch das Gesundheitssystem zu ersparen, wurden in der Richtlinie konkrete Versorgungspfade beschrieben. Dies beinhaltet an zentraler Stelle z.B. beim Haus- oder Kinderarzt eine ausführliche Abklärung des Verdachts auf das Vorliegen einer Erkrankung nach dieser Richtlinie durch die systematische Erfassung und Bewertung des Gesundheitszustandes. Hierzu gehört auch die Abklärung einer ME/CFS bei Hinweisen auf eine Belastungsintoleranz, Fatigue bzw. post-exertionellen Malaise (PEM). In Abhängigkeit von Art, Schwere und Komplexität der Erkrankung wird auf dieser Basis eine gestufte Versorgung der Betroffenen in den drei Ebenen hausärztliche, fachärztliche und spezialisierte ambulante Versorgung durchgeführt.
Als weitere wesentliche Elemente der Versorgung konnte die Patientenvertretung die Behandlungskoordination sowie die Formulierung eines Behandlungsplans einbringen. „Es ist wichtig, dass die Patienten, welche zum Teil schwerstbetroffen sind, individuell Unterstützung erfahren und sich auf ihre koordinierende Ärztin oder ihren koordinierenden Arzt verlassen können. Dies beinhaltet neben der Übernahme der Rolle einer zentralen Ansprechperson insbesondere auch die Steuerung der Behandlung in medizinischen Fragen zu Diagnostik- und Therapieoptionen.“, so Frau Dr. Claudia Ebel vom Fatigatio e.V.
Nicht durchsetzen hingegen konnte sich die Patientenvertretung mit Ihrem Anliegen für eine Richtlinien-Evaluation nach spätestens fünf Jahren. Zudem hatte sie auf Grundlage der derzeitigen Leitlinienempfehlungen weitergehende Vorgaben zur Nutzung von etablierten Kriterien bei der ärztlichen Diagnostik gefordert. Davon hätten nach Ansicht der Patientenvertretung nicht nur die Betroffenen profitiert, sondern dies hätte auch eine hilfreiche Unterstützung für behandelnde Ärztinnen und Ärzte sein können.
Ansprechpartnerin: Karin Stötzner, Sprecherin der Patientenvertretung im Unterausschuss adhoc PostCovid
Die Kontaktangaben finden Sie in der Pressemitteilung.
Text und Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 21.12.2023
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner heutigen Sitzung die Möglichkeit zur Behandlung der Augentumore und Epilepsie in der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) geschaffen.
Die Patientenvertretung im G-BA einschließlich PRO RETINA Deutschland e. V., der Deutschen Epilepsievereinigung e.V. und der Epilepsie-Bundeselternvereinigung e.V. hatte sich intensiv in die Beratungen eingebracht, um für Betroffene mit Augentumoren und Epilepsie die bestmögliche Versorgung in der ASV zu gestalten.
Mit Nachdruck setzte sich die Patientenvertretung in der Beratung zu den Augentumoren dabei für die angemessene Versorgung mit Sehhilfen und die Beratung zu Hilfsmitteln und deren Gebrauch ein. So soll z.B. die Zusammenarbeit mit einem Spezialisten für Augenprothesen (Ocularist) die Versorgung für die Betroffenen verbessern. Als neue Untersuchungsmethoden von Augentumoren werden in der ASV zukünftig auf Forderung der Patientenvertretung neben dem PET/PET-CT auch die Optische Kohärenz-Tomographie (OCT) und die Fotografie des vorderen und/oder hinteren Augenabschnitts aufgenommen. Da es sich um sehr seltene Tumore handelt, die einer speziellen Diagnostik bedürfen, können Betroffene bereits mit einer Verdachtsdiagnose in die ASV überwiesen werden.
Auch in der Beratung zur Epilepsie konnte die Patientenvertretung zu etlichen ihrer Anliegen überzeugen. So legte sie besonderen Wert darauf, dass die in der Versorgung dringend benötigte Beratung zu Ausbildung, Beruf und sozialen Aspekten in der ASV hervorgehoben wird ebenso wie die Beratung zur ketogenen (fettreichen und kohlenhydratarmen) Diät als mögliche Behandlungsmethode. Die Zusammenarbeit mit Einrichtungen mit Epilepsie-Chirurgie soll zudem eine kontinuierliche Versorgung der Betroffenen für den Fall sichern, dass eine medikamentöse Behandlung nicht ausreichend ist und operative Eingriffe für die Verbesserung der Lebensqualität notwendig werden. Da eine Epilepsie insbesondere bei Kindern und Jugendlichen aufwändig von anderen Krankheitsbildern abzugrenzen ist, genügt auch hier die Verdachtsdiagnose für die Überweisung in die ASV.
Die Patientenvertretung hofft nun darauf, dass sich nach Inkrafttreten der Beschlüsse zügig neue Teams bilden, sodass Betroffene mit Augentumoren und Epilepsie zukünftig von dem neuen Versorgungsangebot der ASV profitieren können.
Für Krankenhäuser, die bereits in der Vergangenheit eine ambulante Behandlung für diese Erkrankungen angeboten haben, beginnt mit den G-BA-Beschlüssen nun eine Übergangsfrist von drei Jahren. In dieser Zeit können sie bei den erweiterten Landesausschüssen eine Teilnahme an der ASV anzeigen, um Betroffene weiterhin ambulant versorgen zu können.
Ansprechpartner: Tobias Hillmer, Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung
Die Kontaktangaben finden Sie in der Pressemitteilung.
Text und Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 21.12.2023
Anlässlich der Anhörung des Krankenhaustransparenzgesetzes vor dem Gesundheitsausschuss am 27. September 2023 sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Mit dem geplanten Krankenhaustransparenzgesetz kommen wir dem Ziel einer angemessenen Information der Versicherten über die Qualität und das Leistungsangebot der einzelnen Krankenhäuser näher. Die wesentlichen Informationen über die Qualität der Krankenhäuser sollen transparenter, nachvollziehbarer und übersichtlicher dargestellt werden.
Weitere Informationen ergänzen
Zu den wesentlichen Informationen gehören aber auch die Angaben zu den Mindestmengen, den einzuhaltenden Pflegepersonaluntergrenzen und die Notfallstufen der Krankenhäuser. Auch diese helfen den Versicherten und Angehörigen, vor planbaren Eingriffen fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Transparenzverzeichnis als Aufgabe der Selbstverwaltung ausgestalten
Die Stärke unseres Gesundheitswesens ist die patientenorientierte Versorgungsgestaltung über die gemeinsame Selbstverwaltung. Auch beim Krankenhaustransparenzregister sollte diese Perspektive stärker berücksichtigt werden.”
Quelle: Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Pressemitteilung vom 27.09.2023
Deutsches Netzwerk Gesundheitskompetenz bündelt erstmals Anforderungen in einem Positionspapier
Berichten Betroffene über ihre Erfahrungen mit einer Erkrankung, kann das anderen Erkrankten sehr helfen. Damit Erfahrungsberichte auch verlässlich sind, sollten sie jedoch bestimmte Kriterien erfüllen. Solche Qualitätskriterien hat jetzt ein multidisziplinäres Expertengremium des Deutschen Netzwerks Gesundheitskompetenz mit Unterstützung der NAKOS erarbeitet. Das Positionspapier „Gute Praxis Erfahrungsberichte“ ist ab sofort kostenlos unter https://dngk.de/erfahrungsberichte-im-gesundheitswesen/ abrufbar.
Dieses Positionspapier beschreibt erstmalig, welche Vorgehensweisen und Prozesse diejenigen einhalten sollten, die Erfahrungsberichte erheben und veröffentlichen. Anbieter von Erfahrungsberichten können sich an diesen Vorgaben orientieren, um ein verlässliches Angebot zu schaffen. Betroffene können anhand der beschriebenen Kriterien eher einschätzen, ob sie einen verlässlichen Erfahrungsbericht lesen oder nicht.
Die Anforderungen reichen von Transparenzvorgaben bezüglich Beteiligter, Finanzierung und Interessenerklärungen über die Einbindung der Betroffenen in den Erstellungsprozess bis hin zur wissenschaftlichen Einordnung und Prüfung. Auch der Schutz der Berichtenden vor negativen Folgen sowie eine transparente Dokumentation gehören dazu. Zentral ist die Anforderung, darauf hinzuweisen, dass die Erfahrungen Einzelner wertvoll, aber nicht repräsentativ sind. Diese reichen daher nicht aus, um eigene Gesundheitsentscheidungen zu treffen.
Das Positionspapier hat ein öffentliches Stellungnahmeverfahren durchlaufen. Alle eingegangenen Kommentare sowie der Umgang der Autoren mit diesen Kommentaren sind ebenfalls transparent dokumentiert.
Quelle: Deutsche Netzwerk Gesundheitskompetenz / https://dngk.de/erfahrungsberichte-im-gesundheitswesen/
Text: Katarzyna Thabaut
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen an Disease- Management- Programme (DMP) für Patientinnen mit Brustkrebs aktualisiert. Das Anliegen der Patientenvertretung in diesem Zusammenhang auch Männer mit Brustkrebs aufzunehmen, wurde abgelehnt.
Der G-BA hat heute seine Anforderungen an das DMP Brustkrebs aktualisiert, um sie an den aktuellen Stand des medizinischen Wissens anzupassen. Dabei konn-ten viele Empfehlungen aus den vom IQWIG identifizierten Leitlinien in das DMP Brustkrebs übernommen werden, nicht jedoch der für die Patientenvertretung wich-tige Versorgungsaspekt „Brustkrebs des Mannes“, obwohl hierzu in drei wichtigen medizinischen Leitlinien Empfehlungen vorliegen.
Männer mit Brustkrebs haben eine schlechtere Prognose als Frauen und ihre Ver-sorgung ist durch eine geringere Qualität gekennzeichnet. Die Patientenvertretung erhoffte sich durch die Aufnahme von Männern in das DMP Brustkrebs eine Ver-besserung ihrer Versorgung und ein Ende der Ungleichbehandlung der Geschlech-ter.
Begründet wurde die Nichtaufnahme mit der Behauptung, der Brustkrebs beim Mann sei eine eigenständige Erkrankung, mit der Seltenheit des Auftretens beim Mann, der geringen Evidenz für Behandlungsstandards sowie der Tatsache, dass viele Medikamente für Männer nicht zugelassen sein. Aus Sicht der Patientenvertre-tung, handelt es sich beim Mammakarzinom des Mannes jedoch nicht um eine ei-genständige Erkrankung. Auch Männer haben Brustwarzen und angelegte Milch-gänge. In den Zellen der Milchgänge entwickelt sich sowohl bei Frauen als auch bei Männern das duktale Mammakarzinom. Zudem wird die Erkrankung im interna-tionalen Klassifikationssystem der Krankheiten (ICD) geschlechtsneutral unter dem Code C.50.x erfasst. Behandlungsoptionen, die in Studien bei Frauen entwickelt wurden, kommen in der Praxis auch bei Männern zur Anwendung. In den Leitlinien wird die enge Anlehnung an das Vorgehen bei der Brustkrebserkrankung der Frau beschrieben. Es stehen medikamentöse Therapien zur Verfügung, nicht nur im Off-Label-Use. „Bedauerlicherweise wurde jetzt die Chance vertan, auch für Männer eine Verbesserung der Versorgungssituation zu erreichen“, so Peter Jurmeister.
Text und Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 15.06.2023
Die Texte beruhen auf dem derzeit besten verfügbaren Wissen und werden nach einer strengen Methodik erstellt.
Hautkrebs – Kann ich mich schützen?
Auf zwei Seiten erfahren Interessierte, was Fachleute zum Schutz vor hellem und schwarzem Hautkrebs empfehlen und was Früherkennung bringt. Leserinnen und Leser finden hier wichtige Fakten über den Ablauf der Früherkennungsuntersuchung bei Hautkrebs sowie Erläuterungen zu ihrem Nutzen und Schaden. Gleichzeitig erhalten sie praktische Tipps, wie man sich vor starker UV-Belastung schützen kann. Grundlage dieser Information ist die aktuelle S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs".
Mukoviszidose – Was Eltern darüber wissen sollten
In Deutschland leben etwa 8 000 bis 10 000 Menschen mit der angeborenen Multiorgan-Erkrankung – auch Cystische Fibrose genannt. Die Drüsen im Körper bilden einen dickflüssigen Schleim, wodurch es zu dauerhaften Organschäden kommt, vor allem in der Lunge. Fachleute empfehlen aufgrund der vielfältigen Beschwerden eine lebenslange Betreuung in einer spezialisierten Mukoviszidose-Einrichtung. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines heute mit Mukoviszidose geborenen Kindes liegt bei 57 Jahren. Grundlage der Inhalte ist die aktuelle S3-Leitlinie "Mukoviszidose bei Kindern in den ersten beiden Lebensjahren, Diagnostik und Therapie".
Barrierearme Praxis – Woran Sie eine Praxis mit wenigen Barrieren erkennen
Hindernisse tauchen im Alltag an vielen Stellen auf und finden sich auch in Praxen. Hierzu zählen beispielsweise Stufen, fehlende Schilder oder Schwierigkeiten bei der Verständigung. Um selbstbestimmt am Leben teilhaben zu können, benötigen daher viele Menschen Unterstützung. In der aktualisierten Kurzinformation erfahren Patientinnen und Patienten, was Barrierefreiheit bedeutet und wie sich Barrieren in Praxen abbauen lassen. Und sie finden Tipps, was sie selbst dazu beitragen können, dass sich ein Praxisbesuch für alle möglichst hürdenfrei gestaltet.
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteilung 15.05.2023
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin hat aktuelle Fakten und praktische Tipps zum besseren Umgang mit der Erkrankung gesammelt veröffentlicht.
Das Reizdarmsyndrom (kurz: RDS) geht mit anhaltenden oder immer wiederkehrenden Darmbeschwerden einher. Typische Beschwerden können Bauchschmerzen, Bauchkrämpfe,
Blähungen und veränderter Stuhlgang sein. Doch nicht alle Verdauungsstörungen sind gleichbedeutend mit einem Reizdarm. Für die Diagnose RDS ist Voraussetzung, dass die Darmprobleme seit mehr als 3 Monaten bestehen und dass die Beschwerden so belastend sind, dass Lebensqualität und Alltag eingeschränkt sind. Zudem lassen sich die Darmbeschwerden nicht durch eine andere Erkrankung erklären. Beim Reizdarmsyndrom kommt es nicht zu Organschäden. Die Betroffenen haben eine normale Lebenserwartung.
Die neue Kurzinformation erklärt, was gegen die Beschwerden helfen kann. Eine Standard-behandlung, die für alle Patientinnen und Patienten gilt, gibt es hier aber nicht. In der Regel testen die Betroffenen in ärztlicher Absprache eine oder mehrere Behandlungen für einige Zeit aus. Die Behandlungsmöglichkeiten können einzeln oder kombiniert zum Einsatz kommen: angepasste Ernährung, körperliche Aktivität, Entspannungsverfahren, Selbsthilfestrategien, psychotherapeutische Verfahren, Akupunktur, pflanzliche Stoffe, ausgewählte Probiotika sowie verschiedene Medikamente. Grundlage der Inhalte ist die S3-Leitlinie "Definition, Pathophysiologie, Diagnostik und Therapie des Reizdarmsyndroms".
Praxen und Kliniken können die neue Kurzinformation kostenlos ausdrucken und auslegen sowie an Betroffene oder Interessierte weitergeben.
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteilung 11.05.2023
Die Kurzinformationen stehen konstenlos online zur Verfügung
Asthma – Wenn Atmen schwerfällt
Asthma ist eine häufige Erkrankung der Atemwege. Betroffene reagieren auf verschiedene Auslöser mit entzündeten Atemwegen. Es gibt verschiedene Behandlungen: Auslöser meiden, Medikamente nur nach Bedarf bei Beschwerden, Dauermedikamente; ergänzend: nicht rauchen, Schulungen besuchen, Atemtechniken erlernen, körperlich aktiv sein. Grundlage dieser Information ist die Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Asthma.
Psoriasis – Schuppenflechte der Haut
Etwa 2 von 100 Menschen haben eine Schuppenflechte. Fachleute sprechen von einer Psoriasis. Am häufigsten kommt sie an der Kopfhaut, hinter den Ohren, am Ellenbogen, Knie und Gesäß vor. Schuppenflechte ist nicht ansteckend, aber sie ist oft mit starkem Leidensdruck verbunden. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten zur Behandlung und einiges können Sie auch selbst tun. Grundlage der Inhalte ist die aktuelle S3-Leitlinie "Therapie der Psoriasis vulgaris".
Die Kurzinformationen im Internet
Das ÄZQ stellt die allgemein verständlichen Kurzinformationen als HTML-Version und als PDF-Dokumente zum Download und Ausdrucken bereit:
Asthma – Wenn Atmen schwerfällt
Psoriasis – Schuppenflechte der Haut
Allgemeines Methodendokument
Weitere Kurzinformationen und Übersetzungen
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteilung 27.04.2023
Das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat heute infolge des Antrags der Patientenvertretung auf Überprüfung der Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL) im Hinblick auf die Hilfsmittelversorgung für Menschen mit komplexen Behinderungen ein Beratungsverfahren eingeleitet.
Seit bereits geraumer Zeit berichten insbesondere Menschen mit komplexen Behinderungen von langwierigen, bürokratischen und intransparenten Prüf- und Genehmigungsverfahren bei der Beantragung von Hilfsmitteln. Dabei geht es vor allem um Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich, wie zum Beispiel Rollstühle, Sitzschalen, Gehhilfen, Kommunikationshilfsmittel, Therapiedreiräder. Die daraus entstehenden Verzögerungen sind insbesondere für Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen gravierend, da die Verzögerungen dauerhaften negativen Einfluss auf die sensomotorische, kognitive und sozioemotionale Entwicklung nehmen können. Aktuell ist die Problematik u. a. durch eine Petition sowie mehrere Positionspapiere des „Aktionsbündnisses für bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung“ stärker in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Die Patientenvertretung im G-BA hatte dies zum Anlass genommen, einen Antrag auf Änderung der HilfsM-RL zu stellen.
Ziel der Patientenvertretung ist es, die Versorgung mit Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Außerdem geht es darum, das Verfahren für alle Beteiligten einfacher, schneller und unbürokratischer zu machen. Der Antrag der Patientenvertretung beinhaltet folgende wesentliche Forderungen:
- Klarstellung, dass es sich bei der Versorgung mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich um eine Leistung der medizinischen Rehabilitation handelt, so dass auch die Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten durch das Hilfsmittel zu berücksichtigen ist.
- Ergänzung der Verordnung durch zusätzliche Angaben auf Basis einer umfassenden Bedarfsermittlung. Einführung einer „spezifizierten“ Verordnung durch spezialisierte Vertragsärzt:innen, um auch damit den Versorgungsprozess zu beschleunigen und qualitativ zu verbessern.
- Bedarfsermittlung für einen längeren Zeitraum.
Inwieweit die Vorschläge Eingang in die HilfsM-RL finden werden, wird sich in den kommenden Beratungen zeigen. Im November 2024 ist mit den endgültigen Ergebnissen zu rechnen.
Weiterführende Informationen: Link zum Antrag der Patientenvertretung
Text und Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 20.04.2023
Verbraucherzentrale Bundesverband-Umfrage zeigt Lücken bei Patienteninformation über Digitalisierungsvorhaben auf
40 Prozent der Verbraucher*innen nutzen seit der Corona-Pandemie mehr digitale Angebote im Gesundheitsbereich. Aber nur die Hälfte der Verbraucher*innen (50 Prozent) fühlt sich aktuell sehr gut oder eher gut über Digitalisierungsvorhaben im Bereich Gesundheit und Pflege informiert. Das zeigt eine online-repräsentative Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Mit Blick auf das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigte Digitalgesetz und weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie fordert der vzbv, die Pläne mit umfassender Verbraucherinformation zu verbinden.
Denn Verbraucherfreundlich umgesetzt können die Digitalisierungsprojekte der Bundesregierung den Patientenalltag einfacher machen. Daher sei es laut vzbv wichtig, dass Verbraucherschutz und Datenschutz bei digitalen Angeboten nicht abgeschwächt und dass Verbraucher*innen besser über Digitalisierungsvorhaben informiert werden. Darüber hinaus sei es wichtig Menschen, die ausschließlich analoge Angebote nutzen können oder wollen, nicht abgehängt werden.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Pressemitteilung 14.04.2023
12. bis 14. Juni 2023 in Weimar unter dem Motto „Selbsthilfe und Selbsthilfeunterstützung heute. Wurzeln – Werte – Weiterentwicklung“
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) richtet zum 43. Mal ihre Jahrestagung aus unter dem Motto " Selbsthilfe und Selbsthilfeunterstützung heute. Wurzeln – Werte – Weiterentwicklung“. Die bundesweite Tagung für Fachkräfte aus Selbsthilfekontaktstellen und -unterstützungseinrichtungen findet vom 12. bis 14. Juni 2023 in Weimar statt und wird in Kooperation mit der Landeskontaktstelle für Selbsthilfe Thüringen e.V. und den Einrichtungen der DAG SHG durchgeführt.
Bei der diesjährigen Jahrestagung greift die DAG SHG Wurzeln, Werte und Weiterentwicklungspotenziale der Selbsthilfe auf. Das Programm beleuchtet die Geschichte, die Grundlagen und die Bedeutung der Selbsthilfe und ihrer Unterstützung. Dabei wird die Fachtagung sowohl Diskussionsforen als auch praktische Herangehensweisen an die fachliche Arbeit der Selbsthilfeunterstützung bieten sowie Entwicklungen und Perspektiven der Selbsthilfe und der Selbsthilfeunterstützung vorstellen.
*** Die Jahrestagung ist bereits ausgebucht. ***
Ambulante Psychotherapie ist elementarer Bestandteil der medizinischen Versorgung | Psychotherapeutinnen und -therapeuten bekommen mehr Geld
Das am 29. März 2023 beschlossene Vergütungsplus von insgesamt 80 Millionen Euro setzt sich zusammen aus 55 Millionen Euro für 2023 und 25 Millionen Euro, die rückwirkend für das zweite Halbjahr 2022 gezahlt werden. Pro Therapeutin oder Therapeut bedeutet dies ein Plus von circa 1.700 Euro pro Jahr. Der Beschluss umfasst auch eine weitere Stärkung der Gruppentherapie, die in der Berechnung der durchschnittlichen Vergütung nun mit einem höheren Anteil berücksichtigt wird. Derzeit haben knapp 30 Prozent aller Psychotherapeutinnen und –therapeuten die Zusatzausbildung, die zur Gruppentherapie berechtigt.
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Die ambulante Psychotherapie ist ein elementarer Bestandteil der medizinischen Versorgung. Ich begrüße es daher, dass im erweiterten Bewertungsausschuss eine Anpassung der Vergütung mit Augenmaß erreicht werden konnte. Auch der stärkere Fokus auf die Gruppentherapie in der Vergütung ist ein wichtiger Schritt. Ich hoffe, dass nun auch die Therapeutinnen und Therapeuten diese Therapieform noch häufiger berücksichtigen.“
Künftig jährliche Prüfung der Vergütung
Die Entscheidung wurde einstimmig im Erweiterten Bewertungsausschuss getroffen und gilt rückwirkend ab 1. Juli 2022. Der Bewertungsausschuss hatte die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen bislang alle vier Jahre nach Veröffentlichung entsprechender Daten des Statistischen Bundesamtes geprüft. Künftig wird dies jährlich erfolgen. Der Bewertungsausschuss setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband zusammen. Kann man sich nicht einigen, wird der um drei Unparteiische ergänzte Erweiterte Bewertungsausschuss angerufen.
Psychotherapeutinnen und –therapeuten: zweitgrößte Versorgungsgruppe
Die Psychotherapie ist einer der Bereiche ambulanter Versorgung, die in den vergangenen Jahren am stärksten gewachsen sind. Heute sind Psychotherapeutinnen und –therapeuten die zweitgrößte Gruppe in der medizinischen Versorgung nach den Hausärztinnen und –ärzten. Dementsprechend haben sich auch die Kosten entwickelt: Von 2005 bis 2021 sind die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Einzeltherapie-Leistungen um 178 Prozent auf gut 2 Milliarden Euro gestiegen.
Zugang zur Versorgung muss leichter werden
Dennoch fehlt es den Versicherten bei der Suche nach einem Therapieplatz an Orientierung, wie die GKV-Versichertenbefragung 2022 ergeben hat. So gibt ein Drittel der Befragten, die trotz psychischer Leiden keine Behandlung bekommen haben, als Grund an, dass sie Therapeutinnen und Therapeuten telefonisch nicht erreicht haben oder nicht zurückgerufen wurden. Um den Zugang zur Versorgung zu erleichtern, fordert der GKV-Spitzenverband mehr Transparenz über freie Therapieplätze. Da regelmäßig Therapien enden, ergeben sich auch laufend freie Plätze. Therapeutinnen und Therapeuten sollten einen substanziellen Anteil ihrer freien Kapazitäten an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen melden müssen. Dies würde die Vermittlungsarbeit der Terminservicestellen unterstützen und verhindern, dass der überwiegende Teil der psychisch Erkrankten sich allein um einen Therapieplatz bemühen und reihenweise Praxen abtelefonieren muss. Laut der Befragung des GKV-Spitzenverbands werden derzeit 15 Prozent der Psychotherapieplätze über die Terminservicestellen vermittelt. Rund die Hälfte aller gesetzlich Versicherten, die eine Therapie beginnen, suchen selbst.
Text und Quelle: GKV-Spitzenverband, Pressemitteilung 31.03.2023
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute das Ehlers-Danlos-Syndrom (vaskulärer Typ) in die Marfan-Anlage sowie das PET/PET-CT beim High-Risk Prostatakarzinom in die Anlage urologische Tumoren aufgenommen.
Mit der heutigen Änderung wurde klargestellt, dass Betroffene mit dem Ehlers-Danlos-Syndrom (vaskulärer Typ) in der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) für Marfan behandelt werden können. Die Patientenvertretung hatte bereits 2022 die Aufnahme der EDS in die Marfan-Anlage gefordert. Die jetzige Klarstellung für EDS-Patienten des vaskulären Typs begrüßt die Patientenvertretung daher ausdrücklich und hofft auf eine Verbesserung der Versorgung der Betroffenen mit vaskulären Störungen.
„Die Ergänzung des Kodes Q79.6 Ehlers-Danlos-Syndrom (vaskulärer Typ) in die Marfan-Anlage ist für die Betroffenen ein wesentlicher Meilenstein. EDS-Patienten mit vaskulären Problemen können im Besonderen von der interdisziplinären medizinischen Versorgung in den Marfan-Ambulanzen profitieren. Auch wird durch die Aufnahme des Krankheitsbildes in die Anlage Marfan ein wichtiger Beitrag für die Öffentlichkeitsarbeit dieser seltenen angeborenen Bindegewebsstörung geleistet“, so Martin Leinen, einer der Koordinatoren des medizinisch-wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Ehlers-Danlos Initiative e.V.
Im gleichen Beschluss wurde außerdem die Durchführung eines PET/PET-CT beim High-Risk Prostatakarzinom zur Ausbreitungsdiagnostik vor kurativ intendierter Therapie ermöglicht. Eine neue Studie hatte gezeigt, dass das kombinierte Untersuchungsverfahren aus PET (Positronen-Emissions-Tomographie) und CT (Computertomographie), sehr viel genauer bei dieser Patientengruppe ist als die konventionelle Bildgebung. Im Ergebnis der Untersuchung wurde bei mehr als einem Viertel der Patienten die Behandlung angepasst, indem von einer kurativen Therapie auf eine palliative Therapie umgestellt wurde oder eine Änderung der Strahlentherapie erfolgte. Vielen Patienten bliebe damit vor allem eine unnötige Belastung durch z.B. große operative Eingriffe erspart. Voraussetzung für die Durchführung der PET/PET-CT in dieser Patientengruppe ist jedoch die Empfehlung durch eine interdisziplinäre Tumorkonferenz. Patienten mit Tumoren der Prostata und Harnblase können seit 2017 in der ASV behandelt werden.
Text und Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 16.03.2023
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde damit beauftragt bis zum Jahresende 2023 eigenständige Richtlinien zur Versorgung von Patient*innen mit Long COVID bzw. Post COVID zu erarbeiten.
Ziel soll sein, eine standardisierte Diagnostik und ein spezielles Therapieangebot mit Behandlungspfaden für diese Patientengruppe zu definieren. „Long COVID bzw. Post COVID zeigt sich mit vielen Symptomen und in unterschiedlicher Ausprägung. Daher wird es unter anderem eine besondere Herausforderung für uns sein, sowohl die Diagnose als auch die Therapie von Anfang an interdisziplinär zu gestalten" so Karin Maag vom Gemeinsamen Bundesausschuss.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde am 1. Januar 2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung gegründet. Er ist ein Gremium, das sich aus Vertretern der für die Gesundheitsversorgung verantwortlichen Kostenträger (gesetzliche Krankenkassen) und Leistungserbringer (Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte) sowie mitberatenden Patientenvertretern zusammensetzt.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressekonferenz Arbeitsprogramm G-BA 2023
Die Umfrageergebnisse sollen dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) dabei helfen die Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische KHK zu aktualisieren.
Die Leitlinie Chronische KHK fasst aktuelle Studienergebnisse zusammen und gibt Empfehlungen, wie eine koronare Herzerkrankung (KHK) am besten erkannt und behandelt werden sollte.
Die nun gestratete anonyme Online-Umfrage soll helfen herauszufinden, wie zufrieden Patientinnen und Patienten mit der Behandlung sind und welche Erfahrungen sie mit ihrer Krankheit gemacht haben. Mitmachen können alle, die von einer KHK betroffen sind und deren Angehörige. Wer eine Selbsthilfeorganisation vertritt oder in einer Beratungsstelle arbeitet, die sich mit KHK befasst, kann ebenfalls teilnehmen.
Es benötigt lediglich 10 Minuten Zeit, um an der Umfrage des ÄZQ teilzunehmen und hilft die medizinische Versorgung zu verbessern. Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig. Die Befragung ist anonym und endet am 30. April 2023.
Hier gelangen Sie direkt zur Umfrage: https://www.surveymonkey.de/r/Patientensurvey-KHK.
Informationen zum Umgang mit Ihren Daten bei dieser Online-Umfrage finden Sie unter: https://www.leitlinien.de/datenschutz/pdf/informationsblatt-online-umfrage.pdf.
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags befasst sich derzeit mit der Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).
Die Bundesregierung will die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) neu ordnen und in eine Stiftung bürgerlichen Rechts überführen. Ziel sei es, gemäß dem Gesetzentwurf, eine vollständig unabhängige Patientenberatung dauerhaft zu etablieren.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) begrüßt in einer Stellungnahme das im Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgeschlagene Modell einer Stiftung für die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). So sei die lange geforderte Ablösung der durch immer neue Ausschreibungen befristete Trägerkonstruktion zu begrüßen. Dadurch könne Kontinuität und Dauerhaftigkeit für die Beratungsarbeit und der Erhalt der Kompetenz gesichert werden.
Vor allem sei die bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vorgegebene Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisation nach § 140 f SGB V für die Ausrichtung des Angebots an den Belangen der Patientinnen und Patienten besonders wichtig. Deren Einbindung bei den vorgesehenen Gremien ist daher zu begrüßen.
Die Gesamte Stellungnahme findet sich hier:
https://www.dag-shg.de/data/Texte/2023/DAGSHG_Stellungnahme_UPD_Februar_2023.pdf
Umfrage der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen
Viele Menschen sind auch lange nach einer Covid-19-Infektion von den Nachwirkungen betroffen. Die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho) führt nun eine Studie durch, um herauszufinden, wie Erkrankte bei psychosozialen Anliegen besser beraten werden können und welche Unterstützung noch nötig ist.
An der Studie können alle teilnehmen, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich selbst zu Betroffenen einer Long/Post-Covid-Erkrankung zählen.
Teilnehmen unter www.limesurvey.katho-nrw.de
Text: Friederike Opitz
Quelle: Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Aachen | www.katho-nrw.de
Der GKV-Spitzenverband hat am 07.11.2022 beschlossen, den Festbetrag von Lithium aufzuheben. Der Beschluss ist am 01.01.2023 in Kraft getreten (www.gkv-spitzenverband.de/am_festbetraege).
Der Festbetrag eines Arzneimittels legt fest, bis zu welchem Betrag die gesetzlichen Krankenkassen ein Fertigarzneimittel einer Wirkstoffgruppe – den sogenannten Festbetragsgruppen – bezahlen. Es müssen aber auch Arzneimittel zum Festbetrag zu Verfügung stehen.
Patientenorganisationen beklagten schon lange, dass Patient:innen bei einigen Medikamenten eine erhöhte Aufzahlung leisten müssen und kein Präparat zum Festbetrag zur Verfügung stand. Dies kann durch einen zu niedrigen, festgelegten Festbetrag entstehen, wie zum Beispiel bei dem Wirkstoff Lithium, welches als Standardmedikament zur Rezidivprophylaxe (Rückfallprophylaxe) von bipolarer Störung und Depression eingesetzt wird. Die Lithiumrohstoffpreise sind in den letzten Jahren stark angestiegen und somit auch die Preise der Hersteller, der Festbetrag wurde zwar schon einmal angepasst, dies hatte aber zu keiner Verbesserung geführt.
„Viele Patient:innen berichten, dass sie für Ihre Medikamente hohe Zuzahlungen leisten müssen. Häufig ist aber ein Wechsel auf einen anderen Wirkstoff aufgrund der Verträglichkeit sehr schwierig bis unmöglich, so dass hohe Aufzahlungen, die vor allem einkommensschwache Patient:innen immens belasten, für die „teureren“ Arzneimittel hingenommen werden müssen. Daher ist die Entscheidung des GKV-Spitzenverbands nur folgerichtig und die Aufhebung des Lithium-Festbetrags ist für viele Patient:innen eine große Erleichterung oder ein großer Erfolg der Patientenvertretung“, berichtet Horst Harich, Patientenvertreter der Deutschen Gesellschaft für Bipolare Störung.
Text und Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 19.01.2023
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner heutigen Sitzung die Möglichkeit zur Behandlung der Multiple Sklerose (MS) in der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) eröffnet.
Mit seinem Beschluss legt der G-BA insbesondere fest, wie das interdisziplinäre ASV-Team zusammengesetzt sein muss, welche qualitätssichernden Maßnahmen gelten und welche Leistungen in diesem sektorenübergreifenden Behandlungsangebot erbracht werden können.
Die Patientenvertretung einschließlich des Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft Bundesverband e.V. (DMSG) hatte sich mit ihrer Betroffenenperspektive intensiv in die Beratungen eingebracht, um für die 220.000 bis 230.000 gesetzlich versicherten MS-Erkrankten in Deutschland eine bestmögliche Versorgung zu gestalten.
„Wir freuen uns, dass wir zu Aspekten wie der notwendigen Nennung einer Schluckdiagnostik, der Anlage von Blasenkathetern oder der Versorgung mit Medikamentenpumpen, bei denen es in der Versorgung von MS-Erkrankten zuweilen hakt, überzeugen konnten. Auch der Einbezug der Facharztgruppe Frauenheilkunde und Geburtshilfe in das ASV-Team bei einer Erkrankung, die in der Regel doppelt so viele Frauen wie Männer betrifft und zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr festgestellt wird, war uns ein großes Anliegen. Für Kinder und Jugendliche konnten wir erreichen, dass schon eine Verdachtsdiagnose ausreicht, um eine Überweisung in die ASV auszustellen.“, so Herbert Temmes vom DMSG. „Bedauerlicherweise konnten wir unsere Forderungen nach Hinweisen zu Pflegeberatungsangeboten, der Tabakentwöhnung oder vorhandenen Patientenschulungen nicht durchsetzen. Auch wären der Einbezug eines Neuro-Radiologen sowie eines Hämato-Onkologen aufgrund der Vielzahl von möglichen Medikamentennebenwirkungen in das ASV-Team unbedingt sinnvoll gewesen.“
Die Patientenvertretung hofft nun, dass sich nach Inkrafttreten des Beschlusses über ein Anzeigeverfahren bei den zuständigen erweiterten Landesausschüssen (eLA) zügig neue ASV-Teams bilden, sodass die ASV zur Verbesserung der Versorgung von MS-Erkrankten beitragen kann.
Für Krankenhäuser, die in der Vergangenheit bereits spezialfachärztliche Angebote für MS-Erkrankte als ambulante Behandlung anbieten konnten, beginnt mit Inkrafttreten der neuen ASV-Regelungen eine Übergangsfrist von drei Jahren.
Text und Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 15.12.2022
NAKOS im Gespräch: Podcast zum Verhältnis von Pharmaindustrie und Selbsthilfe
Grafik: Transparancy International Deutschland e.V.
Für die wichtige Arbeit von Aktiven in der Selbsthilfe sind teilweise erhebliche finanzielle Mittel notwendig. Zum Beispiel wenn es darum geht, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben oder Webseiten und Informationsmaterialien zu erstellen. Hier nutzen Pharmafirmen gern die Gelegenheit, die Selbsthilfe zu unterstützen – und die zum Thema passenden Medikamente oder Hilfsmittel zu bewerben.
Für Selbsthilfeaktive birgt das mehrere Gefahren. So können sie im schlimmsten Fall von den Pharmafirmen für deren Zwecke instrumentalisiert werden, ihre Glaubwürdigkeit riskieren und dabei ihre eigentlichen Ziele aus den Augen verlieren. Wie können Selbsthilfeorganisationen und -gruppen mit solchen Interessenskonflikten umgehen und wie kann unlautere Beeinflussung vermieden werden?
Im Podcast „Durchblick“ thematisieren Sanders Schier und Rainer Pillmann-Wesche von Transparency Deutschland verschiedene Aspekte rund um den täglichen Kampf für mehr Transparenz und gegen Korruption. In der neunten Folge sprechen sie mit Rolf Blaga (Transparency Deutschland) und David Brinkmann (NAKOS) über die nicht immer unproblematische Beziehung zwischen Selbsthilfe und Pharmaindustrie.
Zum Podcast unter www.transparency.de (Folge 9)
Text: Friederike Opitz
Quelle: Transparency International Deutschland | www.transparency.de
Viele gesetzlich Versicherte wünschen sich bei der Suche nach einem Psychotherapieplatz mehr Unterstützung und Orientierung
Ein Drittel der Befragten, die trotz psychischer Leiden im Befragungszeitraum keine Behandlung bekommen haben, geben als Grund an, dass sie Therapeutinnen und Therapeuten telefonisch nicht erreicht haben oder nicht zurückgerufen wurden.
Gelingt eine Terminvereinbarung, haben 79 Prozent der Befragten innerhalb von vier Wochen ein Erstgespräch.
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Für eine schnelle Versorgung ist es essenziell, dass Therapeutinnen und Therapeuten für unsere Versicherten erreichbar sind. Unsere Befragung zeigt, dass es hier noch Verbesserungsbedarf gibt. Insbesondere bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen können solche Hürden eine notwendige Behandlung verhindern. Die gute telefonische Erreichbarkeit psychotherapeutischer Praxen muss ebenso ein Mindeststandard sein wie Transparenz über freie Therapieplätze – beides sollten die Kassenärztlichen Vereinigungen mit ihrem Prüf- und Sicherstellungsauftrag garantieren“
49 Prozent suchen selbst nach einem Therapieplatz
Im Schnitt kontaktieren die Versicherten drei Therapeutinnen oder Therapeuten, bevor es mit einer Sprechstunde und anschließender Therapie weitergeht. Knapp die Hälfte (49 Prozent) der Befragten nimmt direkt Kontakt zu Psychotherapeutinnen und –therapeuten auf. 15 Prozent werden über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt. Krankenkassen vermitteln 11 Prozent, ärztliche Praxen 2 Prozent. Durch die psychotherapeutische Sprechstunde bekommen 8 Prozent den ersten Kontakt zu Therapeutin oder Therapeut.
Für 79 Prozent vergehen weniger als vier Wochen bis zum ersten persönlichen Kontakt
Unabhängig davon, ob das Erstgespräch vermittelt oder auf eigene Faust organisiert wurde: Für 79 Prozent der GKV-Versicherten vergehen weniger als vier Wochen bis zum ersten persönlichen Kontakt. Davon müssen sich 16 Prozent zwei bis vier Wochen und 23 Prozent ein bis zwei Wochen gedulden. Bei 40 Prozent klappt es innerhalb von sieben Tagen. Bei 21 Prozent der Befragten hingegen dauert es länger als vier Wochen. An den persönlichen Erstkontakt schließt sich die Zeit bis zum Beginn einer Therapie an. Dies dauert für 93 Prozent maximal vier Wochen: 47 Prozent können die Therapie innerhalb einer Woche beginnen. Bei je einem knappen Viertel sind es ein bis zwei und zwei bis vier Wochen. Bei 7 Prozent dauert es länger als vier Wochen von dem ersten persönlichen Kontakt bis zum Therapiebeginn.
Zeit bis zur Versorgung: Ein Drittel ist zufrieden
Wie bewerten die Versicherten selbst die Zeiträume, bis sie in die Versorgung kommen? Ein knappes Drittel gibt an, diese seien „genau meinen Wünschen entsprechend“. Ein Drittel antwortet mit „noch akzeptabel“, für ein weiteres Drittel ist die Zeit von Kontaktaufnahme bis Versorgung „zu lang“ oder „viel zu lang“.
„Viele Versicherte sind mit der Zeitspanne bist zur Erstversorgung zufrieden, doch für 21 Prozent der Versicherten mit psychischen Leiden dauert es länger als vier Wochen bis zum persönlichen Erstkontakt zur Therapeutin oder Therapeut. Gerade bei schweren psychischen Erkrankungen ist das zu lang. In dieser Situation ist es niemandem zuzumuten, reihenweise Praxen abzutelefonieren“, so Stefanie Stoff-Ahnis. „Therapeutische Praxen müssten deshalb einen wesentlichen Anteil ihrer freien Kapazitäten an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen melden, damit diese stärker in die Vermittlung eingebunden werden können. Auch ärztliche Praxen können Patientinnen und Patienten auf dem Weg in die bedarfsgerechte Versorgung unterstützen. Natürlich stehen auch die Krankenkassen ihren Versicherten mit Rat und Tat zur Seite.“
GKV-Versichertenbefragung 2022
Befragt wurden 2.240 gesetzlich Versicherte im Alter von 18 bis 79 Jahre im Zeitraum vom 28.2.2022 bis 11.3.2022 über das Ipsos Online Access Panel. Die Repräsentativität wurde in Bezug auf die demografischen Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung, Region (Bundesländer) und Haushaltsnetto-Einkommen hergestellt und durch die im Fragebogen verankerte Quotenstruktur gewichtet. Durchgeführt hat die Befragung die Ipsos GmbH (für Deutschland) im Auftrag des GKV-Spitzenverbands. Die letzte Befragung wurde analog 2019 durchgeführt.
Text und Quelle: GKV-Spitzenverband, Pressemitteilung 08.12.2022
Deutsche Krebshife stellt Informationsbroschüre kostenlos zur Verfügung
Die aktualisierte Patientinnenleitlinie 'Gebärmutterhalskrebs – Eine Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge' informiert umfassend und in allgemein verständlicher Sprache über die Erkrankung. Sie basiert auf der S3-Leitlinie für medizinische Fachkreise und wendet sich direkt an die Betroffenen.
Wie wird Gebärmutterhalskrebs festgestellt und behandelt?
Welche Folgen haben Erkrankung und Therapie?
Die Patientinnen werden dabei unterstützt, die Erkrankung besser zu verstehen und sich gut informiert an der Therapieentscheidung zu beteiligen. Die Erstellung der Patientinnenleitlinie wurde von der Deutschen Krebshilfe gefördert. Sie ist ab sofort kostenlos bestellbar und als Download verfügbar:
Bestellung
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Gebärmutterhalskrebs, in der Fachsprache 'Zervixkarzinom' genannt, kann durch eine länger andauernde Infektion mit humanen Papillomviren (HPV) entstehen. Am häufigsten tritt die Tumorart bei Frauen zwischen 40 und 59 Jahren auf. In Deutschland erkranken weniger Frauen an Gebärmutterhalskrebs, seit der PAP-Test im Jahr 1971 als Früherkennungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen eingeführt wurde. Dennoch sind jährlich immer noch etwa 4.400 Frauen betroffen.
Die Patientinnenleitlinie – erstellt und im Rahmen des 'Leitlinienprogrammes Onkologie’ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, der Deutschen Krebsgesellschaft und der Stiftung Deutsche Krebshilfe – richtet sich an Frauen, bei denen Gebärmutterhalskrebs festgestellt wurde oder der dringende Verdacht darauf besteht. Sie ist ein Leitfaden, der den aktuellen Stand der zugrundeliegenden ärztlichen Leitlinie widerspiegelt.
Text und Quelle: Deutsche Krebshilfe, Pressemitteilung 06.12.2022, www.krebshilfe.de
BAG SELBSTHILFE erinnert an den Sicherstellungsauftrag für ambulante Behandlungen für Patient*innen
„Die Aussage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dass eine veränderte Vergütung der Behandlung von Neupatienten künftig in den Arztpraxen zu Leistungsausgrenzungen führen werde, ist unverantwortlich“. Dies sagt Dr. Martin Danner, Bundegeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
„Nach wie vor haben die Kassenärztlichen Vereinigungen den Sicherstellungsauftrag für die ambulante Behandlung der Patientinnen und Patienten. Die Verweigerung von Behandlungen aus Gründen veränderter Vergütungen ist damit unvereinbar.“
Als Dachverband der Selbsthilfeorganisationen chronisch kranker und behinderter Menschen fordert die BAG SELBSTHILFE die Vertretung der Kassenärzt*innen auf, im politischen Streit nicht die Versorgung der Patient*innen zur Disposition zu stellen.
Der Wegfall der Honorierungsregelung für Neupatienten in Praxen ist Bestandteil eines geplanten Finanzpakets zum Ausgleich des für 2023 erwarteten Minus von 17 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen. Darüber hinaus sind ein zusätzlicher Bundeszuschuss von zwei Milliarden Euro, ein Abbau von Finanzreserven bei den Kassen sowie ein Beitrag der Pharmaindustrie geplant.
Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes 2019 sind die Honorare für Neupatienten ohne Abschläge gezahlt worden. Als Neupatienten gelten Menschen, die eine Praxis mehr als zwei Jahre lang nicht besucht haben. Bei einer Überweisung zum Facharzt sind sie auch dort Neupatient.
Text und Quelle: BAG Selbsthilfe, Pressemitteilung 21.10.2022
Jede*r ist dazu eingeladen, die Leitlinie bis 12. Januar 2023 kritisch zu kommentieren
Die Version 1.0 der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Hypertonie steht ab sofort bis zum 12. Januar 2023 zur öffentlichen Konsultation bereit
Mit der NVL Hypertonie – Version 1.0 liegen nun, nach einem etwa dreijährigen Bearbeitungsprozess, Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie von Menschen mit (Verdacht auf) arterielle Hypertonie vor. Damit wird der aktuelle Wissensstand für alle an der Versorgung Beteiligten zusammengefasst. Die multidisziplinäre Leitliniengruppe prüfte dabei neue Erkenntnisse aus Forschung und Versorgung und führte diese evidenzbasiert in versorgungsrelevanten Algorithmen zusammen.
Die hohe Prävalenz und Inzidenz der arteriellen Hypertonie sowie eine große Variationsbreite in der Versorgungsqualität verlangen verstärkte Bemühungen um die Optimierung der Versorgung von Menschen mit Hypertonie. Hierzu gehören verlässliche Definitionen des Notwendigen und Angemessenen in Diagnostik, Therapie und Rehabilitation, basierend auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis und der Praxis.
Eines der Ziele ist dabei die Stärkung der patientenzentrierten Versorgung durch verbesserte Kommunikation zwischen Behandelnden und Erkrankten, gemeinsame Vereinbarung von individuellen Therapiezielen sowie die Förderung der Therapieadhärenz. Weitere Ziele sind u.a. die Verbesserung der Implementierung der nichtmedikamentösen Therapie als Basis der Langzeitversorgung sowie die Förderung der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Professionen und Sektoren.
Das öffentliche Konsultationsverfahren ist ein Qualitätsmerkmal des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien. Die Leitliniengruppe prüft die eingegangenen Vorschläge sorgfältig und entscheidet über deren Berücksichtigung. Alle Kommentare und deren Bewertung werden im Leitlinienreport veröffentlicht.
Die Konsultationsfassung, den Kommentierungsbogen, den Leitlinienreport und die Patientenblätter finden Sie auf der Übersichtsseite NVL Hypertonie
So geben Sie Ihren Kommentar ab:
Interessierte und Expert*innen können die Konsultationsfassung der Leitlinie kostenfrei herunterladen und bis zum 12. Januar 2023 kommentieren sowie Änderungen und Ergänzungen vorschlagen (per E-Mail an: nvl@azq.de).
Bitte nutzen Sie für Ihre Rückmeldung ausschließlich den Kommentierungsbogen.
Text und Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteilung 01.12.2022
Diabetes-Selbsthilfeorganisationen alarmiert wegen geplanter Sparmaßnahmen
Leistungskürzungen, steigende Kassenbeiträge, explodierende Lebenshaltungskosten: Die Diabetes-Selbsthilfeorganisationen blicken alarmiert in die kommenden Wochen und noch viel besorgter in das Jahr 2023.
Statt weiterer Kürzungsmaßnahmen fordern sie Entlastungen für chronisch kranke Patienten und Verbesserungen in der Versorgung, etwa durch den Einsatz von Patienten-Lotsen.
Patientenwohl im Blick behalten, ambulante Versorgung sichern
Inakzeptable Wartezeiten von bis zu 6 Monaten bei der Terminvergabe für einen Facharzt, erschwerte Aufnahme von Neupatienten: Mit dem GKV- Finanzierungsstabilisierungsgesetz schafft der Bundestag die Neupatientenregelung ab Januar 2023 wieder ab. Die Patientenvertreter der großen Diabetesverbände in Deutschland zeigen sich alarmiert und befürchten eine weitere Verschlechterung der ambulanten Versorgung von chronisch erkrankten Menschen in Deutschland. Und auch Patientinnen und Patienten, die durch Umzug ihren Wohnsitz ändern oder mit der Schließung ihrer hausärztlichen Praxis konfrontiert sind, macht die Situation sehr zu schaffen. „Insbesondere Diabetiker mit ihrer chronischen Erkrankung müssen häufig wegen ihrer multiplen Krankheitsbilder (Nieren-, Augen- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen) von unterschiedlichen Fachärzten regelmäßig behandelt werden und sind auf zeitnahe Anschlusstermine angewiesen,“ macht Norbert Kuster (Landesvorsitzender und Geschäftsführer der Deutschen Diabetes Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) in NRW) auf diese große Betroffenengruppe aufmerksam.
Digitalisierung zur Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung nutzen
Dabei gebe es im Zuge der Digitalisierung im Gesundheitssystem längst gute Optionen, um die Situation zu entschärfen. „Viele Ärzte nutzen noch keine Online-Terminvergabe-Systeme, mit denen Patienten heutzutage einfacher Termine vereinbaren könnten, statt zum Beispiel bei ihrem Facharzt zigmal anrufen zu müssen und doch nicht durchzukommen“, so Dr. Klaus-Dieter Warz, (Vorstandsvorsitzender Deutsche Diabetes Föderation e.V.). Viele Ressourcen würden zudem im Praxisalltag mit simplen Themen wie der regelmäßigen Ausstellung von Quartals-Rezepten gebunden, da die elektronischen Rezepte noch nicht zum Einsatz kommen. Die Nutzerfreundlichkeit der digitalen Tools und die Akzeptanz der Anwender müssten viel stärker in den Fokus rücken, damit man hier vorankomme.
Besonders die Digitalisierung der Disease-Management-Programme sei das Gebot der Stunde, da die Ergebnisse der Untersuchungen nicht nur den Betroffenen und dem Arzt oder Ärztin in effizienter Form bereitgestellt werden könnten, sondern die Ergebnisse könnten der Versorgungsforschung dienen. Darüber hinaus ließen sich die Ergebnisse und die Qualität der Therapie bereits heute auf Basis der Protokolle von Insulinpumpen und der kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) digital an den Arzt zur Beurteilung übermitteln und besprechen.
Seit April 2022 wurden die Video-Sprechstunden abgesetzt. Doch am 17. November 2022 wurde die „Sonderregelung zur Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit“ nach telefonischer Anamnese bis Ende März 2023 verlängert. „Warum funktioniert etwas bei Atemwegserkrankungen, das an anderer Stelle blockiert wird?“, rügt DDF-Vorstandsmitglied Helene Klein die widersprüchliche Praxis beim Einsatz der Telemedizin. Und weiter: „Video-Sprechstunden müssen wieder auf breiter Ebene möglich sein!“
Vereinbarte Reformen zur Diabetesprävention- und -versorgung jetzt in Angriff nehmen
Noch 2020 verpflichtete sich die Bundesregierung zur Einführung einer Nationalen Diabetesstrategie. Die Zielsetzung: Prävention stärken, Versorgung verbessern, die Diabetes-Pandemie eindämmen und damit die Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden. Doch jetzt wurden die geplanten Haushaltsmittel für Maßnahmen der Diabetes-Prävention und Versorgung stark reduziert (vgl. 27.10.2022 - DDG: Haushaltsentwurf 2023 befeuert Engpässe in der Diabetesversorgung und Kostenexplosion im Gesundheitswesen www.ddg.info/presse).
Die Verärgerung der Diabetes-Community ist groß. Die Patientenverbände vermissen bei den gesundheitspolitischen Entscheidern den Willen, die Diabetesstrategie (vgl. www.diabetesnetz.info) konsequent auf den Weg zu bringen. Diese kurzfristige Sicht werde in wenigen Jahren zur exponentiellen Kostenzunahme infolge des Entstehens von Folgeerkrankungen führen. Präventionsmaßnahmen hingegen zahlten sich immer aus - für die Betroffenen und die Solidargemeinschaft. Deshalb fordert die Diabetiker-Allianz hier eine Korrektur!
Potenzial der Selbsthilfe nutzen, Selbsthilfe steht in den Startlöchern
Obwohl das Gesundheitswesen von beträchtlichem ehrenamtlichem Engagement geprägt ist, wird das Potenzial der Selbsthilfe bei weitem nicht genutzt. „Patienten-Lotsen (Begleiter, Guides oder Coaches) wären in der Lage, eine Lücke in der psycho-sozialen Betreuung und im Diabetes-Management zu schließen bzw. das System effizienter zu machen und eine Entlastung zu schaffen“, ergänzt Dr. Klaus-Dieter Warz (Deutsche Diabetes Föderation e.V.). Die Selbsthilfe stehe daher für Gespräche mit den gesundheitspolitischen Entscheidern zur Verfügung!
Niederschwellige Zugänge zum Gesundheitssystem schaffen
Auch mit dem Ausbau der ambulanten Bereiche in den Kliniken und der Implementierung niederschwelliger Zugänge zum Gesundheitssystem ließe sich die Effizienz vorantreiben und die Versorgungssituation deutlich verbessern, etwa mit Gesundheits-Kiosken in sozialen Brennpunkten in den Städten oder den Gemeindeschwestern auf dem Land. „Hier gibt es bereits gute Beispiele aus Dänemark oder Schweden bzw. aus der damaligen DDR mit der Gemeindeschwester Agnes (heute Verah), wo den Patienten erst nach dem Kontakt mit einer medizinischen Fachkraft ein Arzt vermittelt wird“, unterstreicht Dr. Warz diese beiden bewährten Ansätze. Viele Anliegen würden bereits auf dieser Ebene gelöst und die Praxen entlastet.
Dialog mit Wahlkreisabgeordneten führen
Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, die Forderungen der Patientenverbände/der Diabetiker-Allianz zu unterstützen und Kontakt zu ihren Wahlkreis-Abgeordneten im Bundestag aufzunehmen. Dieter Meier (Vorstandsvorsitzender Diabetikerbund Bayern e.V.) appelliert an alle Betroffenen. „Werden Sie aktiv und sichtbar! Tragen Sie diese Forderungen sowie Ihre persönlichen Erfahrungen zu Ihren Abgeordneten. Jede und jeder Einzelne zählt."
Alternativ können die Patientinnen und Patienten auch eine E-Mail an gesundheitsausschuss@bundestag.de senden.
Text und Quelle: Diabetiker-Allianz (DA), Positionspapier 30.11.2022
In der Diabetiker-Allianz haben sich folgende Selbsthilfeverbände zusammengeschlossen:
- Deutsche Diabetiker Bund e.V. (DDB)
- Diabetikerbund Bayern e.V.
- Deutsche Diabetes Föderation e.V. (DDF) und
- Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes e.V. (DDH-M)
Studien untersuchen Auswirkungen auf die Pflege
Im Rahmen einer Fachtagung des GKV-Spitzenverbandes wurden die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf pflegende Angehörige und Heimbewohnende vorgestellt.
In der präsentierten BerTA-Studie (Beratung und telefonische Therapie für pflegende Angehörige) wurde untersucht, wie pflegende Angehörige Belastungen während der Corona-Pandemie erlebten. 51 Prozent der Befragten berichten von einer deutlich höheren Pflegebelastung, die vor allem auf den Wegfall ergänzender Pflegeleistungen zum Beispiel durch Pflegedienste und Tagespflege zurückzuführen war. Die Mehrzahl der pflegenden Angehörigen leidet der Befragung zufolge unter Einsamkeit und fehlenden Erholungsmöglichkeiten.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Pflegeheimen, legt die Covid-Heim-Studie der Berliner Charité dar. Sie zeigt, dass die Sterblichkeit in Pflegeheimen zum Höhepunkt der zweiten Welle deutlich anstieg. Außerdem war die soziale Teilhabe der Heimbewohnenden erheblich eingeschränkt. So bestätigten neun von zehn Pflegekräften, dass Schutzmaßnahmen Folgewirkungen für die Pflegebedürftigen gehabt hätten, allen voran Einsamkeit, Rückzug und Verwirrung. Die Studie zieht daher das Fazit, dass soziale Teilhabe durch den Einbezug von pflegenden Angehörigen und Ehrenamtlichen gestärkt werden müsste, pflegenden Angehörigen dürfe der Zugang nicht untersagt werden.
Weitere Informationen zum Belastungserleben pflegender Angehöriger während der Corona-Pandemie finden Sie hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/
Text und Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/
Aktuelle Änderungen der Heilmittel-Richtlinie
Mit seinen aktuellen Änderungen der Heilmittel-Richtlinie stellt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sicher, dass bei einem langfristigen Heilmittelbedarf und bei Diagnosen, die einen besonderen Versorgungsbedarf entsprechend den Rahmenvorgaben von GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß § 106b Absatz 2 SGB V begründen, nur alle 12 Wochen eine erneute Verordnung und eine ärztliche medizinische Kontrolle erforderlich sind.
So kann in beiden Fällen die im Heilmittelkatalog je Verordnung angegebene Höchstmenge – in der Regel sechs bis zehn Behandlungseinheiten – ausdrücklich überschritten werden.
Ausführliche Informationen: www.g-ba.de
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Fachnews 17.22.2022
ÄZQ hat Gesundheitsinformationen überarbeitet
- Helicobacter-Infektion
- Tuberkulose
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat zwei Kurzinformationen auf den neuesten Stand gebracht. Auf zwei Seiten informieren die Patientenmaterialien verständlich über die bakteriellen Erkrankungen. Die Texte beruhen auf dem besten derzeit verfügbaren Wissen und werden nach einer strengen Methodik erstellt.
- Helicobacter-Infektion – Was haben Magenbeschwerden mit Bakterien zu tun?
- Tuberkulose – Auch hierzulande ein aktuelles Thema
Weitere Kurzinformationen zu verschiedenen Themen
Arztpraxen, Krankenhäuser, Selbsthilfeorganisationen und andere Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen können die aktualisierten Kurzinformationen kostenlos herunterladen, ausdrucken, an Interessierte weitergeben oder im Wartebereich auslegen. Sie finden alle Gesundheitsinformationen aus dem ÄZQ auf dem Patientenportal.
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteilung 17.11.2022
Deutsches Netzwerk Gesundheitskompetenz erstellt Positionspapier | Zur Kommentierung freigegeben bis 11.11.2022
Gute Praxis Erfahrungsberichte
Der Fachbereich „Erfahrungsberichte im Gesundheitswesen“ im Deutschen Netzwerk Gesundheitskompetenz e.V. (DNGK) möchte mit dem Positionspapier „Gute Praxis Erfahrungsberichte“ allen Personen, die an der Publikation von Erfahrungsberichten beteiligt sind, eine nützliche und praktische Hilfestellung geben.
Das Stellungnahmeverfahren läuft bis 11. November 2022. Die Teilnahme an dem Verfahren ist unbeschränkt für jeden möglich. Bitte schicken Sie den ausgefüllten Rückmeldebogen an die E-Mailadresse: rueckmeldung@dngk.de
- Konsultationsfassung “Gute Praxis Erfahrungsberichte”
- Rückmeldebogen zum Downolad unter www.dngk.de
Erfahrungen von Patienten geben subjektives Erleben wieder. Sie sind meist anschaulich und lebensnah und können so für Ratsuchende eine Hilfe sein. Erfahrungen sind aber auch hochindividuell, sie können verunsichern, unnötige Ängste auslösen oder kritische Situationen verharmlosen.
Das Positionspapier „Gute Praxis Erfahrungsberichte“ präsentiert Qualitätsmerkmale und Hilfestellungen für Patientengeschichten und Erfahrungsberichte, die zur gezielten Information zu Gesundheitsthemen eingesetzt werden. Die vorgeschlagenen Qualitätsmerkmale richten sich an alle, die für die Erstellung, Bearbeitung, Auswertung und vor allem Publikation von Patientengeschichten und authentischen Erfahrungsberichten verantwortlich sind.
Text und Quellen:
- DNGK – Deutsches Netzwerk Gesundheitskompetenz e.V., https://dngk.de/erfahrungsberichte-im-gesundheitswesen/
- Deutsches Ärzteblatt, Pressemitteilung vom 14.10.2022
Auf Antrag der Patientenvertretung wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Aufnahme neuer Zielerkrankungen in das bestehende Neugeborenen-Screening beraten. Im Fokus steht dabei die Früherkennung einer Vitamin B-12-Mangelstörung und weiterer Stoffwechselstörungen.
Unerkannt führt ein ausgeprägter Mangel an Vitamin B12 bei Neugeborenen zu schweren, neurologischen Schädigungen und Entwicklungsstörungen. Diese werden meist erst im zweiten Lebenshalbjahr erkannt und sind dann in der Regel irreversibel. Weiterentwickelte Analyseverfahren für das Neugeborenen-Screening ermöglichen, diesen Mangel vor Symptombeginn zu entdecken. Mit einer frühzeitigen Erkennung und der Gabe von Vitamin B12 bei betroffenen Neugeborenen kann eine normale Entwicklung ermöglicht werden.
Im Rahmen des Pilotprojekts „NGS 2020/NGS 2025“, angesiedelt an der Universität Heidelberg, wurde ein mehrstufiges Testverfahren mit der Bestimmung verschiedener Biomarker aus dem Neugeborenen-Fersenblut entwickelt. Das Analyseverfahren ermöglicht neben der Erkennung eines Vitamin B12-Mangels auch die Detektion von Homocystinurie (HCU), Propionazidämie (PA) und Methylmalonazidurie (MMA). Hierbei handelt es sich um seltene, angeborene Stoffwechselstörungen, die einer unmittelbaren Therapieeinleitung bedürfen.
„In vielen europäischen Ländern sind diese seltenen Stoffwechselstörungen bereits feste Bestandteile im Neugeborenen-Screening. Neben dem deutschen Pilotprojekt zeigen uns auch die österreichischen Screening-Ergebnisse, welche Relevanz ein Screening auf Vitamin B12 hat. Hier können bereits rund 100 Kinder pro Jahr vor den Folgen eines Vitamin-B12-Mangels geschützt werden“, so Susanne Goldbach, Patientenvertreterin im Gemeinsamen Bundesausschuss.
Ziel der Antragsstellung durch die Patientenvertretung ist es, das Neugeborenen-Screening auch in Deutschland um die genannten Zielerkrankungen zu erweitern. Das Neugeborenen-Screening ermöglicht es, angeborene Störungen des Stoffwechsels, des Hormon-, Blut- und Immunsystems und des neuromuskulären Systems bei Neugeborenen frühzeitig zu entdecken und eine unverzügliche Therapieeinleitung zu gewährleisten. Dafür wird dem Neugeborenen nach Aufklärung und Einwilligung der Eltern ein Blutstropfen aus der Ferse entnommen. Das Blut wird dann in spezialisierten Laboren untersucht, derzeit auf 16 verschiedene Zielerkrankungen.
Mit der Antragsannahme wird nun ein Beratungsverfahren im G-BA eingeleitet. In einem ersten Schritt bewertet das IQWiG die wissenschaftliche Datenlage zu den Zielerkrankungen, wobei auch Ergebnisse laufender Studien einbezogen werden können.
Text und Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 20.10.2022
Heute erscheint die überarbeitete Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Unipolare Depression.
Depressionen zählen weltweit zu den wichtigsten Volkskrankheiten. In Deutschland tritt bei etwa jedem achten Erwachsenen im Laufe des Lebens eine depressive Episode auf. Bundesweit sind innerhalb eines Jahres rund 6 Millionen Menschen betroffen. Die Krankheit ist für viele Betroffene mit großem Leidensdruck verbunden, da sie sich auf Wohlbefinden, Selbstwertgefühl und Lebensqualität auswirkt. Zudem haben Depressionen auch negative Effekte auf das Entstehen und das Fortschreiten körperlicher Erkrankungen.
Für Menschen mit Depressionen gibt es wirksame Behandlungen und eine Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten. Eine Herausforderung stellt jedoch die Koordination der hausärztlichen, psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung mit psychosozialen und anderen unterstützenden Maßnahmen sowie mit Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe dar. Auch die Kommunikation beim Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung ist häufig nicht optimal, so dass es zu Versorgungslücken kommt. Die sozialrechtliche Segmentierung führt außerdem dazu, dass Betroffenen und Versorgenden die zur Verfügung stehenden Leistungen und Angebote teilweise nicht bekannt und die Zugangswege sowie Kostenträger unklar sind. Daher legt Version 3.0 der NVL Unipolare Depression einen Schwerpunkt auf die Darstellung des Versorgungssystems und auf Empfehlungen zur besseren Koordination aller Leistungen bei der Versorgung von Menschen mit Depressionen.
Neben dem Schnittstellenmanagement wurden auch die Inhalte zur Diagnostik und Therapie depressiver Störungen geprüft und aktualisiert. Die Struktur der Leitlinie wurde grundlegend überarbeitet und orientiert sich nun an den Behandlungs- bzw. Erkrankungsphasen sowie dem Schweregrad der Depression. Neu hinzugekommen sind unter anderem Inhalte zu Internet- und mobilbasierten Empfehlungen sowie zu komplexen Versorgungsformen wie z. B. Disease-Management-Programmen.
Erstellt nach den methodischen Vorgaben der evidenzbasierten Medizin, beruhen die Empfehlungen auf systematisch recherchierten und qualitativ geprüften Studien, kombiniert mit der klinischen Expertise des multidisziplinären Expertengremiums sowie der Sicht von Betroffenen, die durch Patientenvertreter eingebracht wurde. Die Entwurfsfassung der Leitlinie stand zudem zur öffentlichen Kommentierung bereit; die zahlreichen eingegangenen Kommentare wurden von der Leitliniengruppe diskutiert und führten zu mehreren Änderungen in der finalen Version.
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteilung vom 29.09.2022
Auf zwei Seiten informieren Patientenmaterialien verständlich über die Anzeichen und Behandlungsmöglichkeiten bei einer Herzschwäche sowie die Einnahme von vielen Medikamenten.
Herzschwäche – Wenn das Herz zu wenig Blut pumpt
Diese Kurzinformation richtet sich an Frauen und Männer, die an Herzschwäche erkrankt sind, und an ihre Angehörigen. Sie hilft ihnen, sich ein Bild von der Krankheit zu machen. Zudem können sie lesen, nach welchen Kriterien und Maßgaben ihre Krankheit idealerweise behandelt werden sollte. Grundlage für die Empfehlungen bilden die Nationale VersorgungsLeitlinie "Chronische Herzinsuffizienz" und die dazugehörige Patientenleitlinie.
Medikamente – Nehme ich zu viele ein?
Wer wegen vieler Beschwerden oder Krankheiten dauerhaft behandelt wird, wendet oft mehrere Arzneimittel an. Das lässt sich nicht immer vermeiden, aber manchmal sind einige Medikamente unnötig. In dieser Kurzinformation erfahren Interessierte, wie es zur Multimedikation kommt und welche Risiken damit verbunden sein können. Und sie finden Tipps, was sie selbst dazu beitragen können, dass sie nur die Medikamente nehmen, die sie wirklich benötigen.
Weitere Kurzinformationen zu verschiedenen Themen
Arztpraxen, Krankenhäuser, Selbsthilfeorganisationen und andere Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen können die aktualisierten Kurzinformationen kostenlos herunterladen, ausdrucken, an Interessierte weitergeben oder im Wartebereich auslegen. Sie finden alle Gesundheitsinformationen aus dem ÄZQ auf dem Patientenportal. Das ÄZQ stellt sie als HTML-Version und als PDF-Dokumente zum Download und Ausdrucken bereit.
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteilung vom 15.09.2022
Auf Vorschlag der Patientenvertretung hat der G-BA erstmals Kernaufgaben für Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter in einer Richtlinie aufgenommen.
Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erfolgreich mit einer Änderung der Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal (PPP-RL)
Auf Vorschlag der Patientenvertretung hat der G-BA erstmals Kernaufgaben für Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter in einer Richtlinie aufgenommen. Mit Hilfe dieser Expertinnen und Experten in eigener Sache sollen die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten bei der Behandlung stärker berücksichtigt und dadurch das Behandlungsergebnis positiv beeinflusst werden.
Qualifizierte Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter greifen auf eigene Therapieerfahrungen zurück und erfüllen eigenständige Aufgaben. Mit ihrer Erfahrungsexpertise sorgen sie für Transparenz zwischen Betroffenen und Behandlungsteam:
Sie können den Betroffenen helfen, Diagnose, Therapie und Medikation besser zu verstehen und anzunehmen, und den Angehörigen und dem behandelnden Fachpersonal die Betroffenenperspektive näherbringen.
Sie spenden durch die selbst erfahrene Erkrankung und den selbst durchlebten Genesungsprozess Hoffnung, vermögen Ängste zu mindern und können durch ihre Vermittlung von Erfahrungswissen die Adhärenz stärken.
Der Einsatz von Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleitern in Psychiatrie und Psychosomatik wird in mehreren nationalen und internationalen Leitlinien empfohlen, gerade auch bei schweren psychischen Erkrankungen.
In internationalen Settings wird Genesungsbegleitung – Peer Arbeit – bereits seit vielen Jahren in verschiedenen Formen von aufsuchender Behandlung sowie auch auf Akutstationen erfolgreich eingesetzt. In Deutschland steht man damit erst am Anfang und qualifizierte Personen sind noch nicht in ausreichender Zahl ausgebildet. Der G-BA hat daher zunächst noch auf eine verpflichtende Mindestvorgabe verzichtet.
Dennoch ist die Patientenvertretung optimistisch: „Wir senden mit der Aufnahme von Kernaufgaben das klare Signal an Kliniken und Krankenkassen, Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter auf den Stationen einzusetzen und deren Finanzierung sicherzustellen.“, so Heiko Waller, Patientenvertreter in den zuständigen Gremien des G-BA.
Der G-BA hat heute die Kernaufgaben für Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter einvernehmlich beschlossen. Die Patientenvertretung sieht darin ein gutes Zeichen dafür, dass dieser Qualitätsschub gelingt.
Die Richtlinienänderung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Text und Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 15.09.2022
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) veröffentlicht neue Patienteninformation
Die neue Gesundheitsinformation gibt einen verständlichen und kompakten Überblick über Ursachen, Risikofaktoren und Anzeichen für Infektionen von Operationswunden. Mit der richtigen Hygiene kann man sich davor schützen.
Eine Operationswunde kann sich leicht mit Krankheitserregern wie Bakterien infizieren. In der Fachsprache heißt dies "postoperative Wundinfektion". Ungefähr 1 von 100 Operierten ist betroffen. Anzeichen dafür können Schmerzen, Rötung und Schwellung sein, aber auch Fieber, Eiter oder Unwohlsein. Durch sorgfältige Hygiene lassen sich viele dieser Infektionen vermeiden. Fachleute empfehlen zum Beispiel, vor der Operation zu duschen, Haare im Operationsgebiet nicht zu rasieren, den Verband trocken und sauber zu halten sowie die ärztlichen Kontrolltermine einzuhalten.
Die neue Gesundheitsinformation steht zum kostenlosen Download bereit:
Gesundheitsinformation "Operationswunde – Infektionen verhindern oder früh erkennen"
Methodik und Quellen
Portal Patienten-Information
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteilung vom 01.09.2022
G-BA schafft Voraussetzungen für Krankengeldanspruch von Begleitpersonen mit der neuen Krankenhausbegleitungs-Richtlinie (KHB-RL)
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung ab dem 1. November 2022 bei einem Verdienstausfall Anspruch auf Krankengeld haben.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschreibt nun in einer neuen Richtlinie, wann eine Begleitung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt als medizinisch notwendig erachtet wird und wie die Bescheinigungen sowohl für die Patientin oder den Patienten als auch für die mitaufgenommene Begleitperson zu verfassen sind.
Der Beschluss regelt folgende Fragen:
- Welcher Personenkreis von Menschen mit Behinderung kann beim Krankenhausaufenthalt begleitet werden?
- Wie bescheinigen Praxen gegenüber dem Krankenhaus den medizinischen Bedarf einer Begleitung?
- Wer kommt als Begleitperson in Frage?
- Von wem erhält die Begleitperson ihre Bescheinigung für die Krankenkasse und den Arbeitgeber?
Der Beschluss zur Erstfassung der Krankenhausbegleitungs-Richtlinie (KHB-RL) wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Bei Nichtbeanstandung wird sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt – gegebenenfalls auch rückwirkend – am 1. November 2022 in Kraft.
Quelle: G-BA, Pressemitteilung vom 18.08.2022
Nicht-normsetzende Entscheidungen werden künftig nur auf der G-BA-Website veröffentlicht
Alle nicht-normsetzenden Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werden künftig nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern es reicht aus, sie auf der G-BA-Website zu publizieren. Sie treten unmittelbar mit dem im jeweiligen Beschluss angegebenen Datum in Kraft.
Diese zeit- und ressourcensparende Vereinfachung ermöglicht eine vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigte Änderung der G-BA-Verfahrensordnung, die seit heute gilt. Aktiv nutzen wird der G-BA diese Neuerung aus organisatorischen Gründen aber erst ab dem 1. November 2022.
Für alle normsetzenden Beschlüsse des G-BA ändert sich nichts. Hierzu zählen alle Beschlüsse zur Erstfassung oder Änderung von Richtlinien und Regelungen sowie Änderungen der Geschäfts- und Verfahrensordnung des G-BA. Sie treten weiterhin erst nach Nichtbeanstandung beziehungsweise Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Beschlüsse des G-BA im Internet: www.g-ba.de/beschluesse/
Quelle: G-BA Infodienst, Fachnews vom 17.08.2022
Der Kooperationsverbund gesundheitsziele.de hat die Vorarbeiten für das 10. nationale Gesundheitsziel zur Patientensicherheit abgeschlossen.
Das Ziel wird im September in unmittelbarem Umfeld des von der World Health Organization (WHO) ausgerufenen weltweiten Tags der Patientensicherheit vorgestellt.
Patientensicherheit befasst sich damit, wie Prozesse im Gesundheitswesen so organisiert werden können, dass Fehler sowie kritische und unerwünschte Ereignisse vermieden werden. Ziel ist es, Patient*innen bestmöglich vor vermeidbaren, gesundheitlichen Schäden zu schützen. Laut Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) entfallen 15 Prozent der Kosten in Kliniken auf Folgen und Verstöße gegen die Patientensicherheit.
„Nicht nur für Patientinnen und Patienten ist es wichtig, dass wir Fortschritte in diesem Bereich erzielen, sondern auch für die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen selbst. Patientenversorgung und Zufriedenheit im Gesundheitsberuf werden im Idealfall durch ein systematisches Patientensicherheitsmanagement sogar verbessert.“, so Dr. Günther Jonitz – Leiter der Arbeitsgruppe Patientensicherheit bei gesundheitsziele.de.
Das Gesundheitsziel Patientensicherheit fokussiert sich darauf, wie eine Patientensicherheitskultur etabliert und wie die Patientensicherheitskompetenz auf allen Ebenen des Gesundheitswesens gestärkt werden kann. Dazu werden eine Reihe an Maßnahmen vorgeschlagen. Damit knüpft gesundheitsziele.de an die Arbeit der WHO an. Diese hat 2021 einen globalen Aktionsplan zur Patientensicherheit veröffentlicht. Aktuell erstellen die Mitgliedsländer der WHO nationale Pläne zur Förderung der Patientensicherheit. Hierzu möchte der Kooperationsverbund mit dem nationalen Gesundheitsziel einen Beitrag leisten.
Weitere Informationen zum Kooperationsverbund Gesundheitsziele:
Im Kooperationsverbund gesundheitsziele.de werden seit über 20 Jahren nationale Gesundheitsziele entwickelt und vorangebracht und erbringen damit einen wichtigen Beitrag, die Gesundheit der Bevölkerung in unterschiedlichen Bereichen zu verbessern.
Quelle: Pressemitteilung vom 12. Juli 2022
Weg frei für nationales Gesundheitsziel zur Patientensicherheit
https://gvg.org/de/topic/7.gesundheit-als-ziel.html
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses tritt heute in Kraft
Einige neue Untersuchungen und die Nutzung von Gesundheits-Apps sind seit heute Bestandteil der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), in der spezialisierte Fach-Teams Patient*innen mit komplexen und seltenen Krankheiten behandeln.
Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem März 2022 trat heute in Kraft. Krankheitsbezogen dürfen nun auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) unterstützend in der ASV eingesetzt werden.
Voraussetzung ist jedoch, dass sie im sogenannten DiGA-Verzeichnis des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind.
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V
Informationen über Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis)
Quelle: G-BA Infodienst, Fachnews vom 11.08.2022
Das Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise „Datenschutz bei Doctolib – Eine Aktualisierung zu den rechtlichen und technischen Defiziten” legt systematische rechtliche Verstöße gegen den Datenschutz bei Nutzer*innen des Doctolib-Portals offen.
Bereits 2021 veröffentlichte das Netzwerk ein Gutachten, das Verstöße der Doctolib GmbH gegen Regelungen der ärztlichen Schweigepflicht und dem Datenschutz dokumentierte. In Folge dessen verlieh der Digitalcourage e.V. den BigBrotherAward an Doctolib für seinen intransparenten Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten.
Zahlreiche Fragen von Nutzer*innen wurden in diesem Kontext an Digitalcourage e.V. gerichtet. Wegen der erneuerten Vorwürfe im Hinblick auf Doctolibs Umgang mit Datenschutz und Patientengeheimnissen, haben die zum damaligen Zeitpunkt in einem FAQ von Digitalcourage zusammengestellten Antworten und Hilfestellung nicht an Aktualität verloren:
https://digitalcourage.de/faq-doctolib
Zu Digitalcourage:
Digitalcourage engagiert sich seit 1987 für Grundrechte, Datenschutz und eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter und führt hierzu diverse Projekte durch. Bei den BigBrotherAwards werden die größten Datensünder des letzten Jahres nominiert.
Netzwerk Datenschutzexpertise:
Das „Netzwerk Datenschutzexpertise“ ist ein Zusammenschluss von DatenschutzexpertInnen, deren Ziel es ist, öffentliche Diskussionen über Fragen des Datenschutzes sowie generell des Schutzes von Menschenrechten und Grundrechten in der digitalen Welt zu initiieren bzw. durch eigene Beiträge wissenschaftlicher oder praxisbezogener Art voranzubringen.
Text: Katarzyna Thabaut und Eike Blankemeyer
Weitere Informationen:
G-BA wünscht sich aber eine dauerhafte Regelung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner heutigen Sitzung die bundesweite Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie wieder in Kraft gesetzt, nachdem diese zum 31. Mai 2022 zunächst – gegen das Votum der Patientenvertretung – nicht erneut verlängert worden war.
Die Sonderregelung ermöglicht die telefonische Krankschreibung für Patientinnen und Patienten mit leichteren Atemwegserkrankungen für bis zu 7 Kalendertage. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
„Die Patientenvertretung hat sich immer klar für eine Fortführung der telefonischen Krankschreibung ausgesprochen, umso mehr freuen wir uns über diesen Beschluss“, so Marion Rink, Sprecherin der Patientenvertretung im fachlich zuständigen Unterausschuss Veranlasste Leistungen.
Text und Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung 04.08.2022
Orientierung über Trägerbereiche und deren Zuständigkeiten Mithilfe der aktuelle digitale Praxishilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
Der digitale Zuständigkeitsnavigator unterstützt Nutzer*innen bei Ihrer Suche durch Trägerbereiche und ihre Zuständigkeiten im gegliederten Reha- und Teilhabesystem. Anhand gezielter Fragen werden Suchende mithilfe des Praxis-Tools zu dem zuständigen Trägerbereich für Reha- und Teilhabeleistungen geleitet. Somit unterstützt das Tool insbesondere Fachkräfte bei Reha-Trägern und Beratungsstellen bei der Bewältigung der täglichen Arbeit. Ebenfalls können Antragsteller*innen sich mithilfe des Tools informieren und sich ausgehend von der eigenen persönlichen Situation, zum richtigen Ansprechpartner navigieren lassen.
Sie finden den Reha-Zuständigkeitsnavigator unter:
https://www.reha-zustaendigkeitsnavigator.de
Der aktuelle Geschäftsbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) liegt vor.
Aus dem breiten Aufgabenfeld des G-BA konzentriert sich der Bericht über das Jahr 2021 auf Themen mit unmittelbarer Versorgungsrelevanz für gesetzlich Versicherte sowie Neuerungen für Leistungserbringer. Das Spektrum reicht dabei von A wie Arzneimittelversorgung über N wie neue Leistungen und Behandlungsangebote bis Z wie Zentrumszuschläge. Kommentare der unparteiischen Mitglieder des G-BA geben außerdem Einblicke in bestehende und kommende Herausforderungen.
Leserinnen und Lesern, die tiefer in bestimmte Themen einsteigen wollen, werden über Links bzw. QR-Codes zahlreiche weiterführende Informationen auf der G-BA-Website angeboten.
Die barrierefreie PDF-Version des Geschäftsberichts finden Sie hier: Geschäftsbericht 2021
Die Druckversion kann per E-Mail an info@g-ba.de bei der Geschäftsstelle des G-BA angefordert werden.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Pressemitteilung vom 25. Juli 2022
13.050 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst im Jahr 2021 erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt und ein Schaden festgestellt, in jedem fünften war der Fehler Ursache des erlittenen Schadens.
Das geht aus der aktuellen Jahresstatistik 2021 zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst heute in Berlin vorgestellt hat. Um die Patientensicherheit zu verbessern, sollten schwerwiegende, aber sicher vermeidbare Ereignisse wie Seiten- oder Medikamentenverwechslungen (Never Events) verpflichtend gemeldet werden. Der Medizinische Dienst Bund begrüßt, dass sich der Patientenbeauftragte der Bundesregierung dafür einsetzt.
Im vergangenen Jahr bestätigte der Medizinische Dienst in 3.665 Fällen einen Fehler und in 3.222 Fällen einen Fehler mit Schaden. In 2.709 Fällen war der Fehler Ursache des erlittenen Schadens. „Die Dunkelziffer der Behandlungsfehler liegt deutlich über dem, was in der Begutachtungsstatistik sichtbar wird. Das ist vielfach wissenschaftlich belegt“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. „Um die Patientensicherheit mit gezielten Maßnahmen zu verbessern, sollte eine Nationale Liste für Never Events verpflichtend eingeführt werden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, dies auf die Agenda gesetzt hat.“
Never Events sind gut vermeidbare unerwünschte Ereignisse, die zu besonders schwerwiegenden Schäden bei Patientinnen und Patienten führen können. Dazu gehören zum Beispiel Patienten- und Seitenverwechslungen, Medikationsfehler oder zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen. Solche Ereignisse sind selten — sie tauchen aber jedes Jahr in der Begutachtungsstatistik auf (2021: 130 Fälle; 2020: 120 Fälle).
Fehler in vielen Fachgebieten und bei unterschiedlichsten Eingriffen
Zwei Drittel aller erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe der aktuellen Jahresstatistik bezogen sich auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern (8.690 Fälle). Ein Drittel bezog sich auf Arztpraxen (4.339 Fälle). „Hintergrund dieser Verteilung ist, dass sich die meisten Vorwürfe auf operative Eingriffe beziehen, und diese erfolgen zumeist in der stationären Versorgung“, erläutert Prof. Dr. med. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern.
30 Prozent aller Vorwürfe (3.909 Fälle) betrafen die Orthopädie und Unfallchirurgie, rund 12 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1.608 Fälle), jeweils knapp 9 Prozent die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1.133 Fälle) sowie die Allgemein- und Viszeralchirurgie (1.130 Fälle). 8 Prozent entfielen auf die Zahnmedizin (1.081 Fälle) und knapp 6 Prozent auf die Pflege (750 Fälle). Über 26 Prozent der Vorwürfe bezogen sich auf 29 weitere Fachgebiete.
Hintergrund
Spezielle Teams des Medizinischen Dienstes begutachten Vorwürfe von Behandlungsfehlern im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen. Die Gutachterinnen und Gutachter gehen dabei der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard und mit aller Sorgfalt abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird geprüft, ob der Schaden, den Versicherte erlitten haben, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Auf der Basis des Sachverständigengutachtens können die Betroffenen entscheiden, welche weiteren Schritte sie unternehmen wollen. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine Kosten.
Weitere Informationen:
www.md-bund.de
Quelle: Medizinischer Dienst Bund, Pressemitteilung vom 30.06.2022
Dokumentation des G-BA-Rechtssymposiums ist online
Die vollständige Dokumentation des Rechtssymposiums „Digitalisierung und Datenschutz im Gesundheitswesen – Chancen und Herausforderungen“ vom 17. Juni 2022 ist jetzt mit Videomitschnitten aller Vorträge auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verfügbar.
An dem als Hybridveranstaltung angebotenen Symposium nahmen rund 70 Präsenzbesucher und 2.620 weitere Interessierte via Livestream online teil.
- Nutzen der Digitalisierung: Sicherheit und dynamisches Lernen
- Elektronische Patientenakte als zentrale Datendrehscheibe
- Digitalisierung löst keine Strukturprobleme
- Digitale Gesundheitsanwendungen
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Pressemitteilung vom 30. Juni 2022
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patient*innenstellen (BAGP) hat ihre Informationsbroschüre für die Neuauflage 2022 komplett überarbeitet und in diesem Zuge sprachlich vereinfacht und optisch klarer gestaltet.
Als Patientin oder Patient seine Rechte zu kennen und zu wissen auf welcher rechtlichen Grundlage diese stehen, ist sehr wichtig. Als fachlich-politische Arbeitsgemeinschaft von regional unabhängigen Patient*innenstellen, liefert die BAGP mit dieser Broschüre einen Leitfaden für die Patientenberatung bei Fragen von Ratsuchenden, beispielsweise zum Einsichtsrecht in die Patientenakte, zum Umfang der ärztlichen Aufklärung, Information zu Diagnose oder Therapiemöglichkeiten für konkrete Eingriffe oder Behandlungen.
Die Broschüre kann bei der Geschäftsstelle der BAGP in München (Astallerstraße 14, 80339 München) für einen Betrag von vier Euro zuzüglich Porto bestellt oder auf der Homepage der BAGP kostenfrei heruntergeladen werden.
Text und Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V., Pressemitteilung vom 7. April 2022
Seit 12 Jahren erstellt das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) verständliche Kurzinformationen zu verschiedenen Krankheiten und Gesundheitsthemen.
Jetzt erscheinen die 2-seitigen Kurzinformationen in grundlegender grafischer Überarbeitung. Ein zeitgemäßes Design und eine klare Struktur helfen Betroffenen und Interessierten, noch schneller Antworten auf Fragen zu finden. Großer Wert wurde bei der Neugestaltung auf Platz für erklärende Bilder und Empfehlungen für den Alltag gelegt. Die neue Farbgebung in Blau-Grün-Tönen korrespondiert mit dem Portal Patienten-Information und sorgt für einen hohen Wiedererkennungswert. Dort sind alle Kurzinformationen als PDF-Dokument oder im HTML-Format abrufbar.
Im Detail: Die inhaltlich und optisch überarbeiteten Kurzinformationen
- Endometriose – Ein häufiger Grund für Unterleibsschmerzen oder ungewollte Kinderlosigkeit
Bei einer Endometriose wächst Gebärmutterschleimhaut-ähnliches Gewebe außerhalb der Gebärmutterhöhle. Diese Kurzinformation erklärt, wie die Erkrankung und Kinderlosigkeit zusammenhängen. Zudem informiert sie über Behandlungsmöglichkeiten, beispielsweise Hormone oder Operationen.
- Dauerhaft starke Schmerzen – Wann helfen Opioide?
Opioide sind weder Allheilmittel noch Teufelszeug. Hier erfahren Patientinnen und Patienten unter anderem, wann Opioide zum Einsatz kommen sollten und wann nicht. Außerdem finden sie Hinweise, was es bei der Anwendung zu beachten gilt.
- Mundhöhlenkrebs – Risikofaktoren und Anzeichen
Die aktualisierte Kurzinformation beschreibt Anzeichen und Risikofaktoren für Mundhöhlenkrebs. Wer beispielsweise regelmäßig raucht und trinkt, hat ein 30-fach erhöhtes Risiko zu erkranken.
- Blasenkrebs – Was empfehlen Fachleute?
Jährlich erkranken in Deutschland etwa 30 000 Menschen an Blasenkrebs. Als Krankheitszeichen können Blut im Urin oder Schmerzen beim Wasserlassen auftreten. Diese Information hilft, die Erkrankung und ärztlich empfohlene Behandlungsmöglichkeiten zu verstehen.
- Gebärmutterhalskrebs – Mit einem Zellabstrich gut zu entdecken
Die Diagnose Gebärmutterhalskrebs ist oft ein Schock und belastend. Wie die leitliniengerechte Diagnostik und die Behandlung aussehen, erklärt das ÄZQ in dieser Information. Darüber hinaus finden betroffene Frauen Hilfestellungen und praktische Tipps, wie sie mit der Krankheit besser umgehen können.
Text und Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteilung vom 16. Juni 2022
ÄZQ bietet Informationen in Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch und Türkisch
Die zugrunde liegende deutschsprachige Kurzinformation erläutert die Ursachen und typische Anzeichen einer PTBS. Außerdem erfahren Interessierte, welche Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten Fachleute aufgrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse bei einer PTBS empfehlen. Grundlage dieser Information ist die S3-Leitlinie "Posttraumatische Belastungsstörung".
Posttraumatische Belastungsstörung – immer wieder schlimme Erinnerungen
Mehr Übersetzungen
Alle fremdsprachigen Gesundheitsinformationen sind kostenlos verfügbar. Das ÄZQ stellt sie als PDF-Dokumente zum Download und Ausdrucken bereit.
Kurzinformationen zu vielen Themen
- Weitere Kurzinformationen im Portal Patienten-Information
- Patienteninformationen zu Prävention, Gesundheitsthemen und Krankheiten der KBV
- Patienteninformationen/Gesundheitstipps der BÄK
Text und Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteilung vom 9. Juni 2022
Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Der Anspruch von gesetzlich Versicherten auf eine zweite ärztliche Meinung besteht zukünftig auch vor dem planbaren Einsatz eines Herzschrittmachers oder Defibrillators. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute beschlossen. Ambulant oder stationär tätige Ärzt*innen können nach Inkrafttreten des Beschlusses eine Genehmigung bei den Kassenärztlichen Vereinigungen beantragen, Zweitmeinungen abgeben und gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Die sogenannten Zweitmeiner*innen prüfen auf Wunsch eines*einer Patient*in, ob der empfohlene Eingriff auch aus ihrer Sicht medizinisch wirklich notwendig ist. Zudem beraten sie die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen.
Überprüfung von Behandlungsalternativen
In den Jahren 2008 bis 2018 sind die Eingriffszahlen zum Einsetzen von Herzschrittmachern und Defibrillatoren um 15 Prozent gestiegen – wobei deutliche regionale Unterschiede zu sehen sind, die sich medizinisch nicht erklären lassen. Der G-BA sieht deshalb im Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung eine geeignete Möglichkeit für Patient*innen, sich über die medizinische Notwendigkeit sowie zu medikamentösen und körperlich weniger eingreifenden Behandlungsalternativen beraten zu lassen.
Einsatz von Herzschrittmachern und Defibrillatoren
Herzschrittmacher und Defibrillatoren werden bei einer Reihe von Erkrankungen des Herzens eingesetzt: beispielsweise bei Herzrhythmusstörungen und einer verminderten Herzfunktion (Herzinsuffizienz). Die in den Körper eingesetzten Geräte können u.a. den Herzrhythmus stabilisieren beziehungsweise auch Todesfälle aufgrund eines Herzstillstandes verhindern – denn es gibt Erkrankungsbilder, für die eine medikamentöse Therapie nicht (mehr) in Frage kommt.
Zweitmeinungsgebende Fachärzt*innen
Ärzt*innen, die für den Einsatz von Herzschrittmachern und Defibrillatoren als sogenannte Zweitmeiner*innen tätig sein wollen, müssen in einer der folgenden Fachrichtungen qualifiziert sein:
- Innere Medizin und Kardiologie
- Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie
- Herzchirurgie
- Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinderkardiologie
- Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendkardiologie
Zudem gelten die generellen Anforderungen des G-BA, die zweitmeinungsgebende Ärzt*innen hinsichtlich ihrer Qualifikation und Unabhängigkeit erfüllen müssen.
Inanspruchnahme der neuen Zweitmeinung
Sofern das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände gegen den Beschluss hat, tritt er mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Versicherte werden zweitmeinungsberechtigte Fachärzt*innen über die Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes finden: www.116117.de/zweitmeinung
Hintergrund – Zweitmeinungsverfahren bei geplanten Operationen
Gesetzlich Versicherte haben bei planbaren Operationen gemäß § 27b SGB V einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Der G-BA legt in der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren den genauen Leistungsumfang eines Zweitmeinungsverfahrens fest. Zudem wählt er aus, für welche Eingriffe dieser Anspruch besteht. Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht aktuell bei den folgenden planbaren Eingriffen:
- Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
- Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln
- Eingriff an der Wirbelsäule
- Gebärmutterentfernung
- Gelenkspiegelungen an der Schulter
- Implantation einer Knieendoprothese
Erst vor kurzem hatte der G-BA den Zweitmeinungsanspruch bei einer Herzkatheteruntersuchung oder einer Verödung von Herzgewebe (Ablation) beschlossen. Der entsprechende Beschluss wird in Kürze in Kraft treten.
Weitere Informationen sind auf der Website des G-BA zu finden: Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Eingriffen
Quelle und Text: Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 19. Mai 2022 | www.g-ba.de
ÄZQ veröffentlicht neues Informationsblatt
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat ein Informationsblatt über Selbsthilfegruppen in Leichter Sprache veröffentlicht. In der Kurzinformation werden die folgenden Fragen beantwortet:
- Was ist eine Selbsthilfe-Gruppe?
- Wann kann eine Selbsthilfe-Gruppe helfen?
- Wie arbeiten Selbsthilfe-Gruppen?
- Was sind die Vorteile und die Nachteile von Selbsthilfe-Gruppen?
- Was machen Selbsthilfe-Organisationen?
- Wie finden Sie die richtige Selbsthilfe-Gruppe?
- Was können Sie selbst tun?
Die Informationsblatt kann ausgedruckt und zum Beispiel in Arzt- und Psychotherapiepraxen ausgelegt oder persönlich ausgehändigt werden. Die Version in Leichter Sprache beruht auf einer Patienteninformation des ÄZQ über Selbsthilfegruppen, welche 2019 gemeinsam mit der NAKOS entwickelt wurde.
Zur Patienteninformation: www.patienten-information.de
ÄZQ bietet Informationen in Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch und Türkisch
Die zugrunde liegenden deutschsprachigen Kurzinformationen stehen seit 2021 in überarbeiteter Form bereit. Jetzt haben wir auch die fremdsprachigen Versionen aktualisiert. Die Texte informieren allgemein verständlich über die Behandlungsmöglichkeiten dieser dauerhaften Erkrankungen. Grundlage der Infoblätter sind die Nationalen VersorgungsLeitlinien NVL COPD und NVL Typ-2-Diabetes.
COPD – dauerhaft enge Atemwege
Bei dieser Lungenkrankheit sind die Atemwege ständig verengt. Die COPD ist nicht heilbar, lässt sich aber gut behandeln. Am wichtigsten ist, nicht zu rauchen, da Tabakrauch die Hauptursache ist. Medikamente zum Inhalieren helfen gegen Atembeschwerden und können plötzliche Verschlechterungen verhindern. Körperliche Aktivität und das Erlernen von Atemtechniken sind ebenfalls fester Bestandteil der Behandlung.
Typ-2-Diabetes – wie läuft die Behandlung ab?
Diabetes mellitus Typ 2 oder "Zuckerkrankheit" ist bei Erwachsenen weit verbreitet. Kennzeichnend dafür ist ein dauerhaft zu hoher Blutzuckerspiegel. Unbehandelt kann die Erkrankung Gefäße, Nerven und Organe schädigen. Rechtzeitig entdeckt und behandelt, lassen sich Schäden in einigen Fällen vermeiden oder aufhalten.
Alle fremdsprachigen Gesundheitsinformationen sind kostenlos verfügbar. Das ÄZQ stellt sie als PDF-Dokumente zum Download und Ausdrucken bereit:
www.patienten-information.de/fremdsprachen
Text und Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteilung vom 13.04.2022
Gesundheitsbezogene Angebote auf Ukrainisch und Informationen zu Flucht und Behinderung
Rund um den Krieg Russlands gegen die Ukraine und Geflüchtete in Deutschland entstehen immer mehr Informationsangebote. Wir weisen hier auf zwei Linksammlungen hin:
www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/linkliste-ukraine
Der Kooperationsverband Gesundheitliche Chancengleichheit veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Linksammlung mit gesundheitsbezogenen Angebote auf Ukrainisch.
www.aktion-mensch.de/ukraine
Aktion Mensch veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine Linksammlung mit Informationen zu Flucht und Behinderung, darunter Informationen in Leichter Sprache und Informationen für gehörlose Geflüchtete.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Bedarfsplanungs-Richtlinie nachvollzogen, dass zwei neue Leistungen in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen werden
Berücksichtigung der gruppenpsychotherapeutischen Leistungen bei der Feststellung des regionalen Versorgungsgrades für Vertragspsychotherapeuten
Überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bilden in der Bedarfsplanung eine eigene Fachgruppe – dies ist gesetzlich in § 101 Abs. 4 SGB V geregelt. Ob Ärztinnen und Ärzte als „überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätig“ einzustufen sind, ergibt sich aus den von ihnen abgerechneten Leistungen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 18. März 2022 in seiner Bedarfsplanungs-Richtlinie nachvollzogen, dass zwei neue Leistungen in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen wurden, die es bei den Berechnungen zu berücksichtigen gilt: die „gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung“ und die „probatorischen Sitzungen im Gruppensetting“. Die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung ist ein niederschwelliges Angebot für Patientinnen und Patienten zur Vorbereitung auf eine Gruppenpsychotherapie und zur ersten Symptomlinderung. Probatorische Sitzungen können nun auch im Gruppensetting angeboten werden. Sie sind seit Oktober 2021 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) als abrechnungsfähige Leistungen gelistet.
Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss rechtlich geprüft hat und er im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, treten die Änderungen rückwirkend zum 1. Oktober 2021 in Kraft.
Mehr Informationen zu diesem Thema auf der G-BA-Website unter Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung: www.g-ba.de
Text und Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Pressemitteilung vom 7. April 2022
ÄZQ startet öffentliche Konsultationsphase bis 16. Mai 2022
Das Kapitel "Revaskularisation" der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Chronische KHK steht ab sofort bis zum 16. Mai 2022 zur öffentlichen Konsultation bereit. Jeder ist dazu eingeladen, die Leitlinie kritisch zu kommentieren.
Wegen wichtiger neuer Studien hat die Leitliniengruppe der NVL KHK das Kapitel Revaskularisation grundlegend überarbeitet. Dabei haben die Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen insbesondere die Frage nach dem prognostischen Vorteil von Stent oder Bypass-Operation neu bewertet.
Was ist neu?
Die Empfehlungen zum Einsatz der invasiven Diagnostik und zu den Revaskularisationsverfahren wurden geprüft und überarbeitet. Dabei hat die Leitliniengruppe auch die zugehörigen Entscheidungshilfen für Patientinnen und Patienten an die aktuellen Studiendaten angepasst. Diese sind ein wichtiger Bestandteil der Leitlinie und werden zum breiten Einsatz empfohlen. Mit den überarbeiteten Empfehlungen möchte die Leitliniengruppe sicherstellen, dass invasive Diagnostik und Maßnahmen zielgerichtet dort zum Einsatz kommen, wo Erkrankte nach transparenter Abwägung von Nutzen und Schaden zu einer entsprechenden Intervention bereit sind.
Das öffentliche Konsultationsverfahren ist ein Qualitätsmerkmal des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien. Hier besteht die Möglichkeit, die Ergebnisse der über 2-jährigen Arbeit der Leitliniengruppe zu begutachten. Die Leitliniengruppe prüft die eingegangenen Vorschläge sorgfältig und entscheidet über deren Berücksichtigung. Alle Kommentare und deren Bewertung werden im Leitlinienreport veröffentlicht.
Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL)
Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Zu ausgesuchten Erkrankungen hoher Prävalenz werden unter Berücksichtigung der Methoden der evidenzbasierten Medizin versorgungsbereichsübergreifende Leitlinien entwickelt und implementiert. Mit der Durchführung, Organisation und methodischen Begleitung wurde das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) beauftragt.
So geben Sie Ihren Kommentar ab:
Interessierte und Expert*innen können die Konsultationsfassung der Leitlinie kostenfrei herunterladen und bis zum 16. Mai 2022 kommentieren sowie Änderungen und Ergänzungen vorschlagen (per E-Mail an: nvl@azq.de).
Bitte nutzen Sie für Ihre Rückmeldung ausschließlich den Kommentierungsbogen.
Konsultationsfassung
Kommentierungsbogen (Download)
Leitlinienreport zur Konsultationsfassung
Entscheidungshilfen zur Konsultationsfassung
Übersichtsseite NVL Chronische KHK
Text und Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteilung vom 05.04.2022
ÄZQ überarbeitet allgemein verständliche Version grundlegend | Expertinnen und Experten sowie Personen aus der Selbsthilfe haben den Text fachlich überprüft
Die neu überarbeitete Patientenleitlinie steht nun im Internet bereit. Sie bietet Menschen mit COPD und ihren Angehörigen ausführliche Informationen über die verschiedenen Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten sowie zum eigenständigen Umgang mit der Erkrankung.
Ziel der Patientenleitlinie ist es, Menschen mit COPD evidenzbasiert zu informieren und eine gemeinsame Entscheidungsfindung zu fördern. Sie erfahren, nach welchen Kriterien und Maßgaben ihre Krankheit idealerweise festgestellt und behandelt werden sollte. Wissenschaftliche Grundlage dieser Patientenleitlinie ist die Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) COPD. Auf Basis aktueller Studien gibt die NVL Empfehlungen zur Untersuchung und zur Behandlung der Erkrankung wieder.
Zusätzlich zur ausführlichen Patientenleitlinie gibt es eine Kurzinformation. Das zweiseitige Informationsblatt "COPD – dauerhaft enge Atemwege" stellt kompakt und allgemein verständlich wichtige Inhalte dar und ist unter anderem auch in Leichter Sprache verfügbar. Des Weiteren stehen 10 Informationsblätter zur Verfügung, die häufige Fragen von Menschen mit COPD beantworten.
Die Patientenleitlinie und weitere Materialien stehen für jeden kostenfrei zum Download zur Verfügung:
- Patientenleitlinie "COPD"
- Übersicht COPD
- Methodenreport zur Patientenleitlinie "COPD"
- Kurzinformationen auf Portal Patienten-Information
- Übersicht Nationale VersorgungsLeitlinie COPD
- Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien
Text und Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteilung vom 31.03.2022
Selbstzahlerleistungen auf dem Prüfstand | Wenig Nutzen aber viel Verunsicherung durch IGeL
55 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) nimmt der IGeL-Monitor aktuell unter die Lupe ─ nur 2 davon schließen mit „tendenziell positiv“ ab. Viele Bewertungen entsprechen den Empfehlungen in medizinischen Leitlinien. Keine einzige Bewertung ist bislang widerlegt oder zurückgenommen worden. Versicherte werden in der ärztlichen Praxis über potenziellen Schaden und Nutzen der Selbstzahlerleistungen unzureichend aufgeklärt und fühlen sich verunsichert. Der IGeL-Monitor erweitert mit dem IGeL-Podcast sein Informationsangebot.
Die Bilanz der 55 vom Wissenschaftsteam derzeit geprüften IGeL ist nicht überzeugend: Bei den meisten überwiegt der potenzielle Schaden den möglichen Nutzen oder sie schneiden mit dem Ergebnis „unklar“ ab. Nur zwei IGeL wurden mit „tendenziell positiv“ bewertet. „Der IGeL-Monitor ist für viele Versicherte ein wichtiges Informationsangebot, damit sie eine wissensbasierte Entscheidung für oder gegen eine Selbstzahlerleistung treffen können“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. Nach wie vor werden aber auch IGeL verkauft, die eindeutig negativ zu bewerten sind. Dazu gehört die Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Eierstockkrebs. Bei dieser Leistung kann es zu vielen falsch positiven Ergebnissen und damit zu unnötigen weiteren Untersuchungen und Eingriffen kommen. „Dies widerspricht den einfachsten Regeln der Patientensicherheit. Diese IGeL sollte gar nicht mehr angeboten werden“, so Gronemeyer. Von dieser Leistung raten internationale medizinische Fachgesellschaften seit Jahren ab.
Neue Bewertung: Früherkennung auf Vitamin-B12-Mangel und Ergänzung „unklar“
Viele Praxen bieten sogenannte „Vitamin-Checks“ und „Vitamin-Kuren“ an ─ oftmals als Früherkennung von Vitamin-B12-Mangel mit anschließender Gabe dieses Vitamins. Das Wissenschaftsteam des IGeL-Monitors hat bei einer systematischen wissenschaftlichen Recherche keine Studien gefunden, die darauf hinweisen, dass diese Leistung die Gesundheit der Betroffenen verbessert. Mögliche Schäden sind eher unwahrscheinlich; in sehr seltenen Fällen können bei der Vitamingabe mittels Injektion oder Infusion allergische Reaktionen auftreten. Daher erhielt diese Leistung die Bewertung „unklar“.
Eine wichtige Aufgabe des IGeL-Monitors ist es, ältere Bewertungen regelmäßig zu überprüfen. „Die Nutzerinnen und Nutzer müssen sich darauf verlassen können, dass unsere Informationen den aktuellen Stand des Wissens wiedergeben. Wir beobachten bei der Aktualisierung, dass sich in vielen Fällen die Evidenz meist wenig verändert und das Ergebnis daher gleich bleibt“, stellt Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund, fest.
Bewertungen des IGeL-Monitors stehen im Einklang mit medizinischen Leitlinien
Das Wissenschaftsteam des IGeL-Monitors wertet bei der Analyse des Nutzen- und Schadenpotenzials nicht nur wissenschaftliche Studien aus, sondern gleicht seine Ergebnisse auch mit internationalen Leitlinien ab. Leitlinien sind evidenzbasierte Empfehlungen zu medizinischen Maßnahmen, die von den Fachgesellschaften konsentiert werden und die Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten bei der Entscheidungsfindung unterstützen sollen. „Der IGeL-Monitor konnte bei 22 Bewertungen entsprechende Leitlinien finden und hat die Empfehlungen mit der Bewertung verglichen. Mehr als drei Viertel der Bewertungen stimmten mit den Leitlinien-Empfehlungen überein. Es trifft daher nicht zu, dass unsere Bewertungen dazu in Widerspruch stehen“, fasst Eikermann zusammen.
Fragwürdiger Umgang mit IGeL in den Praxen
Immer wieder berichten Patientinnen und Patienten, dass sie in fachärztlichen Praxen für Regeluntersuchungen Wochen und Monate auf einen Termin warten müssen. Gleichzeitig bekommen sie aber von denselben Praxen einen sofort verfügbaren Termin für Selbstzahlerleistungen angeboten. Das legt die Vermutung nahe, dass das Angebot von IGeL unmittelbare Auswirkungen auf das Versorgungsangebot hat. Mit Sorge ist zudem zu beobachten, dass Versicherte sich unzureichend informiert oder zeitlich unter Druck gesetzt fühlen. Diese Erfahrungen bestätigte bereits der IGeL-Report 2020: Knapp die Hälfte der Befragten berichteten, dass die IGeL positiver als die Kassenleistungen dargestellt wurden. Und fast jeder Fünfte gab an, bei der Entscheidung für oder gegen eine Selbstzahlerleistung zeitlich unter Druck gesetzt worden zu sein.
Der IGeL-Podcast ─ ein Informationskanal rund um IGeL und Evidenzbasierte Medizin
Um sein Informationsangebot zu erweitern, hat der IGeL-Monitor am 10. März dieses Jahres den IGeL-Podcast gestartet. Mit Gästen aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens werden einmal pro Monat Fragen rund um Selbstzahlerleistungen, Evidenzbasierte Medizin und Früherkennungsuntersuchungen diskutiert. Hörerinnen und Hörer können die Folgen kommentieren und neue Themen vorschlagen. Der IGeL-Podcast ist auf den üblichen Podcast-Plattformen und auf der Homepage des IGeL-Monitors zugänglich.
Text und Quelle: Medizinischer Dienst Bund, Pressemitteilung 24. März 2022
Appell von Expert*innen zur Umsetzung des "Nationalen Aktionsplans Gesundheitskompetenz"
Die Expertengruppe des "Nationalen Aktionsplans Gesundheitskompetenz" (NAP) hat ein Plädoyer für mehr Gesundheitskompetenz veröffentlicht. Sie richtet dabei einen Appell an die Bundesregierung, die Regierungen der Bundesländer und die verantwortlichen gesellschaftlichen Institutionen, die Empfehlungen des NAP aufzugreifen.
In Hinblick auf aktuelle Studien zur Gesundheitskompetenz und den deutlich gewordenen Versäumnissen im Bereich der Gesundheitsinformation und Gesundheitskommunikation während der Corona-Pandemie fordern die Expert*innen dem Thema einen größeren politischen Stellenwert einzuräumen und die Empfehlungen des NAP und der Strategiepapiere umzusetzen. Gefordert werden neben der Verbesserung der Gesundheitskompetenz der Menschen zusätzliche Investitionen in die Förderung von Gesundheitskompetenz. Gleichzeitig wird im Papier Zwischenbilanz aus der Pandemie gezogen und auf zukünftige Krisen und Herausforderungen verwiesen, zu deren Bewältigung Gesundheitskompetenz erforderlich sei.
Hintergrund: der Nationale Aktionsplan Gesundheitskompetenz
Der Nationale Aktionsplan Gesundheitskompetenz wurde im Jahre 2018 durch Expert*innen mit dem Ziel erarbeitet, die Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu verbessern. Der NAP wurde mithilfe von Vertreter*innen aus Politik, Zivilgesellschaft, Angehörigen von Gesundheitsberufen und Patienten- und Bürgervertretungen erarbeitet und konsentiert, die NAKOS war daran ebenfalls beteiligt. Die 15 Empfehlungen sind vier Handlungsfeldern zugeordnet und sollen in der Praxis mithilfe von maßgeblichen Organisationen und Verantwortlichen im Gesundheitswesen verankert und umgesetzt werden. Bislang sind zur Verbreitung des NAP Workshops veranstaltet und sieben Strategiepapiere veröffentlicht worden.
Das Strategiepapier zur "Gesundheitskompetenz chronisch kranker Menschen" konkretisiert Vorschläge zur Umsetzung und betont an unterschiedlichen Stellen die Bedeutung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe für die Stärkung der Gesundheitskompetenz. Hier heißt es: "Menschen, die aufgrund eigener Betroffenheit über reichhaltige Erfahrung und umfangreiches Erfahrungswissen verfügen, können auf ganz andere Weise unterstützen als das professionelle Versorgungssystem. Auch bei der Vermittlung von Fachinformationen und -wissen spielen Selbsthilfegruppen und -organisationen eine wichtige Rolle, ebenso bei der Unterstützung im Umgang mit neuen Informationsmedien und neuen Formen der Information, etwa digitaler Information."
Zum Plädoyer "Deutschland braucht mehr Gesundheitskompetenz":
www.nap-gesundheitskompetenz.de
Quellen und weitere Informationen
- Bundesministerium für Gesundheit: www.bundesgesundheitsministerium.de
- Nationaler Aktionsplan Gesundheitskompetenz: Deutschland braucht mehr Gesundheitskompetenz: Ein Plädoyer von Autorinnen und Autoren des "Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz" | www.nap-gesundheitskompetenz.de
- Schaeffer, Doris [u.a.]: Strategiepapier #2 zu den Empfehlungen des Nationalen Aktionsplans. Gesundheitskompetenz in die Versorgung von Menschen mit chronischer Erkrankung integrieren. Berlin: Nationaler Aktionsplan Gesundheitskompetenz 2019. | www.nap-gesundheitskompetenz.de
Text: Katarzyna Thabaut
G-BA lehnt Aufnahme der Ehlers-Danlos-Syndrome in die ASV ab
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner heutigen Sitzung die Forderung der Patientenvertretung auf Aufnahme der Ehlers-Danlos-Syndrome (EDS) in die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) abgelehnt. Damit bleiben Betroffene mit diesen seltenen angeborenen Bindegewebsstörungen weiter kaum Behandlungsangebote.
„Es ist sehr bedauerlich, dass hier die Chance vergeben wurde, Betroffenen mit EDS zügig und pragmatisch zu einer besseren Versorgung und mehr Lebensqualität zu verhelfen. Es hätte aus unserer Sicht nur geringer Anpassungen bedurft, damit Marfan-Teams auch EDS-Betroffene versorgen hätten können. Die wenigen existierenden Anlaufstellen in Deutschland sind hoffnungslos überlaufen, haben lange Wartezeiten oder es werden keine neuen Betroffe-nen mehr aufgenommen. Die Versorgungssituation ist desaströs! Darum lassen wir uns nicht in unserem Bestreben nach einer besseren Versorgung für Betroffene mit EDS abbringen“, so Martin Leinen, Koordinator des medizinisch-wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Ehlers-Danlos Initiative e.V.
Text und Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung 18.03.2022
Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist heute in Kraft getreten
Nach mehr als einem Jahr intensiver Beratung ist die Patientenvertretung mit dem Ergebnis zufrieden. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen konnten dank der Mitwirkung der Patientenvertretung wichtige Punkte erreicht werden.
„Aufgrund des engagierten Einsatzes der Patientenvertretung konnten in der AKI-RL viele Regelungen im Sinne der Betroffenen und ihrer Angehörigen erreicht werden“, erklärt Thomas Koritz vom Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V. (ISL).
„Zielführend war hier auch das breit angelegte Stellungnahmeverfahren, in dem zahlreiche Behindertenverbände Gehör fanden“, ergänzt Katja Kruse vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm).
Text und Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung 18.03.2022
Gespräche über individuelle Gesundheitsleistungen ergänzen das Angebot des Bewertungsportals IGeL-Monitor
Der IGeL Podcast ist der neue informative Gesundheits-Podcast des IGeL-Monitors. Gespräche über individuelle Gesundheitsleistungen, über ihren Nutzen für Versicherte, aber auch über ihre Kosten ergänzen das Angebot des Bewertungsportals IGeL-Monitor.
Um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) wird es gehen und um den stetig wachsenden IGeL-Markt, die Relevanz dieses Marktes für Versicherte, aber auch seine Bedeutung im Gesundheitssystem. Der IGeL Podcast sucht den Dialog mit gesundheitspolitischen Akteuren, er holt sie an den Tisch, diskutiert über Geld, Medizin und die Rechte von Patientinnen und Patienten. Der IGeL Podcast bietet Hintergrundinformationen zu Gesundheitsleistungen, Gesundheitswissenschaft und Gesundheitsökonomie ─ für die Ohren von gesundheitspolitisch Interessierten und von allen Menschen, die im weiten Feld des Gesundheitswesens beruflich beheimatet sind.
Der IGeL Podcast ist ab heute auf allen relevanten Podcast-Plattformen und auf der Website www.igel-monitor.de zu finden. Einmal im Monat (die ersten drei Folgen wöchentlich) veröffentlichen wir eine neue Episode mit dem Redakteur des IGeL-Monitors Andreas Lange und Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitssektor.
Und das sind die ersten Folgen:
- 10. März 2022 Was sind IGeL? Was macht der IGeL-Monitor?
- 17. März 2022 Was ist evidenzbasierte Medizin? Und welche Rolle spielt sie in der ärztlichen Praxis?
Text und Quelle: Medizinischer Dienst Bund, Pressemitteilung 10.03.2022
Pressemitteilung der GKV-Spitzenverbands vom 3. März 2022
Im Zeitraum von März 2021 bis Februar 2022 wurde das Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis (HMV) des GKV-Spitzenverbandes überarbeitet, aktuell umfasst es über 37.000 Produkte. Die 41 Produktgruppen werden anlassbedingt und turnusmäßig fortgeschrieben; so können relevante medizinische und technische Erkenntnisse sowie neueste Entwicklungen möglichst schnell in der Hilfsmittelversorgung bei den Versicherten ankommen. Die Ergebnisse und weitere Informationen werden jährlich in einem Fortschreibungsbericht zusammengefasst. Den fünften Bericht hat der GKV-Spitzenverband fristgerecht dem Bundesgesundheitsministerium übergeben.
"Hilfs- und Pflegehilfsmittel in Höhe von rund 9,8 Milliarden Euro haben GKV-Versicherte im Jahr 2021 erhalten. In den letzten zwölf Monaten wurde das Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis weiter überarbeitet, es wurden über 2.300 Produkte neu aufgenommen, darunter zahlreiche digitale Innovationen. So sorgen die Fortschreibungen dafür, dass unsere Versicherten Hilfs- und Pflegehilfsmittel von hoher medizinischer und technischer Qualität erhalten", so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, anlässlich der Fertigstellung des fünften Fortschreibungsberichtes.
Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis mit vielen neuen Produkten
Binnen Jahresfrist wurden acht von insgesamt 41 Produktgruppen überarbeitet – dazu gehören Bereiche wie Orthesen/Schienen, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, Inkontinenzhilfen, Stomaartikel und Blindenhilfsmittel. Neu aufgenommen wurden 2.311 Produkte, 466 wurden aktualisiert und 215 Produkte, die veraltet sind oder nicht mehr hergestellt werden, wurden aus dem Verzeichnis gelöscht.
Glukosemanagement nach neuestem technologischen Fortschritt
Für Diabetikerinnen und Diabetiker stehen jetzt noch mehr Hilfsmittel nach neuestem technologischen Fortschritt für die Insulintherapie bereit. Zu den Produkten gehören sogenannte AID-Systeme, die Insulin automatisch dosieren. Die Insulinabgabe wird individuell angepasst, zu hohe Werte werden selbstständig korrigiert. Diese neue Technologie hilft, Hyper- oder Hypoglykämien deutlich zu reduzieren. Versicherte können so unbeschwerter am gesellschaftlichen Leben teilhaben, ohne umständlich Blutzuckerwerte zu ermitteln und sich selbst Insulin injizieren zu müssen.
Gegenwärtig wird die neue Produktgruppe 30 Hilfsmittel zum Glukosemanagement entwickelt, in der diese Hilfsmittel zusammengeführt werden. Dadurch können zukünftig Ärzteschaft, Leistungserbringende und die Krankenkassen diese Produkte leichter identifizieren und sie können Versicherte zielgerichteter beraten und versorgen.
Erweitertes Leistungsangebot bei den Blindenhilfsmitteln
Eine der wichtigsten Neuerungen in der zurückliegenden Überarbeitung ist die neugefasste und erweiterte Indikation für Blindenhilfsmittel. Auch psychische Belastungen oder zerebrale Störungen können zu Sehbeeinträchtigungen führen, die funktionell einer Blindheit gleichzusetzen sind. Betroffene haben jetzt auch Anspruch auf Blindenhilfsmittel. So gibt es unter anderem an der Brille befestigte Miniatur-Kamerasysteme, die nahezu jegliche Art von Schrift vorlesen sowie Objekte und Personen erkennen und benennen können.
Anzahl der Schulungsstunden für elektronische Blindenhilfsmittel erhöht
Versicherte werden auf Kosten ihrer Krankenkasse in der Bedienung dieser anspruchsvollen digitalen Hilfsmittel geschult, hier wurde die Zahl der Schulungsstunden auf zehn erhöht. Ziel ist es, dass die Geräte mit all ihren Funktionen bestmöglich genutzt werden können und so zu mehr Lebensqualität beitragen.
Halbautomatischer Speiseroboter unterstützt Selbstständigkeit bei eingeschränkter Mobilität
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität der oberen Gliedmaßen können Essen und Trinken eine unüberwindliche Herausforderung darstellen. Die Hilfsmittel der Produktgruppe 02 Adaptionshilfen unterstützen sie dabei und fördern ihre Selbstständigkeit. Der im Berichtszeitraum neu in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommene halbautomatische Speiseroboter ahmt hierzu die Bewegungsabläufe eines menschlichen Armes nach. Auf diese Weise kann die Benutzerin oder der Benutzer zwischen verschiedenen Speisen wählen und den Essvorgang selbstständig steuern.
Schutz der Versicherten vor ungerechtfertigten Mehrkosten
GKV-Versicherte haben Anspruch auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln. Leistungserbringende wie Sanitätshäuser, Orthopädiefachgeschäfte oder Hörakustiker müssen stets aktiv über diesen Versorgungsanspruch informieren, eine Auswahl an mehrkostenfreien Hilfsmitteln anbieten und auf eventuelle Mehrkosten ausdrücklich hinweisen.
Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, betont: "GKV-Versicherte haben einen Anspruch auf eine mehrkostenfreie Versorgung. Die Beratung bei jeder mehrkostenfreien Versorgung ist eine zentrale Pflicht der Leistungserbringenden. Wer sich für Extras bei Hilfs- und Pflegehilfsmitteln entscheidet, soll dies aktiv, gut informiert und eigenständig tun können."
Die Überarbeitung bezieht zahlreiche Akteure im Gesundheitswesen mit ein
An der Überarbeitung und Fortschreibung des Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses für GKV-Versicherte sind zahlreiche Akteure beteiligt: Patientenvertretungen, Hersteller- und Leistungserbringerorganisationen, die Medizinischen Dienste sowie die Krankenkassen und ihre Verbände. Für eine umfassende Analyse der aktuellen Versorgungsrealität und zur Stärkung und Bündelung der Synergien werden zudem regelmäßig Fachgesellschaften und Sachverständige aus Wissenschaft und Technik eingebunden. Neben schriftlichen Anhörungen zu den Produktgruppen werden auch mündliche Anhörungen, unter anderem der Patientenvertretung, durchgeführt. So werden Versichertenbedürfnisse gezielt erfasst und in den Fortschreibungen berücksichtigt.
Quelle und Text: GKV-Spitzenverband: Mehr als 2.300 neue Hilfsmittel für GKV-Versicherte, Pressemitteilung vom 3. März 2022 | www.gkv-spitzenverband.de
Bedarf an verlässlichen Gesundheitsinformationen steigt
40 Prozent der Bevölkerung in Deutschland haben eine oder mehrere chronische Erkrankungen und 30 Prozent leben 20 Jahre oder länger mit ihrer Erkrankung. Das zeigt eine aktuelle Studie der Stiftung Gesundheitswissen, die den Blick speziell auf chronisch Kranke und ihre individuellen Informationsbedürfnisse richtet.
Menschen mit chronischen Erkrankungen sind keine Minderheit. Auch wenn die heutige ältere Generation deutlich vitaler als ihre Vorgängergenerationen ist, nimmt vor allem die Anzahl der Menschen, die eine oder mehrere chronische Erkrankungen haben, deutlich zu. Wie aus der aktuellen Auswertung „Gesundheitsorientierung und Informationsverhalten chronisch Kranker“ hervorgeht, leben in Deutschland etwa 40 Prozent der Bevölkerung mit einer chronischen Erkrankung. Sie leiden am häufigsten an Bluthochdruck, Arthrose oder Rückenschmerzen.
In Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach hat die Stiftung Gesundheitswissen eine repräsentative Bevölkerungsumfrage speziell auf die Informationsbedarfe von Menschen mit chronischen Erkrankungen ausgewertet. Damit setzt die Stiftung eine Reihe von Erhebungen fort, aus denen Erkenntnisse für die Erstellung von Gesundheitsinformationen und zur verbesserten Ansprache und möglichen Präventionsansätzen für Erkrankte gezogen werden können.
Zahlen und Fakten zu Menschen mit chronischen Erkrankungen
Text und Quelle: Stiftung Gesundheitswissen, Pressemitteilung 09.02.2022, www.stiftung-gesundheitswissen.de
Gutachten zum Stand der Patientenrechte in Deutschland vorgestellt
Zehn Jahre nach der Einführung des Patientenrechtegesetzes in Deutschland sind nach wie vor Probleme bei der Durchsetzung von Patientenrechten und der Aufklärung des Behandlungsgeschehens erkennbar. Aus dem rechtswissenschaftlichen Gutachten des Medizinrechtsexperten Prof. Dr. Thomas Gutmann von der Universität Münster können Handlungsbedarfe und konkrete Empfehlungen abgeleitet werden, wie die Patientenrechte in Deutschland weiterentwickelt und gestärkt werden können. Das Gutachten wurde vom Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) beauftragt und am 8. Februar 2022 vorgestellt.
SoVD-Präsident Adolf Bauer sagte bei der Vorstellung: "Gestärkt werden muss die Berücksichtigung und Beteiligung der Interessen der Patientinnen und Patienten, chronisch Kranken und Pflegebedürftigen sowie Menschen mit Behinderungen in den Entscheidungsprozessen des Gesundheitswesens. Letztlich muss die Patientensicherheit insgesamt verbessert werden, um einen wirklich wirksamen Schutz vor Behandlungsfehlern zu erreichen."
Bauer ergänzte: "Wir brauchen auch eine stärkere Unterstützung der Versicherten durch ihre Kassen, beispielsweise durch die Pflicht, bei offensichtlichen Anhaltspunkten für Behandlungsfehler die Betroffenen zu informieren. Darüber hinaus fordern wir eine Stärkung der kollektiven Betroffenenrechte und eine Verbesserung der Patientensicherheit, etwa durch ein zentrales Meldesystem für Behandlungsfehler."
Die Stärkung der kollektiven Patienten- und Pflegebetroffenenrechte erfordert laut SoVD konkret:
- erweiterte Verfahrensrechte der in den Gremien des Gesundheitswesens beteiligten Organisationen für die Interessen der Patient*innen sowie chronisch kranker, pflegebedürftiger und behinderter Menschen
- zusätzliche Unterstützungsstrukturen
- eine personelle und finanzielle Unterstützung zur Aufgabenwahrnehmung
Zum Gutachten "Stärkung und Weiterentwicklung der Patientenrechte in Deutschland": www.sovd.de (PDF)
Quelle: Sozialverband Deutschland e.V.: Bei Behandlungsfehlern haben Opfer wenig Rechte, Pressemitteilung vom 8. Februar 2022 | www.sovd.de (PDF)
Text: Katarzyna Thabaut
Mitteilung des Deutschen Netzwerks Gesundheitskompetenz
Große Freude bei "Was hab' ich?": Die gemeinnützige Firma um Mitgründer und Geschäftsführer Ansgar Jonietz hat mit ihrem Projekt "PASTA – Patientenbriefe nach stationären Aufenthalten" höchste Anerkennung bekommen. Das vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit 870.000 Euro für dreieinhalb Jahre geförderte Innovationsfondsprojekt konnte in der Förderphase nachweisen, dass es die Gesundheitskompetenz vor allem von Älteren und chronisch Kranken signifikant verbessert. Kern des Projekts ist eine automatische Übersetzung der oft schwer verdaulichen Patientenbriefe in verständliche Sprache.
Die PASTA hat offenbar gemundet: Den G-BA haben die Ergebnisse der Evaluation so überzeugt, dass er nun empfahl, sie flächendeckend in die Regelversorgung einzuführen. "Die zuständigen Institutionen werden von uns direkt kontaktiert", sagt Joseph Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses. Ziel sei es, automatisiert erstellte, laienverständliche Patientenbriefe im Entlassmanagement zu etablieren. Auch sollen die Qualitätsmanagement-Richtlinien eventuell entsprechend weiterentwickelt werden.
Mit der PASTA-Software können Kliniken weiter ihre für Laien kryptischen Entlassungsbriefe schreiben und trotzdem ihre Patient*innen verständlich informieren. Möglich wurde das, weil die üblichen Inhalte der Briefe in viele Personenjahren ärztlicher Zeit Baustein für Baustein übersetzt und so abgespeichert wurden, dass die Software die strukturierten Daten aus dem Krankenhausinformationssystem automatisch in einen verständlichen Text überführen kann.
Die G-BA-Empfehlung ist nicht die erste, aber die bislang wohl höchste Auszeichnung für das Projekt – und zudem ein Paradebeispiel dafür, wie Gesundheitskompetenz ganz praktisch und mit geringem Aufwand verbessert werden kann. Die Auszeichnung belegt auch, wie gut das Deutsche Netzwerk Gesundheitskompetenz (DNGK) tatsächlich vernetzt ist und wie unmittelbar es Gesundheitskompetenz fördert. Denn Ansgar Jonietz ist als Vorstandsmitglied, Kassenwart und Mitglied in der Redaktion sowie in der Arbeitsgruppe Barrierefreie Gesundheitskommunikation einer der besonders Aktiven im DNGK.
"Die G-BA-Empfehlung ist eine tolle Bestätigung für unsere Arbeit", sagt Jonietz. "Wir sind sehr motiviert, die Patientenbriefe weiter zu etablieren." Bislang kommen sie im Herzzentrum Dresden sowie im Portal der Helios Kliniken zum Einsatz. Das DNGK unterstützt dieses Leuchtturmprojekt weiter nach Kräften und ruft Kliniken dazu auf, mit den verständlichen Patientenbriefen die Autonomie und Kompetenz der Patient*innen zu fördern.
Quelle und Text: Deutsches Netzwerk Gesundheitskompetenz, Nachricht vom 27. Januar 2022 | www.dngk.de
Kommentieren bis 17. Februar möglich
Die Patientenleitlinie zur Lungenkrankheit COPD wurde überarbeitet und steht bis zum 17. Februar zur öffentlichen Konsultation im Internet bereit. Betroffene und Interessierte sind eingeladen, den Text kritisch zu lesen und ihre Kommentare an das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin zu senden.
Die Patientenleitlinie soll Betroffene evidenzbasiert informieren und eine gemeinsame Entscheidungsfindung fördern. Sie wurde vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) überarbeitet und von Fachleuten geprüft. Grundlage ist die Nationale VersorgungsLeitlinie COPD.
Ziel der Leitlinie: Patienten informieren
Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer, KBV und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Erstellt werden die Publikationen vom ÄZQ.
So geben Sie Ihren Kommentar ab
Betroffene, Interessierte aus Fachkreisen und Selbsthilfeorganisationen können die Konsultationsfassung der Patientenleitlinie kostenfrei herunterladen. Bis zum 17. Februar können Verbesserungen oder Ergänzungen vorgeschlagen werden (per E-Mail):
Quelle: KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung, Praxisnachricht vom 27.01.2022, www.kbv.de
42. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) vom 13. bis 15. Juni 2022 in Bremen
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) richtet zum 42. Mal ihre Jahrestagung aus unter dem Motto „Mit uns für alle – Selbsthilfe bringt sich ein“.
Die bundesweite Tagung für Fachkräfte aus Selbsthilfekontaktstellen und -Unterstützungseinrichtungen findet vom 13. bis 15. Juni 2022 in Bremen statt und wird in Kooperation mit dem Netzwerk-Selbsthilfe Bremen-Nordniedersachsen e.V. und den Einrichtungen der DAG SHG durchgeführt.
Vorankündigung: www.dag-shg.de
Bundeskabinett ernennt auch Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Sucht und Drogen sowie Pflege
Patientenbeauftragter Stefan Schwartze (SPD)
Foto: Thomas Ecke
Stefan Schwartze (SPD) wurde am 12. Januar 2022 vom Bundeskabinett zum neuen Patientenbeauftragten der Bundesregierung ernannt. Schwartze ist Industriemechaniker und seit 2009 Bundestagsabgeordneter. Aufgabe des Patientenbeauftragten ist es nach § 140h SGB V, die Belange der Patient*innen in allen relevanten politischen Bereichen zu vertreten.
Im Geschäftsbereich des Gesundheits- sowie die Sozialministeriums wurden weitere Beauftragte der Bundesregierung berufen. Der Jurist Jürgen Dusel bleibt auch in dieser Legislaturperiode der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Als Sucht- und Drogenbeauftragter wurde der Sozialwissenschaftler Burkhard Blienert (SPD) berufen. Neue Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung ist die Pflegefachkraft und Bundestagsabgeordnete Claudia Moll (SPD).
Die Beauftragten der Bundesregierung werden von den jeweiligen Bundesminister*innen vorgeschlagen und vom Bundeskabinett für eine Legislaturperiode berufen. Das Ämter der Beauftragten für Patient*innen und Menschen mit Behinderungen sind gesetzlich verankert.
Die Beauftragen im Internet
- www.behindertenbeauftragter.de
- www.bundesdrogenbeauftragter.de
- www.patientenbeauftragter.de
- www.pflegebevollmaechtigte.de
Quellen
- Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten: Stefan Schwartze zum neuen Patientenbeauftragten der Bundesregierung ernannt, Pressemitteilung vom 13. Januar 2022 | www.patientenbeauftragter.de
- Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen: Burkhard Blienert ist neuer Beauftragter für Sucht- und Drogenfragen, Pressemitteilung vom 12. Januar 2022 | www.bundesdrogenbeauftragter.de
- Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: Jürgen Dusel bleibt Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Pressemitteilung vom 12. Januar 2022 | www.behindertenbeauftragter.de
- Die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege: Claudia Moll, MdB zur neuen Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung ernannt, Pressemitteilung vom 13. Januar 2022 | www.pflegebevollmächtigte.de
Text: Niclas Beier
Neues Forschungsprojekt des UKE Hamburg
ASPIRED ist ein fünfjähriges Forschungsprojekt des UKE Hamburg, das die Gesundheitsversorgung von Patient*innen mit unterschiedlichen – auch psychischen – Krankheitsbildern untersucht.
Die Forschergruppe möchten wissen, wie patientenorientiert die Gesundheitsversorgung ist und ob sie an die persönlichen Bedürfnisse der Menschen angepasst ist.
Informationen: www.ham-net.de
Quelle: Hamburger Netzwerk für Versorgungsforschung (HAM-NET)
Aufruf der Data4Life gGmbH zur Teilnahme
Die gemeinnützige Organisation Data4Life aus Potsdam ruft zur digitalen eCOV-Studie zur Impfwirksamkeit im Alltag auf. Die Online-Studie verfolgt einen partizipativen Forschungsansatz und lädt jede*n dazu ein, mitzumachen. Die Datenerhebung findet digital und außerhalb des klinischen Umfelds in der Data4Life-Studien-App statt, die höchsten Ansprüchen an Datenschutz und -sicherheit entspricht. Diese ist über einen aktuellen Browser vom Computer oder Smartphone aus aufrufbar. Durch den partizipativen Ansatz wird das Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung geschärft, gleichzeitig kann jede*r einen Beitrag leisten. Die Anmeldung zur eCOV-Studie ist einfach über die Webseite von Data4Life möglich: www.d4l.io/ecov
Ziel der Studie ist es, anhand von Real-Life-Daten SARS-CoV-2 und die Wirksamkeit der Corona-Impfungen im Alltag besser zu verstehen. Geleitet wird die eCOV-Studie von PD Dr. med. Cornelius Remschmidt, der in der Vergangenheit neben seiner klinischen Tätigkeit auch als Epidemiologe am Robert Koch-Institut tätig war und nun Chief Medical Officer bei Data4Life ist. "Durch die Studie bekommen Bürger*innen die Möglichkeit, einen direkten Beitrag zur Forschung zu leisten und die Wissenschaft unmittelbar dabei zu unterstützen, Erkenntnisse über die aktuelle Situation zu gewinnen", so Remschmidt.
Die eCOV-Studie ist bewusst niedrigschwellig gestaltet: Teilnehmende können bereits mit nur fünf Minuten Zeit pro Woche über kurze Fragebögen wertvolle Daten für die Forschung zusammentragen. Da die Daten aus dem Alltag, bzw. realen Leben untersucht werden, strebt das Forschungsteam eine möglichst breite Beteiligung der Bevölkerung an. Alle Altersgruppen ab 18 Jahren, unabhängig davon ob jemand geimpft, genesen und ungeimpft ist, können teilnehmen – sofern sie in der Region DACH leben.
Nach der Auswertung werden die Ergebnisse durch das Data4Life-Forschungsteam veröffentlicht. Die Teilnehmenden erhalten zudem regelmäßig Einblicke in erste Ergebnisse direkt in der Studien-App.
Die eCOV-Studie ist von der Ethikkommission der Ärztekammer Berlin freigegeben (Eth-11/22).
Als Initiative der Hasso Plattner Foundation hat Data4Life es sich zum Ziel gesetzt, die Gesundheitsforschung durch Technologie zu verbessern.
Data4Life ist vom Bundesamt für Informationssicherheit gemäß ISO 27001 nach dem IT-Grundschutz zertifiziert. Teil ihres unternehmerischen Selbstverständnisses ist es, höchste Anforderungen an Informationssicherheit zu erfüllen.
Weitere Informationen zu Data4Life finden Sie auf der Webseite der Organisation: www.data4life.care
Quelle und Text: Data4Life gGmbH
G-BA ermöglicht Ambulante Spezial-fachärztliche Versorgung (ASV) für chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED)
„Die heutige Beschlussfassung ist ein großer Erfolg. Wir hoffen, dass die Vernetzung von spezialisierten interdisziplinären Fachärztinnen und Fachärzten aus Krankenhäusern und dem niedergelassenen Bereich in der ASV zu einer Verbesserung der Versorgung vor allem im Bereich der Langzeitbetreuung von CED-Betroffenen führt.“ betont Tobias Hillmer, Sprecher der Patientenvertretung im zuständigen Unterausschuss und Geschäftsführer der Deutschen Morbus Crohn/ Colitis ulcerosa Vereinigung (DCCV e.V.).
Mit dem Beschluss zu Anforderungen, Teamzusammensetzung und Behandlungsumfang wird die ASV als Versorgungsform nun auch für chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED) ermöglicht. Die Patientenvertretung, auf deren Antrag die Ausgestaltung erfolgte, hofft nach jahrelangem Einsatz nun auf eine rasche Verbesserung der Versorgung der Betroffenen, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung 16.12.2021
ÄZQ überarbeitet Kurzinformation
Die neu überarbeitete Kurzinformation bietet Betroffenen und ihren Angehörigen ausführliche Informationen über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten und zum eigenständigen Umgang mit der Erkrankung.
Morbus Osler ist eine seltene, erbliche Erkrankung, die oft auch als hereditäre hämorrhagische Teleangiektasie (kurz: HHT) bezeichnet wird. Nach Schätzungen ist etwa 1 von 5000 Menschen daran erkrankt.
Morbus Osler – mehr als nur Nasenbluten
Kurzinformationen zu seltenen Erkrankungen
Weitere Kurzinformationen im Portal Patienten-Information
Patienteninformationen zu Prävention, Gesundheitsthemen und Krankheiten der KBV
Patienteninformationen/Gesundheitstipps der BÄK
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteilung 09.12.2021
Eines der drängendsten Themen der Gesundheitspolitik in Deutschland ist eine bessere Gesundheitskompetenz der Menschen zu schaffen. Viele Akteure setzen sich für eine Stärkung der Gesundheitskompetenz ein. Denn gesundheitskompetente Menschen können gute Entscheidungen für ihre eigene Gesundheit treffen und sich gesundheitsförderlich verhalten.
Im Rahmen eines geförderten Forschungsprojekts wurde die Wirkung von Patientenbriefen untersucht. Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass sich Patientenbriefe signifikant positiv auf die Gesundheitskompetenz auswirken – der Anteil der Patient*innen mit ausreichender Gesundheitskompetenz erhöhte sich durch Patientenbriefe von 32 auf 44 Prozent. Die Studie belegt außerdem, dass Patientenbriefe von den meisten Patient*innen ausführlich gelesen (93 %) sowie als verständlich (95 %), informativ (93 %) und hilfreich (93 %) bewertet werden.
Das wirkungsorientierte Sozialunternehmen „Was hab‘ ich?“ setzt sich seit 2011 für eine Verbesserung der Ärzt*in-Patient*in-Kommunikation ein. Das Fachportal ist eine Anlaufstelle für Patient*innen, die ihre Befunde verstehen möchten. Gleichzeitig bildet es Behandelnde in patientenverständlicher Kommunikation aus. In einem vom Innovationsfonds geförderten Forschungsprojekt wurde das Konzept eines vollständig automatisiert erstellbaren Patientenbriefs entwickelt und erprobt. Die Briefe wurden seit Juni 2019 an Patient*innen des Herzzentrums Dresden verschickt; die TU Dresden hat die Wirkung der Intervention in einer Studie überprüft. Die Auswertung ergab eine signifikante Steigerung der Gesundheitskompetenz.
Quelle:
www.patientenbeauftragte.de
Zeitlich befristete Corona-Sonderregelungen im Bereich der Arbeitsunfähigkeit sowie verordnete Leistungen werden bis Ende März 2022 verlängert.
Es sei nun wichtig, entschlossen zu handeln. Die vierte Welle der Corona-Pandemie sei durch sehr hohe Infektionszahlen, eine zu niedrige bundesweite Impfquote und hohe Belastungen für die Intensivstationen der Krankenhäuser geprägt, so Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.
Bereits ausgelaufene Ausnahmen bei der Qualitätssicherung wurden reaktiviert. Beispielsweise können Krankenhäuser bis Ende März von der Mindestausstattung an Pflegefachkräften bei bestimmten komplexen Behandlungen abweichen. Zudem wird ebenfalls in den Krankenhäusern auf bestimmte Kontrollen durch den Medizinischen Dienst verzichtet.
Mit diesen Beschlüssen leiste der G-BA einen Beitrag, um Krankenhäuser sowie Arztpraxen zu entlasten und zugleich Patient*innen zu schützen, führt Prof. Hecken aus. Es solle alles daran gesetzt werden, die Gesundheitsversorgung für alle aufrechtzuerhalten. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Patient*innen an Covid-19 erkrankt seien oder aus anderen Gründen, wie z. B. einem Herzinfarkt oder wegen einer chronischen Erkrankung, medizinische Hilfe bräuchten. Er appelliert an die Bundesregierung und die Landesregierungen, in der Ministerpräsidentenkonferenz das Ihrige zu tun, um einen Kollaps der Intensivversorgung in den Krankenhäusern abzuwenden und spricht seinen Dank all jenen Menschen aus, "die in medizinischen Einrichtungen oder in Pflegeheimen seit vielen Monaten bis zur eigenen Erschöpfung arbeiten und damit unbeschreiblich viel für unsere Gesellschaft leisten".
Bei den gefassten Beschlüssen im Bereich der ärztlich verordneten Leistungen geht es um die folgenden Sonderregelungen:
Arbeitsunfähigkeit: Patient*innen, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin/ des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden. Die Corona-Sonderregelungen gelten unabhängig vom kürzlich gefassten, aber noch nicht rechtskräftigen Beschluss des G-BA zur generellen Krankschreibung per Videosprechstunde.
Erleichterte Vorgaben für Verordnungen: Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt.
Auch Ausnahmen für bestimmte Fristen bei Verordnungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege bestehen weiter: Folgeverordnungen müssen nicht in den letzten 3 Arbeitstagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden. Zudem können Ärztinnen und Ärzte Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege für bis zu 14 Tage rückwirkend verordnen. Ebenfalls muss vorübergehend eine längerfristige Folgeverordnung von häuslicher Krankenpflege nicht begründet werden. Verordnete Krankentransportfahrten zu nicht aufschiebbaren zwingend notwendigen ambulanten Behandlungen von nachweislich an COVID-19-Erkrankten oder von Versicherten, die unter Quarantäne stehen, müssen weiterhin nicht vorher durch die Krankenkasse genehmigt werden.
Verlängerung der Vorlagefrist für Verordnungen: Die Frist zur Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse bleibt weiterhin für häusliche Krankenpflege, Soziotherapie sowie spezialisierte ambulante Palliativversorgung von 3 Tagen auf 10 Tage verlängert.
Verordnungen nach telefonischer Anamnese: Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfs- und Heilmittel dürfen weiterhin auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherten übermittelt werden. Dies gilt im Bereich der Heilmittel auch für Folgeverordnungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten. Ebenso sind weiterhin Verordnungen von Krankentransporten und Krankenfahrten aufgrund telefonischer Anamnese möglich.
Videobehandlung: Eine Behandlung kann weiterhin auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und der/ die Patient*in damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können. Auch Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege können mit Einwilligung der Patient*innen per Video erbracht werden.
Bei den gefassten Beschlüssen im Bereich der Anforderungen zur Qualitätssicherung geht es um diese Sonderregelungen:
Personal-Mindestvorgaben: Bei bestimmten komplexen Behandlungen können Krankenhäuser von den Mindestvorgaben für die Ausstattung und den Einsatz von Pflegefachkräften sowie für die ärztliche wie pflegerische Weiterbildung abweichen, die in folgenden Richtlinien geregelt sind:
- Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFRRL)
- Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (MHI-RL)
- Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma (QBAA-RL)
- Richtlinie zur Kinderherzchirurgie (KiHe-RL)
- Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL)
- Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL)
Aussetzen von Kontrollen des Medizinischen Dienstes (MD): Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Kontrollen im Sinne der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie des G-BA erneut vom 2. Dezember 2021 bis zum 31. März 2022 ausgesetzt. Zudem finden keine Kontrollen des MD vor Ort in den Krankenhäusern statt, um Kontakte und bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
Inkrafttreten der Beschlüsse
Der Beschluss vom 2. Dezember 2021 zu den verordneten Leistungen tritt nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 26. November 2021 in Kraft.
Damit ist auch beim Krankentransport eine lückenlose Versorgungspraxis abgesichert. Hier waren Teile an die ausgelaufene epidemische Lage nationaler Tragweite gebunden.
Der Beschluss zu den Ausnahmen bei der Qualitätssicherung tritt nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 2. Dezember 2021 in Kraft.
Sonderregelungen beim Entlassmanagement gelten bereits bis 31. Mai 2022, da sie an § 9 Absatz 1 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geknüpft sind. Sämtliche vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind auf der Homepage des G-BA zu finden.
Für den Bereich der veranlassten Leistungen gibt es zusätzlich eine Übersicht.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschus, Pressemitteliung Nr. 44/2021 vom 3. Dezember 2021
Selbsthilfe und Selbsthilfeunterstützung in Zeiten von Corona als Schwerpunkte
Das selbsthilfegruppenjahrbuch 2021 ist erschienen und online verfügbar. Mehrere Beiträge widmen sich unter anderem den kreativen Ansätzen von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeunterstützenden in Zeiten der Pandemie. Neben vielen persönlichen Einblicken beschreiben Antonia Goldin und Dr. Jutta Hundertmark-Mayser von der NAKOS die Entwicklungen und Herausforderungen der Selbsthilfeunterstützung in Zeiten der Corona-Pandemie basierend auf den Ergebnissen ihrer bundesweiten Befragung von Selbsthilfekontaktstellen. So sind Selbsthilfegruppen eine wichtige seelische Stütze in der Pandemie. Selbsthilfekontaktstellen sind verlässliche Berater zum digitalen Austausch und klären über Möglichkeiten von Gruppentreffen auf. Außerdem beantworten sie mehr Anfragen bei psychischen Problemen und unterstützen die Gründung neuer Gruppen.
Abseits von Corona hat sich Jürgen Matzat, langjähriger Redakteur und Ideengeber des selbsthilfegruppenjahrbuchs sowie Leiter der Selbsthilfekontaktstelle Gießen, aus der beruflichen Unterstützung der Selbsthilfe zurückgezogen. Er teilt mit den Lesenden in einem persönlichen Interview seinen reichen Erfahrungsschatz und lange Wegbegleiter erzählen über ihn.
Außerdem gibt das Jahrbuch einen Einblick in das Projekt „Taubblind sein – Selbsthilfe leben lernen“ zur Stärkung der familienorientierten Selbsthilfe. Auch zeigt es neue Wege in der Gestaltung der Selbsthilfe auf: Stichwort Generationenwechsel. Wissenschaftliche Beiträge zur Netzwerkevaluation in Selbsthilfeorganisationen sowie zur Patientenbeteiligung und -vertretung durch die Krebs-Selbsthilfe runden das selbsthilfegruppenjahrbuch 2021 ab.
37 Autor*innen, 15 Beiträge, 126 Seiten Lesestoff – das sind die Zahlen der diesjährigen Ausgabe. Das selbsthilfegruppenjahrbuch wird herausgegeben von der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. Es erscheint seit 1999.
Link zum Selbsthilfegruppenjahrbuch 2021: www.dag-shg.de
Text: Gesine Heinrich, NAKOS
„Zivilgesellschaft zwischen Krisen und Nachhaltigkeit: Neue Themen – Zukunft schaffen“
Am morgigen Donnerstag, 2. Dezember 2021 um 11 Uhr, beginnt der sechste Deutsche EngagementTag. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) richtet die zweitägige Online-Konferenz erneut gemeinsam mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) aus. Christine Lambrecht, geschäftsführende Bundesfamilienministerin eröffnet die Konferenz: „Demokratie ist eine Mitmachveranstaltung. Demokratische Werte müssen jeden Tag gelebt und verteidigt werden. Die vielen Engagierten, die sich für die Demokratie, für Vielfalt und sozialen Zusammenhalt einsetzen, verdienen unsere Anerkennung und unsere Unterstützung. Deswegen ist es so wichtig, in der neuen Legislaturperiode mit einem Demokratiefördergesetz dafür zu sorgen, dass wichtige Initiativen verlässlicher und langfristiger gefördert werden können. Damit können wir all diejenigen stärken, die mit ihrem Engagement unsere Gesellschaft tagtäglich zusammenhalten.“
Dr. Thomas Röbke, Vorsitzender des BBE-Sprecher*innenrates: „In den Krisen der letzten Jahre hat sich bürgerschaftliches Engagement immer wieder als Rettungsanker erwiesen. Die Corona-Pandemie hingegen hat die Zivilgesellschaft, dessen Handeln und Existenz selbst herausfordert. Engagement ist der Humus unserer Gesellschaft. Damit bürgerschaftliches Engagement auch in Zukunft zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen kann, brauchen wir stabile, funktionierende Strukturen der Engagement- und Demokratieförderung. Jetzt ist der beste Zeitpunkt für einen Neustart!“
Im Mittelpunkt des diesjährigen EngagementTages stehen unter anderem die Fragen, wie es gelingt, langfristige und stabile Strukturen für bürgerschaftliches Engagement zu schaffen und zu stärken: Wie kann Zivilgesellschaft aktiv den digitalen Wandel gestalten? Und wie könnte eine Vision für die Zukunft des Engagements aussehen?
Livestream
Der sechste Deutsche EngagementTag wird am 2. Dezember 2021 von 11:00 bis 16:00 Uhr und am 3. Dezember von 09:00 bis 13:15 Uhr live übertragen.
Details und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.
Quelle:
Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Pressemitteilung 085
Veröffentlicht am 01.12.2021
Patientenbeteiligung im Fokus
Der Tag der Krebs-Selbsthilfe findet am 25. November 2021 von 11 bis 16 Uhr digital statt. Im Fokus steht in diesem Jahr das Thema Patientenbeteiligung. Die Vorträge und Diskussionsrunden befassen sich unter anderem mit Wirkung, Strukturen und Finanzierung von Patientenbeteiligung und der Befähigung dazu. Der Tag der Krebs-Selbsthilfe wird veranstaltet von der Deutschen Krebshilfe und dem Haus der Krebs-Selbsthilfe.
Live-Übertragung am 25. November 2021: vimeo.com
Quelle: Deutsche Krebshilfe | www.krebshilfe.de
ÄZQ veröffentlicht neue Kurzinformation
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin hat heute eine neue Kurzinformation veröffentlicht. Diese erklärt verständlich Anzeichen, Diagnostik und Behandlung einer Posttraumatischen Belastungsstörung.
Schlimme Ereignisse können die Seele belasten und eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) nach sich ziehen. Diese kann das Leben von Betroffenen sehr beeinträchtigen: Sie erleben in Gedanken und Träumen das Grauen immer wieder. Menschen mit einer PTBS ziehen sich zurück, vermeiden Erinnerungen, sind gereizt und in ständiger Alarmbereitschaft. Um das Geschehene zu verarbeiten, empfehlen Fachleute vor allem eine sogenannte Trauma-fokussierte Psychotherapie.
Die neue Kurzinformation aus dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) erläutert nun die Ursachen und typische Anzeichen. Außerdem erfahren Interessierte, welche Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten Fachleute aufgrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse bei einer PTBS empfehlen.
Die neue Kurzinformation steht zum Download als PDF-Dokument und HTML-Version bereit:
- PTBS – immer wieder schlimme Erinnerungen
- Methodik und Quellen
- Weitere Kurzinformationen im Portal Patienten-Information
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteilung vom 18.11.2021
Die Fachtagung der DAG SHG mit dem Titel „Selbsthilfe trägt – Die Selbsthilfe in Zeiten der Corona-Pandemie. Eine erste Bilanz“ wurde erfolgreich digital durchgeführt und bot den Teilnehmenden ein vielfältiges Programm.
Neben dem Eröffnungsvortrag von Dr. Rupert Graf Strachwitz wurden zehn Workshops zu verschiedenen Themen angeboten. Das Selbsthilfepotenzial pflegender Angehöriger wurde diskutiert oder auch Verschiedenes rund um die Junge Selbsthilfe wie rechtliche Aspekte bei Minderjährigen. Ein anderer Vortrag beschäftigte sich mit digitalen Möglichkeiten der Selbsthilfe.
Alle Workshops waren gut besucht und es wurde diskutiert. Alle Vorträge zum Nachlesen finden Sie hier.
Selbsthilfegruppen waren an der Entwicklung beteiligt
Die erste Patientenleitlinie zur Behandlung von Long Covid und Post Covid wurde veröffentlicht. Der Leitfaden beschreibt häufige Symptome und erklärt, wie Betroffene sich verhalten können. 16 medizinische Fachgesellschaften haben die Leitlinie gemeinsam mit Selbsthilfegruppen und Patient*innen entwickelt, schreibt das Aerzteblatt.de
Der Leitfaden unterscheidet Long Covid und Post Covid: Long Covid beschreibt Symptome, die auch mehr als vier Wochen nach einer akuten Covid-19-Infektion anhalten. Post Covid beschreibt das Krankheitsbild mehr als zwölf Wochen nach der Infektion. "Dabei könnten Symptome bei zuvor Erkrankten auftreten, die einen milden Verlauf hatten oder sich nach einer schwereren Erkrankung wieder gesund gefühlt hatten", heißt es im Aerzteblatt.de. Zuvor hatte die Weltgesundheitsorganisation die beiden Krankheitsbilder voneinander abgegrenzt. Insgesamt werden im Zusammenhang mit Long Covid und Post Covid mehr als 200 verschiedene Symptome beschrieben.
Die Patientenleitlinie beantwortet auf 38 Seiten zahlreiche Fragen etwa zu Atemnot, Fatigue, Herzproblemen, Riech- und Schmeckstörungen oder Denk- und Konzentrationsstörungen. Die Informationen beruhen auf der Behandlungsleitlinie für Ärzt*innen, die im Juli 2021 veröffentlicht wurde. Die Leitlinien wurden von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) veröffentlicht.
Link zur Patientenleitlinie Post Covid / Long Covid: www.awmf.org
Quelle: Aerzteblatt.de: "Long und Post COVID: Erste Patientenleitlinie für Betroffene und Angehörige veröffentlicht", Nachricht vom 8. Oktober 2021 | www.aerzteblatt.de
Text: Niclas Beier
Die Kurzinformation gibt einen verständlichen und kompakten Überblick über Ursachen, Diagnostik und Behandlungsmöglichkeiten
Die neue Kurzinformation steht zum kostenlosen Download bereit:
Schnarchen – was hilft gegen das nächtliche Sägen?
Methodik und Quellen
Weitere Kurzinformationen im Portal Patienten-Information:
www.patienten-information.de
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteilung 30.09.2021
Pressemitteilung des Initiatorenkreises Deutscher Reha-Tag
Rund um den vierten Samstag im September findet der Deutsche Reha-Tag statt. Der bundesweite Aktionstag der medizinischen und beruflichen Rehabilitation geht 2021 in sein 18. Jahr. Die diesjährigen Aktionen stehen unter dem Motto "Reha in Zeiten der Pandemie".
Der Schirmherr des Deutschen Reha-Tags 2021 Peter Weiß, Mitglied des Bundestags und Vorsitzender der Aktion Psychisch Kranke würdigt in seinem Grußwort die enormen Leistungen der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in den zurückliegenden Monaten der Pandemie. "Dazu gehört auch, neue interdisziplinäre und fachübergreifende Reha-Konzepte zu entwickeln, die passgenau der Komplexität von Post-Covid-19-Erkrankungen Rechnung tragen. Viele Reha-Kliniken vor Ort sind bereits mit viel Ideenreichtum und Engagement dabei, neue Therapie-Konzepte zu etablieren und umzusetzen", so Weiß.
Auch das Programm der zentralen Veranstaltung zum Deutschen Reha-Tag, in den Waldburg-Zeil-Fachkliniken Wangen, Anfang Oktober spiegelt das neu gewonnene Know-how an Wissen und Erfahrungen zur Therapie des Long-Covid-Syndroms wider. Details zum Programm der Veranstaltung am 6.10.2021 und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es auf www.fachkliniken-wangen.de.
Darüber hinaus stellen sich bundesweit Einrichtungen der Rehabilitation im Rahmen des jährlich ausgerichteten Deutschen Reha-Tags vor. Sie zeigen in Vorträgen, Tagen der offenen Tür oder auf Gesundheitsmessen, was Rehabilitation bewirkt und welche Vielfalt sie aufweist. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei. Eine Übersicht befindet sich unter: www.rehatag.de/veranstaltungen.
Quelle und Text: Initiatorenkreis Deutscher Reha-Tag c/o Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V., Pressemitteilung vom 24. September 2021
Eine neue Internetplattform für Fachkräfte aus Selbsthilfekontaktstellen informiert über berufliche Aufgaben im Arbeitsfeld der Selbsthilfeunterstützung
Das neue Fachportal www.selbsthilfe-unterstuetzen.de stellt Wissen rund um die professionelle Tätigkeit in Selbsthilfekontaktstellen bereit. Mit Beiträgen zu Grundlagen, Strukturen und aktuellen Handlungsherausforderungen können angehende und erfahrene Fachkräfte ihre Kenntnisse erweitern oder auffrischen.
Mitarbeitende können zudem umfänglich und übersichtlich Fachliteratur und Arbeitshilfen recherchieren. Das integrierte Lexikon beinhaltet Begriffe und Themen rund um die gemeinschaftliche Selbsthilfe. Inspirierende Praxisbeispiele zeigen konkrete Projekte vor Ort.
NAKOS Pressemitteilung zum Fachportal Selbsthilfe unterstützen
Text: Peggy Heinz (NAKOS)
Pressemitteilung vom GKV-Spitzenverband
Alleingelassene und überlastete Krankenpfleger in der Nachtschicht, Patienten und Patientinnen mit Schmerzen, die nach einer Krankenschwester klingeln und dann lange warten müssen, oder Pflege Dienstpläne, die wegen Personalmangels immer wieder neu geschrieben werden müssen... Situationen, die in deutschen Kliniken leider zum Alltag gehören. Bereits seit Jahrzehnten versucht die Politik, die besonderen Herausforderungen der Krankenhauspflege in den Griff zu bekommen. Von der gescheiterten Pflege-Personalregelung (PPR) aus dem Jahr 1993 über verschiedene Pflegegipfel bis zu Pflegestellen-Förderprogrammen reicht die Bandbreite an Initiativen und Maßnahmen. Der GKV-Spitzenverband schlägt ein Drei-Säulen-Modell für sichere, gute und bedarfsgerechte Pflege vor.
"Wir wollen sichere Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen, die für ein Mindestversorgungsniveau sorgen. Wir wollen gute Pflege an jedem Krankenbett durch eine moderne Pflegepersonalbedarfsermittlung, die digital und ohne Zusatzdokumentation anhand einer einheitlichen Pflegedokumentation generiert wird. Wir wollen bedarfsgerechte Strukturen für bessere Pflege am Bett, denn viele Patientinnen und Patienten könnten oftmals ambulant versorgt werden, wodurch Pflegekräfte mehr Zeit für die stationären Patientinnen und Patienten gewinnen. Für die Krankenhäuser gibt es keine Ausreden mehr für Nicht-Handeln, denn die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung finanzieren mit ihren Beiträgen die Pflege zu 100 Prozent", so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.
Text: GKV-Spitzenverband, Pressemitteilung vom 26. August 2021 (Auszug) | www.gkv-spitzenverband.de
Erste medizinische Leitlinie zur Behandlung veröffentlicht
Die Betroffeneninitiative Long COVID Deutschland hat am 23. August 2021 ihre Petition mit mehr als 51.000 Unterschriften an das Bundesministerium für Gesundheit übergeben. Mit der Petition fordert die Initiative verschiedene Maßnahmen, um die Versorgung von Long-Covid- oder Post-Covid-Erkrankten zu verbessern, darunter eine zentrale Koordinierungsstelle für die Belange der Betroffenen, regionale Ambulanzen zur Akut- und Nachbetreuung und die öffentliche Anerkennung von Long Covid. Long COVID Deutschland ist im Vorjahr aus einer Facebook-Gruppe von Betroffenen entstanden.
Die Initiative hat nach eigenen Angaben auch an der ersten medizinischen Behandlungsleitlinie mitgewirkt. Die S1-Leitlinie Post-COVID/Long-COVID wurde von verschiedenen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet und im Juli veröffentlicht. Geplant ist eine ergänzende Leitlinie, die sich an Betroffene und Angehörige richtet.
Quellen:
- Long COVID Deutschland, Mitteilung vom 29. August 2021
- Long COVID Deutschland, Petition "JETZT - Hilfe bei Long COVID!" | https://weact.campact.de
- Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. | www.awmf.org
Text: Niclas Beier
Information der AOK Nordwest
Vor dem Hintergrund der häufig im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt auftretenden Engpässe bei der Überleitung in die Kurzzeitpflege wird in der Krankenversicherung eine neue Leistung "Übergangspflege" eingeführt. Sie schießt sich unmittelbar an eine stationäre Behandlung im selben Krankenhaus an, wenn notwendige Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nicht oder nur mit erheblichem Aufwand erbracht werden können.
Quelle und Text: AOK Nordwest (Hrsg.): NordWest Faktor, Ausgabe 2/2021, S. 5
Information der AOK Nordwest
Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt werden, benötigen diese Unterstützung oft auch im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung, damit die Behandlung erfolgen und erfolgreich sein kann. Ein neues Gesetz regelt nun, dass begleitende Angehörige bei Entgelteinbußen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse haben. Bei Begleitung durch Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe zahlen die Träger der Eingliederungshilfe.
Quelle und Text: AOK Nordwest (Hrsg.): NordWest Faktor, Ausgabe 2/2021, S. 5
Nachricht von www.gerechte-gesundheit.de
Nach langem Hin und Her stellt die große Koalition kurz vor Ende der Legislaturperiode die Weichen für eine Neuausrichtung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD). Die Hauptarbeit wird jedoch der politische Nachfolger übernehmen müssen.
Das bisherige siebenjährliche Vergabeverfahren wird abgeschafft. Der Förderzeitraum des derzeitigen Trägers, der UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH, wird um zwölf Monate bis Ende 2023 verlängert. In dieser Übergangsphase sollen die Rahmenbedingungen für eine Stiftungslösung ab dem Jahr 2024 geschaffen werden. Einen entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag mit dem Krebsregisterdatengesetz verabschiedet.
"Da die gesundheitliche Beratung in besonderer Weise auf Vertrauen und Glaubwürdigkeit basiert, ist eine unabhängige und neutrale Stiftung als Trägerin der UPD sehr gut geeignet, um zukünftig eine hohe Akzeptanz bei Ratsuchenden zu gewährleisten", sagt die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke. Zudem könne durch wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Beteiligungen die Beratungsqualität verbessert werden. "Ich appelliere jedoch mit Nachdruck, nun zügig mit der Erarbeitung der entsprechenden Rahmenbedingungen zu beginnen", fügt sie hinzu.
Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, begrüßt die Übergangslösung, „denn alles andere hätte dazu geführt, dass es erneut zu einem Ausschreibungsverfahren für die UPD gekommen wäre“. Allerdings wäre eine grundsätzliche Umstrukturierung der UPD in dieser Legislatur nötig und möglich gewesen.
Kostenträger der Unabhängigen Patientenberatung ist der GKV-Spitzenverband, der jährlich 9,6 Millionen Euro dafür zur Verfügung stellt. Die UPD gGmbH, eine Tochtergesellschaft des gewinnorientierten Gesundheitsdienstleisters Sanvartis, übernahm 2016 die Beratung. Der Anbieter stand von Anfang an in der Kritik: Seine Unabhängigkeit wird angezweifelt und die geringe Anzahl an Beratungsgesprächen bemängelt.
Quelle und Text: Gerechte Gesundheit, Nachricht vom 25. Mai 2021 | www.gerechte-gesundheit.de
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) sucht Leuchtturm-Ideen zur Verbesserung der Patientensicherheit | Bewerben bis 07.11.2021
Bewerben Sie sich mit Ihrer umgesetzten Projektidee oder einer zukunftsweisenden Forschungsarbeit, die zu einer nachweislich besseren Patientensicherheit beitragen. Der Preis, den wir gemeinsam mit der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, der Inworks GmbH, der MSD Sharp & Dohme GmbH und der Thieme Gruppe vergeben, wird auf drei Plätze aufgeteilt und ist mit insgesamt 19.500 Euro dotiert.
Wer kann sich bewerben?
Im Prinzip jede und jeder aus dem Gesundheitswesen – Einzelpersonen oder Teams, Akteure aller Sektoren und Disziplinen. Denn Patientensicherheit ist überall relevant: In der Praxis und im Krankenhaus, in der stationären und ambulanten Pflege, in den therapeutischen Bereichen, im Qualitäts- und Risikomanagement, in Bildung und Training, in Technik und Forschung.
Wie bewirbt man sich?
Unser Leitfaden zur Bewerbung unterstützt Sie bei der Einreichung Ihres Projekts bzw. Ihrer wissenschaftlichen Arbeit.
Wer bewertet?
Eine unabhängige Expertenjury aus den Bereichen Ärzteschaft, Pflege, Apotheke, Selbsthilfe und Kostenträger bewertet gemeinsam mit jeweils einem Vertreter der Kooperationspartner.
Alle Informationen und Unterlagen
finden Sie auf der Internetseite des APS unter www.aps-ev.de/dpfp, und wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen Frau Golbach in der Geschäftsstelle des APS gerne zu Verfügung.
Einsendeschluss: 07.11.2021
Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS), Mitteilung 20.08.2021
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) veröffentlicht 2. Auflage
Zwei Jahre haben 51 Expertinnen und Experten aus 30 Organisationen die Nationale VersorgungsLeitlinie COPD überarbeitet. In 70 Empfehlungen und mehreren Algorithmen beschreiben sie die bestmögliche sektorenübergreifende Versorgung von Menschen mit COPD.
Wegen der Fülle der Themen überarbeitet die Leitliniengruppe die NVL COPD in mehreren Schritten. Die nun vorliegende Teilpublikation der 2. Auflage beinhaltet die
- Definition und Epidemiologie
- Diagnostik und Monitoring
- Tabakentwöhnung
- Nicht-medikamentöse Therapie
- Medikamentöse Therapie
- Medizinische Rehabilitation
- Versorgungskoordination
Weitere Kapitel folgen im nächsten Schritt, darunter zum Beispiel "Exazerbation" oder "Palliativmedizinische Versorgung".
NVL COPD – Teilpublikation der Langfassung
Übersichtsseite NVL COPD (inklusive Patientenblätter, Leitlinienreport etc.)
Flyer: Was ist wichtig? Was ist neu?
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteilung 17.08.2021
Dachverband sieht Behinderten- und Gesundheitspolitik außen vor und fordert die zur Wahl antretenden Parteien auf, diese stärker in den parteipolitischen Fokus zu rücken.
Die BAG SELBSTHILFE, Dachverband von 117 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften und insoweit Interessenvertreter von über eine Million Betroffener bundesweit, fordert die Behinderten- und Gesundheitspolitik in die politischen Debatten und Entscheidungen in der kommenden Legislaturperiode umfassend zu integrieren.
Die Parteien müssen vor allem die Notwendigkeit einer umfassenden Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen erkennen. Das bedeutet, dass sie neben der konsequenten Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch die Patientenorientierung des deutschen Gesundheitswesens weiter vortreiben und sich insoweit ihrer politischen Verantwortung bewusst werden müssen.
Die Patientenorientierung im deutschen Gesundheitswesen muss vor allem durch eine Stärkung der Arbeit der Patientenvertretung gestärkt werden: So hat diese in den letzten 16 Jahren wichtige Impulse für die Versorgung gegeben, sei es beim Ausbau der Barrierefreiheit in der Bedarfsplanung, sei es bei der Hilfsmittel- und Heilmittelversorgung oder der Einführung neuer Methoden in die ambulante Versorgung.
Die vorliegenden Forderungen richten sich nicht nur an die politischen Parteien und Entscheider, sondern auch an die Zivilgesellschaft und den einzelnen Bürger, um auch sie für die Thematik zu sensibilisieren und sie einzuladen, sich an der gesamtgesellschaftlich wichtigen Diskussion zu beteiligen.
Quelle: www.bag-selbsthilfe.de
NAKOS aktualisiert Übersicht
Viele Menschen in Deutschland sind auf unterschiedliche Weise von der Corona-Pandemie betroffen. Covid-19-Langzeiterkrankte haben auch Monate nach der Infektion noch Beschwerden, auch für ihre Angehörigen ändert sich oft das alltägliche Leben. Andere leiden an den Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens oder sind in wirtschaftliche Not geraten.
Wir veröffentlichen in einer Übersicht exemplarisch Selbsthilfeinitiativen und Selbsthilfegruppen im deutschsprachigen Raum – lokale oder auch virtuelle –, über die wir von Selbsthilfekontaktstellen, Betroffenen oder Angehörigen informiert wurden.
NAKOS-Übersicht "Corona-Selbsthilfegruppen"
In unserer Übersicht können wir nicht mehr alle einzeln auflisten. Bitte informieren Sie sich bei einer Selbsthilfekontaktstelle in Ihrer Nähe, ob es vor Ort Selbsthilfegruppen zum Thema Corona/Covid-19 gibt. Die Adressen der Selbsthilfekontaktstellen in Deutschland finden Sie in der NAKOS-Datenbank ROTE ADRESSEN
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) stellt Bewertungen zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden übersichtlich und umfassend dar
Auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist ein komplett neu gestalteter Bereich online gegangen, der alle Bewertungen zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden übersichtlich und umfassend darstellt.
Sämtliche Beschlüsse des G-BA zur Methodenbewertung sind erstmals gebündelt nach dem jeweiligen Thema auf einer Seite zu finden. Die Verfahren sind zudem nach Therapiegebieten filterbar [...] Auch die Erprobungen, die sich unter anderem aus einem Bewertungsverfahren ergeben können, sind integriert. Nutzer*innen bekommen damit die Möglichkeit, sich über den Verlauf und Stand einer Bewertung auf einen Blick zu informieren.
Bewertung und Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Text und Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Pressemeldung 07.07.2021
NAKOS veröffentlicht eine Bestandsaufnahme bei bundesweiten Selbsthilfevereinigungen
Die Selbsthilfe in Deutschland stand in den letzten Jahren immer wieder vor der Frage, wie sie ihre Unabhängigkeit, Glaubwürdigkeit und Selbstbestimmung wahren kann. Das liegt auch daran, dass Unternehmen der Gesundheitsbranche Einfluss auf manche Bereiche der Selbsthilfe nehmen wollen. Umgekehrt stellt Sponsoring eine attraktive und beständige Finanzierungsquelle dar – zumindest für manche, insbesondere bundesweit aktive, Selbsthilfevereinigungen im Gesundheitsbereich.
Was bedeutet dies für den Anspruch der Selbsthilfe, unabhängig zu bleiben und selbstbestimmt zu agieren? Wie transparent ist die Selbsthilfe bezüglich finanzieller Abhängigkeiten von Dritten?
Basierend auf einer Auswertung der GRÜNEN ADRESSEN gibt das neu erschienene NAKOS THEMA „Anforderungen an eine unabhängige und glaubwürdige Selbsthilfe – Eine Bestandsaufnahme bei bundesweiten Selbsthilfevereinigungen“ einen Überblick zu bundesweiten Selbsthilfevereinigungen in puncto Finanzierungsquellen, Transparenz und ihren Bemühungen für einen bewussten und sensiblen Umgang mit Sponsoring. Darüber hinaus werden mögliche Entwicklungspotenziale aufgezeigt.
„Mit uns, nicht über uns“ – Zum Auftakt des Wahljahrs 2021 legt der Bundesverband wir pflegen e.V. Lösungen zur Entlastung und Stärkung pflegender Angehöriger vor
Soziale und finanzielle Absicherung für pflegende Angehörige, Entlastung der häuslichen Pflege und mehr Mitspracherechte in den pflegepolitischen Prozessen. Das fordert der Bundesverband wir pflegen e.V. in seinem Positionspapier „Mit uns, nicht über uns“.
In Deutschland werden über 80 Prozent aller Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld gepflegt, zum Großteil ausschließlich von Angehörigen. Über 5 Mio. Menschen sorgen für pflegebedürftige Nahestehende aufgrund von Alter, Unfall, Krankheit oder Behinderung. Seit Jahren belegen zahlreiche Studien den kräftezehrenden Einsatz und die hohe physische und psychische Belastung von Angehörigen in der häuslichen Pflege.
„Die Corona-Pandemie hat die bereits prekäre Situation der häuslichen Pflege zum Brennpunkt der Pflegepolitik gemacht. Dort passiert zu wenig, um pflegende Angehörige wirksam zu unterstützen. Die Wähler erwarten von allen demokratischen Parteien ein Bekenntnis zu einer gerechten und solidarischen Pflegewende. Eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung ist eine notwendige gesellschaftliche Investition in die Pflege“, sagt wir pflegen Vorstandsmitglied Frank Schumann.
Weniger Bürokratie, mehr Selbstbestimmung
Um für die Zukunft eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen und pflegende Angehörige zu entlasten, fordert wir pflegen e.V. den Ausbau der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege und mehr Flexibilität in der Verwendung bestehender Angebote.
Einen wichtigen Lösungsansatz sieht wir pflegen e.V. in der Einführung eines Entlastungsbudgets, bestehend aus den Leistungen der Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege sowie dem Entlastungsbetrag und der Pflegehilfsmittelpauschale – ohne Kosteneinsparungen durch die Hintertür.
Zur sozialen und finanziellen Absicherung fordert wir pflegen e.V. zudem den Schutz vor Altersarmut und bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, zum Beispiel durch einen Lohnersatz, wie beim Elterngeld.
„Pflegende Angehörige leisten eine Mammutaufgabe im Pflegealltag. Wer pflegt hat keine Zeit für den hohen bürokratischen Aufwand. Die unterschiedlichen Leistungstöpfe, Kombinationsmöglichkeiten, Fristen, Antrags- und Dokumentationspflichten überfordern viele Angehörige“, fasst Frank Schumann die Herausforderungen zusammen.
Größere Mitspracherechte
Gute Pflege muss der Gesellschaft etwas Wert sein, betont wir pflegen e.V., und sieht dabei Bund, Länder und Kommunen gemeinsam in der Pflicht.
„Die oft prekäre Situation in der häuslichen Pflegeunterstützung kann sich nur verbessern, wenn die Stimmen der pflegenden Angehörigen in der gesamten bundesweiten, länderspezifischen und kommunalen Pflegeplanung vertreten sind“, heißt es in dem Papier.
Quelle und Text:
wir pflegen – Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.
Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO) veröffentlicht Ergebnisse
In deutschen Pflegeheimen sind in den ersten beiden Wellen der Corona-Pandemie deutlich mehr Menschen gestorben als in den Vorjahren. Bereits im Frühjahr 2020 lag die Sterblichkeit um 20 Prozent und im Herbst um 30 Prozent über dem Mittel der Jahre 2015 bis 2019. In der 52. Kalenderwoche (21. bis 27. Dezember 2020) lag die Übersterblichkeit sogar bei 80 Prozent.
Laut Report haben sowohl das Coronavirus selbst als auch die Gegenmaßnahmen die Bewohner*innen in den Einrichtungen schwer getroffen. Dr. Antje Schwinger, Leiterin des Forschungsbereiches Pflege im WIdO und Mitherausgeberin des Pflege-Reports: „Die Infektionsschutzmaßnahmen während der Pandemie reichten nicht aus, um die im Heim lebenden pflegebedürftigen Menschen ausreichend zu schützen“.
Gleichzeitig kamen laut Studie negative soziale Folgen, zum Beispiel durch Besuchsverbote hinzu. Mehr als 70 Prozent der Heimbewohnenden gaben an, sich einsamer zu fühlen als vor der Pandemie. Mehr als die Hälfte beklagte verschlechterte psychische und physische Leistungsfähigkeit. Der Pflege-Report enthält zudem die Ergebnisse einer Angehörigen-Befragung. Für 43 Prozent der befragten Angehörigen war ein persönlicher Kontakt zu den Pflegebedürftigen zwischen März und Mai 2020 nicht möglich. Eine Verschlechterung der geistigen Fitness und der psychischen Gesundheit aufgrund der coronabedingten Einschränkungen haben rund zwei Drittel der Befragten wahrgenommen.
Regionale Sicherstellung der Pflegeversorgung durch pflegebezogene Selbsthilfe
Darüber hinaus befasst sich der Pflege-Report 2021 mit der kommunalen Pflegepolitik als „sozialraumorientierte Daseinsvorsorge“ und bewertet Zusammenschlüsse von Angehörigen in der Pflegesituation als besonders bedeutungsvoll, um Familien, die sich durch ein fehlendes Schnittstellenmanagement allein gelassen fühlen, aufzufangen.
Die Autor*innen resümieren, dass es sich bei der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Für die Gewährleistung einer leistungsfähigen, ortsnahen und abgestimmten ambulanten sowie stationären Pflege wäre eine funktionierende Kooperation der Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und der Pflegekassen unter Mitwirkung des Medizinischen Dienstes erforderlich. Dies gilt auch für die Förderung der Pflege durch hauptberufliche und ehrenamtliche Pflegekräfte sowie durch Angehörige, Nachbarn und Selbsthilfegruppen. Die Einbindung der Selbsthilfe sowie des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements trüge auch der Tatsache Rechnung, dass die Herausforderungen des demografischen Wandels nur unter Aktivierung aller Ressourcen zu bewältigen wäre, einschließlich des sozialen Kapitals.
Quellen:
Wissenschaftliches Institut der AOK
Text: Anja Schödwell
G-BA regelt systematische Behandlung von Parodontitis mit neuer Richtlinie
Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodontalerkrankungen) können zukünftig von einer systematischen Diagnostik und Behandlung profitieren. Um auch bei schwierigen Erkrankungsverläufen optimale Therapieerfolge zu erreichen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute die Befundung nach Stadium und Grad und die sich daraus ergebenden Behandlungsempfehlungen in einer neuen Richtlinie geregelt.
Folgende Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten am 1. Juli 2021 in Kraft:
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat drei Kurzinformationen auf den neuesten Stand gebracht.
Die Texte informieren leicht verständlich über die empfohlenen Behandlungsmöglichkeiten bei Rheuma und Fibromyalgie-Syndrom sowie über eine gute Reisevorbereitung bei Diabetes. Die Infoblätter beruhen auf dem derzeit besten verfügbaren Wissen und werden nach einer strengen Methodik erstellt. Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte und andere Fachleute können die überarbeiteten Kurzinformationen kostenlos herunterladen, ausdrucken und an Interessierte weitergeben.
Diabetes und Reisen
Die Kurzinformation vermittelt praktische Tipps, wie sich Menschen mit Diabetes mellitus gut auf ihren Urlaub vorbereiten können und was bei einer Flugreise oder auf langen Autofahrten zu berücksichtigen ist. Ebenso erfahren sie, wie ein Klimawechsel, ungewohnte körperliche Belastungen oder eine veränderte Ernährung ihre Erkrankung beeinflussen können.
Reisen mit Diabetes – worauf Sie achten sollten
Fibromyalgie-Syndrom
Das Fibromyalgie-Syndrom (FMS) ist durch unterschiedliche Beschwerden, wie anhaltende Schmerzen in mehreren Körperbereichen, Erschöpfung und Schlafstörungen, gekennzeichnet. Etwa 2 von 100 Menschen sind betroffen. Obwohl die Schmerzen quälend und belastend sein können, führt das FMS nicht zu Schäden an Muskeln, Gelenken oder Organen. Die Lebenserwartung ist normal.
Fibromyalgie-Syndrom – wenn Muskeln und Glieder dauerhaft schmerzen
Rheumatoide Arthritis
Die rheumatoide Arthritis ist der häufigste Grund für anhaltende Gelenk-Entzündungen. Meistens sind mehrere Gelenke betroffen, vor allem die Hände. Schätzungen zufolge hat etwa 1 von 100 Menschen eine rheumatoide Arthritis (umgangssprachlich: Rheuma). Ohne Behandlung breitet sich die Entzündung zunehmend aus. Eine frühe Behandlung soll schwere Folgen, wie schlecht bewegliche Hände oder zerstörte Gelenke, möglichst verhindern.
Rheuma – wenn die Gelenke schmerzen
Alle Patienteninformationen: www.patienten-information.de
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteilung 1. Juli 2021
Fachzeitschrift NAKOS INFO 123 erschienen
„Chronisch krank während der Pandemie – Selbsthilfe zwischen Solidarität und Selbstvertretung“ lautet der Schwerpunkt der 123. Ausgabe unserer Fachzeitschrift NAKOS INFO. Die Pandemie stellte nicht nur die Selbsthilfelandschaft vor große Probleme mit unterschiedlichsten Herausforderungen. Insgesamt 15 verschiedene Einblicke in die Selbsthilfearbeit während dieser Zeit bekommen Sie in diesem Heft. Außerdem erfahren Sie etwas zur Stärkung des Selbsthilfepotenzials pflegender Angehöriger, warum und wie die Selbsthilfegruppen wichtige Stützen während der Pandemie waren und lesen ein Fazit über ein Jahr digitale Selbsthilfegruppentreffen.
ÄZQ veröffentlich zusätzlich zur ausführlichen Patientenleitlinie eine Kurzinformation: "Asthma – wenn Atmen schwerfällt"
Die neu überarbeitete Patientenleitlinie bietet Menschen mit Asthma und ihren Angehörigen ausführliche Informationen über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten und zum eigenständigen Umgang mit der Erkrankung.
Zudem empfehlen Fachleute ergänzende Maßnahmen, um den Erfolg der Behandlung zu verbessern. Dazu gehören: auslösende Reize meiden, nicht rauchen, Selbsthilfetechniken bei Atemnot erlernen, an Asthma-Schulungen teilnehmen sowie ein regelmäßiges körperliches Training.
Zusätzlich zur ausführlichen Patientenleitlinie gibt es eine Kurzinformation. Das zweiseitige Informationsblatt "Asthma – wenn Atmen schwerfällt" stellt kompakt und allgemein verständlich wichtige Inhalte dar und ist in sechs Fremdsprachen sowie auch in Leichter Sprache verfügbar.
Die Patientenleitlinie und weitere Materialien stehen für jeden kostenfrei zum Download zur Verfügung:
- Patientenleitlinie "Asthma"
- Methodenreport zur Patientenleitlinie "Asthma"
- Themenseite Asthma
- Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemeldung 21.06.2021
Studie der Hochschule Fulda unterstreicht Relevanz der Selbsthilfe bei der Suche nach Gesundheitsinformationen
Der Ergebnisbericht der GeMSeHeCo-Studie „Gesundheitskompetenz und Barrieren während der Corona-Pandemie aus Sicht der Selbsthilfe“, veröffentlicht von der Hochschule Fulda, unterstreicht die Relevanz der Selbsthilfe bei der Förderung der Gesundheitskompetenz ihrer Mitglieder. Es wurden Mitglieder von Selbsthilfegruppen sowie Selbsthilfeorganisationen für Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung befragt. GeMSeHeCo steht für Gesundheitskompetenz bei Mitgliedern der Selbsthilfe – Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.
Die Ergebnisse verdeutlichen, dass langjährige Mitglieder der Selbsthilfegruppen gute Kompetenzen im Umgang mit analogen und digitalen Gesundheitsinformationen aufweisen. Wohingegen neue Mitglieder aus Sicht der Vertreter*innen der Selbsthilfe häufiger Probleme haben, Informationen bezüglich der Corona-Pandemie zu finden, zu verstehen, zu beurteilen und anzuwenden. Als Quelle für Gesundheitsinformationen werden analoge und digitale Angebote genannt. Die Suche nach gesundheitsbezogenen Informationen vor und nach dem Arztbesuch kann aus Sicht der Selbsthilfe Auswirkungen auf den Besuch in der Arztpraxis haben. Positiv ist unter anderem die Kommunikation auf Augenhöhe zwischen dem ärztlichen Personal und den Patienten*innen. Als negativ wird die häufig fehlende Wertschätzung und Anerkennung der krankheitsbezogenen Expertise von dem ärztlichen Personal empfunden. Die Ergebnisse weisen auf strukturelle und finanzielle Barrieren im Gesundheitswesen sowie Zugangs- und Umweltbarrieren in der Gesundheitsversorgung vor und während der Corona-Pandemie hin. Die gegenseitige Unterstützung innerhalb der Selbsthilfegruppe und Hilfestellungen bei der Suche nach Gesundheitsinformationen empfanden die Befragten als positiv. Während der Corona-Pandemie wurden von den Selbsthilfeorganisationen Beratungen über Telefon oder Video angeboten. Ebenso wurden alternativ zu physischen Treffen Gesundheitsinformationen digital bereitgestellt.
Die Ergebnisse der GeMSeHeCo-Studie heben die Relevanz der Selbsthilfe bei der Förderung der Gesundheitskompetenz ihrer Mitglieder hervor. Während der Corona-Pandemie gilt es besonders auf die individuellen Bedürfnisse, Probleme und Wünsche der Mitglieder einzugehen. Um Menschen mit Beeinträchtigung auch in der Pandemie ausreichend Hilfestellungen im Umgang mit Gesundheitsinformationen anbieten und die Teilhabe an Gesundheit ermöglichen zu können, sind vermehrt digitale Angebote erforderlich. Für Personen innerhalb der Selbsthilfe, die aufgrund ihres Alters, ihrer technischen Ausstattung oder Sprachbarrieren (digitale) Gesundheitsinformationen nur eingeschränkt verstehen und durch webbasierte Angebote nicht erreicht werden können, bedarf es der Unterstützung durch die Selbsthilfe. Dies können zum Beispiel eine telefonische Kontaktaufnahme sein oder die Übersetzung der erforderlichen Gesundheitsinformationen in leichte oder andere Landessprachen.
Diese Studie ist ein Teil der Ergebnisberichte der Fuldaer Reihe zur Gesundheitskompetenz von Mitgliedern der Selbsthilfe. Alle Ergebnisberichte von Katharina Rathman et al. sind online auf der Homepage der Hochschule Fulda nachzulesen:
- Ergebnisbericht der GeMSeHeCo-Studie: Gesundheitskompetenz und Barrieren während der Corona-Pandemie aus Sicht der Selbsthilfe
- Ergebnisbericht der „GeMSe“-Studie: Gesundheitskompetenz und Barrieren in der Gesundheitsversorgung von Mitgliedern der Selbsthilfe
- Ergebnisbericht „Teilhabe an Gesundheit von Menschen mit Beeinträchtigung während der Corona-Pandemie“ (TaG-Co)“-Studie
Quelle: Hochschule Fulda | https://fuldok.hs-fulda.de
Text: Gesine Heinrich
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) und Special Olympics Deutschland e. V. haben gemeinsam neue Gesundheitsinformationen in Leichter Sprache erstellt.
KHK – Lebensweise und Medikamente
Interessierte erfahren hier mehr zur Entstehung, Symptomatik und Behandlung einer KHK. Leicht verständlich wird erklärt, warum eine ausgewogene Ernährung und Bewegung wichtig sind, und welche Medikamente helfen.
KHK – Operations-Möglichkeiten
Schwerpunkt dieses Informationsblattes sind die Operationsmöglichkeiten bei einer KHK. Menschen mit KHK lesen hier, welche Vor- und Nachteile Stents oder ein Bypass haben.
KHK – Notfall
Eine KHK kann bedrohliche Folgen haben, zum Beispiel einen Herzinfarkt. Diese Information gibt Hinweise, woran Betroffene einen Notfall erkennen können, und wie sie dann am besten reagieren.
Alle ÄZQ-Informationen in Leichter Sprache
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), 17.06.2021
Neues barrierefreies Internetportal "Gesundheit leicht verstehen"
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) und Special Olympics Deutschland e. V. arbeiten zusammen
Die Gesundheitsinformationen in Leichter Sprache haben das ÄZQ und Special Olympics Deutschland (SOD) e. V. gemeinsam verfasst und herausgegeben. Die evidenzbasierten und nach einer strengen Methodik entwickelten Informationen des ÄZQ bilden die Grundlage der Texte. Der SOD Bereich Gesundheit bringt seine Expertise beim Thema Sport und Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung ein. Er erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit, in den Jahren 2019 bis 2021 ein barrierefreies Internet-Portal "Gesundheit leicht verstehen" mit Gesundheitsinformationen in Leichter Sprache.
www.gesundheit-leicht-verstehen.de
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), 17.06.2021
Bereits im März 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieben weitere Erkrankungen in die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen und die Höchstmenge je Verordnung bei der Ergotherapie von 10 auf 20 Einheiten für die Diagnosegruppen PS 2 und PS 3 beschlossen.
Die Änderungen treten zum 1. Juli 2021 in Kraft.
Langfristiger Heilmittelbedarf
Bei schweren funktionellen oder strukturellen Schädigungen kann es notwendig sein,
Physio-, Sprach- oder Ergotherapie dauerhaft (mindestens 1 Jahr) als Behandlung einzuset-zen. Die Heilmittel-Richtlinie enthält als Anlage 2 dafür eine Diagnoseliste. Die Patientenvertretung hat sich erfolgreich für eine Erweiterung der Diagnoseliste stark gemacht.
Höchstmenge in der Ergotherapie
Im Zuge der Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie (in Kraft getreten am 1. Januar 2021) hat die Patientenvertretung auf eine mögliche Verschlechterung der Versorgung bei Versicherten mit schweren chronischen psychischen Erkrankungen aufmerksam gemacht.
Quelle: Patientenvertretung im G-BA, 17.06.2021
Online-Plattform zur Vergabe von Behandlungsterminen erhält Negativ-Auszeichnung
Die Nichtregierungsorganisation Digitalcourage e.V. hat den Onlineservice „Doctolib“ zum Management von Behandlungsterminen für Patient*innen mit dem sogenannten „Big Brother Award“ in der Kategorie „Gesundheit“ ausgezeichnet. Mit dem symbolischen Preis werden Personen, Unternehmen, Organisationen etc. ausgezeichnet, welche sich durch besonders grobe Datenschutzverletzungen hervorgetan haben.
Die Software wird bundesweit von etwa 150.000 Ärzt*innen zum Management von Behandlungsterminen genutzt. In diesem Zusammenhang werden auch Patientendaten an die Doctolib GmbH weitergegeben. Die Auszeichnung hatte sich die Software aus Sicht von Digitalcourage verdient, weil sie erhebliche Mängel in puncto Datenschutz aufwies. So würden Patientendaten beispielsweise auch für Werbezwecke weitergegeben. Zudem wäre auch nicht transparent, warum diese überhaupt in solchem Umfang erhoben würden oder warum Daten wie lange und zu welchen weiteren Zwecken gespeichert werden.
Quellen: Digitalcourage / Bigbrotherawards.de | www.bigbrotherawards.de
Text: David Brinkmann
Selbsthilfeorganisationen können sich mit Aktionen und Veranstaltungen beteiligen
Auch in diesem Jahr finden rund um den World Mental Health Day am 10. Oktober wieder deutschlandweit Aktionswochen für seelische Gesundheit statt. Das Motto: Gemeinsam über den Berg – Seelische Gesundheit in der Familie.
Die Pandemie hat vor allem die Familien in Deutschland hart getroffen. Die diesjährige Aktionswoche vom 8. bis 18. Oktober 2021 widmet sich den psychischen Folgen der Krise und stellt regionale Hilfsangebote für Jung und Alt vor. Psychosoziale Einrichtungen, Selbsthilfeorganisationen und Initiativen in ganz Deutschland sind aufgerufen, sich mit Aktionen und Veranstaltungen zu beteiligen – live vor Ort oder digital im Netz.
„Das Thema der Aktionswoche trifft den Nerv unserer Zeit. Wir wollen die öffentliche Aufmerksamkeit auf die weiterhin schwierige Lage vieler Familien richten, die in der Pandemie psychisch an ihre Grenzen gekommen sind und dringend Hilfe benötigen. Dafür sind wir auf engagierte Mitstreiter angewiesen, die als Experten oder Betroffene mit uns gemeinsam das Programm gestalten“, betont der neu gewählte Vorsitzende des Aktionsbündnisses Seelische Gesundheit, Prof. Arno Deister. „Dass die bundesweite Woche der seelischen Gesundheit erstmals vom Bundesministerium für Gesundheit finanziell gefördert wird und unter der Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn steht, freut uns deshalb außerordentlich. Es ist ein deutliches Zeichen für den übergeordneten Stellenwert der Aktionswoche und würdigt das Engagement aller Beteiligten“, so Deister weiter.
Die Auftaktveranstaltung der Aktionswoche findet am 8. Oktober 2021 in Berlin statt. Es diskutieren Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Medien und Politik sowie Betroffene über die psychischen Belastungen während der Pandemie und zu wirksamen Strategien, damit umzugehen. Die öffentliche Veranstaltung wird als Livestream zur Verfügung stehen.
Die neue Webseite des Aktionsbündnisses Seelische Gesundheit hält alle wichtigen Informationen zum Thema und zur Teilnahme an der Aktionswoche bereit. Neben aktuellen News aus dem Bündnis gibt es hier außerdem Tipps für Hilfen und erste Anlaufstellen sowie persönliche Erfahrungsberichte von Betroffenen. Ein Online-Kalender und tagesaktuelle Meldungen über Social Media informieren über die Angebote der bundesweiten Veranstalter. Anmeldungen sind bis Oktober online möglich.
Quelle und Text: Aktionsbündnis Seelische Gesundheit | www.seelischegesundheit.net
BAG SELSBSTHILFE will vor allem jüngere Interessierte informieren
Mit der Social-Media-Kampagne #StarkeStimmen wirbt die BAG SELBSTHILFE für die gesetzliche Patientenvertretung. Unter dem Motto "Komm in die Patientenvertretung – Mach deine Stimme stark" sind bis 7. Juni 2021 Postings in den Sozialen Medien geplant. Die Postings erklären, was Patientenvertretung ist und wie man Patientenvertreter*in wird. Die Kampagne richtet sich vor allem an jüngere Menschen.
Patientenvertreter*innen sind auf Bundes- und Landesebene in verschiedenen Gremien als beratende Mitglieder beteiligt. Am bekanntesten ist der Gemeinsame Bundesausschuss als oberstes Gremium der Selbstverwaltung von Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Krankenhäusern einerseits sowie den gesetzlichen Krankenkassen andererseits. Gesetzlich festgelegt ist die Beteiligung in § 140f Sozialgesetzbuch V.
Quelle: BAG SELBSTHILFE | www.bag-selbsthilfe.de
Text: Niclas Beier
Bild: BAG SELBSTHILFE
Mit dem Deutschen Preis für Patientensicherheit fördert und würdigt das Aktionsbündnis Patientensicherheit jedes Jahr Akteure im Gesundheitswesen, die sich mit besonderen Ideen und Projekten für die Verbesserung der Patientensicherheit einsetzen.
Platz 1
TELnet@NRW – Telemedizinisches, intersektorales Netzwerk als neue digitale Gesundheitsstruktur zur messbaren Verbesserung der wohnortnahen Versorgung
Hauptautor: Univ.-Prof. Dr. med., FRCA Gernot Marx et al..
IZDM – Innovationszentrum Digitale Medizin, Uniklinik RWTH Aachen
Platz 2
STOP-INJEKT CHECK – 2 Sekunden für mehr Medikamentensicherheit. Planung, Umsetzung und Evaluation eines konzernweiten Präventionsprojektes in den Asklepios Kliniken
Autorengruppe:
Reiner Heuzeroth, Asklepios Kliniken GmbH & Co KGaA, Konzernbereich Qualität
Dr. med. Marcus Rall und Dr. Saskia Huckels-Baumgart, InPASS Institut für Patientensicherheit und Teamtraining GmbH
Platz 3
Cluster-Alarm-System, CLAR – Ein elektronisches System für die Schnellerkennung von Erregerhäufungen im Krankenhaus
Hauptautor: Dr. rer. medic. Michael Behnke et al.
Institut für Hygiene und Umweltmedizin, Charité – Universitätsmedizin Berlin
Nachwuchsförderpreis
Dissertation „Auswirkungen einer intersektoralen pharmakotherapeutischen Betreuung durch Apotheker auf die Symptomlast von Palliativpatienten„.
Dr. Dominik Bauer
Weitere Informationen: www.aps-ev.de
Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS), Pressemeldung 29.04.2021
Ärzt*innen können Menschen, die wenig oder kein deutsch sprechen, verlässliche Informationen zur KHK in Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch und Türkisch mit an die Hand geben.
Die beiden deutschsprachigen Kurzinformationen stehen seit 2019 in überarbeiteter Form bereit. Jetzt haben wir auch die fremdsprachigen Versionen aktualisiert. Die Texte informieren verlässlich über Untersuchungen und Behandlungen zur KHK. Grundlage dieser Infoblätter ist die Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische KHK sowie die zugehörige Patientenleitlinie.
KHK – wenn sich die Herzgefäße verengen
Eine KHK entsteht durch verengte Herzkranzgefäße. Wenn das Herz nicht mehr ausreichend Sauerstoff bekommt, können Beschwerden oder sogar Schäden am Herzen auftreten. Heilen kann man die KHK nicht. Aber mit einer passenden Behandlung kann man gut damit leben. Die Behandlung verfolgt zwei Ziele: Beschwerden lindern und ernsten Folgen wie Herzinfarkt vorbeugen.
KHK – was Sie oder Ihre Angehörigen im Notfall tun können
Bei einer chronischen KHK ist es nicht immer leicht, eine kurze vorübergehende Verschlechterung von einer ernsthaften Notfallsituation zu unterscheiden. Die Übergänge sind oft fließend. Diese Information gibt Betroffenen und Angehörigen Hinweise, woran sie einen Notfall erkennen und wie sie dann am besten reagieren können.
Alle fremdsprachigen Patienteninformationen sind kostenlos verfügbar. Das ÄZQ stellt sie als PDF-Dokumente zum Download und Ausdrucken bereit: www.patienten-information.de
Quelle: Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), www.azq.de
Internetseite sag-ichs.de gibt Entscheidungshilfe
Für viele chronisch kranke und behinderte Menschen stellt sich die Frage, ob und wie sie im Job über ihre Beeinträchtigung sprechen. Die Universität zu Köln bietet mit der Internetseite www.sag-ichs.de jetzt Entscheidungshilfe. Auf der Seite werden mögliche positive und negative Auswirkungen beschrieben, wenn Berufstätige über ihre Erkrankung reden. Wer darüber redet, kann womöglich seinen Arbeitsplatz, die Arbeitszeit oder Arbeitsabläufe anpassen, leichter auf die eigenen Bedürfnisse achten, authentischer sein, soziale Unterstützung erfahren und den gesellschaftlichen Umgang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen verändern. Ein Nachteil hingegen kann Diskriminierung sein.
Ebenso werden mögliche positive und negative Auswirkungen beschrieben, wenn Betroffene nicht über ihre Erkrankung und Behinderung reden. Selbstverständlich gibt es mehr als zwei Optionen: "Bei Ihrer Entscheidung müssen Sie nicht das eine oder das andere Extrem wählen. Zwischen den beiden Optionen, jedem auf der Arbeit alles über Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung zu erzählen und niemandem irgendetwas zu erzählen, gibt es viele Zwischenstufen", heißt es auf der Internetseite.
Chronisch kranke Berufstätige können auf der Internetseite auch einen Selbsttest machen. In dem Test wird nach dem Umgang von Arbeitgeber, Vorgesetzten und Kolleg*innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, persönlichen Voraussetzungen, Einstellungen und Werten sowie Erfahrungen und der Lebenssituation gefragt.
Zur Internetseite: www.sag-ichs.de
Text: Niclas Beier
www.g-ba.de bietet Übersicht
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln über den 31. März 2021 hinaus verlängert. Das betrifft unter anderem die Ausstellung von Krankschreibungen, ärztlich verordnete Leistungen, Krankentransporte und Videobehandlungen. Der G-BA bietet auf seiner Internetseite eine Übersicht aller befristeten Sonderregeln: "Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie".
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss | www.g-ba.de
Auf zwei Seiten informiert die neu erschienene Kurzinformation über Krankheitszeichen und Behandlungsmöglichkeiten des Turner-Syndroms. Betroffene und deren Familien finden hier wichtige Fakten und praktische Tipps zum besseren Umgang mit der Krankheit.
Den betroffenen Mädchen und Frauen fehlt eins von zwei weiblichen Geschlechtschromosomen (X-Chromosomen) oder es ist stark verändert. Mit einer Blut-Untersuchung lässt sich die Diagnose stellen.
Es sind viele verschiedene Merkmale des Turner-Syndroms bekannt. Bei jeder Betroffenen treten aber jeweils nur einige auf. Manche Anzeichen sind bereits bei Geburt offensichtlich, etwa geschwollene Hand- und Fußrücken. Andere erscheinen erst im Verlauf der Kindheit. Fast immer wachsen betroffene Mädchen langsamer als gleichaltrige. Als Erwachsene sind sie meist kleiner als üblich. In der Regel sind sie normal intelligent, können aber Probleme beim Konzentrieren und Lernschwierigkeiten haben. An Ohren, Augen, Knochen, Nieren sowie Herz und Gefäßen können Veränderungen auftreten. Die Eierstöcke sind unterentwickelt, ohne Behandlung bleibt die Pubertät aus. Trotz Behandlung mit weiblichen Hormonen bleiben die meisten unfruchtbar.
Das Turner-Syndrom lässt sich nicht heilen. Es gibt aber viele Behandlungsmöglichkeiten wie Ersatz-Hormone, Medikamente, Operationen, Frühförderung, Ergotherapie und seelische Betreuung. Bei guter medizinischer Betreuung können die meisten ein selbstständiges und erfülltes Leben führen.
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) entwickelt im Auftrag von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK) Kurzinformationen in allgemein verständlicher Sprache. In einem Kooperationsprojekt erstellt das ÄZQ gemeinsam mit der Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e. V. Infoblätter zu ausgewählten seltenen Erkrankungen, um die Aufmerksamkeit für dieses Thema zu erhöhen.
Kurzinformation "Turner-Syndrom"
Quelle: Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)
Ärztinnen und Ärzte können Menschen, die wenig oder kein deutsch sprechen, Informationen zu Rückenschmerzen in Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch und Türkisch mit an die Hand geben.
Die beiden deutschsprachigen Kurzinformationen stehen seit 2018 in überarbeiteter Form bereit. Jetzt haben wir auch die fremdsprachigen Versionen aktualisiert. Die Texte informieren verlässlich über akute und chronische Kreuzschmerzen. Grundlage dieser Infoblätter ist die Nationale VersorgungsLeitlinie Nicht-spezifischer Kreuzschmerz sowie die zugehörige Patientenleitlinie.
Plötzlich Kreuzschmerzen – was kann ich tun?
In Deutschland gehören Kreuzschmerzen zu den häufigsten Schmerzen überhaupt. Wer seit kurzem Rückenschmerzen hat, für die es keinen eindeutigen Grund gibt, dem hilft vor allem Bewegung. Andere Methoden, zum Beispiel Medikamente, kommen nur unterstützend in Frage. Spritzen in den Rücken empfehlen Fachleute ausdrücklich nicht.
Aktiv gegen dauerhafte Kreuzschmerzen
Diese Information richtet sich an Menschen mit Kreuzschmerzen, die schon mehr als 12 Wochen andauern oder bei denen das Risiko dafür besteht. Seelische oder berufliche Probleme können zu dauerhaften Kreuzschmerzen führen. Wichtig ist: Bewegung im Alltag statt Bettruhe. Medikamente können die Behandlung unterstützen. Bei anhaltenden Schmerzen kann man auch an einem multimodalen Behandlungsprogramm teilnehmen.
Alle fremdsprachigen Patienteninformationen sind kostenlos verfügbar. Das ÄZQ stellt sie als PDF-Dokumente zum Download und Ausdrucken bereit: www.patienten-information.de
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), www.azq.de
Hochschule Fulda lädt zur Teilnahme ein
Die Hochschule Fulda lädt ein zur Teilnahme an der Online-Befragung "Gesundheit und Gesundheitskompetenz von Menschen mit Beeinträchtigung in Zeiten der Corona-Pandemie". Mit dem Projekt soll die gesundheitliche Lage, wahrgenommene Herausforderungen und Barrieren und die Gesundheitskompetenz von Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen erfasst werden. Die Teilnahme an der Studie ist anonym, kostenlos und dauert etwa 20 Minuten.
Die Befragung wird im März und April 2021 durchgeführt. Teilnehmende erhalten eine exklusive Zusammenfassung der Ergebnisse – voraussichtlich im Sommer. Die NAKOS unterstützt die Studie der Hochschule Fulda.
Zur Online-Befragung: https://ww2.unipark.de/uc/HeHLDiCo/
Zur Online-Befragung in Leichter Sprache: https://ww2.unipark.de/uc/HeHLDiCo_LS/
Weitere Informationen zur Studie
- Studie Gesundheit und Gesundheitskompetenz von Menschen mit Beeinträchtigung in Zeiten der Corona-Pandemie (PDF)
- Leichte Sprache: Studie Gesundheit von Menschen mit Beeinträchtigung in Zeiten der Corona-Pandemie (PDF)
Text: Niclas Beier
vdek und Deutsche Krebsgesellschaft kooperieren bei der Versorgung von Risikopatient*innen
Die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK) und die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) kooperieren bei der Versorgung von Menschen mit erhöhtem Risiko für erblich bedingten Brust- und Eierstockkrebs: Zentren, die die nötigen Qualitäts- und Eignungsanforderungen erfüllen, können sich nun auch von der DKG als „Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs“ (FBREK-Zentrum) zertifizieren lassen.
Darauf haben sich die Ersatzkassen mit der DKG, den FBREK-Zentren und weiteren an der Versorgung beteiligten Kassen verständigt. Das Zertifikat ist drei Jahre gültig.
Netzwerke für eine hohe Versorgungsqualität
FBREK-Zentren sind Anlaufstellen für Menschen mit einem erhöhten Risiko, an einem erblich bedingten Brust- bzw. Eierstockkrebs zu erkranken. Die Einrichtungen bieten den Versicherten der Ersatzkassen und 15 weiteren Krankenkassen Aufklärung, Gendiagnostik, Beratung und ein Früherkennungsprogramm an. Derzeit gibt es bundesweit 19 FBREK-Zentren, die dem FBREK-Vertrag der Ersatzkassen beigetreten sind.
In Deutschland erkranken jährlich bis zu 70.000 Frauen und Männer an Brust- sowie 8.000 Frauen an Eierstockkrebs, in fünf bis zehn Prozent der Fälle ist die Erkrankung durch einen vererbten Gendefekt bedingt.
Quelle: vdek, Gemeinsame Pressemitteilung vom 11.03.2021
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses tritt in Kraft
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. November 2020 beschlossen, die Psychotherapie-Richtlinie (PT-RL) in der Fassung vom 19. Februar 2009 (BAnz S. 1399), die durch die Bekanntmachung vom 22. November 2019 (BAnz AT 23.01.2020 B4) geändert worden ist, zu ändern:
Umsetzung § 92 Absatz 6a SGB V (insbesondere Förderung der Gruppentherapie und Vereinfachungen im Gutachterverfahren)
Beschlusstext und Begründung: www.g-ba.de
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Infodienst 18.02.2021
Haus der Krebs-Selbsthilfe weist auf Risiko für schwere Covid-19-Verläufe hin
Anlässlich des Weltkrebstag am 4. Februar fordert das Haus der Krebs-Selbsthilfe in einer Pressemitteilung, Menschen mit einer aktiven Krebserkrankung einen priorisierten Zugang zur Covid-19-Impfung zu ermöglichen. Krebskranke Menschen zählen zu den Personengruppen mit einem erhöhten Risiko für einen schwereren Verlauf von Covid-19. Gleichzeitig erfordere die Behandlung häufig Außenkontakte.
Quelle: Haus der Krebs-Selbsthilfe | www.hausderkrebsselbsthilfe.de
Aktionsbündnis Seelische Gesundheit und DGPPN informieren Menschen mit psychischen Erkrankungen über COVID-19 Impfung
Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen infizieren sich deutlich häufiger mit COVID-19, zeigen einen schwereren Verlauf und haben ein höheres Sterberisiko als die Allgemeinbevölkerung. Aber auch Mitarbeitende in der psychiatrischen Versorgung sind regelhaft hohen Ansteckungsrisiken ausgesetzt. Beide Gruppen müssen im Rahmen einer wirksamen Impfstrategie als Risikogruppe anerkannt, über entsprechende Impfmöglichkeiten informiert werden und prioritären Zugang zur Impfung erhalten. Sich hieraus ergebende Forderungen adressiert die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) im vorliegenden Eckpunktepapier:
- Menschen mit psychischen Erkrankungen sind in der Impfverordnung des BMG als Risikogruppen anzuerkennen und sollten prioritären Zugang zu Impfmöglichkeiten erhalten.
- Politik, Fach- und Selbsthilfeverbände müssen Menschen mit psychischen Erkrankungen als wichtige Zielgruppe für Information und Aufklärung über COVID-19, Hygienemaßnahmen sowie Möglichkeit und Sinnhaftigkeit einer Impfung adressieren.
- In psychiatrischen Kliniken sollten Patienten eine Impfung in Anspruch nehmen können, zumindest wenn sie dort absehbar beide Impfungen erhalten.
- Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die aktuell nicht selbstbestimmungsfähig sind, sollten im Rahmen der üblichen rechtlichen Vorgaben eine Impfung erhalten können.
- Mitarbeitende in bestimmten Bereichen der psychiatrischen Versorgung sollten prioritären Zugang zu Impfmöglichkeiten erhalten.
- Werden ärztliche Atteste eingesetzt, um die Zugehörigkeit zu Risikogruppen zu bescheinigen, sollen diese keine Informationen zur konkreten Erkrankung/Diagnose enthalten, um einer Stigmatisierung der Betroffenen vorzubeugen.
Informationen für Menschen mit psychischen Erkrankungen zur Impfung gegen COVID-19
Quelle: Aktionsbündnis Seelische Gesundheit, eine bundesweite Initiative in Trägerschaft der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN), Stellungnahme vom 29.01.2021
Handreichung für Ärzt*innen zu Gesundheits-Apps und Informationsblatt für Patient*innen
Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geben Ärzt*innen mit der Handreichung "Gesundheits-Apps im klinischen Alltag" Antworten für die tägliche Praxis. Die Handreichung informiert unter anderem, woran gute und schlechte Gesundheits-Apps unterschieden werden können. Auch ein Informationsblatt für Patient*innen ist Teil der Handreichung.
Die neue Handreichung steht als druckbares PDF und digital kostenlos bereit unter:
- Handreichung "Gesundheits-Apps im klinischen Alltag"
- Patienteninformationen zur Handreichung
- Übersichtsseite zur Handreichung
Themenseite der KBV mit Informationen zum Coronavirus für den Praxisalltag
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin | Pressemitteilung vom 21.12.2020
Gemeinsame Erklärung der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene
Erklärung vom 24. November 2020:
Die maßgeblichen Patientenorganisationen sehen mit Sorge die derzeitige Situation der UPD.
- Das Vergabeverfahren führt regelmäßig zum Verlust von Wissen, Kompetenz, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Netzwerken und Bekanntheit.
- Die derzeitige Trägerschaft der UPD löst erhebliche Zweifel an ihrer Unabhängigkeit aus. Das Vertrauen in die Beratungsarbeit der UPD ist dadurch gesunken.
- Die Vergabe der UPD an die Sanvartis GmbH hat zu einem erheblichen Abfluss von GKV-Mitteln geführt, welche nicht für den eigentlichen Beratungsauftrag zur Verfügung stehen.
- Die Qualität der Informations- und Beratungsarbeit steht immer wieder in der Kritik.
- Das Beratungsangebot findet nicht mehr im Umfeld der Ratsuchenden statt und kann daher regionale Besonderheiten nicht oder zu wenig berücksichtigen.
- Eine Kooperation mit anderen regionalen Trägern zur Entwicklung von Synergien und zur Vermeidung von Doppelangeboten findet nicht statt.
- Das derzeitige Angebot ist nicht kultursensibel und erreicht vulnerable Gruppen kaum.
- Parteilichkeit der Beratung im Sinne eines besonders engagierten und empathischen Angebotes an der Seite der Ratsuchenden ist nicht erkennbar.
- Die Berichte über Problemlagen aus der Beratungsarbeit der UPD werden kaum als Seismograph für Verbesserungen im Gesundheitswesen genutzt.
Die maßgeblichen Patientenorganisationen sind überzeugt, dass unter anderen Rahmenbedingungen eine neue UPD im Dienste der Patienteninnen und Patienten entstehen könnte. Voraussetzungen dafür sind:
- Unabhängigkeit von Industrie, Leistungserbringern und Kostenträgern
- Ausreichende Finanzierung aus Steuermitteln, denn die UPD ist für alle da
- Verstetigung durch eine nachhaltige, zivilgesellschaftliche Trägerstruktur
- Enge Verzahnung mit der Patientenvertretung in der Gesundheitspolitik
- Beratung in regionalen Stellen und in Kooperation mit weiteren Akteuren vor Ort
- Ein zentrales Wissens- und Qualitätsmanagement
- Besonderes Augenmerk auf vulnerable Gruppen
- Patienten und Patientinnen brauchen neben Informationen auch begleitende Unterstützung
Die maßgeblichen Patientenorganisationen haben die unabhängige Patientenberatung ins Leben gerufen und in Kooperation untereinander zur Reife entwickelt. Aus der Zivilgesellschaft heraus kann sie in Zukunft wieder ein sehr hohes Vertrauen genießen. Die Patientenorganisationen sind parteiisch für Patienten. Sie garantieren die Weiterbearbeitung der identifizierten Probleme in der Gesundheitspolitik und ihren Gremien. Deshalb muss die UPD in Zukunft wieder durch die maßgeblichen Patientenorganisationen gesteuert werden.
Die aktuelle Förderperiode der UPD endet im Jahr 2022. Damit eine Neuaufstellung der UPD gelingt, ist es wichtig, dass die Politik noch in dieser Legislaturperiode die Weichen dafür stellt.
Gezeichnet:
- Hannelore Loskill, Bundesvorsitzende Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankungen und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE)
- Gregor Bornes, Sprecher Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen (BAGP)
- Andre Beermann, Vorstand Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG)
- Horst Frehe, Vorstand Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)
- Adolf Bauer, Präsident Sozialverband Deutschland (SoVD)
- Verena Bentele, Präsidentin Sozialverband VdK Deutschland e. V. (VdK)
- Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
Gemeinsamer Bundesausschuss hat Risikogruppen eingegrenzt
Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach der Infektion mit dem Coronavirus sollen im Winter günstige FFP2-Masken erhalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu entsprechende Gruppen eingegrenzt. Genannt werden die folgenden gesundheitlichen Merkmale: bestehende Risikoschwangerschaft, Herzinsuffizienz, zerebrovaskuläre Errkankungen (insbesondere Schlaganfall), Diabetes mellitus Typ 2, Krebserkrankung unter aktiver Chemo- oder Radiotherapie, Niereninsuffizienz, COPD, Asthma, Organtransplantation, Demenz.
Angehörige dieser Gruppen sollen 15 FFP2-Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung, etwa eine pro Winterwoche. Insgesamt dürften die Regelungen für 27 Millionen Menschen gelten. Die Patientenvertretung im G-BA kritisiert den Beschluss als unzureichend. Die Liste müsse um Rheuma oder Autoimmunerkrankungen erweitert werden.
Quelle: SEKIS Berlin, Newsletter vom 30. November 2020 | www.sekis-berlin.de
Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung ohne Antrag möglich
Das Angebot der Gruppenpsychotherapie wird erweitert: Künftig ist als niedrigschwelliges Angebot die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung möglich. Außerdem können Gruppentherapien auch zu zweit geleitet werden. Die Neuerungen wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen und werden nach Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium voraussichtlich im Januar 2021 eingeführt. Mit den Neuerungen soll die Gruppentherapie einen höheren Stellenwert bekommen.
Mit der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung können Versicherte prüfen, ob eine Gruppentherapie für sie in Frage kommt. Dabei kann im Anschluss an die Sprechstunde Gruppentherapie bis zu viermal je Krankheitsfall mit 100 Minuten (oder achtmal 50 Minuten) durchgeführt werden. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist dafür nicht erforderlich.
Weiter kann Gruppentherapie ab sechs Patient*innen auch von zwei Therapeuten geleitet werden. Eine*r von beiden ist dabei für jedes Gruppenmitglied hauptverantwortlich. Die gemeinsame Gruppentherapie kann auch praxisübergreifend
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Meldung vom 26. November 2020 | www.kbv.de
Nur jede vierte Arztpraxis in Deutschland hat einen "uneingeschränkt barrierefreien" Zugang: Jeweils rund 26 Prozent der Hausarztpraxen und der Facharztpraxen fallen in diese Kategorie. Das teilt der Deutsche Bundestag mit auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion.
Weitere 29 Prozent der Hausarztpraxen und 28 Prozent der Facharztpraxen haben einen "mindestens begrenzt barrierefreien" Zugang. Eine uneingeschränkt barrierefreie Praxis beinhaltet nach der neuen bundeseinheitlichen Systematik einen ebenerdigen Zugang, einen rollstuhlgerechten Aufzug sowie breite Türen und größere Bewegungsflächen, so der Bundestag in einer Meldung.
Deutscher Bundestag, Meldung vom 16. Oktober 2020 | www.bundestag.de
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute auf Antrag der Patientenvertretung die Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) für Erwachsene mit einer obstruktiven Schlafapnoe als Behandlungsalternative beschlossen.
Die Behandlung mit einer UPS darf zukünftig zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden bei Erwachsenen, bei denen eine behandlungsbedürftige obstruktive Schlafapnoe festgestellt wurde und eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein bei Panikzuständen unter der Überdrucktherapie, Gesichtsschmerzen durch eine Nervenbeschädigung oder wenn aus Vorbehandlungen bereits bekannt ist, dass die Patientin oder der Patient eine Überdrucktherapie nicht anwenden kann. Vom Beschluss umfasst sind nur zahntechnisch individuell angefertigte und verstellbare Unterkieferprotrusionsschienen.
Die Patientenvertretung freut sich über den positiven Ausgang ihres Antrages. „Wir hoffen, dass sich die Versorgungssituation der Betroffenen durch den Einsatz der Schiene verbessern wird und sich Versorgungslücken schließen lassen“ so Hartmut Rentmeister, Patientenvertreter in der betreffenden AG.
Quelle: Patientenvertretung im G-BA, 20.11.2020
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute beschlossen, alle laufenden Methodenbewertungsverfahren zur PET/PET-CT einzustellen.
Nach 17 Jahren Prüfung der PET-CT durch den G-BA: Ungleichbehandlung wird manifestiert
Die PET-CT ist ein ambulantes nuklearmedizinisches diagnostisches Verfahren (Ganzkörperscan), mit dem sich Tumore und Metastasen oftmals besser darstellen lassen als allein durch eine CT oder MRT. In vielen hochwertigen nationalen und internationalen interdisziplinären Leitlinien wird die PET-CT von Krebspatient*innen für eine Vielzahl von Indikationen empfohlen.
Denn bei der PET-CT werden zwei Verfahren (Positronen-Emissions-Tomographie und Computertomographie) miteinander kombiniert. Der zusätzliche Gewinn besteht in der Darstellung der Stoffwechselaktivität der Tumorerkrankung. Der Nutzen der PET-CT reicht aber viel weiter, denn auch der Erfolg einer Vielzahl weiterer chirurgischer sowie onkologischer Therapien lässt sich mittels PET-CT überprüfen. Zur Bestrahlungsplanung müsste die PET-CT ebenfalls häufiger zum Einsatz kommen, um gezielter und effektiver bestrahlen zu können. Dies wurde bei Expertenanhörungen im Rahmen der Beratungen deutlich.
Doch damit soll jetzt Schluss sein, denn nach 17 Jahren Prüfung der PET-CT durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurde gegen die Stimmen der Patientenvertretung beschlossen, den Prüfantrag zurückzunehmen mit dem Argument, dass nun mehr kein Interesse an der Bewertung der Methode unter Ansehen der aktuellen Versorgungsituation bestünde.
Damit wird ein Status quo erhalten, der für die Patientenvertretung inakzeptabel ist.
Quelle: Patientenvertretung im G-BA, 20.11.2020
Fachanhörung am 19. November 2020
Die BAG SELBSTHILFE hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des geplanten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) veröffentlicht. In der Stellungnahme werden die einzelnen Regelungen beurteilt. Ergänzend fordert die BAG SELBSTHILFE, dass FFP2/3-Masken für Angehörige der Risikogruppen als Hilfsmittel über die Krankenkassen erstattet werden. Zum Referentenentwurf findet am 19. November 2020 eine Fachanhörung im Bundesgesundheitsministerium statt.
Quelle: BAG SELBSTHILFE | www.bag-selbsthilfe.de
Regelungen gelten bis 31. Januar 2021
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat weitere zeitlich befristete Sonderregelungen für ärztlich verordnete Leistungen aktiviert. Die neuen Regelungen sind:
- Videobehandlung: "Eine Behandlung kann auch als Videobehandlung stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich ist und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können. Auch Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege können mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten per Video erbracht werden."
- Verordnungen nach telefonischer Anamnese: "Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und Heilmittel dürfen auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden. Gleiches gilt für Verordnungen von Krankentransporten und Krankenfahrten. Sie sind ebenso aufgrund telefonischer Anamnese möglich."
- Verlängerung der Vorlagefrist für Verordnungen: "Die Frist zur Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse wird für häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung und Soziotherapie von 3 Tagen auf 10 Tage verlängert."
- Erleichterte Vorgaben für Verordnungen: "Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Darüber hinaus wurden die Vorgaben für bestimmte Fristen bei Verordnungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege angepasst: Folgeverordnungen müssen nicht in den letzten 3 Arbeitstagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden. Außerdem können Ärztinnen und Ärzte Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege für bis zu 14 Tage rückwirkend verordnen. Ebenfalls muss vorübergehend eine längerfristige Folgeverordnung von häuslicher Krankenpflege nicht begründet werden."
Die Regelungen gelten vorerst bis 31. Januar 2021. Der G-BA hat auf seiner Internetseite sämtliche "Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie" veröffentlicht.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss | www.g-ba.de
Gelungene Kommunikation nutzt Ärzt*innen und Patient*innen
Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) hat den Leitfaden "Kommunikative Kompetenzen von Ärztinnen und Ärzten" herausgegeben. Mit dem Leitfaden soll das Mustercurriculum "Kommunikation in der Medizin" in der medizinischen Ausbildung und der abschießenden Staatsprüfung umgesetzt werden. Die Patientenvertretung war beteiligt an der Gestaltung von Prüfungsfragen. Eine gelungene Kommunikation zwischen Ärzt*innen und Patient*innen stärkt die Kooperationsbereitschaft von Patient*innen und die Arbeitszufriedenheit der Ärzt*innen, so das IMPP.
Quelle: Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen | www.impp.de
Auf den Ausbruch der SARS-CoV-2-Pandemie habe die Gesundheitsforschung in Deutschland schnell und sachgerecht in allen relevanten Bereichen reagieren können.
Die Gesundheitsforschung in Deutschland habe ihr Engagement enorm verstärkt, vorhandenes Knowhow und Ressourcen gebündelt und wertvolle Ergebnisse für das Pandemiemanagement und die Bewältigung der Pandemiefolgen generiert. Diesen Status gelte es zu erhalten und für zukünftige Gesundheitskrisen weiter auszubauen. Zudem solle eine langfristig angelegte Forschungs- und Entwicklungsinitiative die Souveränität Deutschlands in der Impf- und Wirkstoffentwicklung und -produktion sichern – das empfiehlt das Forum Gesundheitsforschung jetzt in seinen Ad-Hoc-Empfehlungen zur Covid-19-Pandemie.
Empfehlungen des Forums Gesundheitsforschung zur Covid-19-Pandemie
Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierte Forum Gesundheitsforschung ermöglicht einen systematischen, organisationsübergreifenden und kontinuierlichen Dialog zwischen den verschiedenen Akteuren in der deutschen Gesundheitsforschung und erarbeitet Empfehlungen zu wichtigen Fragen der Gesundheitsforschung. Ihm gehören die fachlichen Spitzenvertreterinnen und -vertreter der deutschen Forschungsorganisationen, der Wirtschaft und des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Gesundheitsforschung sowie Vertreterinnen und Vertreter der Patientenschaft und der Versorgungsseite an.
Informationen über das Forum Gesundheitsforschung: www.gesundheitsforschung-bmbf.de
Quelle: idw – Informationsdienst Wissenschaft, Pressemitteilung 06.10.2020
ÄZQ veröffentlicht Empfehlungen in allgemeinverständlicher Sprache
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat die Patientenleitlinie Herzschwäche überarbeitet und veröffentlicht. Die Patientenleitlinie richtet sich an Erwachsene, die von der Herzkrankheit betroffen sind, welche der häufigste Grund für Krankenhausaufenthalte und eine der häufigsten Todesursachen ist. Die Patientenleitlinie basiert auf der Nationalen VersorgungsLeitlinie Chronische koronare Herzkrankheit, die sich an Mediziner*innen richtet. Die Patientenversion ist in allgemeinverständlicher Sprache geschrieben.
Die Patientenleitlinie: Herzschwäche
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 5. Oktober 2020 | www.aezq.de
Unter dem Motto „Mit Kraft durch die Krise. Gesund bleiben – auch psychisch“ eröffnet das Aktionsbündnis Seelische Gesundheit am 9. Oktober die 14. Berliner und die bundesweite Woche der Seelischen Gesundheit
Betroffene und Expert*innen diskutieren gemeinsam über die Zusammenhänge von Corona und Psyche und geben praktische Tipps zum Umgang mit der Krise.
Alle Interessierten sind eingeladen, an der digitalen Auftaktveranstaltung am 9. Oktober 2020, 17.30 bis 19.30 Uhr, teilzunehmen und sich über die bundesweiten Aktivitäten der Aktionswoche zu informieren.
Die Veranstaltung wird als Live-Stream auf dem Youtube-Kanal des Aktionsbündnisses Seelische Gesundheit zur Verfügung gestellt. Dort haben alle Zuschauer*innen die Möglichkeit, über einen Live-Chat Fragen an die Teilnehmenden der Talkrunde zu stellen. Die digitale Eröffnung der Aktionswoche beginnt um 17:30 Uhr.
Die bundesweiten Aktionswochen finden jedes Jahr rund um den Welttag der Seelischen Gesundheit am 10. Oktober statt und richten sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Deutschlandweit bieten bis zum 20. Oktober psychosoziale Einrichtungen, Selbsthilfeorganisationen und regionale Initiativen ein vielseitiges Angebot an kleineren Veranstaltungen und innovativen Online-Formaten an. Ob Vorträge, Webinare, Entspannungskurse oder Podcasts, alle Angebote vermitteln praktische Hilfen und Informationen, um die Herausforderungen der Krise besser bewältigen zu können. Das Programm wird auf der zentralen Plattform des Aktionsbündnisses Seelische Gesundheit veröffentlicht
Information und Anmeldung unter: https://aktionswoche.seelischegesundheit.net
Kontaktstellen PflegeEngagement feiern 10-jähriges Bestehen und starten BVG-Kampagne zum Thema Pflegeselbsthilfe
„Ich weiß, ich bin nicht mehr hilflos“ berichtet Gabriele über ihre Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige. Sie pflegt ihren Mann, fühlte sich oft allein gelassen und überfordert. Die Angehörigengruppe hilft ihr, die Situation zu meistern. Hier wird sie aufgefangen. Hier geht es um sie, ihre Sorgen und Ängste und Belastungen.
Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, sagt:
„Die Kontaktstellen PflegeEngagement tragen seit nunmehr 10 Jahren engagiert und erfolgreich dazu bei, pflegende Angehörige zu stärken. Denn wer häusliche Pflege braucht oder nahestehende Personen pflegt, sieht sich mit einer Vielzahl von Anforderungen und Belastungen konfrontiert. In dieser Situation ist man in besonderem Maße darauf angewiesen, faire und vertrauensvolle Unterstützung zu erhalten. Die Kontaktstellen PflegeEngagement haben in Berlin wohnortnahe, nachbarschaftliche Selbsthilfe- und Ehrenamtsstrukturen zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen aufgebaut, die diesen Beistand geben können. Hierauf bin ich besonders stolz und kann auch für die Zukunft garantieren, dass meine Senatsverwaltung den Kontaktstellen PflegeEngagement ein verlässlicher Partner ist, der das Engagement aller Beteiligten wertschätzt und stärkt.“
Anlässlich ihres 10-jährigen Jubiläums möchten die Kontaktstellen PflegeEngagement das Thema Pflegeselbsthilfe in den Fokus rücken und für die Wichtigkeit von Entlastungsangeboten im Kontext von Pflegebedürftigkeit sensibilisieren. Bis Mitte Dezember rufen Plakate in U-Bahnen pflegende Angehörige dazu auf, die Unterstützung der Kontaktstellen zu nutzen. Denn nur wer gut für sich selbst sorgt, kann auch gut für Andere sorgen.
Hintergrund:
Die Kontaktstellen PflegeEngagement als Anlaufstellen für Pflegeselbsthilfe wurden im Herbst 2010 gegründet und sind bundesweit einmalig. Sie unterstützen betreuende und pflegende Angehörige sowie pflegebedürftige Menschen jeden Alters im Umfeld von häuslicher Pflege durch Angehörigengruppen, Nachbarschaftsinitiativen und ehrenamtliche Besuchsdienste. Die Kontaktstellen PflegeEngagement werden gefördert durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, sowie die privaten und gesetzlichen Pflegekassen.
Ihre Angebote sind kostenfrei.
Weitere Informationen zu den Kontaktstellen PflegeEngagement:
www.pflegeselbsthilfe-berlin.de
Deutsche Aidshilfe beantwortet wichtige Fragen
Ein Erklärvideo informiert in Deutscher Gebärdensprache über HIV und Aids. Das Video der Deutschen Aidshilfe beantwortet Fragen wie "Was ist der Unterschied zwischen HIV und Aids?" und "Wie kann ich mich vor einer Infektion schützen und wie lässt sich eine HIV-Infektion behandeln?". Das 10-minütige Video gibt den aktuellen wissenschaftlichen und medizinischen Stand wieder.
Zum Video: www.youtube.com
Quelle: Deutsche Aidshilfe | www.aidshilfe.de
Mit dem heute verabschiedeten Krankenhauszukunftsgesetz hat der Gesetzgeber Regelungen zur Wiederaufnahme der persönlichen Pflegebegutachtungen und der Qualitätsregelprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ab Oktober 2020 beschlossen
Beides war zum Schutz vor Infektionen seit Mitte März ausgesetzt. Die Wiederaufnahme erfolgt unter Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen.
"Die Medizinischen Dienste begrüßen ausdrücklich, dass die persönlichen Pflegebegutachtungen und die Qualitätsregelprüfungen in der Pflege wieder flächendeckend erfolgen können. So richtig es war, beides aus Infektionsschutzgründen auszusetzen, so richtig ist es nun, beides unter Wahrung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufzunehmen", sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.
Die Corona-Pandemie stellt die Pflegeheime und die ambulanten Pflegedienste vor große Herausforderungen; nach Einschätzung der Medizinischen Dienste leisten sie vielerorts gute Arbeit. Die Heime entwickelten beispielsweise kreative Lösungen, um der Vereinsamung der pflegebedürftigen Menschen entgegenzuwirken. "Gleichwohl ist nicht überall alles gut gelaufen. Die Prüfungen sind ein wichtiges Korrektiv, um unerwünschten Entwicklungen vorzubeugen. Mit Corona leben, bedeutet auch eine qualitativ gute Pflegeversorgung unter Pandemie-Bedingungen sicherzustellen", erklärt Pick.
Auch die Wiederaufnahme der persönlichen Pflegebegutachtung bewerten die Medizinischen Dienste positiv. Um die besonders gefährdeten pflegebedürftigen Menschen vor Infektionen zu schützen, wurde zu Anfang der Pandemie ein strukturiertes Telefoninterview entwickelt, mit dem die Gutachterinnen und Gutachter den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellten. Damit erhielten die Versicherten weiterhin zeitnahen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Wegen der fehlenden Inaugenscheinnahme der Pflegebedürftigen vor Ort war die gutachterliche Einschätzung zu therapeutischen Leistungen und zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen nur begrenzt möglich. In zwingenden Ausnahmenfällen wie beispielsweise in Corona-Hotspots, im Falle von akuten Ansteckungsrisiken oder bei immenser Immunschwäche von Versicherten kann das Telefonverfahren weiterhin eingesetzt werden, um den Infektionsschutz sicherzustellen.
Zur Wiederaufnahme der persönlichen Begutachtung und der MDK-Prüfungen hat die MDK-Gemeinschaft ein übergreifendes Hygienekonzept erstellt. Dieses sowie weitere Informationen zur Begutachtung und Qualitätsprüfung während der Pandemie finden sich auf www.mds-ev.de und auf www.mdk.de.
Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK. Dabei geht es zum Beispiel um bundesweit einheitliche Kriterien für die Begutachtung.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung im Auftrag der Krankenkassen. Die MDK führen zudem Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und ambulanten Diensten durch.
Quelle: Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS), Pressemitteilung 18.09.2020
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) aktualisiert Kurzinformationen
Grundlage dieser Infoblätter sind aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und Empfehlungen von Fachleuten.
Depression – eine Information für Angehörige und Freunde
Eine Depression belastet nicht nur den Betroffenen, sondern auch viele Personen in seiner Umgebung, besonders die nahen Angehörigen. Diese überarbeitete Kurzinformation gibt Tipps und Hinweise, wie Angehörige oder Freunde mit der Situation umgehen können.
Depression – Schwangerschaft und Geburt
Während und nach einer Schwangerschaft erleben viele Frauen ein Auf und Ab der Gefühle. Momente voller Freude wechseln sich mit Phasen der Sorge und Erschöpfung ab. Das ist normal. Manchmal nehmen Traurigkeit oder Angst jedoch überhand. Diese Information gibt einen kurzen Überblick über Depressionen während der Schwangerschaft und nach der Geburt.
Magenkrebs
Anfänglich verursacht Magenkrebs oft keine Beschwerden. Im Verlauf können unspezifische Krankheitszeichen auftreten, wie Druckgefühl, Schluckbeschwerden oder Gewichtsverlust. Mithilfe einer Magenspiegelung kann dieser Krebs gut erkannt werden. Hat der Krebs noch nicht gestreut, ist eine Heilung möglich. Hier erfahren Betroffene, welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt und erhalten viele praktische Tipps, vor allem zur Ernährung nach einer Magenentfernung.
Die Kurzinformationen stehen zum kostenlosen Download, Ausdrucken und Verteilen bereit unter:
Depression – eine Information für Angehörige und Freunde
Depression – Schwangerschaft und Geburt
Magenkrebs – was für Sie wichtig ist
Methodik: allgemeines Methodendokument
Portal Patienten-Information.de
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemeldung 17.09.2020
Im Gesundheitswesen soll niemand geschädigt werden | Aktionsbündnis Patientensicherheit ruft alle Gesundheitseinrichtungen in Deutschland auf, sich am Welttag Patientensicherheit zu beteiligen
Unter den besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie zeigen sich mit aller Deutlichkeit die Sollbruchstellen und Schwachpunkte des bestehenden Versorgungssystems und die damit verbundenen Gefahren für die Patientensicherheit.
- Welchen Beitrag kann die Patientensicherheit dazu leisten, den Verlauf der anhaltenden Corona-Pandemie und die damit verbundenen Belastungen des Gesundheitsbereichs besser zu bewältigen?
- Wie können Mitarbeitende ausreichend geschützt werden, damit sie nicht selbst ein „Second-Victim“ – nicht nur in der Corona-Pandemie – werden?
- Wie kann das Vertrauen in die Sicherheit der medizinischen Versorgung gestärkt werden, damit notwendige Behandlungen nicht vermieden werden?
Informationen: www.tag-der-patientensicherheit.de
Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit, www.aps-ev.de
Im September 2020 legt die Stiftung ihr erstes Förderprogramm auf, um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen.
Erstmals gibt es eine bundesweite Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements: Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, des Bundesinnenministeriums und Bundeslandwirtschaftsministeriums.
Besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen ist es jedoch häufig schwierig, ehrenamtliche Strukturen aufzubauen und zu erhalten. Das will die neue Stiftung verbessern. Zentrales Ziel ist es, insbesondere in diesen Landesteilen das Ehrenamt nachhaltig zu stärken – in Abstimmung mit bereits bestehenden Bundesprogrammen. Mit der Stiftung gibt es zum ersten Mal eine bundesweite Anlaufstelle, die ehrenamtlich Engagierte unterstützt.
Förderprogramm „Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken“
Das Förderprogramm besteht aus drei Schwerpunktthemen, die aus einer Bedarfserhebung des Vorstandes hervorgegangen sind:
- Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft
- Nachwuchsgewinnung
- Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen
Es ist grundsätzlich möglich, jeweils einen Antrag pro Schwerpunktthema zu stellen. Anträge werden bis zum 1. November 2020 angenommen.
Das Förderprogramm
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Gesund.bund.de informiert über häufige Krankheiten und gesunde Lebensweise
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 1. September 2020 das neue Gesundheitsportal www.gesund.bund.de veröffentlicht. Die Internetseite informiert über die häufigsten Krankheiten, gesunde Lebensweise, Pflege und "Gesundheit digital". Das BMG hat bei der Entwicklung der Inhalte mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) und dem Robert-Koch Institut (RKI) zusammengearbeitet.
Das Gesundheitsportal: www.gesund.bund.de
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung vom 1. September 2020 | www.bundesgesundheitsministerium.de
Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berichtet auch über neue IGeL | Umgang mit COVID-19-Antikörpertests hat Verbesserungspotenzial
Drei von vier Patientinnen und Patienten kennen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in der Arztpraxis. Zu den Topsellern gehören nach wie vor auch IGeL, die mehr schaden als nützen. Neu auf dem IGeL-Markt sind COVID-19-Antikörpertests. Aufgrund nicht ausreichender Aufklärung über die Bedeutung der Testergebnisse besteht die Gefahr, dass Patientinnen und Patienten sich in falscher Sicherheit wiegen und deshalb Abstands- und Hygieneregeln missachten könnten.
Informationen: www.mds-ev.de
Quelle: MDS (Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes), Pressemitteilung 25.08.2020
ÄZQ veröffentlicht neues Informationsblatt
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat ein neues Informationsblatt für Patient*innen in Leichter Sprache veröffentlicht. Die Kurzinformationen behandeln das Thema chronische Rückenschmerzen und geben einen Überblick über Ursachen, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
Kurzinformation: Chronische Rückenschmerzen
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 20. August 2020
ÄZQ eröffnet Konsultationsphase | Kommentare bis 31. August einreichen
Die komplett neu überarbeitete Patientenleitlinie steht bis zum 31. August 2020 zur öffentlichen Konsultation im Internet zur Verfügung. Jeder ist eingeladen, den Text kritisch zu lesen und Kommentare an das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) zurückzumelden.
Konsultationsfassung "Patientenleitlinie Herzschwäche"
Übersicht Herzschwäche auf Patienten-Information.de
Fragebogen (Download)
Übersicht NVL Chronische Herzinsuffizienz
Quelle: ÄZQ – Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, PM 03.08.2020
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin veröffentlicht neue Patienteninformation
Auf zwei Seiten informiert die neu erschienene Kurzinformation über Krankheitszeichen und Behandlungsmöglichkeiten dieser erblichen Erkrankung. Betroffene und deren Familien finden hier wichtige Fakten und praktische Tipps zum besseren Umgang mit der Krankheit.
Bei einer Galaktosämie arbeitet ein Eiweiß von Geburt an fehlerhaft. Daher kann der Körper den Zucker-Stoff "Galaktose" nicht richtig umwandeln und bildet schädliche Abbau-Stoffe. Besonders in Milch und Milchprodukten kommt Galaktose in Form von Milchzucker sehr häufig vor.
Kurzinformation "Galaktosämie"
Methodik und Quellen
Portal Patienten-Information.de
Quelle: ÄZQ – Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 23.07.2020
Krankschreibung unterliegt bestimmten Voraussetzungen
Ärzt*innen können ihre Patient*innen künftig auch in einer Videosprechstunde krankschreiben. Voraussetzung ist, dass die Patient*innen der Praxis bekannt sind und die Krankheit in einer Videosprechstunde untersucht werden kann. Diese Neuregelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 16. Juli 2020 beschlossen. Der Beschluss wird noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft.
Die Krankschreibung per Video kann bei erstmaliger Feststellung für maximal sieben Kalendertage ausgestellt werden. Die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit auf Grundlage eines Telefonats, einer Chat-Befragung oder eines Online-Fragebogens ist ausgeschlossen. Auch haben Patient*innen keinen Anspruch darauf, dass Ärzt*innen ihnen eine Krankschreibung per Video ausstellen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung | www.kbv.de
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin gibt Orientierung
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat einen Patientenfilm zu Gesundheitsinformationen im Internet veröffentlicht. Der zweiminütige Film erklärt, auf welche Kriterien Patient*innen achten sollten. Wichtig sei etwa, dass ausgewogen und neutral informiert, auf widersprüchliche Forschungsergebnisse hingewiesen und Mitwirkende und Quellen genannt werden. Vorsicht sei geboten, wenn reißerisch oder Angst machend geschrieben oder nur eine eine Untersuchungs- und Behandlungsmethode genannt werde.
Patientenfilm: Gute Informationen im Netz finden
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 2. Juli 2020
Thema: Selbstmedikation
Der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) reagiert mit einer Stellungnahme vom 29. Juni 2020 auf das Positionspapier der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vom 12. Juni 2020. Der VdPP geht dabei auf verschiedene Aspekte hinsichtlich Selbstmedikation ein.
Quelle: Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten, Meldung vom 29. Juni 2020 | www.vdpp.de
Anlass ist COVID-19-Krise
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Online-Konsultation zur Arzneimittelstrategie gestartet. Ziel ist die Versorgung Europas mit sicheren und erschwinglichen Arzneimitteln, die den Patientenbedürfnissen gerecht werden und eine innovative Pharmaindustrie ermöglichen. Beispielsweise sollen Bereiche gefördert werden, in denen der Bedarf noch nicht gedeckt ist, wie bei antimikrobiellen Wirkstoffen, Arzneimitteln für Kindern und für seltene Krankheiten. Die COVID-19-Krise habe gezeigt, dass die EU dafür sorgen muss, dass Arzneimittel jederzeit erhältlich sein müssen. Die Online-Konsultation ist bis 15. September 2020 möglich.
Quelle: Europäische Kommission | www.ec.europa.eu
Sorge um Anspruch auf häusliche Versorgung
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe spricht sich in einer Mitteilung gegen den Entwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes aus. Der Verband befürchtet, dass der Anspruch auf häusliche Versorgung mit dem Gesetz ausgehöhlt wird. Dadurch müssten Betroffene, die etwa auf Beatmung angewiesen seien, in Pflegeheime umziehen. Zum Gesetzesentwurf findet am 17. Juni 2020 im Bundestag eine öffentliche Anhörung statt.
Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Mitteilung vom 16. Juni 2020 | www.lebenshilfe.de
Martin Danner im Interview mit VfA-Patientenportal
Der Geschäftsführer der BAG SELBSTHILFE, Martin Danner, hat in einem Interview mit dem VfA-Patientenportal Forderungen an die Politik erläutert, die Nachteile für behinderte und chronisch kranke Menschen verhindern können. "Auch die Selbsthilfe hält zahlreiche Unterstützungsangebote für chronisch kranke und behinderte Menschen vor, die zurzeit nicht genutzt werden können. Beispiele sind die zahlreichen Beratungsmobile, die normalerweise im gesamten Bundesgebiet unterwegs sind, oder die Angebote zum Funktionstraining in Schwimmbädern." Es komme zu finanziellen Einschnitten, weil diese aktuell nicht betrieben werden können. "Daher darf die Selbsthilfe bei den Überlegungen zum Corona-Rettungsschirm nicht vergessen werden."
Danner fordert Transparenz über die Versorgungsstituation von Patient*innen, die nicht an COVID-19 erkrankt sind. "Zunächst einmal war es richtig, insbesondere Beatmungsplätze in Krankenhäusern für COVID-19-Patienten zu reservieren", so Danner. "Aus diesem Grunde mussten beispielsweise zahlreiche Krebsoperationen verschoben werden." Die Informationspolitik der Krankenhäuser müsse optimiert werden. Danner spricht in dem Interview auch über Immunitätsausweise und Krankschreibungen per Telefon. Das VfA-Patientenportal ist eine Internetseite des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller.
Quelle: VfA-Patientenportal | www.vfa-patientenportal.de
Die Gesundheitsinformationen in Leichter Sprache haben das ÄZQ und Special Olympics Deutschland (SOD) e. V. gemeinsam verfasst und herausgegeben.
Die Informationen in Leichter Sprache stehen zum kostenlosen Download, Ausdrucken und Verteilen bereit unter:
Angststörungen
Asthma
Depression
Ess-Störungen
Leber-Erkrankungen
Plötzliche Rückenschmerzen
ÄZQ-Informationen in Leichter Sprache
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Newsletter Patienteninformationen vom 5. Juni 2020
Neu mit Interviews, Hintergrundberichten und Portraits
Die Conterganstiftung für behinderte Menschen hat ihre Internetseite www.contergan-infoportal.de überarbeitet. Die Seite ist nutzerfreundlicher, auch das Design wurde geändert. Neu ist das "Magazin" auf der Startseite, das Platz für Interviews, Hintergrundberichte und Portraits bietet.
Quelle: Conterganstiftung für behinderte Menschen, Mitteilung vom 27. Mai 2020 | www.contergan-infoportal.de
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin veröffentlicht neue Patienteninformation
Auf zwei Seiten informiert die neu erschienene Kurzinformation über Krankheitszeichen und Behandlungsmöglichkeiten dieser erblichen Erkrankung. Betroffene und deren Familien finden hier wichtige Fakten und praktische Tipps zum besseren Umgang mit der Krankheit.
Bei einer Galaktosämie arbeitet ein Eiweiß von Geburt an fehlerhaft. Daher kann der Körper den Zucker-Stoff "Galaktose" nicht richtig umwandeln und bildet schädliche Abbau-Stoffe. Besonders in Milch und Milchprodukten kommt Galaktose in Form von Milchzucker sehr häufig vor.
Kurzinformation "Galaktosämie"
Methodik und Quellen
Portal Patienten-Information.de
Quelle: ÄZQ – Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 23.07.2020
ÄZQ veröffentlicht neue Informationsblätter
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat drei neue Informationsblätter für Patient*innen in Leichter Sprache veröffentlicht. Die Kurzinformationen behandeln die Themen Rückenschmerzen, Asthma und Lebererkrankungen.
Kurzinformation: Rückenschmerzen
Kurzinformation: Asthma
Kurzinformation: Lebererkrankungen
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 14. Mai 2020
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin hat neue Kurzinformationen erstellt
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat drei neue Kurzinformation für Patient*innen zu psychischen Erkrankungen in Leichter Sprache veröffentlicht. Die Kurzinformationen behandeln die Themen Angststörungen, Essstörungen und Depression.
Kurzinformation: Angststörungen
Kurzinformation: Essstörungen
Kurzinformation: Depression
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 30. April 2020
Frage nach Versorgung von Akutpatient*innen und Chronisch Kranken
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit fragt in einem Positionspapier zur Corona-Krise nach "der Versorgung der akuten Notfälle, der chronisch Kranken und der vulnerablen Gruppen". Es werden etwa Nachsorgetermine onkologischer Patient*innen abgesagt, Angebote zur Zweitmeinung verringert und Tumoroperationen verschoben. Notfälle wie Herzinfarkte und Schlaganfälle werden bis zu 40 Prozent weniger in die Krankenhäuser eingeliefert, heißt es in dem Positionspapier.
Das Aktionsbündnis fordert Krankenhäuser daher auf, Patient*innen öffentlich aufzuklären, dass sie auch während der Corona-Pandemie die notwendige medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können. Gefordert werden klare Definitionen, welche Krankheitsbilder in die Akutversorgung gehören. Zudem müsse regional festgelegt werden, welche Krankenhäuser primär für die Versorgung von Covid-19-Patient*innen und welche für andere Patientengruppen geeignet seien.
Das Thema Patientensicherheit müsse auch während der Corona-Pandemie "mitgedacht und mit allen Kräften umgesetzt werden". Nach der Krise müssten alle Maßnahmen und Vorgaben rund um die Patientensicherheit wieder in Kraft gesetzt werden. In einer weiteren Stellungnahme veröffentlicht das Aktionsbündnis Patientensicherheit Empfehlungen, um medizinisches Personal vor Traumatisierungen zu schützen.
Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit, Positionspapier vom 8. April 2020 | www.aps-ev.de
Psychotherapeutenkammer-Präsident Munz informiert über Abläufe
"Eine psychotherapeutische Behandlung kann grundsätzlich weiter in den Praxen stattfinden, auch trotz Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverboten. Die Behandlung einer psychischen Erkrankung gehört zur medizinisch dringend notwendigen Versorgung", sagt Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, in einem Interview mit der Stiftung Deutsche Depressionshilfe. Voraussetzung sei, dass Patient*innen keine Erkältungssymptome und sich nicht mit dem Coronavirus angesteckt haben.
Möglich sind auch Videositzung etwa über einen Computer. Eine spezielle Software ist nicht nötig, und es fallen keine weiteren Kosten an. Munz erklärt: "Für eine Videobehandlung ruft der Patient über seinen Browser eine Internetseite auf, mit der sich beide Gesprächspartner sehen können. Der Psychotherapeut erklärt dem Patienten, welche Internetseite er aufrufen muss und welchen Code er dort eingeben muss, um die Sitzung starten zu können." Die Programme erfüllten strenge Sicherheitsanforderungen.
Auch eine Behandlung per Telefon ist möglich – mit einer Ausnahme: wenn Patient*innen erstmals aufgrund psychischer Beschwerden eine*n Psychotherpeut*in aufsuchen. "Der Psychotherapeut muss die Patienten weiterhin zur Diagnostik sehen. Eine rein telefonische Beratung, ob eine Behandlung notwendig ist, ist nicht möglich." Dafür ist ein Praxisbesuch oder ein Videogespräch erforderlich.
Quelle: Stiftung Deutsche Depressionshilfe, Newsletter vom 24. April 2020
Sorge um Versorgung krebskranker Menschen
Das Haus der Krebs-Selbsthilfe hat in einer Stellungnahme die Sorge um die aktuelle medizinische Versorgung krebskranker Menschen mitgeteilt. Die Behandlung von COVID19-Patient*innen wirke sich auf Diagnose und Therapie von Krebserkrankungen aus. Das könne für die Betroffenen ein Fortschreiten der Erkrankung, geringere Heilungschancen, vermehrte Symptome und zusätzliche psychische Belastung bedeuten.
In der Stellungnahme schlägt das Haus der Krebs-Selbsthilfe eine Trennung von Zentren für die Versorgung von COVID19-Patient*innen und der regulären Versorung vor. Weiter soll die Testung von Risikopersonen wie Krebspatient*innen Vorrang haben.
Das Haus der Krebs-Selbsthilfe ist ein Dachverband von Krebs-Selbsthilfeorganisationen mit Sitz in Bonn. Dem Verein gehören zehn Organisationen an.
Quelle: Haus der Krebs-Selbsthilfe, Stellungnahme vom 8. April 2020 | www.hausderkrebsselbsthilfe.de
Gemeinsamer Bundesausschuss veröffentlicht Übersicht
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat viele befristete Sonderregelungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie getroffen. Diese betreffen beispielsweise die Verordnung von Arzneimitteln, Disease Management Programme oder Hilfsmittel. Auf seiner Internetseite hat der G-BA eine Übersicht der Sonderregelungen veröffentlicht.
In den Medien wurde vor allem die Möglichkeit telefonischer Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen bekannt. Nach Kritik hat der G-BA diese Möglichkeit bis 4. Mai 2020 verlängert. Zunächst hatte sich das Gremium gegen eine Verlängerung entschieden. Das hatte unter anderem die Patientenvertretung im G-BA in einer Pressemitteilung vom 20. April 2020 kritisiert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das Beschlussgremium der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Krankenhäusern und Krankenkassen. Der G-BA beschließt, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden und wie viele Arztpraxen es in Deutschland gibt. Patientenvertreter*innen sind als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht im G-BA beteiligt.
Übersicht befristeter Sonderregeln: www.g-ba.de
Quellen:
Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 21. April 2020 | www.g-ba.de
Patientenvertretung im G-BA, Pressemitteilung vom 20. April 2020
Patientenvertretung begrüßt Beschluss des G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren aufzunehmen. Wenn Mediziner*innen bei Patient*innen die Indikation für eine Amputation stellen, müssen sie diese über ihr Recht zur Einholung einer unabhängigen Zweitmeinung aufklären. Die Patientenvertretung im G-BA begrüßt den Beschluss, heißt es in einer Pressemitteilung vom 16. April 2020. Durch die Einholung von Zweitmeinungen könne ein erheblicher Teil von Amputationen vermieden werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das Beschlussgremium der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Krankenhäusern und Krankenkassen. Der G-BA beschließt, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden und wie viele Arztpraxen es in Deutschland gibt. Patientenvertreter*innen sind als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht im G-BA beteiligt.
Die Pressemitteilung als Download: www.patient-und-selbsthilfe.de
Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 16. April 2020
Auch Informationen in Leichter Sprache und Fremdsprachen
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat auf seinem Internetportal www.patienten-information.de eine Linksammlung zum neuartigen Coronavirus und zur Erkrankung Covid-19 veröffentlicht. Die Links verweisen auf Internetseiten mit allgemeinen wie auch spezifischen Informationen etwa für Menschen mit Diabetes oder Rheuma. Außerdem sind über die Linksammlung Informationen in Leichter Sprache und in Fremdsprachen zu finden.
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Auf dem Internetportal www.patienten-information.de veröffentlicht das ÄZQ regelmäßig Informationen zu einzelnen Gesundheitsthemen.
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin | www.patienten-information.de
ÄZQ veröffentlicht neues Informationsblatt
In dieser Information erfahren Interessierte, was man aktuell über die medizinischen Wirkungen von Cannabis und mögliche Risiken weiß. Zudem wird erklärt, welche Schritte nötig sind, um ein ärztliches Rezept für Cannabis zu bekommen.
Infoblatt "Cannabis": www.patienten-information.de/kurzinformationen/cannabis
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin
Expertise zertifizierter Krebszentren soll allen Patient*innen zugutekommen
Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) und das Internetangebot www.krebszweitmeinung.de des Unternehmens HMO AG haben 2019 ein gemeinsames Pilotprojekt gestartet: Patient*innen mit Darmkrebs oder Prostatakrebs, die eine qualifizierte ärztliche Zweitmeinung wünschen, werden hierfür an eines von der DKG zertifizierten Zentren vermittelt. Sie haben die Wahl zwischen der Beurteilung ihres Falls nach Aktenlage oder nach einer zusätzlichen persönlichen Vorstellung an einem zertifzierten Zentrum.
Rund 40 Prozent der Patient*innen mit der Erstdiagnose Krebs werden an einem der zertifzierten Zentren behandelt. Studien zufolge leben dort behandelte Patient*innen länger als Patient*innen an anderen Kliniken. Mit dem Projekt soll die Expertise der Zentren allen Patient*innen zugutekommen. Die Deutsche ILCO berichtet in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift "ilco Praxis" über das Pilotprojekt.
Quelle: Deutsche ILCO (Hrsg.): Krebszweitmeinung stärkt Selbsthilfepotenzial und Patientenkompetenz, in: ilco Praxis, Ausgabe 1/2020, S.20-21
Mehr Einsatz von Gebärdensprache und Leichter Sprache
Anlässlich der Verbreitung des Coronaviruses fordert der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, barrierefreie Informationen für Notfallsituationen. "Barrierefreie Kommunikation sollte immer der Standard sein, aber besonders in außergewöhnlichen Situationen wie zum Beispiel beim Coronavirus muss sie oberstes Gebot sein. Denn fehlende Informationen bedeuten eine konkrete Gefahr für die Menschen", zitiert eine Pressemitteilung den Behindertenbeauftragten. Als Beispiele werden der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden und die Bereitstellung von Informationen in leichter Sprache genannt.
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Pressemitteilung vom 9. März 2020 | www.behindertenbeauftragter.de
NAKOS stärkt die Selbsthilfeorientierung in der ambulanten Versorgung
Für manche Mediziner*innen und Therapeut*innen ist es selbstverständlich, in der Behandlung auch auf Selbsthilfegruppen hinzuweisen – für andere hingegen nicht. Ein Grund dafür sind ungeklärte Fragen zur gemeinschaftlichen Selbsthilfe. Mit dem neuen Faltblatt "Selbsthilfegruppen – eine Möglichkeit für meine Patient*innen?" beantwortet die NAKOS Ärzt*innen, Therapeut*innen und weiteren Fachkräften im Gesundheitswesen wesentliche Fragen: etwa "Wie helfen Selbsthilfegruppen meinen Patient*innen?" oder "Wo finden meine Patient*innen eine Selbsthilfegruppe?" Mit dem Faltblatt soll das Wissen über gemeinschaftliche Selbsthilfe weiter verbreitet und der Verweis auf Selbsthilfegruppen gängige Praxis im Gesundheitswesen werden. Die mehr als 300 Selbsthilfekontaktstellen in Deutschland sind dabei verlässliche Anlaufstellen mit bester Kenntnis der örtlichen Selbsthilfelandschaft. Das Faltblatt kann kostenlos über die NAKOS bestellt werden.
Die neue Publikation für Fachkräfte im Gesundheitswesen ergänzt die Patienteninformation zur Selbsthilfe vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ). Das ÄZQ hat die Patienteninformation im Vorjahr in Zusammenarbeit mit der NAKOS veröffentlicht. Das Faltblatt für die Fachkräfte wie die Mitwirkung an der Patienteninformation waren Maßnahmen im NAKOS-Projekt "Verankerung der Selbsthilfeorientierung in der ambulanten Versorgung". Das Projekt wurde gefördert vom AOK-Bundesverband.
Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit:
Das Faltblatt: Selbsthilfegruppen – eine Möglichkeit für meine Patient*innen?
Die Patienteninformation zur Selbsthilfe: www.patienten-information.de
Ansprechpersonen bei der NAKOS:
Ursula Helms
Dr. Jutta Hundertmark-Mayser
Befragungsergebnisse werden vorgestellt
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit informiert mit einem Auftaktsymposium am 26. März 2020 über sein kooperatives Lernprojekt "Erfahrungen teilen". Mit dem Projekt sollen die Anwenderfreundlichkeit sowie die Lernpotentiale einrichtungs- und sektorenübergreifender Fehlermeldesystems untersucht und Emfehlungen für deren Optimierung entwickelt werden. Bei dem Auftaktsymposium werden die bisherigen Ergebnisse der Befragungen von Nutzer*innen und Anbieter*innen von Fehlermeldesystemen vorgestellt.
Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit | www.aps-ev.de
G-BA folgt Antrag der Patientenvertretung
Der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, dass auch Patient*innen ohne Diabetes Anspruch auf Fußpflege bei Podolog*innen haben, wenn sie genauso gefährdet sind wie Patient*innen mit diabetischem Fußsyndrom. Ärzt*innen prüfen, wie gefährdet Patient*innen sind und können Verordungen für eine podologische Therapie ausstellen. Dadurch soll vermieden werden, dass Patient*innen sich bei der Fußpflege selbst verletzen oder es zu Wundheilungsstörungen kommt. Der G-BA folgte dem Antrag der Patientenvertretung, so die Patientenvertretung in einer Pressemitteilung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das Beschlussgremium der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Krankenhäusern und Krankenkassen. Der G-BA beschließt, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden und wie viele Arztpraxen es in Deutschland gibt. Patientenvertreter*innen sind als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht im G-BA beteiligt.
Die Pressemitteilung als Download: www.patient-und-selbsthilfe.de
Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 20. Februar 2020
DAG SHG sieht weiteren Regelungsbedarf
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) hat sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung geäußert. Die DAG SHG begrüßt Ziel und Regelungsansatz des Entwurfs, sieht aber noch Regelungsbedarf in verschiedenen Punkten. Laut DAG SHG sind unter anderem Krankenfahrten und Krankentransporte, die Schaffung Integrierter Notfallzentren und die Berücksichtigung der Bedarfe alter und hochbetagter Menschen genauer zu regeln.
Die DAG SHG äußert sich als eine der maßgeblichen Patienten- und Selbsthilfeorganisationen gemäß der Patientenbeteiligungsverordnung. Mit dem Referentenentwurf soll die Notfallversorgung durch Rettungsdienste, Integrierte Notfallzentren und Arztpraxen neu geregelt werden.
Die Stellungnahme der DAG SHG im Wortlaut: Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung
Medizinische Fachgesellschaften und Selbsthilfeorganisationen wirkten mit
Die Patientenleitlinie zu funktionellen Körperbeschwerden wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) in aktualisierter Fassung veröffentlicht. An der Überarbeitung wirkten neben zwei medizinischen Fachgesellschaften auch Selbsthilfe- und Patientenorganisationen mit. Die Patientenleitlinie liegt in einer Kurz- und einer Langversion vor.
Funktionelle Körperbeschwerden können sich zum Beispiel in Form von Schmerzen, Schwindel, Erschöpfung, Kreislauf- oder Verdauungsstörungen bemerkbar machen. Sie verlaufen sehr unterschiedlich, von vorübergehenden Befindlichkeitsstörungen bis hin zu schweren, die Alltagsfunktion und die Lebensqualität stark beeinträchtigenden Erkrankungen. Sowohl Patient*innen als auch ihre Ärzt*innen klagen über zu wenig Wissen und zu wenig konkrete (Be-)Handlungsmöglichkeiten für funktionelle Beschwerden.
An der neuen Patientenleitlinie wirkten als Fachorganisationen das Deutsche Kollegium für Psychosomatische Medizin und die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin mit. Als Selbsthilfe- und Patientenorganisationen wirkten die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen sowie die BAG SELBSTHILFE mit. Die Patientenleitlinie wurde von der Expertenleitlinie zu funktionellen Körperbeschwerden abgeleitet.
Die Patientenleitlinie "Funktionelle Körperbeschwerden" als Download: www.awmf.org
Quelle: Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen in Gießen
Leibniz-Institut für Resilienzforschung bittet um Mitwirkung
Das Leibniz-Institut für Resilienzforschung will in einem Forschungsprojekt gemeinsam mit der Frauenselbsthilfe nach Krebs herausfinden, was krebskranke Männer im Rahmen der Selbsthilfe brauchen und vermissen. Dafür sucht das Mainzer Institut krebskranke Männer im Alter von 18 bis 49 Jahren, die bereit sind, an einem 60-minütigen Telefoninterview teilzunehmen. Für Frauen wurde in einem Projekt der Frauenselbsthilfe nach Krebs von 2014 bis 2018 ein altersspezifisches Unterstützungsangebot mit dem Titel "NetzwerkStatt Krebs" entwickelt. Dieses Angebot soll jetzt auch für Männer geöffnet werden.
Information und Anmeldung: Leibniz-Institut für Resilienzforschung | lara.hubenschmid@lir-mainz.de
Quelle: Leibniz-Institut für Resilienzforschung | www.lir-mainz.de
Internetseite bietet viele persönliche Geschichten
Die Internetseite Krankheitserfahrungen.de bietet viele Berichte über den Umgang mit unterschiedlichen Krankheiten. Die Berichte sind sortiert nach verschiedenen Erfahrungsbereichen wie beispielsweise chronischer Schmerz, einzelnen Krebsarten oder Essstörungen. Innerhalb der Bereiche sind sowohl allgemeine Krankheitsgeschichten zugänglich als auch Erfahrungen mit der Behandlung oder den Auswirkungen im Alltag. Das Internetangebot Krankheitserfahrungen.de wird erstellt an den Universitäten Freiburg und Göttingen.
Quelle: www.krankheitserfahrungen.de
Menschenrechtsinstitut fordert mehr barrierefreie Arztpraxen
Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen seit Januar 2020 im Internet nach einheitlichen Kriterien über die Barrierefreiheit von Arztpraxen informieren. Die Informationspflicht wurde durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz in § 75 Sozialgesetzbuch V festgeschrieben.
Nach Angaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte sind nur 21 Prozent der Praxen für Rollstuhlfahrende zugänglich; nur elf Prozent erfüllten mindestens drei Kriterien der Barrierefreiheit. Menschen mit Behinderungen seien aber in besonderem Maß auf medizinische Unterstützung angewiesen.
Das Institut fordert daher mehr Barrierefreiheit von Arztpraxen. Information und Kommunikation in Gebärdensprache oder Leichter Sprache oder barrierefreie Räumlichkeiten und Geräte gehörten zu den Bedarfen behinderter Menschen, hieß es.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte | www.institut-fuer-menschenrechte.de
Das Gremium folgt dem Antrag der Patientenvertretung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird die Einführung und Umsetzung von Konzepten zum Akutschmerzmanagement nach Operationen beraten. Der Beschluss hierzu erfolgte nach zweijähriger Beratung eines Antrags der Patientenvertretung im G-BA, teilt die Patientenvertretung in einer Pressemitteilung mit. Nur in der Hälfte der Krankenhäuser existiert bislang ein Akutschmerzdienst. Die Patientenvertretung setzt sich dafür ein, dass die Einführung im Jahr 2020 beschlossen wird.
In Deutschland werden jährlich 19 Millionen Operationen durchgeführt, von denen viele mit langanhaltenden Schmerzen verbunden sind. Akutschmerzdienste aus qualifizierten Ärzt*innen und Pflegediensten können zur einer verbesserten Schmerztherapie führen, so die Patientenvertretung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das Beschlussgremium der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Krankenhäusern und Krankenkassen. Der G-BA beschließt, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden und wie viele Arztpraxen es in Deutschland gibt. Patientenvertreter*innen sind als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht im G-BA beteiligt.
Die Pressemitteilung als Download: www.patient-und-selbsthilfe.de
Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 19. Dezember 2019
Forderungen richten sich an künftige Regierung
In Österreich fordern die drei maßgeblichen Selbsthilfeorganisationen von der künftigen Regierung eine Stärkung der Selbsthilfe durch die gesetzliche Verankerung von Patientenbeteiligung und Basisfinanzierung. Der Bundesverband Selbsthilfe Österreich, das Nationale Netzwerk Selbsthilfe und Pro Rare Austria verlangen ein Beteiligungsgesetz, welches die kollektive Patientenbeteiligung in Entscheidungsgremien auf Bundesebene regelt. Die Organisationen verweisen auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Vorteilen von Patientenbeteiligung und auf die Situation in anderen europäischen Ländern wie Deutschland.
Weiter fordern die drei Selbsthilfeorganisationen die gesetzliche Verankerung einer Basisfinanzierung der Selbsthilfe. Nur so könne die Selbsthilfe in Österreich gestärkt werden. Die Forderungen wurden der ÖVP und den Grünen übermittelt, die eine gemeinsame Regierungsbildung verhandeln.
Die maßgeblichen Selbsthilfeorganisationen in Österreich:
- Der Bundesverband Selbsthilfe Österreich ist der Dachverband der bundesweit tätigen themenbezogenen Selbsthilfe- und Patientenorganisationen.
- Das Nationale Netzwerk Selbsthilfe ist ein Zusammenschluss themenübergreifender Selbsthilfedachverbände und Selbsthilfekontaktstellen der Bundesländer.
- Pro Rare Austria ist ein Dachverband der Selbsthilfe- und Patientenorganisationen im Bereich seltener Erkrankungen.
Quelle: APA-OTS | www.ots.at
GKV und KBV beschließen neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab
Die sogenannte sprechende Medizin wird durch eine Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) gestärkt, teilen der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 12. Dezember 2019 mit. Das hausärztliche Gespräch und beispielsweise die Gespräche mit Psychiater*innen und Neurolog*innen werden aufgewertet. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab ist das Verzeichnis, nach dem die niedergelassenen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ihre Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Die Weiterentwicklung des EBM erfolgt "ausgabenneutral" und tritt im April 2020 in Kraft, heißt es in der Mitteilung.
Quelle: GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung, Pressemitteilung vom 12. Dezember 2019 | www.gkv-spitzenverband.de
Auskunft und Hilfestellung
Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin weist in einer Mitteilung auf ihr kostenloses Patiententelefon hin. Patient*innen erhalten freitags Auskunft zu den Möglichkeiten einer Therapie mit Cannabis sowie Hilfe bei Problemen wie Arztsuche oder Kostenübernahme. Die Beratung findet anhand eines strukturierten Gesprächsleitfaden statt. Das Patiententelefon ist ein Angebot der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, dem das Selbsthilfenetzwerk angeschlossen ist.
Quelle: Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin | www.selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de
Diabetes, Hautkrebs und Tipps für den Arztbesuch sind die Themen
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat erstmals Gesundheitsinformationen in Leichter Sprache veröffentlicht. Die ersten drei Informationsblätter geben Auskunft über Diabetes Typ 2 und Hautkrebs sowie Tipps für den Arztbesuch. Das neue Format richtet sich an Menschen mit Behinderungen, eingeschränkter Lesekompetenz oder geringen Deutschkenntnissen.
Kurzinformation: Leben mit Diabetes Typ 2
Kurzinformation: Hautkrebs
Kurzinformation: Tipps für Ihren Arztbesuch
Das ÄZQ veröffentlicht regelmäßig Kurzinformationen über einzelne Erkrankungen und andere Gesundheitsthemen. Vor Kurzem klärte das ÄZQ mit einem Informationsblatt über Selbsthilfegruppen auf. Die Informationen in Leichter Sprache wurden gemeinsam mit Special Olympics Deutschland entwickelt, einer Sportorganisation für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung.
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin | www.patienten-information.de
ÄZQ veröffentlicht Nationale Versorgungsleitlinie zur Herzinsuffizienz in 3. Auflage
Die 3. Auflage der Leitlinie betont einen individuellen Behandlungsansatz, der Begleiterkrankungen, psychosoziale Aspekte und Präferenzen der Patienten mit berücksichtigt. Diskutiert werden beispielsweise der Stellenwert körperlichen Trainings, Besonderheiten der Behandlung bei Ko- und Multimorbidität, Kriterien für eine stationäre Einweisung, Indikationen für Reha-Maßnahmen und die frühzeitige Planung für palliative Situationen.
NVL Chronische Herzinsuffizienz
Themenseite NVL Chronische Herzinsuffizienz
Flyer: Was ist wichtig? Was ist neu?
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)
Gute Gesundheitsinformationen sollen unabhängig und ausgewogen informieren. Dafür braucht es anerkannte Standards und transparente Methoden.
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat jetzt seine Methodendokumente zur Entwicklung von sogenannten Patientenleitlinien und Kurzinformationen für Patienten aktualisiert. Diese allgemeinen Methoden-Reports fassen detailliert zusammen, wie diese besonderen Gesundheitsinformationen erstellt werden. Sie legen auch die Umsetzung von Anforderungen an evidenzbasierte Gesundheitsinformationen und die Patientenbeteiligung dar.
Methoden-Report zur Erstellung von Patientenleitlinien
Methoden-Report zur Erstellung von Kurzinformationen für Patienten
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)
Erfahrungsaustausch mit Lerneffekt
"Voneinander lernen, Zusammenarbeit stärken" – unter diesem Motto kamen am 27. September 2019 zum zweiten Mal Engagierte in der Selbsthilfe, Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zusammen. Am Beispiel psychischer Erkrankungen diskutierten sie, wie sie mehr voneinander lernen können und wie eine Zusammenarbeit aussehen könnte.
Die grundlegenden Ziele und Grenzen der Selbsthilfe und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, präsentierte Marita Schormann vom Selbsthilfe-Service-Büro Düsseldorf. Ganz konkret wurde dies durch vier Selbsthilfeaktive: Sie gaben Einblick in ihre persönliche Patientengeschichte und in die Arbeitsweise ihrer Gruppen Tabu Suizid, Borderline, Kreuzbund und Familien Selbsthilfe Psychiatrie. Deutlich wurde: Der Besuch einer Selbsthilfegruppe ist für viele Betroffene ein elementarer Teil der Bewältigung und des Umgangs mit einer psychischen Erkrankung. Einigen hat dies mehr geholfen als die medizinische Therapie.
Gemeinsam wurden dann in Workshops Möglichkeiten der Zusammenarbeit erörtert. Zeitweise saß im klassischen Stuhlkreis Neurolog*in neben Selbsthilfe-Kontaktstellenperson neben Therapeut*in neben Angehörigen psychisch Kranker. Sie konnten sich gegenseitig Tipps geben, wie etwa Bedenken oder Vorurteile gegenüber der Selbsthilfe seitens Patient*innen oder Ärzt*innn aufgriffen und begegnet werden kann. Oder die Teilnehmenden überlegten, wer oder was als Vernetzungshelfer auf lokaler Ebene hilfreich sein könnte, damit sich Selbsthilfegruppen und niedergelassene Ärzte und Therapeuten auch vor Ort begegnen können. Die Veranstaltung war eine Gelegenheit, über den Tellerrand hinauszuschauen, das Wissen übereinander zu vertiefen und sich zu vernetzen.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein | www.kvno.de
Interne Qualitätssicherung wird mit MDK verknüpft
Ein neues Qualitäts- und Prüfsystem startet im Oktober 2019 in der stationären Pflege, informiert der GKV-Spitzenverband in einer Pressemitteilung. Das neue System verknüpft die interne Qualitätssicherung der Einrichtungen mit der externen Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Pflegeheime müssen ab sofort halbjährlich interne Qualitätsdaten bei den Bewohner*innen erheben. Erfasst wird, wie mobil und selbstständig sie sind und wie viele an unbeabsichtigten Gewichtsverlust oder an Sturzfolgen leiden. Die Einrichtungen leiten ihre Daten an eine unabhängige Stelle weiter und werden mit den bundesweiten Qualitätsergebnissen verglichen.
Quelle: GKV-Spitzenverband, Pressemitteilung vom 1. Oktober 2019 | www.gkv-spitzenverband.de
NAKOS-Geschäftsführerin Helms über unabhängige Patientenbeteiligung in Deutschland und auf EU-Ebene
„Früher saßen die Patienten am Katzentisch. Heute gestalten sie mit“, sagt NAKOS-Geschäftsführerin in einem Interview mit der österreichischen Tageszeitung Der Standard über die Patientenbeteiligung in Deutschland. Patientenvertreter*innen haben Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss: sie können nicht mitstimmen, ihre Meinungen werden aber protokolliert. Die Benennung der Patientenvertreter*innen sei in Deutschland klar geregelt. „Die Personen müssen akkreditiert sein und mögliche Interessenkonflikte offenlegen. Wer bei einer Krankenkasse oder als Arzt arbeitet, kann kein Patientenvertreter sein. Ganz besonders gilt das für jemanden, der Geld von Pharma- oder Medizintechnikunternehmen bekommt“, so Helms, „die akkreditieren wir nicht.“
Auf europäischer Ebene sei die Situation aber anders. Angesprochen auf Patientenorganisationen mit viel Pharmasponsoring, die auf EU-Ebene bei Entscheidungen mitwirken, sagt Helms: „Das sehen wir mit großer Sorge. In Dachorganisationen sowohl für seltene Erkrankungen als auch für chronische Erkrankungen, die in wichtigen Gremien auf EU-Ebene sitzen, fließt viel Geld von der Industrie. Da kann man nicht mehr von Interessenkonflikten reden, die sind interessengesteuert.“
Anlass für das Interview war der Bericht „Big Pharma greift nach Patienten“ im Standard über die Benennung der neuen EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides sowie den Einfluss der Pharmaindustrie auf die Gesetzgebung in der EU. Kyriakides solle nach Wunsch von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen „die europäische Pharmaindustrie unterstützen“, schreibt die Zeitung. Auf EU-Ebene sei es gängig, Patientenorganisationen an Entscheidungen zu beteiligen, die hohe Zuwendungen von Pharmafirmen erhielten, heißt es in dem Bericht. NAKOS-Geschäftsführerin Helms fordert eine pharmaunabhängige Patientenbeteiligung auch auf EU-Ebene.
Quelle: „Big Pharma greift nach Patienten“, Der Standard vom 24. September 2019 | www.derstandard.at
Beschluss des G-BA gilt zunächst bis Ende 2024
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass eine Liposuktion bei Patientinnen mit der Fettvermehrungsstörung Lipödem im Stadium III künftig von den gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Der Beschluss ist zunächst bis Ende 2024 gültig, dann sollen Ergebnisse einer Studie vorliegen und über eine Kostenübernahme in allen Stadien der Erkrankung erneut entschieden werden.
Lipödem ist eine Fettvermehrungsstörung an Armen und Beinen, die zu starken Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führt. Die Krankheit tritt nahezu ausschließlich bei Frauen auf. Wenn andere Therapien nicht wirken, kann eine Liposuktion, also eine Fettabsaugung, verordnet werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das Beschlussgremium der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Krankenhäuser und Krankenkassen. Der G-BA beschließt, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden, wie gut verschiedende Behandlungen wirken und wie viele Arztpraxen es in Deutschland gibt. Patientenvertreter*innen sind als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht im G-BA beteiligt.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 19. September 2019 | www.g-ba.de
BAGSO-Stellungnahme zur geplanten Reform
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) fordert in einer Pressemitteilung eine Neuausrichtung der rechtlichen Betreuung in Deutschland hin zu mehr Selbstbestimmung. Andere Hilfen, zum Beispiel allgemeine Sozialdienste, sozialpsychiatrische Dienste oder ambulant betreutes Wohnen, die Vorrang vor einer rechtlichen Betreuung haben, müssten überall in Deutschland angeboten werden, heißt es in der Stellungnahme. Um die Qualität der rechtlichen Betreuung zu verbessern, fordert die BAGSO verpflichtende Fortbildungen für alle Verfahrensbeteiligten, eine angemessene Vergütung hauptamtlicher Betreuer*innen sowie eine bessere Ausstattung der Betreuungsvereine. Anlass für die Stellungnahme ist die geplante Reform des Betreuungsrechts, welche von den Regierungsparteien CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, Pressemitteilung vom 5. September 2019 | www.bagso.de
Dem Thema Selbsthilfe widmet sich eine neue Kurzinformation für Patient*innen. Auf zwei Seiten wird in übersichtlicher und knapper Form beschrieben, was Selbsthilfegruppen sind, wie sie arbeiten und wo Interessierte eine passende Gruppe finden können. Die Patienteninformation hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) im September 2019 erstmalig veröffentlicht; sie wurde gemeinsam vom ÄZQ und der NAKOS entwickelt. Das Informationsblatt kann in der ärztlichen Praxis ausgelegt oder persönlich ausgehändigt werden.
Die Entwicklung der Patienteninformation ist eine Maßnahme im NAKOS-Projekt „Verankerung der Selbsthilfeorientierung in der ambulanten Versorgung“. Mediziner*innen spielen eine wichtige Rolle dabei, erkrankte Menschen über Selbsthilfegruppen zu informieren und ihnen eine Teilnahme zu empfehlen. Die Patienteninformation kann von Ärzt*innen an einzelne Patient*innen ausgehändigt sowie im Wartezimmer ausgelegt werden. Über die Internetseite patienten-information.de kann das Informationsblatt von allen Interessierten aufgerufen und ausgedruckt werden. Der AOK-Bundesverband finanziert dieses Projekt im Rahmen der Selbsthilfeförderung der NAKOS.
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin ist das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung für Qualität und Wissenstransfer im Gesundheitswesen. Regelmäßig werden vom ÄZQ Kurzinformationen über einzelnen Erkrankungen und andere Gesundheitsthemen veröffentlicht und aktualisiert. Insgesamt sind solche Kurzinformationen zu über 80 Themen zugänglich.
Die Patienteninformation zum Download und Ausdruck: Selbsthilfe
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 5. September 2019 | www.aezq.de
Text: NAKOS Internetredaktion
500 Teilnehmende mit geistiger Beeinträchtigung beim Lebenshilfe-Kongress
Mit der Verabschiedung der „Leipziger Erklärung“ endete der Selbstvertreterkongress der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung. Die Erklärung beschreibt in Leichter Sprache die Situation von Selbstvertreter*innen mit geistiger Beeinträchtigung und schließt mit einigen Forderungen ab: „Wir fordern Barrierefreiheit in unseren Einrichtungen und überall. Zum Beispiel Gebärden-Sprache. Wir fordern Leichte Sprache auch bei Behörden. Wir wollen auch in der Politik überall mitreden. Wir wollen, dass Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zusammen lernen und arbeiten können.“
Fast 500 Menschen mit geistiger Beeinträchtigung trafen sich vom 29. bis 31. August 2019 zu dem Kongress in Leipzig. Der Kongress ist Teil der Kampagne „Selbstvertretung. Na klar“ der Lebenshilfe Bundesvereinigung e.V.
Quelle: Lebenshilfe Bundesvereinigung e.V. | www.lebenshilfe.de
Text: NAKOS Internetredaktion
Psychisch kranke Menschen sollten das Angebot nicht nutzen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt psychisch kranke Menschen davor, die geplante elektronische Patientenakte zu nutzen. Die elektronische Patientenakte erfülle bislang nicht die Mindeststandards zum Schutz der Versicherten, so die BPtK in ihrem Newsletter. Die BPtK fordert, ein Berechtigungsmanagement auf Dokumentenebene vorzusehen, so dass Versicherte entscheiden können, wer welche Dokumente einsehen kann.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte wurde im Terminservice- und Versorgungsgesetz festgeschrieben. Ab 2021 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die elektronische Patientenakte anbieten. Auf dieser können Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Impfungen gespeichert werden.
Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer, Newsletter 2/2019 (Seite 6) | www.bptk.de
Text: NAKOS Internetredaktion
ÄZQ veröffentlicht Empfehlungen in allgemeinverständlicher Sprache
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin hat (ÄZQ) die Patientenleitlinie zur koronaren Herzkrankheit überarbeitet und veröffentlicht. Die Patientenleitlinie richtet sich an Erwachsene, die an der koronaren Herzkrankheit erkrankt sind, bei der die Blutgefäße, die das Herz versorgen, oft verengt sind. Die Patientenleitlinie basiert auf der Nationalen VersorgungsLeitlinie Chronische koronare Herzkrankheit, die sich an Mediziner*innen richtet. Die Patientenversion ist in allgemeinverständlicher Sprache geschrieben.
Die Patientenleitlinie: Koronare Herzkrankheit
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 15. August 2019 | www.aezq.de
Text: NAKOS Internetredaktion
GKV-Spitzenverband ermöglicht Suche nach Ort und Leistungen
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) hat auf seiner Internetseite eine bundesweite Hebammenliste veröffentlicht. Nutzerinnen können nach Hebammen suchen, die Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbringen dürfen. Über 18.000 freiberufliche Hebammen sind dort aufgelistet. In dem Online-Angebot ist eine Suche nach Ort und nach Leistung möglich.
Die Hebammenliste: www.gkv-spitzenverband.de
Quelle: GKV-Spitzenverband, Pressemitteilung vom 30. Juli 2019 | www.gkv-spitzenverband.de
Text: NAKOS Internetredaktion
Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. veröffentlicht 21 Kriterien
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. hat auf seiner Internetseite eine Checkliste zur Nutzung von Gesundheits-Apps veröffentlicht. Dort sind 21 Kriterien aufgelistet, welche Gesundheits-Apps nach Empfehlung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit erfüllen sollten. Nutzer*innen können anklicken, welche Kriterien eine bestimmte App erfüllt, und erhalten anschließend eine Auswertung. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. ist ein Zusammenschluss von Patientenorganisationen, Krankenhäusern, Fachgesellschaften, Krankenkassen und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens.
Zur Checkliste: www.aps-ev.de
Text: NAKOS Internetredaktion
Hintergrund ist der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz 2018
Vor einem Jahr hatte die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) beschlossen, die "Patientenorientierung als Element einer zukunftsweisenden Gesundheitspolitik" zu stärken. Die Verbraucherzentrale Hamburg greift in ihrem Juli-Newsletter einige Aspekte aus dem Beschluss heraus – darunter die Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen. Die GMK hatte sich 2018 dafür ausgesprochen, die Patientenbeteiligung "in allen Gremien des Gesundheitswesens" zu stärken. "Die GMK sieht die Notwendigkeit, Patientinnen und Patienten bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens einzubeziehen, um so ihre Expertise in eigener Sache in die Entscheidungsprozesse einbringen zu können. Patientenbeteiligung ist ein Element zur Stärkung der Patientenrechte und trägt zur Verbesserung der Qualität der gesundheitlichen Versorgung bei. Hierzu bedarf es auch der Sicherstellung von angemessenen Ressourcen, um Patientenbeteiligung zu ermöglichen", so der Auszug aus dem GMK-Beschluss. Zudem sollen Patientenvertreter*innen an Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen beteiligt werden. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg werden bislang nur in Rheinland-Pfalz stimmberechtigte Patientenvertreter*innen an der Gutachterkommission und Schlichtungsstellen der Ärztekammer beteiligt.
Die Gesundheitsministerkonferenz ist die Fachkonferenz der Gesundheitminister*innen und Gesundheitssenator*innen der Bundesländer. Zu den Beschlüssen der 91. Gesundheitsministerkonferenz am 20. und 21. Juni 2018 in Düsseldorf gehören 17 Einzelpunkte für eine gestärkte Patientenorientierung. Neben Patientenbeteiligung gehören hierzu unter anderem: eine verbesserte Gesundheitskompetenz, Barrierefreiheit, eine verbesserte Kommunikationskompetenz der im Gesundheitswesen Tätigen, die Einführung von Patientenbriefen nach stationären Behandlungen sowie einrichtungsbezogene Beschwerdemanagementsystem.
Quellen:
Verbraucherzentrale Hamburg, Newsletter vom 24. Juli 2019 | www.vzhh.de
Gesundheitsministerkonferenz, Beschlüsse der 91. Gesundheitsministerkonferenz am 20./21. Juni 2018 | www.gmkonline.de
Text: NAKOS Internetredaktion
In der Antwort auf die Kleine Anfrage wird auch auf Selbsthilfegruppen verwiesen
Die Bundesregierung hat ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zu "Einsamkeit und die Auswirkung auf die Gesundheit" veröffentlicht. In der Kleinen Anfrage wurde nach der Verbreitung von Einsamkeit, der Bedeutung von Einsamkeit für die Gesundheit, aktuellen Maßnahmen und künftigen Strategien gegen Einsamkeit gefragt. An aktuellen Maßnahmen nennt die Bundesregierung unter anderem: einen Fachkongress zu Einsamkeit im Alter, das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus, die Pflegeversicherung, die Förderung von Gemeinschaftseinrichtungen und lokalen Basisdienstleistungen im ländlichen Raum, welche von Bundesministerien oder anderen Behörden verantwortet werden. Auf die Frage, was auf globaler Ebene gegen Einsamkeit unternommen werden könne, erwähnt die Bundesregierung die Weltgesundheitsorganisation WHO, welche auf "die Bedeutung von Organisationen älterer Menschen wie z.B. Gemeinschaftsgruppen und Selbsthilfegruppen" hingewiesen habe. Investitionen in diese Organisationen können das Engagement älterer Menschen erleichtern und für die Identifizierung von sozialer Isolation und Einsamkeit wichtig sein.
Mit Kleinen Anfragen können Bundestagsabgeordnete und -fraktionen von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte verlangen. Bereits im Vorjahr hat sich die Bundesregierung so mit dem Thema Einsamkeit befasst. Damals hatte die Fraktion DIE LINKE eine Kleine Anfrage zu "Einsamkeit im Alter – Auswirkungen und Entwicklungen" gestellt. Auch in dieser Antwort wurde auf Selbsthilfegruppen hingewiesen, weil sie die Versorgung von Pflegebedürftigen verbessern.
Quellen:
Antwort der Bundesregierung: Einsamkeit und die Auswirkung auf die Öffentliche Gesundheit (Mai 2019)
Antwort der Bundesregierung: Einsamkeit im Alter – Auswirkungen und Entwicklungen (Oktober 2018)
Text: NAKOS Internetredaktion
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin hat neue Kurzinformation erstellt
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat eine neue Kurzinformation für Patient*innen zu Biosimiliars veröffentlicht. Biosimiliars sind Nachfolgemittel von bereits vorhandenen biologischen Arzneimitteln. Die Patienteninformation erklärt, was biologische Arzneimittel und was Nachfolgemittel sind und wann diese bei der Behandlung zum Einsatz kommen können. Das Wichtigste wird in der Patienteninformation auf einen Blick dargestellt:
- Biologische Arzneimittel entstehen in lebenden Zellen und haben einen komplizierten Aufbau. Sie kommen zum Beispiel bei Krebs oder Rheuma zum Einsatz.
- Biosimilars sind sogenannte Nachfolgemittel der ursprünglichen biologischen Arzneimittel – den Biologika. Die Hersteller der Biosimilars müssen in Studien nachweisen, dass diese gleichwertig sind.
- Sie können ein Biosimilar nur nach ärztlicher Beratung und Absprache erhalten. Ein automatischer Austausch in der Apotheke ist derzeit nicht zulässig.
Kurzinformation: Biosimiliars
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 25.07.2019
Text: NAKOS Internetredaktion
AOK und Ärztekammer vergeben Berliner Gesundheitspreis
Der Berliner Gesundheitspreis wurde am 26. Juni 2019 an drei Projekte zur Stärkung der Gesundheitskompetenz verliehen. Die Preisträger sind die Internetseite washabich.de, die Lernmaterialien ScienceKids und die Patientenuniversität der Medizinischen Hochschule Hannover. Der Gesundheitspreis wurde verliehen vom AOK-Bundesverband, der Ärztekammer Berlin und der AOK Nordost.
Die ausgezeichneten Projekt im Überblick:
- Washabich.de: Auf der Internetseite können Patienten*innen einen ärztlichen Befund einsenden und von ehrenamtlich tätigen Medizinstudenten*innen in leicht verständliche Sprache übersetzen lassen.
- ScienceKids: Das Projekt bietet Lernmaterialien zur Gesundheitsbildung für Schüler*innen in Baden-Württemberg an.
- Patientenuniversität: Die Medizinische Hochschule Hannover bietet Veranstaltungen für Patienten*innen an.
Quelle:
AOK-Bundesverband, Pressemitteilung vom 26. Juni 2019 | www.aok-bv.de
Text:
NAKOS Internetredaktion
Patientenvertretung kritisiert die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, einen Biomarkertest bei Brustkrebs in bestimmten Fällen als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Der Biomarkertest Oncotype DX soll übernommen werden für Patientinnen mit Brustkrebs im Frühstadium, bei denen das Rückfallrisikos nicht sicher zu bestimmen ist. Die Patientenvertretung kritisiert die Entscheidung in einer Pressemitteilung, da in Deutschland nicht nur dieser, sondern auch andere Biomarkertests eingesetzt werden. Außerdem sei die Leistungsfähigkeit und Messicherheit des Tests Oncotype DX nicht geprüft worden, wie es den europäischen Vorgaben entspreche.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Beschlussgremium der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Patienten- und Selbsthilfeorganisationen haben Mitberatungs- und Antragsrechte im G-BA.
Quellen:
Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesauschusses vom 20. Juni 2019 | www.g-ba.de
Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss vom 20. Juni 2019
Text: NAKOS Internetredaktion
Institut ÄZQ veröffentlicht Nationale Versorgungsleitlinie zur Herzinsuffizienz
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) bittet Herzkranke, die überarbeitete Nationale Versorgungsleitlinie für chronische Herzinsuffizienz zu kommentieren. In der Leitlinie sind die Krankheit sowie Empfehlungen beschrieben, wie Menschen mit Herzinsuffizienz in Deutschland behandelt werden sollen. Die neue Leitlinie haben die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften erstellt. Aktuell liegt die Leitlinie in der Konsultationsfassung vor. Betroffene haben wie Fachleute die Möglichkeit, bis 31. Juli 2019 diese Fassung zu kommentieren. Die Kommentare werden von der Autorengruppe geprüft.
Bei Herzinsuffizienz ist das Herz nicht mehr in der Lage, den Organismus mit ausreichend Blut und damit mit genügend Sauerstoff zu versorgen. Die Nationale Versorgungsleitlinie zur chronischen Herzinsuffizienz ist eine von acht Leitlinien, die als Entscheidungshilfe über die angemessene ärztliche Vorgehensweisen bei bestimmten Krankheiten entwickelt wurden. Die Koordinierung dieser Leitlinien erfolgt durch das ÄZQ, einem wissenschaftlichen Institut der Ärzteschaft.
Konsultationsfassung und Kommentierungsbogen zur chronischen Herzinsuffizienz:
www.leitlinien.de
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 20. Juni 2019:
www.aezq.de
Text: NAKOS Internetredaktion
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin aktualisiert vier Kurzinformationen
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin hat vier seiner Kurzinformationen für Patient*innen aktualisiert. Themen der Kurzinformationen sind: Multiresistente Erreger, Multimedikation, sichere Arzneimitteltherapie und Früherkennung von Prostatakrebs.
Kurzinformation: Multiresistente Erreger
Kurzinformation: Multimedikation
Kurzinformation: Sichere Arzneimitteltherapie
Kurzinformation: Früherkennung von Prostatakrebs
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Mitteilung vom 20. Juni 2019
Angehörige psychisch erkrankter Menschen beziehen Stellung zum Beschlussentwurf des G-BA
Der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e. V. (BApK) kritisiert in einer Stellungnahme den Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschuss zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik. Die Ergebnisse der so genannten "PPP-Studie" zur Personalausstattung, die die Grundlage für den Beschlussentwurf sind, seien nicht für die Öffentlichkeit verfügbar. Weiter bemängelt der BApK, die Minimalwerte zur Personalausstattung seien aus der veralteten Psychiatrie-Personalverordnung übernommen.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) hat der G-BA den Auftrag erhalten, Mindestvorgaben für die Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen festzulegen. In der Stellungnahme legt der BApK seine Forderungen zur Personalausstattung dar.
Quellen:
- Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e. V., Stellungnahme vom 13. Juni 2019 | www.bapk.de
- Gemeinsamer Bundesausschuss | www.g-ba.de
Text: NAKOS Internetredaktion
Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. veröffentlicht Wegweiser
Das Ethno-Medizinische Zentrum e.V. hat im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit die Broschüre "Gesundheit für alle. Ein Wegweiser durch das Gesundheitswesen" in 14 Sprachen veröffentlicht. Der Wegweiser informiert über zahlreiche Themen wie die gesetzliche und private Krankenversicherung, Arzt- und Zahnarztbesuche, Apotheken, Krankenhausbehandlungen, Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaft, Pflegeversicherung und mehr.
Die 40-seitige Broschüre kann in den verschiedenen Sprachen als Printpublikation bestellt werden und steht als Download zur Verfügung.
Quelle: Ethno-Medizinisches Zentrum e. V. | www.wegweiser-gesundheitswesen-deutschland.de
Text: NAKOS Internetredaktion
Der Kongress findet am 21. und 22. September 2019 in Leipzig statt
Zum 5. Deutschen Patientenkongress Depression am 21. und 22. September 2019 in Leipzig sind ab sofort Anmeldungen für Betroffene und Angehörige möglich. Die zweitägige Veranstaltung bietet wissenschaftliche Impulse, Gesprächsrunden, interaktive Vorträge. Veranstalter ist die Stiftung Deutsche Depressionshilfe. Auch die Deutsche DepressionsLiga e.V. als Selbsthilfeorganisation ist beteiligt.
Quelle: Stiftung Deutsche Depressionshilfe | www.deutsche-depressionshilfe.de
Text: NAKOS Internetredaktion
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin aktualisiert zwei Kurzinformationen
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin hat zwei seiner Kurzinformationen für Patient*innen aktualisiert. Diese klären auf über Ursachen, Symptome und Behandlungsmöglichkeiten von Lebererkrankungen und Schuppenflechte der Haut. In den kompakten Patienteninformationen ist das Wichtigste noch einmal auf einen Blick zusammengefasst:
Lebererkrankungen
- Häufige Ursachen für Lebererkrankungen sind: Alkohol, Überernährung und Fettleibigkeit, Diabetes mellitus, Bewegungsmangel, Medikamente und Hepatitis-Viren.
- Veränderte Leberwerte im Blut können auf Lebererkrankungen wie Fettleber, Fettleberentzündung, Virusinfektion oder Leberzirrhose hindeuten.
- Die Leber kann sich von Schäden gut erholen, wenn die Ursache rechtzeitig behoben wird.
- Eine gesunde Lebensweise kann Leberschäden vorbeugen und bei Lebererkrankungen helfen. Hierzu gehören: Verzicht auf Alkohol, ausgewogene Ernährung, Bewegung, wenn nötig Abnehmen und eine gute Blutzuckereinstellung.
- Manchmal helfen bei Leberentzündungen Medikamente. Gegen einige Viren gibt es Impfungen.
Schuppenflechte der Haut
- Etwa 2 von 100 Menschen haben eine Schuppenflechte der Haut.
- Die typischen mit Schuppen bedeckten roten Hautstellen befinden sich oft am behaarten Kopf, Ellenbogen, Knie oder Gesäß. Häufig besteht Juckreiz. Bei manchen Betroffenen schwellen die Gelenke schmerzhaft an.
- Schuppenflechte kann nicht geheilt werden. Es gibt aber verschiedene Behandlungen, um die Beschwerden zu lindern: äußerliche, innerliche und Lichtbehandlungen sowie Basispflege.
Kurzinformation: Erhöhte Leberwerte - was bedeutet das?
Kurzinformation: Schuppenflechte der Haut
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Mitteilung vom 6. Juni 2019
Nach der Einführung 2021 können Versicherte offenbar keine differenzierten Zugriffsrechte auswählen
Die geplante elektronische Patientenakte (ePA) weist einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge gravierende Mängel beim Datenschutz auf. So sollen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen anfangs nicht auswählen können, welche persönlichen Informationen einzelne Ärzt*innen, Apotheker*innen oder Therapeut*innen einsehen dürfen und welche nicht. „So wird etwa ein Physiotherapeut, der Einblick in die elektronischen Daten des Orthopäden braucht, auf diese Weise zum Beispiel auch über einen Schwangerschaftsabbruch seiner Patientin informiert“, heißt es. Die elektronische Patientenakte wird den GKV-Versicherten ab 2021 von ihren Krankenkassen angeboten.
Dem Bericht zufolge haben Versicherte zwei Möglichkeiten, um ihre Daten zu schützen: In dem genannten Beispiel könnten sie dem*der behandelnden Arzt*Ärztin verbieten, den Schwangerschaftsabbruch in der ePA zu speichern - oder sie verbieten dem*der Physiotherapeuten*in den Zugriff auf die Akte. Differenziertere Entscheidungsmöglichkeiten, wer auf welche Informationen zugreifen kann, sollen erst "in Folgestufen umgesetzt werden", zitiert die Süddeutsche Zeitung die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, die für die Entwicklung der ePA verantwortlich ist.
Die Einführung der elekronischen Patientenakte wurde im Terminservice- und Versorgungsgesetz festgeschrieben. Als Informationen können Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Impfungen auf der ePA gespeichert werden. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Versicherten die elektronische Patientenakte ab Januar 2021 anbieten. Die Versicherten entscheiden, ob sie diese Akte wollen oder nicht.
Quellen:
Süddeutsche Zeitung: "Bei Spahns Patientenakte wird Datenschutz erst nachgeliefert" (21. Mai 2019) | www.sueddeutsche.de
Kassenärztliche Bundesvereinigung | www.kbv.de
NAKOS Internetredaktion
Die Informationsblätter beschreiben die Erkrankungen und Behandlungsmöglichkeiten
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat zwei Kurzinformationen auf den neuesten Stand gebracht. Die Texte zu Angststörungen und Doose-Syndromberuhen auf dem derzeit besten verfügbaren Wissen und werden nach einer strengen Methodik erstellt. Ärzte, Pflegekräfte und andere medizinische Fachleute können die überarbeiteten Kurzinformationen kostenlos herunterladen, ausdrucken, an Erkrankte und Interessierte weitergeben. Grundlage dieser Infoblätter sind die jeweiligen S3-Leitlinien beziehungsweise eine systematische Literaturrecherche.
Die Kurzinformationen stehen zum kostenlosen Download, Ausdrucken und Verteilen bereit unter: www.patienten-information.de
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Mitteilung vom 29.05.2019
Aktionsbündnis Patientensicherheit ruft zum Mitmachen auf
Seit 2015 ruft das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) zusammen mit seinen Kooperationspartnern aus der Schweiz und Österreich jährlich am 17. September alle Akteure im Gesundheitswesen auf, mit eigenen Aktionen zur Patientensicherheit beizutragen. In seiner 72. Sitzung hat die Weltgesundheitsversammlung als Beschlussgremium der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nun beschlossen, dieses Datum zum jährlichen Welttag der Patientensicherheit zu erheben.
Kerngedanke des Tags der Patientensicherheit ist, möglichst viele Personen und Organisationen zu eigenen Aktivitäten zu motivieren, um möglichst breit positive Veränderungen in der Versorgung anzustoßen. Nach dem Prinzip „Tue Gutes und rede dar-über!“ werden diese auf einer eigenen Webseite (www.tag-der-patientensicherheit.de) gebündelt und so sichtbar gemacht. Von dem WHO-Entscheid erhofft sich das APS in Deutschland einen Motivationsschub: "Patientensicherheit braucht einen langen Atem und Einsatz", so die stellvertretende Vorsitzende Dr. med. Ruth Hecker.
Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V., Mitteilung vom 27.05.2019
Internet: www.tag-der-patientensicherheit.de
Englischsprachige Seite des APS mit internationalen Veranstaltungen: www.patient-safety-day.org
Vorschläge der Patientenvertretung wurden bei Neufassung berücksichtigt
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Mai 2019 eine umfassende Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie beschlossen und dabei auch wesentliche Forderungen der Patientenvertretung im G-BA aufgenommen, teilt die Patientenvertretung in einer Pressemitteilung mit. Mit der Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinie werden Alter, Geschlecht und die regionale Krankheitslast bei der Festlegung der Einwohner-Arzt-Verhältniszahlen berücksichtigt. Auch in Hinblick auf den barrierefreien Zugang zu Arztpraxen hat der G-BA mehrere Regelungsvorschläge der Patientenvertretung aufgenommen.
Quelle:
Patientenvertretung des Gemeinsamen Bundessausschlusses | www.patientenvertretung.g-ba.de
NAKOS EXTRA zur Kooperation von Selbsthilfeorganisationen mit Wirtschaftsunternehmen veröffentlicht
"Glaubwürdigkeit und Selbstbestimmung in der Selbsthilfe" ist das Thema der 40. Ausgabe der Fachpublikation NAKOS EXTRA, die jetzt veröffentlicht wurde. In 13 Beiträgen kommen Autor*innen aus der Selbsthilfe, der Fachwelt sowie von Institutionen des dritten Sektors zu Wort und beleuchten Fragen der Transparenz und der Unabhängigkeit, die eine Rolle spielen in der Diskussion, ob und wie einzelne Selbsthilfeorganisationen mit Arznei- und Medizinprodukteherstellern zusammenarbeiten.
Die Glaubwürdigkeit der Selbsthilfe ist "ihr höchstes Gut", heißt es in der Publikation. Daher ist es wichtig, aus verschiedenen Perspektiven zu erörtern, welche möglichen Interessenkonflikte bei solchen Kooperationen entstehen und durch welche Maßnahmen diese entschärft werden können.
Die Reihe NAKOS EXTRA wird unregelmäßig zu aktuellen Debatten rund um die gemeinschaftliche Selbsthilfe veröffentlicht. Die 40. Ausgabe erscheint zum Abschluss des NAKOS-Projekts "Autonomie und Selbstbestimmung in der Selbsthilfe", welches von der BARMER im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach §20h SGB V finanziert wurde.
Zur Bestellung: www.nakos.de/publikationen
Zu den Empfehlungen gehört die Stärkung der Selbsthilfeorientierung im Gesundheitsystem
Der Nationale Aktionsplan Gesundheitskompetenz hat das Strategiepapier "Gesundheitskompetenz als Standard auf allen Ebenen im Gesundheitssystem verankern" veröffentlicht. Für einen selbstbestimmten und kompetenten Umgang mit Gesundheitsproblemen sei die Intensivierung der Partizipation von Patientn*innen im Gesundheitssystem anzustreben. Eine Verbesserung von Partizipation bedeute dabei auch, die Selbsthilfeorientierung im Gesundheitssystems zu stärken, ihre Angebote bekannter zu machen und die Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe im Gesundheitssystem zu intensivieren. Voraussetzung dafür sei eine selbsthilfefreundliche Ausrichtung der Organisationen im Gesundheitswesen sowie die Anerkennung der Selbsthilfe als selbstverständlicher Bestandteil der Patientenversorgung.
Der Nationale Aktionsplan Gesundheitskompetenz umfasst 15 Empfehlungen, deren Umsetzung in Strategiepapieren genauer beschrieben werden. Um die seit 2004 gesetzlich verankerte strukturierte Patientenbeteiligung nach § 140f SGB V zu stärken wird eine Patientenstiftung genannt, welche die Patientenvertretung auf Bundes- und Landesebene unterstützen könne. Weiter heißt es in dem Strategiepapier, dass die Bekanntheit von Patientenrechten zu erhöhen sei.
Das neue Strategiepapier ist das vierte, das im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Gesundheitskompetenz erstellt wurde. Die Inhalte wurden bei einem Expertenworkshop im Januar 2019 entwickelt. Der Nationale Aktionsplan Gesundheitskompetenz ist ein Kooperationsprojekt der Universität Bielefeld und der Hertie School of Governance, um die Gesundheitskompetenz zu fördern.
Quelle: Nationaler Aktionsplan Gesundheitskompetenz | www.nap-gesundheitskompetenz.de
Teile des Terminservice- und Versorgungsgesetzes treten zum 1. Mai 2019 in Kraft
Gesetzlich Krankenversicherte sollten ab Mai 2019 schneller als bisher einen Termin bei Haus- oder Fachärzt*innen oder Psychotherapeut*innen bekommen, schreibt der Verband der Ersatzkassen (vdek) in einer Pressemitteilung vom 29. April 2019. Termine bei Haus-, Kinder- und Jugendärzt*innen vermitteln künftig auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Hintergrund ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz, von dem einige Regelungen bereits zum 1. Mai 2019 in Kraft treten. Auch bei psychotherapeutischen Akutbehandlungen sollen Patient*innen schneller Termine erhalten - innerhalb von zwei anstelle von bislang vier Wochen. Niedergelassene Ärzt*innen sind zudem verpflichtet, ab Mai die Sprechzeiten für gesetzlich Krankenversicherte von 20 auf mindestens 25 Stunden pro Woche auszuweiten.
Quelle: Verband der Ersatzkassen, Pressemitteilung vom 29. April 2019 | www.vdek.com
Koordinierungsstelle ist ein Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe
Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen Brandenburg richtet eine Koordinierungsstelle zur Stärkung der Patientenbeteiligung ein, teilt das brandenburgische Sozial- und Gesundheitsministerium in einer Meldung mit. Brandenburg ist damit nach Nordrhein-Westfalen und Bayern das dritte Bundesland, das eine solche Koordinierungs- und Vernetzungsstelle der Patientenbeteiligung fördert. Die Koordinierungsstelle der Patientenbeteiligung soll Ansprechpartner in Fachfragen sein, Informationsmaterial und Schulungsangebote vorhalten und Abstimmungsprozesse zwischen den verschiedenen Organisationen übernehmen. Die Koordinierungsstelle unterstützt ehrenamtliche Patientenvertreter*innen und informiert auch interessierte Bürger*innen, die es vielleicht einmal werden möchten.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familied des Landes Brandenburg | www.masgf-brandenburg.de
Erste Patient*innen sollen Anfang 2020 aufgenommen werden
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Erprobungsstudie zum telemedizinischen Monitoring bei Herzinsuffizienz beauftragt. Beauftragt wurde das Institut für Herzinfarktforschung in Ludwigshafen. Mit der Studie soll die Frage beantwortet werden, ob sich die Therapie von Patient*innen mit Herzinsuffizienz im Stadium NYHA III optimieren lässt, wenn der Blutdruck kontinuierlich mittels eines implantierten Sensors in der Lungenarterie gemessen und überwacht wird. Der G-BA geht davon, dass die ersten Patient*innen etwa Anfang 2020 in die Studie aufgenommen werden können.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 18. April 2019 | www.g-ba.de
Die Informationsblätter beschreiben die Erkrankungen und Behandlungsmöglichkeiten
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat vier neue Kurzinformationen für Patient*innen zu den folgenden Themen veröffentlicht: Früher Brustkrebs, metastasierter Brustkrebs, erblicher Eierstockkrebs und Bauchspeicheldrüsenkrebs. In den jeweils zweiseitigen Informationsblättern werden auf einen Blick die Erkrankungen und die Behandlungsmöglichkeiten beschrieben. Das ÄZQ veröffentlicht regelmäßig die Kurzinformationen, die auf dem besten derzeit verfügbarem Wissen beruhen.
Quelle: www.patienten-information.de
Interessierte Patientinnen sollen sich an zentrale Anmeldestelle wenden können
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Erprobungsstudie zur Liposuktion bei Lipödem beauftragt. Beauftragt wurden das Zentrum für Klinische Studien der Universität zu Köln und die Hautklinik des Klinikums Darmstadt. Mit der Erprobungsstudie soll die Frage beantwortet werden, welchen Nutzen die Liposuktion bei Lipödem im Vergleich zu einer alleinigen nichtoperativen Behandlung hat. Der G-BA geht davon aus, dass die ersten Patientinnen voraussichtlich Anfang 2020 in die Studie aufgenommen werden können. Es ist vorgesehen, dass sich Interessierte an eine zentrale Anmeldestelle wenden können.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 18. April 2019 | www.g-ba.de
Patient*innen können sich an einer Befragung beteiligen
Die Wirtschaftsjournalistin Sabine Rößing führt eine Befragung von Patient*innen zu ihren Erfahrungen mit sektorenübergreifender Versorgung durch. Sektorenübergreifende Versorgung ist das Zusammenwirken von ambulanter Behandlung (durch niedergelassene Haus- und Fachärzt*innen) und stationärer Behandlung (durch Krankenhäuser und Rehakliniken). Interessierte Patient*innen sind aufgerufen, sich an der Befragung zu beteiligen. Die Ergebnisse sollen auf dem Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit im Mai 2019 vorgestellt werden. Die Journalistin Rößing hat sich nach eigener Angabe mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten verständigt, um einen datengeschützten Ablauf der Befragung zu gewährleisten.
Kontakt: www.planA-beratung.de
Die Betroffenen haben Offene Briefe an Ärztekammern geschrieben
Die Selbsthilfegruppe für Umwelterkrankte im Kreis Steinfurt fordert gemeinsamen mit weiteren regionalen Selbsthilfegruppen für Umwelterkrankte die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern auf, sich für die Zusatz-Weiterbildung Klinische Umweltmedizin einzusetzen. Die Forderungen wurden in Offenen Briefen an die Ärztekammern beschrieben und begründet. In den Briefen heißt es unter anderem: "Umweltbedingte Erkrankungen sind körperliche Erkrankungen von besonderer Schwere. Die Diagnostik und Behandlung durch fachlich qualifizierte Klinische Umweltmediziner ist zwingend erforderlich und längst überfällig. Angesichts der steigenden Zahl der Betroffenen besteht diesbezüglich ein gravierender Ärztenotstand, denn Klinische Umweltmediziner sind rar. Eine flächendeckende fachmedizinische Diagnostik und Behandlung ist nicht gegeben." Die Selbsthilfegruppe bietet auf ihrer Internetseite Musterbriefe zur weiteren Verwendung an.
Quelle: Selbsthilfegruppe für Umwelterkrankte | www.sh-umwelterkrankte
In zwei Videos spricht der YouTuber Firas Alshater über Selbsthilfe in Deutschland
Der syrische Schauspieler, Journalist und YouTuber Firas Alshater spricht auf seinem YouTube-Kanal "Zukar" auf Arabisch über Selbsthilfegruppen in Deutschland. Im ersten Video erklärt er, was Selbsthilfegruppen sind, im zweiten Video, wie man Selbsthilfegruppen findet.
Die Videos entstanden in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG SELBSTHILFE e.V.). Die arabischen Erklärungen sind deutsch untertitelt. Firas Alshater wurden vom Online-Magazin Jetzt.de der Süddeutschen Zeitung als "Deutschlands erster Flüchtlings-Youtuber" bezeichnet.
Zu den Videos:
www.youtube.com/watch?v=-1j5WxDBARk
www.youtube.com/watch?v=HEqbzpQh1oY
Das Informationsblatt beschreibt Beschwerden und Behandlungen
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat eine neue Kurzinformation mit dem Titel "Narkolepsie - mehr als nur müde" veröffenlicht. In dem zweiseitigen Informationsblatt werden die Beschwerden und Behandlungen von Narkolepsie beschrieben. Auf einen Blick, so das ÄZQ, ist das wichtig zu wissen über die Erkrankung:
- Bei dieser Nerven-Erkrankung ist die Schlaf-Wach-Regulation gestört.
- Betroffene haben tagsüber ungewollt Schlafanfälle und die Muskeln können kurzzeitig erschlaffen.
- Für alle Menschen mit Narkolepsie gehört zur Behandlung, Tagesschlafzeiten im Alltag einzuplanen. Weitere Verhaltensregeln und körperliche Bewegung können hilfreich sein. Die meisten Betroffenen benötigen zusätzlich Medikamente. Je nach Beschwerden kommen verschiedene Wirkstoffe in Frage
Quelle: www.patienten-information.de
Die neue Liste umfasst 32.500 Produkte
Der GKV-Spitzenverband hat das Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis überarbeitet und fortgeschrieben, so der Krankenkassenverband in einer Pressemitteilung vom 26. Februar 2019. Die neue Liste umfasst 32.500 Produkte. Der GKV-Spitzenverband hat den Bericht zum Hilfsmittelverzeichnis Ende Februar 2019 dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt. Laut der Pressemitteilung erhalten Versicherte Hilfs- und Pflegehilfsmittel "in höherer Produktqualität, haben Zugang zu innovativen Produkten und haben Anspruch auf eine umfassende Beratung durch die Leistungserbringer über bedarfsgerechte und mehrkostenfreie Versorgungsmöglichkeiten".
GKV-Spitzenverband, Pressemitteilung vom 26. Februar 2019 | www.gkv-spitzenverband.de
Pompe Deutschland e.V. kritisiert die Finanzsituation von Behandlungszentren
Der Selbsthilfeverein Pompe Deutschland e.V. fordert in der Pressemitteilung vom 20. Februar 2019 die Bundesregierung auf, Behandlungszentren für seltene Erkrankungen sowie die Forschung zu seltenen Erkrankungen stärker finanziell zu fördern. In der Pressemitteilung wird beispielhaft für die derzeitige Finanzierungssituation ein Behandlungszentrum in Mainz genannt, dass seinen Betrieb nur aufrechterhalten könne, indem es Gelder verwende, die für die Forschung vorgesehen seien. Pompe Deutschland e.V. vertritt rund 100 Patienten, die von der erblich bedingten Stoffwechselerkrankung Morbus Pompe betroffen sind. Ähnliche Schwierigkeiten bei der Versorgung gebe es auch bei Menschen mit anderen seltenen Erkrankungen, schreibt der Verein. Die Pressemitteilung wurde veröffentlicht im Vorfeld des Tags der Seltenen Erkrankungen am 28. Februar 2019.
Quelle: Pompe Deutschland e.V. | www.mpompe.de
Die Patientenberatung reagiert auf die Kritik an der Unabhängigkeit und Qualität ihrer Arbeit
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat bereits am 19. November 2018 in einer Pressemitteilung Verbesserungen ihres Beratungsangebot angekündigt. Auf Einladung der Geschäftsstelle des Patientenbeauftragten hatten Mitglieder aus dem Beirat der UPD bei einem Workshop den notwendigen Verbesserungsbedarf und Umsetzungsschritte diskutiert. Als Maßnahme wird in der Pressemitteilung zusätzliches Personal im Wissens- und Qualitätsmanagement genannt. Verbessert werden sollen die Informationen auf der Internetseite der UPD.
Die UPD war im vergangenen Jahr in die Kritik geraten wegen des Verkaufs an das Unternehmen Careforce sowie wegen Qualitätsmängeln in ihren Gesundheitsinformationen.
Quelle: Unabhängige Patientenberatung Deutschland, Pressemitteilung vom 19.11.2018 | www.patientenberatung.de
Patientenvertreter Martin Danner kritisiert die bisherige Dauer
Der Sprecher des Koordinierungssausschusses der Patientenvertretung, Martin Danner, kritisiert die Entscheidungsdauer des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Danner fordert - nach einem Artikel der Ärzte Zeitung online -, dass der G-BA stärker an Fristen gebunden werden müsse, um die Entscheidungsdauer zu verkürzen. Im Artikel der Ärzte Zeitung online werden Beispiele genannt, welche Entscheidung seit Jahren ausstehen. Danner kritisiert, einzelne Krankenkassen und Krankenhäuser wollen nicht, dass bestimmte Leistungen generell von der Krankenversicherung bezahlt werden, um so im Wettbewerb um Versicherte und Patient*innen mit diesen Leistungen punkten zu können.
Im G-BA entscheiden Vertreter*innen der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Krankenhäuser und Krankenkassen, welche medizinischen Leistungen in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Patientenvertreter*innen haben ein Mitberatungsrecht bei Entscheidungen des G-BA.
Quelle: Ärzte Zeitung online | www.aerztezeitung.de
Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschluss kritisiert die Neuregelung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat neue Vorsorgeuntersuchungen zur Vermeidung von Karies bei Kleinkindern beschlossen: Künftig können Vorsorgeunterschungen bereits ab dem 6. Lebensmonat wahrgenommen werden. Bislang sind diese Untersuchungen für Kinder ab dem 3. Lebensjahr vorgesehen. Zahnärzt*innen sollen im Rahmen dieser Untersuchungen die Bezugspersonen (üblicherweise die Eltern) über die Ursachen von Erkrankungen im Mund aufklären.
Die Patientenvertretung im G-BA kritisiert in einer Pressemitteilung, die Neuregelung würde "die eigentliche Zielgruppe" verfehlen. Die "Familien mit besonderer Sozialstruktur", in denen Karies häufiger sei, würden Vorsorgeuntersuchungen seltener in Anspruch nehmen, so der Patientenvertreter Raimund Geene. Sie würden durch die beschlossene Neuregelung nicht besser erreicht. Stattdessen fordert die Patientenvertretung, die Gruppenprophylaxe zu stärken. Hier komme Kindertagesstätten eine zentrale Rolle zu. Außerdem habe sich bei Kleinkindern die Untersuchung des Mundes durch Kinderärzt*innen im Rahmen der allgemeinen U-Untersuchungen bewährt, die bei Auffälligkeiten an Zahnärzt*innen überweisen.
Quellen:
- Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 17.01.2018 | www.g-ba.de
- Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 17.01.2019 | www.patientenvertretung.g-ba.de
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin veröffentlicht außerdem Informationen zur Koronaren Herzkrankheit
"In einer Befragung gab die Hälfte aller Frauen und Männer an, dass für sie eine barrierefreie Praxis wichtig oder sehr wichtig sei", schreibt das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) in ihrer aktualisierten Patienteninformation "Barrierefreie Arztpraxis". Da komplett barrierefreie Praxen aber selten sind, gibt das ÄZQ in der Patienteninformation auch Tipps, was Patient*innen ihrerseits tun können, damit der Arztbesuch nicht durch Barrieren behindert wird. Weiterhin listet das ÄZQ darin Kriterien auf, woran leicht zugängliche Praxen zu erkennen sind und mit welchen Hilfen Arztpraxen insbesondere Menschen mit körperlichen Einschränkungen unterstützen können.
Die Zusammenstellung zur Barrierefreiheit ist eine von drei neuen Patienteninformation des ÄZQ. Die anderen beiden informieren über die Themen "Koronare Herzkrankheit - wenn sich die Herzgefäße verengen" und "Koronare Herzkrankheit - was Sie oder Ihre Angehörigen im Notfall tun können". Das ÄZQ veröffentlicht im Auftrag der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung regelmäßig Patienteninformationen zu Gesundheitsthemen. Sämtliche Texte beruhen, so das ÄZQ, auf "dem derzeit besten verfügbaren Wissen und werden nach einer strengen Methodik erstellt". Die Patienteninformationen sind gedacht zur Weitergabe an Patient*innen oder zur Auslage in Wartezimmern.
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin | www.aezq.de
CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Claudia Schmidtke übernimmt Amt von Ralf Brauksiepe
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Claudia Schmidtke ist neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Sie tritt die Nachfolge von Ralf Brauksiepe an, der im November nach nur wenigen Monaten im Amt überraschend in die freie Wirtschaft wechselte. Die 52-Jährige absolvierte ihre Ausbildung zur Fachärztin für Herzchirurgie sowie Promotion und Habilitation an der Universität zu Lübeck und verfügt zudem über einen Master of Business Administration (MBA) Health Care Management.
Schmidtke wurde im September 2017 als Direktkandidatin für den Wahlkreis Lübeck in den Deutschen Bundestag gewählt und ist dort unter anderem Mitglied im Gesundheitsausschuss, im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und in der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz. Vor ihrer politischen Tätigkeit arbeitete sie nach langjähriger oberärztlicher Tätigkeit am Lübecker Campus des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein zuletzt seit 2014 als leitende Oberärztin und stellvertretende Chefärztin am Herzzentrum Bad Segeberg.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn würdigte Schmidtke als profilierte Ärztin, die die Nöte von Patient*innen kenne. Als Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages wisse sie zudem, wie Bundespolitik funktioniere. "Sie ist fachlich versiert, persönlich engagiert, politisch erfahren. Ich freue mich darauf, mit Claudia Schmidtke für eine weitere Verbesserung der medizinischen Versorgung in Deutschland zusammenzuarbeiten", so Spahn.
Schmidtke selbst erklärte nach Ihrer Berufung, sie werde sich als Patientenbeauftragte dafür einsetzen, die Belange von Patient*innen bei allen politischen Maßnahmen in den Mittelpunkt zu stellen. Der hohe Veränderungsdruck durch medizinische Innovationen im Forschungs- und Digitalisierungsbereich stelle besondere Anforderungen an Information und Teilhabe der Betroffenen, betonte sie.
Quelle: Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Patientinnen und Patienten, Mitteilung vom ministerium für Gesundheit, Mitteilung vom 16.01.2019
Sorgen um die unabhängige Beratung im Gesundheitswesen bleiben
Wie geht es mit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) weiter? Nach dem Verkauf an das Unternehmen Careforce, das sonst als Dienstleister für Pharmafirmen tätig ist, war im vergangenen Jahr erhebliche Kritik an der UPD laut geworden. Moniert wurden erhebliche Qualitätsmängel in der Beratung, mangelhafte Gesundheitsinformationen auf der Internetseite und intransparente Mittelverwendung.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Ralf Braucksiepe, versprach Klärung. Nachdem dieser jedoch Anfang November überraschend in die Wirtschaft wechselte, ist das Amt jedoch noch nicht wieder neu besetzt worden.
Lesen Sie eine Zusammenfassung in der Süddeutschen Zeitung (SZ.de):
SZ.de vom 02.01.2019: Auf Kosten der Patienten
Stiftung Gesundheitswissen listet beschlossene und voraussichtliche Änderungen auf
Die Stiftung Gesundheitswissen hat zum Jahreswechsel auf ihrer Internetseite eine Liste der Änderungen im Gesundheitswesen im Jahr 2019 veröffentlicht. Die Liste umfasst sowohl bereits beschlossene und wirksame Änderungen als auch Änderungen, die erst im Laufe des Jahres voraussichtlich wirksam werden. Die beschlossenen Änderungen betreffen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zu den noch zu beschließenden Änderungen gehören beispielsweise erweiterte Sprechzeiten von niedergelassenen Ärzten/innen, ein Einladungsverfahren zum Darmkrebs-Screening und eine Neuregelung der Organspende.
Quelle: Stiftung Gesundheitswissen | www.stiftung-gesundheitswissen.de