Internetseite sag-ichs.de gibt Entscheidungshilfe
Für viele chronisch kranke und behinderte Menschen stellt sich die Frage, ob und wie sie im Job über ihre Beeinträchtigung sprechen. Die Universität zu Köln bietet mit der Internetseite www.sag-ichs.de jetzt Entscheidungshilfe. Auf der Seite werden mögliche positive und negative Auswirkungen beschrieben, wenn Berufstätige über ihre Erkrankung reden. Wer darüber redet, kann womöglich seinen Arbeitsplatz, die Arbeitszeit oder Arbeitsabläufe anpassen, leichter auf die eigenen Bedürfnisse achten, authentischer sein, soziale Unterstützung erfahren und den gesellschaftlichen Umgang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen verändern. Ein Nachteil hingegen kann Diskriminierung sein.
Ebenso werden mögliche positive und negative Auswirkungen beschrieben, wenn Betroffene nicht über ihre Erkrankung und Behinderung reden. Selbstverständlich gibt es mehr als zwei Optionen: "Bei Ihrer Entscheidung müssen Sie nicht das eine oder das andere Extrem wählen. Zwischen den beiden Optionen, jedem auf der Arbeit alles über Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung zu erzählen und niemandem irgendetwas zu erzählen, gibt es viele Zwischenstufen", heißt es auf der Internetseite.
Chronisch kranke Berufstätige können auf der Internetseite auch einen Selbsttest machen. In dem Test wird nach dem Umgang von Arbeitgeber, Vorgesetzten und Kolleg*innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, persönlichen Voraussetzungen, Einstellungen und Werten sowie Erfahrungen und der Lebenssituation gefragt.
Zur Internetseite: www.sag-ichs.de
Text: Niclas Beier
www.g-ba.de bietet Übersicht
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln über den 31. März 2021 hinaus verlängert. Das betrifft unter anderem die Ausstellung von Krankschreibungen, ärztlich verordnete Leistungen, Krankentransporte und Videobehandlungen. Der G-BA bietet auf seiner Internetseite eine Übersicht aller befristeten Sonderregeln: "Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie".
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss | www.g-ba.de
Auf zwei Seiten informiert die neu erschienene Kurzinformation über Krankheitszeichen und Behandlungsmöglichkeiten des Turner-Syndroms. Betroffene und deren Familien finden hier wichtige Fakten und praktische Tipps zum besseren Umgang mit der Krankheit.
Den betroffenen Mädchen und Frauen fehlt eins von zwei weiblichen Geschlechtschromosomen (X-Chromosomen) oder es ist stark verändert. Mit einer Blut-Untersuchung lässt sich die Diagnose stellen.
Es sind viele verschiedene Merkmale des Turner-Syndroms bekannt. Bei jeder Betroffenen treten aber jeweils nur einige auf. Manche Anzeichen sind bereits bei Geburt offensichtlich, etwa geschwollene Hand- und Fußrücken. Andere erscheinen erst im Verlauf der Kindheit. Fast immer wachsen betroffene Mädchen langsamer als gleichaltrige. Als Erwachsene sind sie meist kleiner als üblich. In der Regel sind sie normal intelligent, können aber Probleme beim Konzentrieren und Lernschwierigkeiten haben. An Ohren, Augen, Knochen, Nieren sowie Herz und Gefäßen können Veränderungen auftreten. Die Eierstöcke sind unterentwickelt, ohne Behandlung bleibt die Pubertät aus. Trotz Behandlung mit weiblichen Hormonen bleiben die meisten unfruchtbar.
Das Turner-Syndrom lässt sich nicht heilen. Es gibt aber viele Behandlungsmöglichkeiten wie Ersatz-Hormone, Medikamente, Operationen, Frühförderung, Ergotherapie und seelische Betreuung. Bei guter medizinischer Betreuung können die meisten ein selbstständiges und erfülltes Leben führen.
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) entwickelt im Auftrag von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK) Kurzinformationen in allgemein verständlicher Sprache. In einem Kooperationsprojekt erstellt das ÄZQ gemeinsam mit der Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e. V. Infoblätter zu ausgewählten seltenen Erkrankungen, um die Aufmerksamkeit für dieses Thema zu erhöhen.
Kurzinformation "Turner-Syndrom"
Quelle: Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)
Ärztinnen und Ärzte können Menschen, die wenig oder kein deutsch sprechen, Informationen zu Rückenschmerzen in Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch und Türkisch mit an die Hand geben.
Die beiden deutschsprachigen Kurzinformationen stehen seit 2018 in überarbeiteter Form bereit. Jetzt haben wir auch die fremdsprachigen Versionen aktualisiert. Die Texte informieren verlässlich über akute und chronische Kreuzschmerzen. Grundlage dieser Infoblätter ist die Nationale VersorgungsLeitlinie Nicht-spezifischer Kreuzschmerz sowie die zugehörige Patientenleitlinie.
Plötzlich Kreuzschmerzen – was kann ich tun?
In Deutschland gehören Kreuzschmerzen zu den häufigsten Schmerzen überhaupt. Wer seit kurzem Rückenschmerzen hat, für die es keinen eindeutigen Grund gibt, dem hilft vor allem Bewegung. Andere Methoden, zum Beispiel Medikamente, kommen nur unterstützend in Frage. Spritzen in den Rücken empfehlen Fachleute ausdrücklich nicht.
Aktiv gegen dauerhafte Kreuzschmerzen
Diese Information richtet sich an Menschen mit Kreuzschmerzen, die schon mehr als 12 Wochen andauern oder bei denen das Risiko dafür besteht. Seelische oder berufliche Probleme können zu dauerhaften Kreuzschmerzen führen. Wichtig ist: Bewegung im Alltag statt Bettruhe. Medikamente können die Behandlung unterstützen. Bei anhaltenden Schmerzen kann man auch an einem multimodalen Behandlungsprogramm teilnehmen.
Alle fremdsprachigen Patienteninformationen sind kostenlos verfügbar. Das ÄZQ stellt sie als PDF-Dokumente zum Download und Ausdrucken bereit: www.patienten-information.de
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), www.azq.de
Hochschule Fulda lädt zur Teilnahme ein
Die Hochschule Fulda lädt ein zur Teilnahme an der Online-Befragung "Gesundheit und Gesundheitskompetenz von Menschen mit Beeinträchtigung in Zeiten der Corona-Pandemie". Mit dem Projekt soll die gesundheitliche Lage, wahrgenommene Herausforderungen und Barrieren und die Gesundheitskompetenz von Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen erfasst werden. Die Teilnahme an der Studie ist anonym, kostenlos und dauert etwa 20 Minuten.
Die Befragung wird im März und April 2021 durchgeführt. Teilnehmende erhalten eine exklusive Zusammenfassung der Ergebnisse – voraussichtlich im Sommer. Die NAKOS unterstützt die Studie der Hochschule Fulda.
Zur Online-Befragung: https://ww2.unipark.de/uc/HeHLDiCo/
Zur Online-Befragung in Leichter Sprache: https://ww2.unipark.de/uc/HeHLDiCo_LS/
Weitere Informationen zur Studie
- Studie Gesundheit und Gesundheitskompetenz von Menschen mit Beeinträchtigung in Zeiten der Corona-Pandemie (PDF)
- Leichte Sprache: Studie Gesundheit von Menschen mit Beeinträchtigung in Zeiten der Corona-Pandemie (PDF)
Text: Niclas Beier
Bei der NAKOS ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet auf zwei Jahre mit der Option der Verlängerung, folgende Position zu besetzen:
Redakteur*in für Online- und Printmedien (m, w, d)
Der Arbeitsort ist Berlin-Charlottenburg. Bewerbungsschluss: 31.03.2021
– verlängert bis 23.04.2021 –
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. ist der Fachverband zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen mit Sitz in Gießen. Der Fachverband ist Träger von Einrichtungen der Selbsthilfeunterstützung in Deutschland.
Die NAKOS ist eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
Die NAKOS ist die zentrale Anlaufstelle rund um die gemeinschaftliche Selbsthilfe in Deutschland. Als Knotenpunkt vernetzt NAKOS bundesweit die relevanten Akteure. Dabei zeigt NAKOS die Vielfalt und Möglichkeiten der Selbsthilfe auf und fördert und vertritt sie gegenüber Politik und Gesellschaft. Einheitliche Standards, wissenschaftliche Studien und der Austausch mit Fachleuten aus Wissenschaft, Gesundheits- und Sozialwesen stärken die Rolle und die Wahrnehmung der Selbsthilfe in Deutschland.
Bei der NAKOS ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet auf zwei Jahre mit der Option der Verlängerung, folgende Position zu besetzen:
Redakteur*in für Online- und Printmedien (m, w, d)
Ihre Aufgaben:
- Erstellen von Texten, Nachrichten und Pressemeldungen
- Content-Erstellung für Webseite, Newsletter und Social Media
- Entwicklung einer Social-Media-Strategie und Betreuung von Social-Media-Kanälen
- Aufbereitung fachlich-wissenschaftlicher Erkenntnisse
- Steuerung des redaktionellen Produktionsprozesses
Ihr Profil:
- Nachgewiesene abgeschlossene Redakteursausbildung (Volontariat o. ä.) bei einem Verlag, einer Tages- oder Wochenzeitung oder einer anderen vergleichbaren einschlägigen Institution
- Mindestens zweijährige nachgewiesene berufspraktische Erfahrungen in Print- und Online-Redaktion und/oder Volontariat
- Guter Schreibstil, um fachliche Themen zielgruppengerecht zu vermitteln
- Gute Kenntnisse in gängigen MS-Office-Programmen sowie Online-Systemen (CMS, Social Media)
- Wünschenswert sind Kenntnisse und Erfahrung im Gesundheits- und Sozialwesen
- Strukturierte, selbstständige und gewissenhafte Arbeitsweise
Wir bieten:
- Einen interessanten Arbeitsplatz mit Gestaltungsmöglichkeiten in einem multidisziplinären Team
- Flexible Arbeitszeiten und Möglichkeiten zum Home-Office
Die Vergütung erfolgt je nach Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen in Anlehnung an TVöD Bund mit mind. 75 % Wochenarbeitszeit (mind. 29,25 Stunden/Woche) zzgl. der im Bereich des öffentlichen Dienstes üblichen Leistungen.
Der Arbeitsort ist Berlin-Charlottenburg.
Für Rückfragen steht Ihnen Jutta Hundertmark-Mayser per E-Mail (jutta.hundertmark@nakos.de) gerne zur Verfügung.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter Angabe des frühestmöglichen Einstiegstermins bis zum 31. März 2021 ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Betreffs „Redaktion“ an:
Geschäftsführung der NAKOS
Frau Ursula Helms
Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin
E-Mail: bewerbung@nakos.de
Die Stellenausschreibung als PDF: Redakteur*in für Online- und Printmedien
vdek und Deutsche Krebsgesellschaft kooperieren bei der Versorgung von Risikopatient*innen
Die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK) und die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) kooperieren bei der Versorgung von Menschen mit erhöhtem Risiko für erblich bedingten Brust- und Eierstockkrebs: Zentren, die die nötigen Qualitäts- und Eignungsanforderungen erfüllen, können sich nun auch von der DKG als „Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs“ (FBREK-Zentrum) zertifizieren lassen.
Darauf haben sich die Ersatzkassen mit der DKG, den FBREK-Zentren und weiteren an der Versorgung beteiligten Kassen verständigt. Das Zertifikat ist drei Jahre gültig.
Netzwerke für eine hohe Versorgungsqualität
FBREK-Zentren sind Anlaufstellen für Menschen mit einem erhöhten Risiko, an einem erblich bedingten Brust- bzw. Eierstockkrebs zu erkranken. Die Einrichtungen bieten den Versicherten der Ersatzkassen und 15 weiteren Krankenkassen Aufklärung, Gendiagnostik, Beratung und ein Früherkennungsprogramm an. Derzeit gibt es bundesweit 19 FBREK-Zentren, die dem FBREK-Vertrag der Ersatzkassen beigetreten sind.
In Deutschland erkranken jährlich bis zu 70.000 Frauen und Männer an Brust- sowie 8.000 Frauen an Eierstockkrebs, in fünf bis zehn Prozent der Fälle ist die Erkrankung durch einen vererbten Gendefekt bedingt.
Quelle: vdek, Gemeinsame Pressemitteilung vom 11.03.2021
Die NAKOS hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet bis 31.12.2022 mit der Option der Verlängerung, folgende Stelle zu besetzen:
Mitarbeiter*in Sachbearbeitung (m, w, d)
Der Arbeitsort ist Berlin-Charlottenburg. Bewerbungsschluss: 31.03.2021
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) ist der Fachverband zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen mit Sitz in Gießen. Der Fachverband ist Träger von Einrichtungen der Selbsthilfeunterstützung in Deutschland.
Die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) ist eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
Die NAKOS hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet bis 31.12.2022 mit der Option der Verlängerung, folgende Position in den Arbeitsfeldern „Selbsthilfe pflegender Angehöriger“ und „Junge Selbsthilfe“ zu besetzen:
Mitarbeiter*in Sachbearbeitung (m, w, d)
Zu den Aufgaben zählen insbesondere:
- Allgemeine Verwaltungsarbeiten, Schriftverkehr, Post
- Anfragenbeantwortung mündlich, schriftlich
- Unterstützung bei der Erstellung von Arbeitshilfen, Dokumentationen und Fachveröffentlichungen
- Unterstützung bei der Veranstaltungs- und Sitzungsorganisation (auch digital) nebst Protokollführung
- Unterstützung bei Themenrecherche und Aufbereitung
- Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit
- Pflege des Internetangebotes
Wir suchen eine Persönlichkeit mit folgendem Profil:
- eine abgeschlossene Verwaltungsausbildung, idealerweise mehrjährige Erfahrung im Bereich Verwaltung, ggfs. vergleichbarer Bachelor-Abschluss
- sehr gute EDV-Kenntnisse, sicherer Umgang mit gängigen MS-Office-Programmen, CMS sowie Datenbanken und Social-Media-Tools
- sorgfältiger und teamorientierter Arbeitsstil
- sehr gute Kommunikationsfähigkeit und Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift und Organisationskompetenz
- Wünschenswert sind Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich gemeinschaftlicher Selbsthilfe.
Der Arbeitsort ist Berlin-Charlottenburg.
Die Vergütung erfolgt je nach Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen in Anlehnung an TVöD Bund bis Entgeltgruppe 8 mit 100 % Wochenarbeitszeit (z.Z. 39 Stunden/Woche) zzgl. der im Bereich des öffentlichen Dienstes üblichen Leistungen.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 31. März 2021 ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Betreffs „Sachbearbeitung“ an:
Geschäftsführung der NAKOS
Frau Ursula Helms
Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin
E-Mail: bewerbung@nakos.de
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses tritt in Kraft
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. November 2020 beschlossen, die Psychotherapie-Richtlinie (PT-RL) in der Fassung vom 19. Februar 2009 (BAnz S. 1399), die durch die Bekanntmachung vom 22. November 2019 (BAnz AT 23.01.2020 B4) geändert worden ist, zu ändern:
Umsetzung § 92 Absatz 6a SGB V (insbesondere Förderung der Gruppentherapie und Vereinfachungen im Gutachterverfahren)
Beschlusstext und Begründung: www.g-ba.de
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Infodienst 18.02.2021
Haus der Krebs-Selbsthilfe weist auf Risiko für schwere Covid-19-Verläufe hin
Anlässlich des Weltkrebstag am 4. Februar fordert das Haus der Krebs-Selbsthilfe in einer Pressemitteilung, Menschen mit einer aktiven Krebserkrankung einen priorisierten Zugang zur Covid-19-Impfung zu ermöglichen. Krebskranke Menschen zählen zu den Personengruppen mit einem erhöhten Risiko für einen schwereren Verlauf von Covid-19. Gleichzeitig erfordere die Behandlung häufig Außenkontakte.
Quelle: Haus der Krebs-Selbsthilfe | www.hausderkrebsselbsthilfe.de
Aktionsbündnis Seelische Gesundheit und DGPPN informieren Menschen mit psychischen Erkrankungen über COVID-19 Impfung
Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen infizieren sich deutlich häufiger mit COVID-19, zeigen einen schwereren Verlauf und haben ein höheres Sterberisiko als die Allgemeinbevölkerung. Aber auch Mitarbeitende in der psychiatrischen Versorgung sind regelhaft hohen Ansteckungsrisiken ausgesetzt. Beide Gruppen müssen im Rahmen einer wirksamen Impfstrategie als Risikogruppe anerkannt, über entsprechende Impfmöglichkeiten informiert werden und prioritären Zugang zur Impfung erhalten. Sich hieraus ergebende Forderungen adressiert die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) im vorliegenden Eckpunktepapier:
- Menschen mit psychischen Erkrankungen sind in der Impfverordnung des BMG als Risikogruppen anzuerkennen und sollten prioritären Zugang zu Impfmöglichkeiten erhalten.
- Politik, Fach- und Selbsthilfeverbände müssen Menschen mit psychischen Erkrankungen als wichtige Zielgruppe für Information und Aufklärung über COVID-19, Hygienemaßnahmen sowie Möglichkeit und Sinnhaftigkeit einer Impfung adressieren.
- In psychiatrischen Kliniken sollten Patienten eine Impfung in Anspruch nehmen können, zumindest wenn sie dort absehbar beide Impfungen erhalten.
- Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die aktuell nicht selbstbestimmungsfähig sind, sollten im Rahmen der üblichen rechtlichen Vorgaben eine Impfung erhalten können.
- Mitarbeitende in bestimmten Bereichen der psychiatrischen Versorgung sollten prioritären Zugang zu Impfmöglichkeiten erhalten.
- Werden ärztliche Atteste eingesetzt, um die Zugehörigkeit zu Risikogruppen zu bescheinigen, sollen diese keine Informationen zur konkreten Erkrankung/Diagnose enthalten, um einer Stigmatisierung der Betroffenen vorzubeugen.
Informationen für Menschen mit psychischen Erkrankungen zur Impfung gegen COVID-19
Quelle: Aktionsbündnis Seelische Gesundheit, eine bundesweite Initiative in Trägerschaft der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN), Stellungnahme vom 29.01.2021
Handreichung für Ärzt*innen zu Gesundheits-Apps und Informationsblatt für Patient*innen
Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geben Ärzt*innen mit der Handreichung "Gesundheits-Apps im klinischen Alltag" Antworten für die tägliche Praxis. Die Handreichung informiert unter anderem, woran gute und schlechte Gesundheits-Apps unterschieden werden können. Auch ein Informationsblatt für Patient*innen ist Teil der Handreichung.
Die neue Handreichung steht als druckbares PDF und digital kostenlos bereit unter:
- Handreichung "Gesundheits-Apps im klinischen Alltag"
- Patienteninformationen zur Handreichung
- Übersichtsseite zur Handreichung
Themenseite der KBV mit Informationen zum Coronavirus für den Praxisalltag
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin | Pressemitteilung vom 21.12.2020
Gemeinsame Erklärung der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene
Erklärung vom 24. November 2020:
Die maßgeblichen Patientenorganisationen sehen mit Sorge die derzeitige Situation der UPD.
- Das Vergabeverfahren führt regelmäßig zum Verlust von Wissen, Kompetenz, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Netzwerken und Bekanntheit.
- Die derzeitige Trägerschaft der UPD löst erhebliche Zweifel an ihrer Unabhängigkeit aus. Das Vertrauen in die Beratungsarbeit der UPD ist dadurch gesunken.
- Die Vergabe der UPD an die Sanvartis GmbH hat zu einem erheblichen Abfluss von GKV-Mitteln geführt, welche nicht für den eigentlichen Beratungsauftrag zur Verfügung stehen.
- Die Qualität der Informations- und Beratungsarbeit steht immer wieder in der Kritik.
- Das Beratungsangebot findet nicht mehr im Umfeld der Ratsuchenden statt und kann daher regionale Besonderheiten nicht oder zu wenig berücksichtigen.
- Eine Kooperation mit anderen regionalen Trägern zur Entwicklung von Synergien und zur Vermeidung von Doppelangeboten findet nicht statt.
- Das derzeitige Angebot ist nicht kultursensibel und erreicht vulnerable Gruppen kaum.
- Parteilichkeit der Beratung im Sinne eines besonders engagierten und empathischen Angebotes an der Seite der Ratsuchenden ist nicht erkennbar.
- Die Berichte über Problemlagen aus der Beratungsarbeit der UPD werden kaum als Seismograph für Verbesserungen im Gesundheitswesen genutzt.
Die maßgeblichen Patientenorganisationen sind überzeugt, dass unter anderen Rahmenbedingungen eine neue UPD im Dienste der Patienteninnen und Patienten entstehen könnte. Voraussetzungen dafür sind:
- Unabhängigkeit von Industrie, Leistungserbringern und Kostenträgern
- Ausreichende Finanzierung aus Steuermitteln, denn die UPD ist für alle da
- Verstetigung durch eine nachhaltige, zivilgesellschaftliche Trägerstruktur
- Enge Verzahnung mit der Patientenvertretung in der Gesundheitspolitik
- Beratung in regionalen Stellen und in Kooperation mit weiteren Akteuren vor Ort
- Ein zentrales Wissens- und Qualitätsmanagement
- Besonderes Augenmerk auf vulnerable Gruppen
- Patienten und Patientinnen brauchen neben Informationen auch begleitende Unterstützung
Die maßgeblichen Patientenorganisationen haben die unabhängige Patientenberatung ins Leben gerufen und in Kooperation untereinander zur Reife entwickelt. Aus der Zivilgesellschaft heraus kann sie in Zukunft wieder ein sehr hohes Vertrauen genießen. Die Patientenorganisationen sind parteiisch für Patienten. Sie garantieren die Weiterbearbeitung der identifizierten Probleme in der Gesundheitspolitik und ihren Gremien. Deshalb muss die UPD in Zukunft wieder durch die maßgeblichen Patientenorganisationen gesteuert werden.
Die aktuelle Förderperiode der UPD endet im Jahr 2022. Damit eine Neuaufstellung der UPD gelingt, ist es wichtig, dass die Politik noch in dieser Legislaturperiode die Weichen dafür stellt.
Gezeichnet:
- Hannelore Loskill, Bundesvorsitzende Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankungen und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE)
- Gregor Bornes, Sprecher Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen (BAGP)
- Andre Beermann, Vorstand Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG)
- Horst Frehe, Vorstand Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)
- Adolf Bauer, Präsident Sozialverband Deutschland (SoVD)
- Verena Bentele, Präsidentin Sozialverband VdK Deutschland e. V. (VdK)
- Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
Gemeinsamer Bundesausschuss hat Risikogruppen eingegrenzt
Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach der Infektion mit dem Coronavirus sollen im Winter günstige FFP2-Masken erhalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu entsprechende Gruppen eingegrenzt. Genannt werden die folgenden gesundheitlichen Merkmale: bestehende Risikoschwangerschaft, Herzinsuffizienz, zerebrovaskuläre Errkankungen (insbesondere Schlaganfall), Diabetes mellitus Typ 2, Krebserkrankung unter aktiver Chemo- oder Radiotherapie, Niereninsuffizienz, COPD, Asthma, Organtransplantation, Demenz.
Angehörige dieser Gruppen sollen 15 FFP2-Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung, etwa eine pro Winterwoche. Insgesamt dürften die Regelungen für 27 Millionen Menschen gelten. Die Patientenvertretung im G-BA kritisiert den Beschluss als unzureichend. Die Liste müsse um Rheuma oder Autoimmunerkrankungen erweitert werden.
Quelle: SEKIS Berlin, Newsletter vom 30. November 2020 | www.sekis-berlin.de
Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung ohne Antrag möglich
Das Angebot der Gruppenpsychotherapie wird erweitert: Künftig ist als niedrigschwelliges Angebot die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung möglich. Außerdem können Gruppentherapien auch zu zweit geleitet werden. Die Neuerungen wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen und werden nach Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium voraussichtlich im Januar 2021 eingeführt. Mit den Neuerungen soll die Gruppentherapie einen höheren Stellenwert bekommen.
Mit der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung können Versicherte prüfen, ob eine Gruppentherapie für sie in Frage kommt. Dabei kann im Anschluss an die Sprechstunde Gruppentherapie bis zu viermal je Krankheitsfall mit 100 Minuten (oder achtmal 50 Minuten) durchgeführt werden. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist dafür nicht erforderlich.
Weiter kann Gruppentherapie ab sechs Patient*innen auch von zwei Therapeuten geleitet werden. Eine*r von beiden ist dabei für jedes Gruppenmitglied hauptverantwortlich. Die gemeinsame Gruppentherapie kann auch praxisübergreifend
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Meldung vom 26. November 2020 | www.kbv.de
Nur jede vierte Arztpraxis in Deutschland hat einen "uneingeschränkt barrierefreien" Zugang: Jeweils rund 26 Prozent der Hausarztpraxen und der Facharztpraxen fallen in diese Kategorie. Das teilt der Deutsche Bundestag mit auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion.
Weitere 29 Prozent der Hausarztpraxen und 28 Prozent der Facharztpraxen haben einen "mindestens begrenzt barrierefreien" Zugang. Eine uneingeschränkt barrierefreie Praxis beinhaltet nach der neuen bundeseinheitlichen Systematik einen ebenerdigen Zugang, einen rollstuhlgerechten Aufzug sowie breite Türen und größere Bewegungsflächen, so der Bundestag in einer Meldung.
Deutscher Bundestag, Meldung vom 16. Oktober 2020 | www.bundestag.de
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute auf Antrag der Patientenvertretung die Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) für Erwachsene mit einer obstruktiven Schlafapnoe als Behandlungsalternative beschlossen.
Die Behandlung mit einer UPS darf zukünftig zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden bei Erwachsenen, bei denen eine behandlungsbedürftige obstruktive Schlafapnoe festgestellt wurde und eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein bei Panikzuständen unter der Überdrucktherapie, Gesichtsschmerzen durch eine Nervenbeschädigung oder wenn aus Vorbehandlungen bereits bekannt ist, dass die Patientin oder der Patient eine Überdrucktherapie nicht anwenden kann. Vom Beschluss umfasst sind nur zahntechnisch individuell angefertigte und verstellbare Unterkieferprotrusionsschienen.
Die Patientenvertretung freut sich über den positiven Ausgang ihres Antrages. „Wir hoffen, dass sich die Versorgungssituation der Betroffenen durch den Einsatz der Schiene verbessern wird und sich Versorgungslücken schließen lassen“ so Hartmut Rentmeister, Patientenvertreter in der betreffenden AG.
Quelle: Patientenvertretung im G-BA, 20.11.2020
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute beschlossen, alle laufenden Methodenbewertungsverfahren zur PET/PET-CT einzustellen.
Nach 17 Jahren Prüfung der PET-CT durch den G-BA: Ungleichbehandlung wird manifestiert
Die PET-CT ist ein ambulantes nuklearmedizinisches diagnostisches Verfahren (Ganzkörperscan), mit dem sich Tumore und Metastasen oftmals besser darstellen lassen als allein durch eine CT oder MRT. In vielen hochwertigen nationalen und internationalen interdisziplinären Leitlinien wird die PET-CT von Krebspatient*innen für eine Vielzahl von Indikationen empfohlen.
Denn bei der PET-CT werden zwei Verfahren (Positronen-Emissions-Tomographie und Computertomographie) miteinander kombiniert. Der zusätzliche Gewinn besteht in der Darstellung der Stoffwechselaktivität der Tumorerkrankung. Der Nutzen der PET-CT reicht aber viel weiter, denn auch der Erfolg einer Vielzahl weiterer chirurgischer sowie onkologischer Therapien lässt sich mittels PET-CT überprüfen. Zur Bestrahlungsplanung müsste die PET-CT ebenfalls häufiger zum Einsatz kommen, um gezielter und effektiver bestrahlen zu können. Dies wurde bei Expertenanhörungen im Rahmen der Beratungen deutlich.
Doch damit soll jetzt Schluss sein, denn nach 17 Jahren Prüfung der PET-CT durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurde gegen die Stimmen der Patientenvertretung beschlossen, den Prüfantrag zurückzunehmen mit dem Argument, dass nun mehr kein Interesse an der Bewertung der Methode unter Ansehen der aktuellen Versorgungsituation bestünde.
Damit wird ein Status quo erhalten, der für die Patientenvertretung inakzeptabel ist.
Quelle: Patientenvertretung im G-BA, 20.11.2020
Fachanhörung am 19. November 2020
Die BAG SELBSTHILFE hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des geplanten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) veröffentlicht. In der Stellungnahme werden die einzelnen Regelungen beurteilt. Ergänzend fordert die BAG SELBSTHILFE, dass FFP2/3-Masken für Angehörige der Risikogruppen als Hilfsmittel über die Krankenkassen erstattet werden. Zum Referentenentwurf findet am 19. November 2020 eine Fachanhörung im Bundesgesundheitsministerium statt.
Quelle: BAG SELBSTHILFE | www.bag-selbsthilfe.de
Regelungen gelten bis 31. Januar 2021
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat weitere zeitlich befristete Sonderregelungen für ärztlich verordnete Leistungen aktiviert. Die neuen Regelungen sind:
- Videobehandlung: "Eine Behandlung kann auch als Videobehandlung stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich ist und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können. Auch Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege können mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten per Video erbracht werden."
- Verordnungen nach telefonischer Anamnese: "Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und Heilmittel dürfen auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden. Gleiches gilt für Verordnungen von Krankentransporten und Krankenfahrten. Sie sind ebenso aufgrund telefonischer Anamnese möglich."
- Verlängerung der Vorlagefrist für Verordnungen: "Die Frist zur Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse wird für häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung und Soziotherapie von 3 Tagen auf 10 Tage verlängert."
- Erleichterte Vorgaben für Verordnungen: "Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Darüber hinaus wurden die Vorgaben für bestimmte Fristen bei Verordnungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege angepasst: Folgeverordnungen müssen nicht in den letzten 3 Arbeitstagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden. Außerdem können Ärztinnen und Ärzte Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege für bis zu 14 Tage rückwirkend verordnen. Ebenfalls muss vorübergehend eine längerfristige Folgeverordnung von häuslicher Krankenpflege nicht begründet werden."
Die Regelungen gelten vorerst bis 31. Januar 2021. Der G-BA hat auf seiner Internetseite sämtliche "Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie" veröffentlicht.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss | www.g-ba.de
Gelungene Kommunikation nutzt Ärzt*innen und Patient*innen
Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) hat den Leitfaden "Kommunikative Kompetenzen von Ärztinnen und Ärzten" herausgegeben. Mit dem Leitfaden soll das Mustercurriculum "Kommunikation in der Medizin" in der medizinischen Ausbildung und der abschießenden Staatsprüfung umgesetzt werden. Die Patientenvertretung war beteiligt an der Gestaltung von Prüfungsfragen. Eine gelungene Kommunikation zwischen Ärzt*innen und Patient*innen stärkt die Kooperationsbereitschaft von Patient*innen und die Arbeitszufriedenheit der Ärzt*innen, so das IMPP.
Quelle: Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen | www.impp.de
Auf den Ausbruch der SARS-CoV-2-Pandemie habe die Gesundheitsforschung in Deutschland schnell und sachgerecht in allen relevanten Bereichen reagieren können.
Die Gesundheitsforschung in Deutschland habe ihr Engagement enorm verstärkt, vorhandenes Knowhow und Ressourcen gebündelt und wertvolle Ergebnisse für das Pandemiemanagement und die Bewältigung der Pandemiefolgen generiert. Diesen Status gelte es zu erhalten und für zukünftige Gesundheitskrisen weiter auszubauen. Zudem solle eine langfristig angelegte Forschungs- und Entwicklungsinitiative die Souveränität Deutschlands in der Impf- und Wirkstoffentwicklung und -produktion sichern – das empfiehlt das Forum Gesundheitsforschung jetzt in seinen Ad-Hoc-Empfehlungen zur Covid-19-Pandemie.
Empfehlungen des Forums Gesundheitsforschung zur Covid-19-Pandemie
Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierte Forum Gesundheitsforschung ermöglicht einen systematischen, organisationsübergreifenden und kontinuierlichen Dialog zwischen den verschiedenen Akteuren in der deutschen Gesundheitsforschung und erarbeitet Empfehlungen zu wichtigen Fragen der Gesundheitsforschung. Ihm gehören die fachlichen Spitzenvertreterinnen und -vertreter der deutschen Forschungsorganisationen, der Wirtschaft und des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Gesundheitsforschung sowie Vertreterinnen und Vertreter der Patientenschaft und der Versorgungsseite an.
Informationen über das Forum Gesundheitsforschung: www.gesundheitsforschung-bmbf.de
Quelle: idw – Informationsdienst Wissenschaft, Pressemitteilung 06.10.2020
ÄZQ veröffentlicht Empfehlungen in allgemeinverständlicher Sprache
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat die Patientenleitlinie Herzschwäche überarbeitet und veröffentlicht. Die Patientenleitlinie richtet sich an Erwachsene, die von der Herzkrankheit betroffen sind, welche der häufigste Grund für Krankenhausaufenthalte und eine der häufigsten Todesursachen ist. Die Patientenleitlinie basiert auf der Nationalen VersorgungsLeitlinie Chronische koronare Herzkrankheit, die sich an Mediziner*innen richtet. Die Patientenversion ist in allgemeinverständlicher Sprache geschrieben.
Die Patientenleitlinie: Herzschwäche
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 5. Oktober 2020 | www.aezq.de
Unter dem Motto „Mit Kraft durch die Krise. Gesund bleiben – auch psychisch“ eröffnet das Aktionsbündnis Seelische Gesundheit am 9. Oktober die 14. Berliner und die bundesweite Woche der Seelischen Gesundheit
Betroffene und Expert*innen diskutieren gemeinsam über die Zusammenhänge von Corona und Psyche und geben praktische Tipps zum Umgang mit der Krise.
Alle Interessierten sind eingeladen, an der digitalen Auftaktveranstaltung am 9. Oktober 2020, 17.30 bis 19.30 Uhr, teilzunehmen und sich über die bundesweiten Aktivitäten der Aktionswoche zu informieren.
Die Veranstaltung wird als Live-Stream auf dem Youtube-Kanal des Aktionsbündnisses Seelische Gesundheit zur Verfügung gestellt. Dort haben alle Zuschauer*innen die Möglichkeit, über einen Live-Chat Fragen an die Teilnehmenden der Talkrunde zu stellen. Die digitale Eröffnung der Aktionswoche beginnt um 17:30 Uhr.
Die bundesweiten Aktionswochen finden jedes Jahr rund um den Welttag der Seelischen Gesundheit am 10. Oktober statt und richten sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Deutschlandweit bieten bis zum 20. Oktober psychosoziale Einrichtungen, Selbsthilfeorganisationen und regionale Initiativen ein vielseitiges Angebot an kleineren Veranstaltungen und innovativen Online-Formaten an. Ob Vorträge, Webinare, Entspannungskurse oder Podcasts, alle Angebote vermitteln praktische Hilfen und Informationen, um die Herausforderungen der Krise besser bewältigen zu können. Das Programm wird auf der zentralen Plattform des Aktionsbündnisses Seelische Gesundheit veröffentlicht
Information und Anmeldung unter: https://aktionswoche.seelischegesundheit.net
Kontaktstellen PflegeEngagement feiern 10-jähriges Bestehen und starten BVG-Kampagne zum Thema Pflegeselbsthilfe
„Ich weiß, ich bin nicht mehr hilflos“ berichtet Gabriele über ihre Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige. Sie pflegt ihren Mann, fühlte sich oft allein gelassen und überfordert. Die Angehörigengruppe hilft ihr, die Situation zu meistern. Hier wird sie aufgefangen. Hier geht es um sie, ihre Sorgen und Ängste und Belastungen.
Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, sagt:
„Die Kontaktstellen PflegeEngagement tragen seit nunmehr 10 Jahren engagiert und erfolgreich dazu bei, pflegende Angehörige zu stärken. Denn wer häusliche Pflege braucht oder nahestehende Personen pflegt, sieht sich mit einer Vielzahl von Anforderungen und Belastungen konfrontiert. In dieser Situation ist man in besonderem Maße darauf angewiesen, faire und vertrauensvolle Unterstützung zu erhalten. Die Kontaktstellen PflegeEngagement haben in Berlin wohnortnahe, nachbarschaftliche Selbsthilfe- und Ehrenamtsstrukturen zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen aufgebaut, die diesen Beistand geben können. Hierauf bin ich besonders stolz und kann auch für die Zukunft garantieren, dass meine Senatsverwaltung den Kontaktstellen PflegeEngagement ein verlässlicher Partner ist, der das Engagement aller Beteiligten wertschätzt und stärkt.“
Anlässlich ihres 10-jährigen Jubiläums möchten die Kontaktstellen PflegeEngagement das Thema Pflegeselbsthilfe in den Fokus rücken und für die Wichtigkeit von Entlastungsangeboten im Kontext von Pflegebedürftigkeit sensibilisieren. Bis Mitte Dezember rufen Plakate in U-Bahnen pflegende Angehörige dazu auf, die Unterstützung der Kontaktstellen zu nutzen. Denn nur wer gut für sich selbst sorgt, kann auch gut für Andere sorgen.
Hintergrund:
Die Kontaktstellen PflegeEngagement als Anlaufstellen für Pflegeselbsthilfe wurden im Herbst 2010 gegründet und sind bundesweit einmalig. Sie unterstützen betreuende und pflegende Angehörige sowie pflegebedürftige Menschen jeden Alters im Umfeld von häuslicher Pflege durch Angehörigengruppen, Nachbarschaftsinitiativen und ehrenamtliche Besuchsdienste. Die Kontaktstellen PflegeEngagement werden gefördert durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, sowie die privaten und gesetzlichen Pflegekassen.
Ihre Angebote sind kostenfrei.
Weitere Informationen zu den Kontaktstellen PflegeEngagement:
www.pflegeselbsthilfe-berlin.de
Deutsche Aidshilfe beantwortet wichtige Fragen
Ein Erklärvideo informiert in Deutscher Gebärdensprache über HIV und Aids. Das Video der Deutschen Aidshilfe beantwortet Fragen wie "Was ist der Unterschied zwischen HIV und Aids?" und "Wie kann ich mich vor einer Infektion schützen und wie lässt sich eine HIV-Infektion behandeln?". Das 10-minütige Video gibt den aktuellen wissenschaftlichen und medizinischen Stand wieder.
Zum Video: www.youtube.com
Quelle: Deutsche Aidshilfe | www.aidshilfe.de
Mit dem heute verabschiedeten Krankenhauszukunftsgesetz hat der Gesetzgeber Regelungen zur Wiederaufnahme der persönlichen Pflegebegutachtungen und der Qualitätsregelprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ab Oktober 2020 beschlossen
Beides war zum Schutz vor Infektionen seit Mitte März ausgesetzt. Die Wiederaufnahme erfolgt unter Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen.
"Die Medizinischen Dienste begrüßen ausdrücklich, dass die persönlichen Pflegebegutachtungen und die Qualitätsregelprüfungen in der Pflege wieder flächendeckend erfolgen können. So richtig es war, beides aus Infektionsschutzgründen auszusetzen, so richtig ist es nun, beides unter Wahrung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufzunehmen", sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.
Die Corona-Pandemie stellt die Pflegeheime und die ambulanten Pflegedienste vor große Herausforderungen; nach Einschätzung der Medizinischen Dienste leisten sie vielerorts gute Arbeit. Die Heime entwickelten beispielsweise kreative Lösungen, um der Vereinsamung der pflegebedürftigen Menschen entgegenzuwirken. "Gleichwohl ist nicht überall alles gut gelaufen. Die Prüfungen sind ein wichtiges Korrektiv, um unerwünschten Entwicklungen vorzubeugen. Mit Corona leben, bedeutet auch eine qualitativ gute Pflegeversorgung unter Pandemie-Bedingungen sicherzustellen", erklärt Pick.
Auch die Wiederaufnahme der persönlichen Pflegebegutachtung bewerten die Medizinischen Dienste positiv. Um die besonders gefährdeten pflegebedürftigen Menschen vor Infektionen zu schützen, wurde zu Anfang der Pandemie ein strukturiertes Telefoninterview entwickelt, mit dem die Gutachterinnen und Gutachter den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellten. Damit erhielten die Versicherten weiterhin zeitnahen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Wegen der fehlenden Inaugenscheinnahme der Pflegebedürftigen vor Ort war die gutachterliche Einschätzung zu therapeutischen Leistungen und zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen nur begrenzt möglich. In zwingenden Ausnahmenfällen wie beispielsweise in Corona-Hotspots, im Falle von akuten Ansteckungsrisiken oder bei immenser Immunschwäche von Versicherten kann das Telefonverfahren weiterhin eingesetzt werden, um den Infektionsschutz sicherzustellen.
Zur Wiederaufnahme der persönlichen Begutachtung und der MDK-Prüfungen hat die MDK-Gemeinschaft ein übergreifendes Hygienekonzept erstellt. Dieses sowie weitere Informationen zur Begutachtung und Qualitätsprüfung während der Pandemie finden sich auf www.mds-ev.de und auf www.mdk.de.
Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK. Dabei geht es zum Beispiel um bundesweit einheitliche Kriterien für die Begutachtung.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung im Auftrag der Krankenkassen. Die MDK führen zudem Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und ambulanten Diensten durch.
Quelle: Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS), Pressemitteilung 18.09.2020
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) aktualisiert Kurzinformationen
Grundlage dieser Infoblätter sind aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und Empfehlungen von Fachleuten.
Depression – eine Information für Angehörige und Freunde
Eine Depression belastet nicht nur den Betroffenen, sondern auch viele Personen in seiner Umgebung, besonders die nahen Angehörigen. Diese überarbeitete Kurzinformation gibt Tipps und Hinweise, wie Angehörige oder Freunde mit der Situation umgehen können.
Depression – Schwangerschaft und Geburt
Während und nach einer Schwangerschaft erleben viele Frauen ein Auf und Ab der Gefühle. Momente voller Freude wechseln sich mit Phasen der Sorge und Erschöpfung ab. Das ist normal. Manchmal nehmen Traurigkeit oder Angst jedoch überhand. Diese Information gibt einen kurzen Überblick über Depressionen während der Schwangerschaft und nach der Geburt.
Magenkrebs
Anfänglich verursacht Magenkrebs oft keine Beschwerden. Im Verlauf können unspezifische Krankheitszeichen auftreten, wie Druckgefühl, Schluckbeschwerden oder Gewichtsverlust. Mithilfe einer Magenspiegelung kann dieser Krebs gut erkannt werden. Hat der Krebs noch nicht gestreut, ist eine Heilung möglich. Hier erfahren Betroffene, welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt und erhalten viele praktische Tipps, vor allem zur Ernährung nach einer Magenentfernung.
Die Kurzinformationen stehen zum kostenlosen Download, Ausdrucken und Verteilen bereit unter:
Depression – eine Information für Angehörige und Freunde
Depression – Schwangerschaft und Geburt
Magenkrebs – was für Sie wichtig ist
Methodik: allgemeines Methodendokument
Portal Patienten-Information.de
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemeldung 17.09.2020
Im Gesundheitswesen soll niemand geschädigt werden | Aktionsbündnis Patientensicherheit ruft alle Gesundheitseinrichtungen in Deutschland auf, sich am Welttag Patientensicherheit zu beteiligen
Unter den besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie zeigen sich mit aller Deutlichkeit die Sollbruchstellen und Schwachpunkte des bestehenden Versorgungssystems und die damit verbundenen Gefahren für die Patientensicherheit.
- Welchen Beitrag kann die Patientensicherheit dazu leisten, den Verlauf der anhaltenden Corona-Pandemie und die damit verbundenen Belastungen des Gesundheitsbereichs besser zu bewältigen?
- Wie können Mitarbeitende ausreichend geschützt werden, damit sie nicht selbst ein „Second-Victim“ – nicht nur in der Corona-Pandemie – werden?
- Wie kann das Vertrauen in die Sicherheit der medizinischen Versorgung gestärkt werden, damit notwendige Behandlungen nicht vermieden werden?
Informationen: www.tag-der-patientensicherheit.de
Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit, www.aps-ev.de
Im September 2020 legt die Stiftung ihr erstes Förderprogramm auf, um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen.
Erstmals gibt es eine bundesweite Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements: Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, des Bundesinnenministeriums und Bundeslandwirtschaftsministeriums.
Besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen ist es jedoch häufig schwierig, ehrenamtliche Strukturen aufzubauen und zu erhalten. Das will die neue Stiftung verbessern. Zentrales Ziel ist es, insbesondere in diesen Landesteilen das Ehrenamt nachhaltig zu stärken – in Abstimmung mit bereits bestehenden Bundesprogrammen. Mit der Stiftung gibt es zum ersten Mal eine bundesweite Anlaufstelle, die ehrenamtlich Engagierte unterstützt.
Förderprogramm „Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken“
Das Förderprogramm besteht aus drei Schwerpunktthemen, die aus einer Bedarfserhebung des Vorstandes hervorgegangen sind:
- Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft
- Nachwuchsgewinnung
- Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen
Es ist grundsätzlich möglich, jeweils einen Antrag pro Schwerpunktthema zu stellen. Anträge werden bis zum 1. November 2020 angenommen.
Das Förderprogramm
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Gesund.bund.de informiert über häufige Krankheiten und gesunde Lebensweise
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 1. September 2020 das neue Gesundheitsportal www.gesund.bund.de veröffentlicht. Die Internetseite informiert über die häufigsten Krankheiten, gesunde Lebensweise, Pflege und "Gesundheit digital". Das BMG hat bei der Entwicklung der Inhalte mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) und dem Robert-Koch Institut (RKI) zusammengearbeitet.
Das Gesundheitsportal: www.gesund.bund.de
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung vom 1. September 2020 | www.bundesgesundheitsministerium.de
Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berichtet auch über neue IGeL | Umgang mit COVID-19-Antikörpertests hat Verbesserungspotenzial
Drei von vier Patientinnen und Patienten kennen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in der Arztpraxis. Zu den Topsellern gehören nach wie vor auch IGeL, die mehr schaden als nützen. Neu auf dem IGeL-Markt sind COVID-19-Antikörpertests. Aufgrund nicht ausreichender Aufklärung über die Bedeutung der Testergebnisse besteht die Gefahr, dass Patientinnen und Patienten sich in falscher Sicherheit wiegen und deshalb Abstands- und Hygieneregeln missachten könnten.
Informationen: www.mds-ev.de
Quelle: MDS (Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes), Pressemitteilung 25.08.2020
ÄZQ veröffentlicht neues Informationsblatt
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat ein neues Informationsblatt für Patient*innen in Leichter Sprache veröffentlicht. Die Kurzinformationen behandeln das Thema chronische Rückenschmerzen und geben einen Überblick über Ursachen, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
Kurzinformation: Chronische Rückenschmerzen
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 20. August 2020
ÄZQ eröffnet Konsultationsphase | Kommentare bis 31. August einreichen
Die komplett neu überarbeitete Patientenleitlinie steht bis zum 31. August 2020 zur öffentlichen Konsultation im Internet zur Verfügung. Jeder ist eingeladen, den Text kritisch zu lesen und Kommentare an das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) zurückzumelden.
Konsultationsfassung "Patientenleitlinie Herzschwäche"
Übersicht Herzschwäche auf Patienten-Information.de
Fragebogen (Download)
Übersicht NVL Chronische Herzinsuffizienz
Quelle: ÄZQ – Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, PM 03.08.2020
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin veröffentlicht neue Patienteninformation
Auf zwei Seiten informiert die neu erschienene Kurzinformation über Krankheitszeichen und Behandlungsmöglichkeiten dieser erblichen Erkrankung. Betroffene und deren Familien finden hier wichtige Fakten und praktische Tipps zum besseren Umgang mit der Krankheit.
Bei einer Galaktosämie arbeitet ein Eiweiß von Geburt an fehlerhaft. Daher kann der Körper den Zucker-Stoff "Galaktose" nicht richtig umwandeln und bildet schädliche Abbau-Stoffe. Besonders in Milch und Milchprodukten kommt Galaktose in Form von Milchzucker sehr häufig vor.
Kurzinformation "Galaktosämie"
Methodik und Quellen
Portal Patienten-Information.de
Quelle: ÄZQ – Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 23.07.2020
Krankschreibung unterliegt bestimmten Voraussetzungen
Ärzt*innen können ihre Patient*innen künftig auch in einer Videosprechstunde krankschreiben. Voraussetzung ist, dass die Patient*innen der Praxis bekannt sind und die Krankheit in einer Videosprechstunde untersucht werden kann. Diese Neuregelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 16. Juli 2020 beschlossen. Der Beschluss wird noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft.
Die Krankschreibung per Video kann bei erstmaliger Feststellung für maximal sieben Kalendertage ausgestellt werden. Die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit auf Grundlage eines Telefonats, einer Chat-Befragung oder eines Online-Fragebogens ist ausgeschlossen. Auch haben Patient*innen keinen Anspruch darauf, dass Ärzt*innen ihnen eine Krankschreibung per Video ausstellen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung | www.kbv.de
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin gibt Orientierung
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat einen Patientenfilm zu Gesundheitsinformationen im Internet veröffentlicht. Der zweiminütige Film erklärt, auf welche Kriterien Patient*innen achten sollten. Wichtig sei etwa, dass ausgewogen und neutral informiert, auf widersprüchliche Forschungsergebnisse hingewiesen und Mitwirkende und Quellen genannt werden. Vorsicht sei geboten, wenn reißerisch oder Angst machend geschrieben oder nur eine eine Untersuchungs- und Behandlungsmethode genannt werde.
Patientenfilm: Gute Informationen im Netz finden
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 2. Juli 2020
Thema: Selbstmedikation
Der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) reagiert mit einer Stellungnahme vom 29. Juni 2020 auf das Positionspapier der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vom 12. Juni 2020. Der VdPP geht dabei auf verschiedene Aspekte hinsichtlich Selbstmedikation ein.
Quelle: Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten, Meldung vom 29. Juni 2020 | www.vdpp.de
Anlass ist COVID-19-Krise
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Online-Konsultation zur Arzneimittelstrategie gestartet. Ziel ist die Versorgung Europas mit sicheren und erschwinglichen Arzneimitteln, die den Patientenbedürfnissen gerecht werden und eine innovative Pharmaindustrie ermöglichen. Beispielsweise sollen Bereiche gefördert werden, in denen der Bedarf noch nicht gedeckt ist, wie bei antimikrobiellen Wirkstoffen, Arzneimitteln für Kindern und für seltene Krankheiten. Die COVID-19-Krise habe gezeigt, dass die EU dafür sorgen muss, dass Arzneimittel jederzeit erhältlich sein müssen. Die Online-Konsultation ist bis 15. September 2020 möglich.
Quelle: Europäische Kommission | www.ec.europa.eu
Sorge um Anspruch auf häusliche Versorgung
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe spricht sich in einer Mitteilung gegen den Entwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes aus. Der Verband befürchtet, dass der Anspruch auf häusliche Versorgung mit dem Gesetz ausgehöhlt wird. Dadurch müssten Betroffene, die etwa auf Beatmung angewiesen seien, in Pflegeheime umziehen. Zum Gesetzesentwurf findet am 17. Juni 2020 im Bundestag eine öffentliche Anhörung statt.
Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Mitteilung vom 16. Juni 2020 | www.lebenshilfe.de
Martin Danner im Interview mit VfA-Patientenportal
Der Geschäftsführer der BAG SELBSTHILFE, Martin Danner, hat in einem Interview mit dem VfA-Patientenportal Forderungen an die Politik erläutert, die Nachteile für behinderte und chronisch kranke Menschen verhindern können. "Auch die Selbsthilfe hält zahlreiche Unterstützungsangebote für chronisch kranke und behinderte Menschen vor, die zurzeit nicht genutzt werden können. Beispiele sind die zahlreichen Beratungsmobile, die normalerweise im gesamten Bundesgebiet unterwegs sind, oder die Angebote zum Funktionstraining in Schwimmbädern." Es komme zu finanziellen Einschnitten, weil diese aktuell nicht betrieben werden können. "Daher darf die Selbsthilfe bei den Überlegungen zum Corona-Rettungsschirm nicht vergessen werden."
Danner fordert Transparenz über die Versorgungsstituation von Patient*innen, die nicht an COVID-19 erkrankt sind. "Zunächst einmal war es richtig, insbesondere Beatmungsplätze in Krankenhäusern für COVID-19-Patienten zu reservieren", so Danner. "Aus diesem Grunde mussten beispielsweise zahlreiche Krebsoperationen verschoben werden." Die Informationspolitik der Krankenhäuser müsse optimiert werden. Danner spricht in dem Interview auch über Immunitätsausweise und Krankschreibungen per Telefon. Das VfA-Patientenportal ist eine Internetseite des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller.
Quelle: VfA-Patientenportal | www.vfa-patientenportal.de
Die Gesundheitsinformationen in Leichter Sprache haben das ÄZQ und Special Olympics Deutschland (SOD) e. V. gemeinsam verfasst und herausgegeben.
Die Informationen in Leichter Sprache stehen zum kostenlosen Download, Ausdrucken und Verteilen bereit unter:
Angststörungen
Asthma
Depression
Ess-Störungen
Leber-Erkrankungen
Plötzliche Rückenschmerzen
ÄZQ-Informationen in Leichter Sprache
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Newsletter Patienteninformationen vom 5. Juni 2020
Neu mit Interviews, Hintergrundberichten und Portraits
Die Conterganstiftung für behinderte Menschen hat ihre Internetseite www.contergan-infoportal.de überarbeitet. Die Seite ist nutzerfreundlicher, auch das Design wurde geändert. Neu ist das "Magazin" auf der Startseite, das Platz für Interviews, Hintergrundberichte und Portraits bietet.
Quelle: Conterganstiftung für behinderte Menschen, Mitteilung vom 27. Mai 2020 | www.contergan-infoportal.de
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin veröffentlicht neue Patienteninformation
Auf zwei Seiten informiert die neu erschienene Kurzinformation über Krankheitszeichen und Behandlungsmöglichkeiten dieser erblichen Erkrankung. Betroffene und deren Familien finden hier wichtige Fakten und praktische Tipps zum besseren Umgang mit der Krankheit.
Bei einer Galaktosämie arbeitet ein Eiweiß von Geburt an fehlerhaft. Daher kann der Körper den Zucker-Stoff "Galaktose" nicht richtig umwandeln und bildet schädliche Abbau-Stoffe. Besonders in Milch und Milchprodukten kommt Galaktose in Form von Milchzucker sehr häufig vor.
Kurzinformation "Galaktosämie"
Methodik und Quellen
Portal Patienten-Information.de
Quelle: ÄZQ – Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 23.07.2020
ÄZQ veröffentlicht neue Informationsblätter
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat drei neue Informationsblätter für Patient*innen in Leichter Sprache veröffentlicht. Die Kurzinformationen behandeln die Themen Rückenschmerzen, Asthma und Lebererkrankungen.
Kurzinformation: Rückenschmerzen
Kurzinformation: Asthma
Kurzinformation: Lebererkrankungen
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 14. Mai 2020
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin hat neue Kurzinformationen erstellt
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat drei neue Kurzinformation für Patient*innen zu psychischen Erkrankungen in Leichter Sprache veröffentlicht. Die Kurzinformationen behandeln die Themen Angststörungen, Essstörungen und Depression.
Kurzinformation: Angststörungen
Kurzinformation: Essstörungen
Kurzinformation: Depression
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 30. April 2020
Frage nach Versorgung von Akutpatient*innen und Chronisch Kranken
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit fragt in einem Positionspapier zur Corona-Krise nach "der Versorgung der akuten Notfälle, der chronisch Kranken und der vulnerablen Gruppen". Es werden etwa Nachsorgetermine onkologischer Patient*innen abgesagt, Angebote zur Zweitmeinung verringert und Tumoroperationen verschoben. Notfälle wie Herzinfarkte und Schlaganfälle werden bis zu 40 Prozent weniger in die Krankenhäuser eingeliefert, heißt es in dem Positionspapier.
Das Aktionsbündnis fordert Krankenhäuser daher auf, Patient*innen öffentlich aufzuklären, dass sie auch während der Corona-Pandemie die notwendige medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können. Gefordert werden klare Definitionen, welche Krankheitsbilder in die Akutversorgung gehören. Zudem müsse regional festgelegt werden, welche Krankenhäuser primär für die Versorgung von Covid-19-Patient*innen und welche für andere Patientengruppen geeignet seien.
Das Thema Patientensicherheit müsse auch während der Corona-Pandemie "mitgedacht und mit allen Kräften umgesetzt werden". Nach der Krise müssten alle Maßnahmen und Vorgaben rund um die Patientensicherheit wieder in Kraft gesetzt werden. In einer weiteren Stellungnahme veröffentlicht das Aktionsbündnis Patientensicherheit Empfehlungen, um medizinisches Personal vor Traumatisierungen zu schützen.
Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit, Positionspapier vom 8. April 2020 | www.aps-ev.de
Psychotherapeutenkammer-Präsident Munz informiert über Abläufe
"Eine psychotherapeutische Behandlung kann grundsätzlich weiter in den Praxen stattfinden, auch trotz Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverboten. Die Behandlung einer psychischen Erkrankung gehört zur medizinisch dringend notwendigen Versorgung", sagt Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, in einem Interview mit der Stiftung Deutsche Depressionshilfe. Voraussetzung sei, dass Patient*innen keine Erkältungssymptome und sich nicht mit dem Coronavirus angesteckt haben.
Möglich sind auch Videositzung etwa über einen Computer. Eine spezielle Software ist nicht nötig, und es fallen keine weiteren Kosten an. Munz erklärt: "Für eine Videobehandlung ruft der Patient über seinen Browser eine Internetseite auf, mit der sich beide Gesprächspartner sehen können. Der Psychotherapeut erklärt dem Patienten, welche Internetseite er aufrufen muss und welchen Code er dort eingeben muss, um die Sitzung starten zu können." Die Programme erfüllten strenge Sicherheitsanforderungen.
Auch eine Behandlung per Telefon ist möglich – mit einer Ausnahme: wenn Patient*innen erstmals aufgrund psychischer Beschwerden eine*n Psychotherpeut*in aufsuchen. "Der Psychotherapeut muss die Patienten weiterhin zur Diagnostik sehen. Eine rein telefonische Beratung, ob eine Behandlung notwendig ist, ist nicht möglich." Dafür ist ein Praxisbesuch oder ein Videogespräch erforderlich.
Quelle: Stiftung Deutsche Depressionshilfe, Newsletter vom 24. April 2020
Sorge um Versorgung krebskranker Menschen
Das Haus der Krebs-Selbsthilfe hat in einer Stellungnahme die Sorge um die aktuelle medizinische Versorgung krebskranker Menschen mitgeteilt. Die Behandlung von COVID19-Patient*innen wirke sich auf Diagnose und Therapie von Krebserkrankungen aus. Das könne für die Betroffenen ein Fortschreiten der Erkrankung, geringere Heilungschancen, vermehrte Symptome und zusätzliche psychische Belastung bedeuten.
In der Stellungnahme schlägt das Haus der Krebs-Selbsthilfe eine Trennung von Zentren für die Versorgung von COVID19-Patient*innen und der regulären Versorung vor. Weiter soll die Testung von Risikopersonen wie Krebspatient*innen Vorrang haben.
Das Haus der Krebs-Selbsthilfe ist ein Dachverband von Krebs-Selbsthilfeorganisationen mit Sitz in Bonn. Dem Verein gehören zehn Organisationen an.
Quelle: Haus der Krebs-Selbsthilfe, Stellungnahme vom 8. April 2020 | www.hausderkrebsselbsthilfe.de
Gemeinsamer Bundesausschuss veröffentlicht Übersicht
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat viele befristete Sonderregelungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie getroffen. Diese betreffen beispielsweise die Verordnung von Arzneimitteln, Disease Management Programme oder Hilfsmittel. Auf seiner Internetseite hat der G-BA eine Übersicht der Sonderregelungen veröffentlicht.
In den Medien wurde vor allem die Möglichkeit telefonischer Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen bekannt. Nach Kritik hat der G-BA diese Möglichkeit bis 4. Mai 2020 verlängert. Zunächst hatte sich das Gremium gegen eine Verlängerung entschieden. Das hatte unter anderem die Patientenvertretung im G-BA in einer Pressemitteilung vom 20. April 2020 kritisiert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das Beschlussgremium der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Krankenhäusern und Krankenkassen. Der G-BA beschließt, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden und wie viele Arztpraxen es in Deutschland gibt. Patientenvertreter*innen sind als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht im G-BA beteiligt.
Übersicht befristeter Sonderregeln: www.g-ba.de
Quellen:
Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 21. April 2020 | www.g-ba.de
Patientenvertretung im G-BA, Pressemitteilung vom 20. April 2020
Patientenvertretung begrüßt Beschluss des G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren aufzunehmen. Wenn Mediziner*innen bei Patient*innen die Indikation für eine Amputation stellen, müssen sie diese über ihr Recht zur Einholung einer unabhängigen Zweitmeinung aufklären. Die Patientenvertretung im G-BA begrüßt den Beschluss, heißt es in einer Pressemitteilung vom 16. April 2020. Durch die Einholung von Zweitmeinungen könne ein erheblicher Teil von Amputationen vermieden werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das Beschlussgremium der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Krankenhäusern und Krankenkassen. Der G-BA beschließt, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden und wie viele Arztpraxen es in Deutschland gibt. Patientenvertreter*innen sind als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht im G-BA beteiligt.
Die Pressemitteilung als Download: www.patient-und-selbsthilfe.de
Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 16. April 2020
Auch Informationen in Leichter Sprache und Fremdsprachen
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat auf seinem Internetportal www.patienten-information.de eine Linksammlung zum neuartigen Coronavirus und zur Erkrankung Covid-19 veröffentlicht. Die Links verweisen auf Internetseiten mit allgemeinen wie auch spezifischen Informationen etwa für Menschen mit Diabetes oder Rheuma. Außerdem sind über die Linksammlung Informationen in Leichter Sprache und in Fremdsprachen zu finden.
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Auf dem Internetportal www.patienten-information.de veröffentlicht das ÄZQ regelmäßig Informationen zu einzelnen Gesundheitsthemen.
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin | www.patienten-information.de
ÄZQ veröffentlicht neues Informationsblatt
In dieser Information erfahren Interessierte, was man aktuell über die medizinischen Wirkungen von Cannabis und mögliche Risiken weiß. Zudem wird erklärt, welche Schritte nötig sind, um ein ärztliches Rezept für Cannabis zu bekommen.
Infoblatt "Cannabis": www.patienten-information.de/kurzinformationen/cannabis
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin
Expertise zertifizierter Krebszentren soll allen Patient*innen zugutekommen
Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) und das Internetangebot www.krebszweitmeinung.de des Unternehmens HMO AG haben 2019 ein gemeinsames Pilotprojekt gestartet: Patient*innen mit Darmkrebs oder Prostatakrebs, die eine qualifizierte ärztliche Zweitmeinung wünschen, werden hierfür an eines von der DKG zertifizierten Zentren vermittelt. Sie haben die Wahl zwischen der Beurteilung ihres Falls nach Aktenlage oder nach einer zusätzlichen persönlichen Vorstellung an einem zertifzierten Zentrum.
Rund 40 Prozent der Patient*innen mit der Erstdiagnose Krebs werden an einem der zertifzierten Zentren behandelt. Studien zufolge leben dort behandelte Patient*innen länger als Patient*innen an anderen Kliniken. Mit dem Projekt soll die Expertise der Zentren allen Patient*innen zugutekommen. Die Deutsche ILCO berichtet in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift "ilco Praxis" über das Pilotprojekt.
Quelle: Deutsche ILCO (Hrsg.): Krebszweitmeinung stärkt Selbsthilfepotenzial und Patientenkompetenz, in: ilco Praxis, Ausgabe 1/2020, S.20-21
Mehr Einsatz von Gebärdensprache und Leichter Sprache
Anlässlich der Verbreitung des Coronaviruses fordert der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, barrierefreie Informationen für Notfallsituationen. "Barrierefreie Kommunikation sollte immer der Standard sein, aber besonders in außergewöhnlichen Situationen wie zum Beispiel beim Coronavirus muss sie oberstes Gebot sein. Denn fehlende Informationen bedeuten eine konkrete Gefahr für die Menschen", zitiert eine Pressemitteilung den Behindertenbeauftragten. Als Beispiele werden der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden und die Bereitstellung von Informationen in leichter Sprache genannt.
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Pressemitteilung vom 9. März 2020 | www.behindertenbeauftragter.de
NAKOS stärkt die Selbsthilfeorientierung in der ambulanten Versorgung
Für manche Mediziner*innen und Therapeut*innen ist es selbstverständlich, in der Behandlung auch auf Selbsthilfegruppen hinzuweisen – für andere hingegen nicht. Ein Grund dafür sind ungeklärte Fragen zur gemeinschaftlichen Selbsthilfe. Mit dem neuen Faltblatt "Selbsthilfegruppen – eine Möglichkeit für meine Patient*innen?" beantwortet die NAKOS Ärzt*innen, Therapeut*innen und weiteren Fachkräften im Gesundheitswesen wesentliche Fragen: etwa "Wie helfen Selbsthilfegruppen meinen Patient*innen?" oder "Wo finden meine Patient*innen eine Selbsthilfegruppe?" Mit dem Faltblatt soll das Wissen über gemeinschaftliche Selbsthilfe weiter verbreitet und der Verweis auf Selbsthilfegruppen gängige Praxis im Gesundheitswesen werden. Die mehr als 300 Selbsthilfekontaktstellen in Deutschland sind dabei verlässliche Anlaufstellen mit bester Kenntnis der örtlichen Selbsthilfelandschaft. Das Faltblatt kann kostenlos über die NAKOS bestellt werden.
Die neue Publikation für Fachkräfte im Gesundheitswesen ergänzt die Patienteninformation zur Selbsthilfe vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ). Das ÄZQ hat die Patienteninformation im Vorjahr in Zusammenarbeit mit der NAKOS veröffentlicht. Das Faltblatt für die Fachkräfte wie die Mitwirkung an der Patienteninformation waren Maßnahmen im NAKOS-Projekt "Verankerung der Selbsthilfeorientierung in der ambulanten Versorgung". Das Projekt wurde gefördert vom AOK-Bundesverband.
Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit:
Das Faltblatt: Selbsthilfegruppen – eine Möglichkeit für meine Patient*innen?
Die Patienteninformation zur Selbsthilfe: www.patienten-information.de
Ansprechpersonen bei der NAKOS:
Ursula Helms
Dr. Jutta Hundertmark-Mayser
Befragungsergebnisse werden vorgestellt
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit informiert mit einem Auftaktsymposium am 26. März 2020 über sein kooperatives Lernprojekt "Erfahrungen teilen". Mit dem Projekt sollen die Anwenderfreundlichkeit sowie die Lernpotentiale einrichtungs- und sektorenübergreifender Fehlermeldesystems untersucht und Emfehlungen für deren Optimierung entwickelt werden. Bei dem Auftaktsymposium werden die bisherigen Ergebnisse der Befragungen von Nutzer*innen und Anbieter*innen von Fehlermeldesystemen vorgestellt.
Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit | www.aps-ev.de
G-BA folgt Antrag der Patientenvertretung
Der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, dass auch Patient*innen ohne Diabetes Anspruch auf Fußpflege bei Podolog*innen haben, wenn sie genauso gefährdet sind wie Patient*innen mit diabetischem Fußsyndrom. Ärzt*innen prüfen, wie gefährdet Patient*innen sind und können Verordungen für eine podologische Therapie ausstellen. Dadurch soll vermieden werden, dass Patient*innen sich bei der Fußpflege selbst verletzen oder es zu Wundheilungsstörungen kommt. Der G-BA folgte dem Antrag der Patientenvertretung, so die Patientenvertretung in einer Pressemitteilung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das Beschlussgremium der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Krankenhäusern und Krankenkassen. Der G-BA beschließt, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden und wie viele Arztpraxen es in Deutschland gibt. Patientenvertreter*innen sind als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht im G-BA beteiligt.
Die Pressemitteilung als Download: www.patient-und-selbsthilfe.de
Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 20. Februar 2020
DAG SHG sieht weiteren Regelungsbedarf
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) hat sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung geäußert. Die DAG SHG begrüßt Ziel und Regelungsansatz des Entwurfs, sieht aber noch Regelungsbedarf in verschiedenen Punkten. Laut DAG SHG sind unter anderem Krankenfahrten und Krankentransporte, die Schaffung Integrierter Notfallzentren und die Berücksichtigung der Bedarfe alter und hochbetagter Menschen genauer zu regeln.
Die DAG SHG äußert sich als eine der maßgeblichen Patienten- und Selbsthilfeorganisationen gemäß der Patientenbeteiligungsverordnung. Mit dem Referentenentwurf soll die Notfallversorgung durch Rettungsdienste, Integrierte Notfallzentren und Arztpraxen neu geregelt werden.
Die Stellungnahme der DAG SHG im Wortlaut: Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung
Medizinische Fachgesellschaften und Selbsthilfeorganisationen wirkten mit
Die Patientenleitlinie zu funktionellen Körperbeschwerden wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) in aktualisierter Fassung veröffentlicht. An der Überarbeitung wirkten neben zwei medizinischen Fachgesellschaften auch Selbsthilfe- und Patientenorganisationen mit. Die Patientenleitlinie liegt in einer Kurz- und einer Langversion vor.
Funktionelle Körperbeschwerden können sich zum Beispiel in Form von Schmerzen, Schwindel, Erschöpfung, Kreislauf- oder Verdauungsstörungen bemerkbar machen. Sie verlaufen sehr unterschiedlich, von vorübergehenden Befindlichkeitsstörungen bis hin zu schweren, die Alltagsfunktion und die Lebensqualität stark beeinträchtigenden Erkrankungen. Sowohl Patient*innen als auch ihre Ärzt*innen klagen über zu wenig Wissen und zu wenig konkrete (Be-)Handlungsmöglichkeiten für funktionelle Beschwerden.
An der neuen Patientenleitlinie wirkten als Fachorganisationen das Deutsche Kollegium für Psychosomatische Medizin und die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin mit. Als Selbsthilfe- und Patientenorganisationen wirkten die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen sowie die BAG SELBSTHILFE mit. Die Patientenleitlinie wurde von der Expertenleitlinie zu funktionellen Körperbeschwerden abgeleitet.
Die Patientenleitlinie "Funktionelle Körperbeschwerden" als Download: www.awmf.org
Quelle: Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen in Gießen
Leibniz-Institut für Resilienzforschung bittet um Mitwirkung
Das Leibniz-Institut für Resilienzforschung will in einem Forschungsprojekt gemeinsam mit der Frauenselbsthilfe nach Krebs herausfinden, was krebskranke Männer im Rahmen der Selbsthilfe brauchen und vermissen. Dafür sucht das Mainzer Institut krebskranke Männer im Alter von 18 bis 49 Jahren, die bereit sind, an einem 60-minütigen Telefoninterview teilzunehmen. Für Frauen wurde in einem Projekt der Frauenselbsthilfe nach Krebs von 2014 bis 2018 ein altersspezifisches Unterstützungsangebot mit dem Titel "NetzwerkStatt Krebs" entwickelt. Dieses Angebot soll jetzt auch für Männer geöffnet werden.
Information und Anmeldung: Leibniz-Institut für Resilienzforschung | lara.hubenschmid@lir-mainz.de
Quelle: Leibniz-Institut für Resilienzforschung | www.lir-mainz.de
Internetseite bietet viele persönliche Geschichten
Die Internetseite Krankheitserfahrungen.de bietet viele Berichte über den Umgang mit unterschiedlichen Krankheiten. Die Berichte sind sortiert nach verschiedenen Erfahrungsbereichen wie beispielsweise chronischer Schmerz, einzelnen Krebsarten oder Essstörungen. Innerhalb der Bereiche sind sowohl allgemeine Krankheitsgeschichten zugänglich als auch Erfahrungen mit der Behandlung oder den Auswirkungen im Alltag. Das Internetangebot Krankheitserfahrungen.de wird erstellt an den Universitäten Freiburg und Göttingen.
Quelle: www.krankheitserfahrungen.de
Menschenrechtsinstitut fordert mehr barrierefreie Arztpraxen
Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen seit Januar 2020 im Internet nach einheitlichen Kriterien über die Barrierefreiheit von Arztpraxen informieren. Die Informationspflicht wurde durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz in § 75 Sozialgesetzbuch V festgeschrieben.
Nach Angaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte sind nur 21 Prozent der Praxen für Rollstuhlfahrende zugänglich; nur elf Prozent erfüllten mindestens drei Kriterien der Barrierefreiheit. Menschen mit Behinderungen seien aber in besonderem Maß auf medizinische Unterstützung angewiesen.
Das Institut fordert daher mehr Barrierefreiheit von Arztpraxen. Information und Kommunikation in Gebärdensprache oder Leichter Sprache oder barrierefreie Räumlichkeiten und Geräte gehörten zu den Bedarfen behinderter Menschen, hieß es.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte | www.institut-fuer-menschenrechte.de
Das Gremium folgt dem Antrag der Patientenvertretung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird die Einführung und Umsetzung von Konzepten zum Akutschmerzmanagement nach Operationen beraten. Der Beschluss hierzu erfolgte nach zweijähriger Beratung eines Antrags der Patientenvertretung im G-BA, teilt die Patientenvertretung in einer Pressemitteilung mit. Nur in der Hälfte der Krankenhäuser existiert bislang ein Akutschmerzdienst. Die Patientenvertretung setzt sich dafür ein, dass die Einführung im Jahr 2020 beschlossen wird.
In Deutschland werden jährlich 19 Millionen Operationen durchgeführt, von denen viele mit langanhaltenden Schmerzen verbunden sind. Akutschmerzdienste aus qualifizierten Ärzt*innen und Pflegediensten können zur einer verbesserten Schmerztherapie führen, so die Patientenvertretung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das Beschlussgremium der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Krankenhäusern und Krankenkassen. Der G-BA beschließt, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden und wie viele Arztpraxen es in Deutschland gibt. Patientenvertreter*innen sind als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht im G-BA beteiligt.
Die Pressemitteilung als Download: www.patient-und-selbsthilfe.de
Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 19. Dezember 2019
Forderungen richten sich an künftige Regierung
In Österreich fordern die drei maßgeblichen Selbsthilfeorganisationen von der künftigen Regierung eine Stärkung der Selbsthilfe durch die gesetzliche Verankerung von Patientenbeteiligung und Basisfinanzierung. Der Bundesverband Selbsthilfe Österreich, das Nationale Netzwerk Selbsthilfe und Pro Rare Austria verlangen ein Beteiligungsgesetz, welches die kollektive Patientenbeteiligung in Entscheidungsgremien auf Bundesebene regelt. Die Organisationen verweisen auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Vorteilen von Patientenbeteiligung und auf die Situation in anderen europäischen Ländern wie Deutschland.
Weiter fordern die drei Selbsthilfeorganisationen die gesetzliche Verankerung einer Basisfinanzierung der Selbsthilfe. Nur so könne die Selbsthilfe in Österreich gestärkt werden. Die Forderungen wurden der ÖVP und den Grünen übermittelt, die eine gemeinsame Regierungsbildung verhandeln.
Die maßgeblichen Selbsthilfeorganisationen in Österreich:
- Der Bundesverband Selbsthilfe Österreich ist der Dachverband der bundesweit tätigen themenbezogenen Selbsthilfe- und Patientenorganisationen.
- Das Nationale Netzwerk Selbsthilfe ist ein Zusammenschluss themenübergreifender Selbsthilfedachverbände und Selbsthilfekontaktstellen der Bundesländer.
- Pro Rare Austria ist ein Dachverband der Selbsthilfe- und Patientenorganisationen im Bereich seltener Erkrankungen.
Quelle: APA-OTS | www.ots.at
GKV und KBV beschließen neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab
Die sogenannte sprechende Medizin wird durch eine Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) gestärkt, teilen der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 12. Dezember 2019 mit. Das hausärztliche Gespräch und beispielsweise die Gespräche mit Psychiater*innen und Neurolog*innen werden aufgewertet. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab ist das Verzeichnis, nach dem die niedergelassenen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ihre Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Die Weiterentwicklung des EBM erfolgt "ausgabenneutral" und tritt im April 2020 in Kraft, heißt es in der Mitteilung.
Quelle: GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung, Pressemitteilung vom 12. Dezember 2019 | www.gkv-spitzenverband.de
Auskunft und Hilfestellung
Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin weist in einer Mitteilung auf ihr kostenloses Patiententelefon hin. Patient*innen erhalten freitags Auskunft zu den Möglichkeiten einer Therapie mit Cannabis sowie Hilfe bei Problemen wie Arztsuche oder Kostenübernahme. Die Beratung findet anhand eines strukturierten Gesprächsleitfaden statt. Das Patiententelefon ist ein Angebot der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, dem das Selbsthilfenetzwerk angeschlossen ist.
Quelle: Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin | www.selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de
Diabetes, Hautkrebs und Tipps für den Arztbesuch sind die Themen
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat erstmals Gesundheitsinformationen in Leichter Sprache veröffentlicht. Die ersten drei Informationsblätter geben Auskunft über Diabetes Typ 2 und Hautkrebs sowie Tipps für den Arztbesuch. Das neue Format richtet sich an Menschen mit Behinderungen, eingeschränkter Lesekompetenz oder geringen Deutschkenntnissen.
Kurzinformation: Leben mit Diabetes Typ 2
Kurzinformation: Hautkrebs
Kurzinformation: Tipps für Ihren Arztbesuch
Das ÄZQ veröffentlicht regelmäßig Kurzinformationen über einzelne Erkrankungen und andere Gesundheitsthemen. Vor Kurzem klärte das ÄZQ mit einem Informationsblatt über Selbsthilfegruppen auf. Die Informationen in Leichter Sprache wurden gemeinsam mit Special Olympics Deutschland entwickelt, einer Sportorganisation für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung.
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin | www.patienten-information.de
ÄZQ veröffentlicht Nationale Versorgungsleitlinie zur Herzinsuffizienz in 3. Auflage
Die 3. Auflage der Leitlinie betont einen individuellen Behandlungsansatz, der Begleiterkrankungen, psychosoziale Aspekte und Präferenzen der Patienten mit berücksichtigt. Diskutiert werden beispielsweise der Stellenwert körperlichen Trainings, Besonderheiten der Behandlung bei Ko- und Multimorbidität, Kriterien für eine stationäre Einweisung, Indikationen für Reha-Maßnahmen und die frühzeitige Planung für palliative Situationen.
NVL Chronische Herzinsuffizienz
Themenseite NVL Chronische Herzinsuffizienz
Flyer: Was ist wichtig? Was ist neu?
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)
Gute Gesundheitsinformationen sollen unabhängig und ausgewogen informieren. Dafür braucht es anerkannte Standards und transparente Methoden.
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat jetzt seine Methodendokumente zur Entwicklung von sogenannten Patientenleitlinien und Kurzinformationen für Patienten aktualisiert. Diese allgemeinen Methoden-Reports fassen detailliert zusammen, wie diese besonderen Gesundheitsinformationen erstellt werden. Sie legen auch die Umsetzung von Anforderungen an evidenzbasierte Gesundheitsinformationen und die Patientenbeteiligung dar.
Methoden-Report zur Erstellung von Patientenleitlinien
Methoden-Report zur Erstellung von Kurzinformationen für Patienten
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)
Erfahrungsaustausch mit Lerneffekt
"Voneinander lernen, Zusammenarbeit stärken" – unter diesem Motto kamen am 27. September 2019 zum zweiten Mal Engagierte in der Selbsthilfe, Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zusammen. Am Beispiel psychischer Erkrankungen diskutierten sie, wie sie mehr voneinander lernen können und wie eine Zusammenarbeit aussehen könnte.
Die grundlegenden Ziele und Grenzen der Selbsthilfe und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, präsentierte Marita Schormann vom Selbsthilfe-Service-Büro Düsseldorf. Ganz konkret wurde dies durch vier Selbsthilfeaktive: Sie gaben Einblick in ihre persönliche Patientengeschichte und in die Arbeitsweise ihrer Gruppen Tabu Suizid, Borderline, Kreuzbund und Familien Selbsthilfe Psychiatrie. Deutlich wurde: Der Besuch einer Selbsthilfegruppe ist für viele Betroffene ein elementarer Teil der Bewältigung und des Umgangs mit einer psychischen Erkrankung. Einigen hat dies mehr geholfen als die medizinische Therapie.
Gemeinsam wurden dann in Workshops Möglichkeiten der Zusammenarbeit erörtert. Zeitweise saß im klassischen Stuhlkreis Neurolog*in neben Selbsthilfe-Kontaktstellenperson neben Therapeut*in neben Angehörigen psychisch Kranker. Sie konnten sich gegenseitig Tipps geben, wie etwa Bedenken oder Vorurteile gegenüber der Selbsthilfe seitens Patient*innen oder Ärzt*innn aufgriffen und begegnet werden kann. Oder die Teilnehmenden überlegten, wer oder was als Vernetzungshelfer auf lokaler Ebene hilfreich sein könnte, damit sich Selbsthilfegruppen und niedergelassene Ärzte und Therapeuten auch vor Ort begegnen können. Die Veranstaltung war eine Gelegenheit, über den Tellerrand hinauszuschauen, das Wissen übereinander zu vertiefen und sich zu vernetzen.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein | www.kvno.de
Interne Qualitätssicherung wird mit MDK verknüpft
Ein neues Qualitäts- und Prüfsystem startet im Oktober 2019 in der stationären Pflege, informiert der GKV-Spitzenverband in einer Pressemitteilung. Das neue System verknüpft die interne Qualitätssicherung der Einrichtungen mit der externen Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Pflegeheime müssen ab sofort halbjährlich interne Qualitätsdaten bei den Bewohner*innen erheben. Erfasst wird, wie mobil und selbstständig sie sind und wie viele an unbeabsichtigten Gewichtsverlust oder an Sturzfolgen leiden. Die Einrichtungen leiten ihre Daten an eine unabhängige Stelle weiter und werden mit den bundesweiten Qualitätsergebnissen verglichen.
Quelle: GKV-Spitzenverband, Pressemitteilung vom 1. Oktober 2019 | www.gkv-spitzenverband.de
NAKOS-Geschäftsführerin Helms über unabhängige Patientenbeteiligung in Deutschland und auf EU-Ebene
„Früher saßen die Patienten am Katzentisch. Heute gestalten sie mit“, sagt NAKOS-Geschäftsführerin in einem Interview mit der österreichischen Tageszeitung Der Standard über die Patientenbeteiligung in Deutschland. Patientenvertreter*innen haben Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss: sie können nicht mitstimmen, ihre Meinungen werden aber protokolliert. Die Benennung der Patientenvertreter*innen sei in Deutschland klar geregelt. „Die Personen müssen akkreditiert sein und mögliche Interessenkonflikte offenlegen. Wer bei einer Krankenkasse oder als Arzt arbeitet, kann kein Patientenvertreter sein. Ganz besonders gilt das für jemanden, der Geld von Pharma- oder Medizintechnikunternehmen bekommt“, so Helms, „die akkreditieren wir nicht.“
Auf europäischer Ebene sei die Situation aber anders. Angesprochen auf Patientenorganisationen mit viel Pharmasponsoring, die auf EU-Ebene bei Entscheidungen mitwirken, sagt Helms: „Das sehen wir mit großer Sorge. In Dachorganisationen sowohl für seltene Erkrankungen als auch für chronische Erkrankungen, die in wichtigen Gremien auf EU-Ebene sitzen, fließt viel Geld von der Industrie. Da kann man nicht mehr von Interessenkonflikten reden, die sind interessengesteuert.“
Anlass für das Interview war der Bericht „Big Pharma greift nach Patienten“ im Standard über die Benennung der neuen EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides sowie den Einfluss der Pharmaindustrie auf die Gesetzgebung in der EU. Kyriakides solle nach Wunsch von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen „die europäische Pharmaindustrie unterstützen“, schreibt die Zeitung. Auf EU-Ebene sei es gängig, Patientenorganisationen an Entscheidungen zu beteiligen, die hohe Zuwendungen von Pharmafirmen erhielten, heißt es in dem Bericht. NAKOS-Geschäftsführerin Helms fordert eine pharmaunabhängige Patientenbeteiligung auch auf EU-Ebene.
Quelle: „Big Pharma greift nach Patienten“, Der Standard vom 24. September 2019 | www.derstandard.at
Beschluss des G-BA gilt zunächst bis Ende 2024
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass eine Liposuktion bei Patientinnen mit der Fettvermehrungsstörung Lipödem im Stadium III künftig von den gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Der Beschluss ist zunächst bis Ende 2024 gültig, dann sollen Ergebnisse einer Studie vorliegen und über eine Kostenübernahme in allen Stadien der Erkrankung erneut entschieden werden.
Lipödem ist eine Fettvermehrungsstörung an Armen und Beinen, die zu starken Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führt. Die Krankheit tritt nahezu ausschließlich bei Frauen auf. Wenn andere Therapien nicht wirken, kann eine Liposuktion, also eine Fettabsaugung, verordnet werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das Beschlussgremium der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Krankenhäuser und Krankenkassen. Der G-BA beschließt, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden, wie gut verschiedende Behandlungen wirken und wie viele Arztpraxen es in Deutschland gibt. Patientenvertreter*innen sind als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht im G-BA beteiligt.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 19. September 2019 | www.g-ba.de
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) sucht frühestens ab Januar 2020 für Verwaltungs- und Projektaufgaben in Berlin eine kaufmännische Fachkraft in Teilzeit.
BAGSO-Stellungnahme zur geplanten Reform
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) fordert in einer Pressemitteilung eine Neuausrichtung der rechtlichen Betreuung in Deutschland hin zu mehr Selbstbestimmung. Andere Hilfen, zum Beispiel allgemeine Sozialdienste, sozialpsychiatrische Dienste oder ambulant betreutes Wohnen, die Vorrang vor einer rechtlichen Betreuung haben, müssten überall in Deutschland angeboten werden, heißt es in der Stellungnahme. Um die Qualität der rechtlichen Betreuung zu verbessern, fordert die BAGSO verpflichtende Fortbildungen für alle Verfahrensbeteiligten, eine angemessene Vergütung hauptamtlicher Betreuer*innen sowie eine bessere Ausstattung der Betreuungsvereine. Anlass für die Stellungnahme ist die geplante Reform des Betreuungsrechts, welche von den Regierungsparteien CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, Pressemitteilung vom 5. September 2019 | www.bagso.de
Dem Thema Selbsthilfe widmet sich eine neue Kurzinformation für Patient*innen. Auf zwei Seiten wird in übersichtlicher und knapper Form beschrieben, was Selbsthilfegruppen sind, wie sie arbeiten und wo Interessierte eine passende Gruppe finden können. Die Patienteninformation hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) im September 2019 erstmalig veröffentlicht; sie wurde gemeinsam vom ÄZQ und der NAKOS entwickelt. Das Informationsblatt kann in der ärztlichen Praxis ausgelegt oder persönlich ausgehändigt werden.
Die Entwicklung der Patienteninformation ist eine Maßnahme im NAKOS-Projekt „Verankerung der Selbsthilfeorientierung in der ambulanten Versorgung“. Mediziner*innen spielen eine wichtige Rolle dabei, erkrankte Menschen über Selbsthilfegruppen zu informieren und ihnen eine Teilnahme zu empfehlen. Die Patienteninformation kann von Ärzt*innen an einzelne Patient*innen ausgehändigt sowie im Wartezimmer ausgelegt werden. Über die Internetseite patienten-information.de kann das Informationsblatt von allen Interessierten aufgerufen und ausgedruckt werden. Der AOK-Bundesverband finanziert dieses Projekt im Rahmen der Selbsthilfeförderung der NAKOS.
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin ist das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung für Qualität und Wissenstransfer im Gesundheitswesen. Regelmäßig werden vom ÄZQ Kurzinformationen über einzelnen Erkrankungen und andere Gesundheitsthemen veröffentlicht und aktualisiert. Insgesamt sind solche Kurzinformationen zu über 80 Themen zugänglich.
Die Patienteninformation zum Download und Ausdruck: Selbsthilfe
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 5. September 2019 | www.aezq.de
Text: NAKOS Internetredaktion
500 Teilnehmende mit geistiger Beeinträchtigung beim Lebenshilfe-Kongress
Mit der Verabschiedung der „Leipziger Erklärung“ endete der Selbstvertreterkongress der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung. Die Erklärung beschreibt in Leichter Sprache die Situation von Selbstvertreter*innen mit geistiger Beeinträchtigung und schließt mit einigen Forderungen ab: „Wir fordern Barrierefreiheit in unseren Einrichtungen und überall. Zum Beispiel Gebärden-Sprache. Wir fordern Leichte Sprache auch bei Behörden. Wir wollen auch in der Politik überall mitreden. Wir wollen, dass Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zusammen lernen und arbeiten können.“
Fast 500 Menschen mit geistiger Beeinträchtigung trafen sich vom 29. bis 31. August 2019 zu dem Kongress in Leipzig. Der Kongress ist Teil der Kampagne „Selbstvertretung. Na klar“ der Lebenshilfe Bundesvereinigung e.V.
Quelle: Lebenshilfe Bundesvereinigung e.V. | www.lebenshilfe.de
Text: NAKOS Internetredaktion
Psychisch kranke Menschen sollten das Angebot nicht nutzen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt psychisch kranke Menschen davor, die geplante elektronische Patientenakte zu nutzen. Die elektronische Patientenakte erfülle bislang nicht die Mindeststandards zum Schutz der Versicherten, so die BPtK in ihrem Newsletter. Die BPtK fordert, ein Berechtigungsmanagement auf Dokumentenebene vorzusehen, so dass Versicherte entscheiden können, wer welche Dokumente einsehen kann.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte wurde im Terminservice- und Versorgungsgesetz festgeschrieben. Ab 2021 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die elektronische Patientenakte anbieten. Auf dieser können Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Impfungen gespeichert werden.
Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer, Newsletter 2/2019 (Seite 6) | www.bptk.de
Text: NAKOS Internetredaktion
ÄZQ veröffentlicht Empfehlungen in allgemeinverständlicher Sprache
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin hat (ÄZQ) die Patientenleitlinie zur koronaren Herzkrankheit überarbeitet und veröffentlicht. Die Patientenleitlinie richtet sich an Erwachsene, die an der koronaren Herzkrankheit erkrankt sind, bei der die Blutgefäße, die das Herz versorgen, oft verengt sind. Die Patientenleitlinie basiert auf der Nationalen VersorgungsLeitlinie Chronische koronare Herzkrankheit, die sich an Mediziner*innen richtet. Die Patientenversion ist in allgemeinverständlicher Sprache geschrieben.
Die Patientenleitlinie: Koronare Herzkrankheit
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 15. August 2019 | www.aezq.de
Text: NAKOS Internetredaktion
GKV-Spitzenverband ermöglicht Suche nach Ort und Leistungen
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) hat auf seiner Internetseite eine bundesweite Hebammenliste veröffentlicht. Nutzerinnen können nach Hebammen suchen, die Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbringen dürfen. Über 18.000 freiberufliche Hebammen sind dort aufgelistet. In dem Online-Angebot ist eine Suche nach Ort und nach Leistung möglich.
Die Hebammenliste: www.gkv-spitzenverband.de
Quelle: GKV-Spitzenverband, Pressemitteilung vom 30. Juli 2019 | www.gkv-spitzenverband.de
Text: NAKOS Internetredaktion
Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. veröffentlicht 21 Kriterien
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. hat auf seiner Internetseite eine Checkliste zur Nutzung von Gesundheits-Apps veröffentlicht. Dort sind 21 Kriterien aufgelistet, welche Gesundheits-Apps nach Empfehlung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit erfüllen sollten. Nutzer*innen können anklicken, welche Kriterien eine bestimmte App erfüllt, und erhalten anschließend eine Auswertung. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. ist ein Zusammenschluss von Patientenorganisationen, Krankenhäusern, Fachgesellschaften, Krankenkassen und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens.
Zur Checkliste: www.aps-ev.de
Text: NAKOS Internetredaktion
Hintergrund ist der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz 2018
Vor einem Jahr hatte die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) beschlossen, die "Patientenorientierung als Element einer zukunftsweisenden Gesundheitspolitik" zu stärken. Die Verbraucherzentrale Hamburg greift in ihrem Juli-Newsletter einige Aspekte aus dem Beschluss heraus – darunter die Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen. Die GMK hatte sich 2018 dafür ausgesprochen, die Patientenbeteiligung "in allen Gremien des Gesundheitswesens" zu stärken. "Die GMK sieht die Notwendigkeit, Patientinnen und Patienten bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens einzubeziehen, um so ihre Expertise in eigener Sache in die Entscheidungsprozesse einbringen zu können. Patientenbeteiligung ist ein Element zur Stärkung der Patientenrechte und trägt zur Verbesserung der Qualität der gesundheitlichen Versorgung bei. Hierzu bedarf es auch der Sicherstellung von angemessenen Ressourcen, um Patientenbeteiligung zu ermöglichen", so der Auszug aus dem GMK-Beschluss. Zudem sollen Patientenvertreter*innen an Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen beteiligt werden. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg werden bislang nur in Rheinland-Pfalz stimmberechtigte Patientenvertreter*innen an der Gutachterkommission und Schlichtungsstellen der Ärztekammer beteiligt.
Die Gesundheitsministerkonferenz ist die Fachkonferenz der Gesundheitminister*innen und Gesundheitssenator*innen der Bundesländer. Zu den Beschlüssen der 91. Gesundheitsministerkonferenz am 20. und 21. Juni 2018 in Düsseldorf gehören 17 Einzelpunkte für eine gestärkte Patientenorientierung. Neben Patientenbeteiligung gehören hierzu unter anderem: eine verbesserte Gesundheitskompetenz, Barrierefreiheit, eine verbesserte Kommunikationskompetenz der im Gesundheitswesen Tätigen, die Einführung von Patientenbriefen nach stationären Behandlungen sowie einrichtungsbezogene Beschwerdemanagementsystem.
Quellen:
Verbraucherzentrale Hamburg, Newsletter vom 24. Juli 2019 | www.vzhh.de
Gesundheitsministerkonferenz, Beschlüsse der 91. Gesundheitsministerkonferenz am 20./21. Juni 2018 | www.gmkonline.de
Text: NAKOS Internetredaktion
In der Antwort auf die Kleine Anfrage wird auch auf Selbsthilfegruppen verwiesen
Die Bundesregierung hat ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zu "Einsamkeit und die Auswirkung auf die Gesundheit" veröffentlicht. In der Kleinen Anfrage wurde nach der Verbreitung von Einsamkeit, der Bedeutung von Einsamkeit für die Gesundheit, aktuellen Maßnahmen und künftigen Strategien gegen Einsamkeit gefragt. An aktuellen Maßnahmen nennt die Bundesregierung unter anderem: einen Fachkongress zu Einsamkeit im Alter, das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus, die Pflegeversicherung, die Förderung von Gemeinschaftseinrichtungen und lokalen Basisdienstleistungen im ländlichen Raum, welche von Bundesministerien oder anderen Behörden verantwortet werden. Auf die Frage, was auf globaler Ebene gegen Einsamkeit unternommen werden könne, erwähnt die Bundesregierung die Weltgesundheitsorganisation WHO, welche auf "die Bedeutung von Organisationen älterer Menschen wie z.B. Gemeinschaftsgruppen und Selbsthilfegruppen" hingewiesen habe. Investitionen in diese Organisationen können das Engagement älterer Menschen erleichtern und für die Identifizierung von sozialer Isolation und Einsamkeit wichtig sein.
Mit Kleinen Anfragen können Bundestagsabgeordnete und -fraktionen von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte verlangen. Bereits im Vorjahr hat sich die Bundesregierung so mit dem Thema Einsamkeit befasst. Damals hatte die Fraktion DIE LINKE eine Kleine Anfrage zu "Einsamkeit im Alter – Auswirkungen und Entwicklungen" gestellt. Auch in dieser Antwort wurde auf Selbsthilfegruppen hingewiesen, weil sie die Versorgung von Pflegebedürftigen verbessern.
Quellen:
Antwort der Bundesregierung: Einsamkeit und die Auswirkung auf die Öffentliche Gesundheit (Mai 2019)
Antwort der Bundesregierung: Einsamkeit im Alter – Auswirkungen und Entwicklungen (Oktober 2018)
Text: NAKOS Internetredaktion
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin hat neue Kurzinformation erstellt
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat eine neue Kurzinformation für Patient*innen zu Biosimiliars veröffentlicht. Biosimiliars sind Nachfolgemittel von bereits vorhandenen biologischen Arzneimitteln. Die Patienteninformation erklärt, was biologische Arzneimittel und was Nachfolgemittel sind und wann diese bei der Behandlung zum Einsatz kommen können. Das Wichtigste wird in der Patienteninformation auf einen Blick dargestellt:
- Biologische Arzneimittel entstehen in lebenden Zellen und haben einen komplizierten Aufbau. Sie kommen zum Beispiel bei Krebs oder Rheuma zum Einsatz.
- Biosimilars sind sogenannte Nachfolgemittel der ursprünglichen biologischen Arzneimittel – den Biologika. Die Hersteller der Biosimilars müssen in Studien nachweisen, dass diese gleichwertig sind.
- Sie können ein Biosimilar nur nach ärztlicher Beratung und Absprache erhalten. Ein automatischer Austausch in der Apotheke ist derzeit nicht zulässig.
Kurzinformation: Biosimiliars
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 25.07.2019
Text: NAKOS Internetredaktion
AOK und Ärztekammer vergeben Berliner Gesundheitspreis
Der Berliner Gesundheitspreis wurde am 26. Juni 2019 an drei Projekte zur Stärkung der Gesundheitskompetenz verliehen. Die Preisträger sind die Internetseite washabich.de, die Lernmaterialien ScienceKids und die Patientenuniversität der Medizinischen Hochschule Hannover. Der Gesundheitspreis wurde verliehen vom AOK-Bundesverband, der Ärztekammer Berlin und der AOK Nordost.
Die ausgezeichneten Projekt im Überblick:
- Washabich.de: Auf der Internetseite können Patienten*innen einen ärztlichen Befund einsenden und von ehrenamtlich tätigen Medizinstudenten*innen in leicht verständliche Sprache übersetzen lassen.
- ScienceKids: Das Projekt bietet Lernmaterialien zur Gesundheitsbildung für Schüler*innen in Baden-Württemberg an.
- Patientenuniversität: Die Medizinische Hochschule Hannover bietet Veranstaltungen für Patienten*innen an.
Quelle:
AOK-Bundesverband, Pressemitteilung vom 26. Juni 2019 | www.aok-bv.de
Text:
NAKOS Internetredaktion
Patientenvertretung kritisiert die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, einen Biomarkertest bei Brustkrebs in bestimmten Fällen als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Der Biomarkertest Oncotype DX soll übernommen werden für Patientinnen mit Brustkrebs im Frühstadium, bei denen das Rückfallrisikos nicht sicher zu bestimmen ist. Die Patientenvertretung kritisiert die Entscheidung in einer Pressemitteilung, da in Deutschland nicht nur dieser, sondern auch andere Biomarkertests eingesetzt werden. Außerdem sei die Leistungsfähigkeit und Messicherheit des Tests Oncotype DX nicht geprüft worden, wie es den europäischen Vorgaben entspreche.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Beschlussgremium der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Patienten- und Selbsthilfeorganisationen haben Mitberatungs- und Antragsrechte im G-BA.
Quellen:
Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesauschusses vom 20. Juni 2019 | www.g-ba.de
Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss vom 20. Juni 2019
Text: NAKOS Internetredaktion
Institut ÄZQ veröffentlicht Nationale Versorgungsleitlinie zur Herzinsuffizienz
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) bittet Herzkranke, die überarbeitete Nationale Versorgungsleitlinie für chronische Herzinsuffizienz zu kommentieren. In der Leitlinie sind die Krankheit sowie Empfehlungen beschrieben, wie Menschen mit Herzinsuffizienz in Deutschland behandelt werden sollen. Die neue Leitlinie haben die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften erstellt. Aktuell liegt die Leitlinie in der Konsultationsfassung vor. Betroffene haben wie Fachleute die Möglichkeit, bis 31. Juli 2019 diese Fassung zu kommentieren. Die Kommentare werden von der Autorengruppe geprüft.
Bei Herzinsuffizienz ist das Herz nicht mehr in der Lage, den Organismus mit ausreichend Blut und damit mit genügend Sauerstoff zu versorgen. Die Nationale Versorgungsleitlinie zur chronischen Herzinsuffizienz ist eine von acht Leitlinien, die als Entscheidungshilfe über die angemessene ärztliche Vorgehensweisen bei bestimmten Krankheiten entwickelt wurden. Die Koordinierung dieser Leitlinien erfolgt durch das ÄZQ, einem wissenschaftlichen Institut der Ärzteschaft.
Konsultationsfassung und Kommentierungsbogen zur chronischen Herzinsuffizienz:
www.leitlinien.de
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 20. Juni 2019:
www.aezq.de
Text: NAKOS Internetredaktion
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin aktualisiert vier Kurzinformationen
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin hat vier seiner Kurzinformationen für Patient*innen aktualisiert. Themen der Kurzinformationen sind: Multiresistente Erreger, Multimedikation, sichere Arzneimitteltherapie und Früherkennung von Prostatakrebs.
Kurzinformation: Multiresistente Erreger
Kurzinformation: Multimedikation
Kurzinformation: Sichere Arzneimitteltherapie
Kurzinformation: Früherkennung von Prostatakrebs
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Mitteilung vom 20. Juni 2019
Angehörige psychisch erkrankter Menschen beziehen Stellung zum Beschlussentwurf des G-BA
Der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e. V. (BApK) kritisiert in einer Stellungnahme den Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschuss zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik. Die Ergebnisse der so genannten "PPP-Studie" zur Personalausstattung, die die Grundlage für den Beschlussentwurf sind, seien nicht für die Öffentlichkeit verfügbar. Weiter bemängelt der BApK, die Minimalwerte zur Personalausstattung seien aus der veralteten Psychiatrie-Personalverordnung übernommen.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) hat der G-BA den Auftrag erhalten, Mindestvorgaben für die Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen festzulegen. In der Stellungnahme legt der BApK seine Forderungen zur Personalausstattung dar.
Quellen:
- Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e. V., Stellungnahme vom 13. Juni 2019 | www.bapk.de
- Gemeinsamer Bundesausschuss | www.g-ba.de
Text: NAKOS Internetredaktion
Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. veröffentlicht Wegweiser
Das Ethno-Medizinische Zentrum e.V. hat im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit die Broschüre "Gesundheit für alle. Ein Wegweiser durch das Gesundheitswesen" in 14 Sprachen veröffentlicht. Der Wegweiser informiert über zahlreiche Themen wie die gesetzliche und private Krankenversicherung, Arzt- und Zahnarztbesuche, Apotheken, Krankenhausbehandlungen, Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaft, Pflegeversicherung und mehr.
Die 40-seitige Broschüre kann in den verschiedenen Sprachen als Printpublikation bestellt werden und steht als Download zur Verfügung.
Quelle: Ethno-Medizinisches Zentrum e. V. | www.wegweiser-gesundheitswesen-deutschland.de
Text: NAKOS Internetredaktion
Der Kongress findet am 21. und 22. September 2019 in Leipzig statt
Zum 5. Deutschen Patientenkongress Depression am 21. und 22. September 2019 in Leipzig sind ab sofort Anmeldungen für Betroffene und Angehörige möglich. Die zweitägige Veranstaltung bietet wissenschaftliche Impulse, Gesprächsrunden, interaktive Vorträge. Veranstalter ist die Stiftung Deutsche Depressionshilfe. Auch die Deutsche DepressionsLiga e.V. als Selbsthilfeorganisation ist beteiligt.
Quelle: Stiftung Deutsche Depressionshilfe | www.deutsche-depressionshilfe.de
Text: NAKOS Internetredaktion
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin aktualisiert zwei Kurzinformationen
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin hat zwei seiner Kurzinformationen für Patient*innen aktualisiert. Diese klären auf über Ursachen, Symptome und Behandlungsmöglichkeiten von Lebererkrankungen und Schuppenflechte der Haut. In den kompakten Patienteninformationen ist das Wichtigste noch einmal auf einen Blick zusammengefasst:
Lebererkrankungen
- Häufige Ursachen für Lebererkrankungen sind: Alkohol, Überernährung und Fettleibigkeit, Diabetes mellitus, Bewegungsmangel, Medikamente und Hepatitis-Viren.
- Veränderte Leberwerte im Blut können auf Lebererkrankungen wie Fettleber, Fettleberentzündung, Virusinfektion oder Leberzirrhose hindeuten.
- Die Leber kann sich von Schäden gut erholen, wenn die Ursache rechtzeitig behoben wird.
- Eine gesunde Lebensweise kann Leberschäden vorbeugen und bei Lebererkrankungen helfen. Hierzu gehören: Verzicht auf Alkohol, ausgewogene Ernährung, Bewegung, wenn nötig Abnehmen und eine gute Blutzuckereinstellung.
- Manchmal helfen bei Leberentzündungen Medikamente. Gegen einige Viren gibt es Impfungen.
Schuppenflechte der Haut
- Etwa 2 von 100 Menschen haben eine Schuppenflechte der Haut.
- Die typischen mit Schuppen bedeckten roten Hautstellen befinden sich oft am behaarten Kopf, Ellenbogen, Knie oder Gesäß. Häufig besteht Juckreiz. Bei manchen Betroffenen schwellen die Gelenke schmerzhaft an.
- Schuppenflechte kann nicht geheilt werden. Es gibt aber verschiedene Behandlungen, um die Beschwerden zu lindern: äußerliche, innerliche und Lichtbehandlungen sowie Basispflege.
Kurzinformation: Erhöhte Leberwerte - was bedeutet das?
Kurzinformation: Schuppenflechte der Haut
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Mitteilung vom 6. Juni 2019
Nach der Einführung 2021 können Versicherte offenbar keine differenzierten Zugriffsrechte auswählen
Die geplante elektronische Patientenakte (ePA) weist einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge gravierende Mängel beim Datenschutz auf. So sollen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen anfangs nicht auswählen können, welche persönlichen Informationen einzelne Ärzt*innen, Apotheker*innen oder Therapeut*innen einsehen dürfen und welche nicht. „So wird etwa ein Physiotherapeut, der Einblick in die elektronischen Daten des Orthopäden braucht, auf diese Weise zum Beispiel auch über einen Schwangerschaftsabbruch seiner Patientin informiert“, heißt es. Die elektronische Patientenakte wird den GKV-Versicherten ab 2021 von ihren Krankenkassen angeboten.
Dem Bericht zufolge haben Versicherte zwei Möglichkeiten, um ihre Daten zu schützen: In dem genannten Beispiel könnten sie dem*der behandelnden Arzt*Ärztin verbieten, den Schwangerschaftsabbruch in der ePA zu speichern - oder sie verbieten dem*der Physiotherapeuten*in den Zugriff auf die Akte. Differenziertere Entscheidungsmöglichkeiten, wer auf welche Informationen zugreifen kann, sollen erst "in Folgestufen umgesetzt werden", zitiert die Süddeutsche Zeitung die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, die für die Entwicklung der ePA verantwortlich ist.
Die Einführung der elekronischen Patientenakte wurde im Terminservice- und Versorgungsgesetz festgeschrieben. Als Informationen können Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Impfungen auf der ePA gespeichert werden. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Versicherten die elektronische Patientenakte ab Januar 2021 anbieten. Die Versicherten entscheiden, ob sie diese Akte wollen oder nicht.
Quellen:
Süddeutsche Zeitung: "Bei Spahns Patientenakte wird Datenschutz erst nachgeliefert" (21. Mai 2019) | www.sueddeutsche.de
Kassenärztliche Bundesvereinigung | www.kbv.de
NAKOS Internetredaktion
Die Informationsblätter beschreiben die Erkrankungen und Behandlungsmöglichkeiten
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat zwei Kurzinformationen auf den neuesten Stand gebracht. Die Texte zu Angststörungen und Doose-Syndromberuhen auf dem derzeit besten verfügbaren Wissen und werden nach einer strengen Methodik erstellt. Ärzte, Pflegekräfte und andere medizinische Fachleute können die überarbeiteten Kurzinformationen kostenlos herunterladen, ausdrucken, an Erkrankte und Interessierte weitergeben. Grundlage dieser Infoblätter sind die jeweiligen S3-Leitlinien beziehungsweise eine systematische Literaturrecherche.
Die Kurzinformationen stehen zum kostenlosen Download, Ausdrucken und Verteilen bereit unter: www.patienten-information.de
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Mitteilung vom 29.05.2019
Aktionsbündnis Patientensicherheit ruft zum Mitmachen auf
Seit 2015 ruft das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) zusammen mit seinen Kooperationspartnern aus der Schweiz und Österreich jährlich am 17. September alle Akteure im Gesundheitswesen auf, mit eigenen Aktionen zur Patientensicherheit beizutragen. In seiner 72. Sitzung hat die Weltgesundheitsversammlung als Beschlussgremium der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nun beschlossen, dieses Datum zum jährlichen Welttag der Patientensicherheit zu erheben.
Kerngedanke des Tags der Patientensicherheit ist, möglichst viele Personen und Organisationen zu eigenen Aktivitäten zu motivieren, um möglichst breit positive Veränderungen in der Versorgung anzustoßen. Nach dem Prinzip „Tue Gutes und rede dar-über!“ werden diese auf einer eigenen Webseite (www.tag-der-patientensicherheit.de) gebündelt und so sichtbar gemacht. Von dem WHO-Entscheid erhofft sich das APS in Deutschland einen Motivationsschub: "Patientensicherheit braucht einen langen Atem und Einsatz", so die stellvertretende Vorsitzende Dr. med. Ruth Hecker.
Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V., Mitteilung vom 27.05.2019
Internet: www.tag-der-patientensicherheit.de
Englischsprachige Seite des APS mit internationalen Veranstaltungen: www.patient-safety-day.org
Vorschläge der Patientenvertretung wurden bei Neufassung berücksichtigt
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Mai 2019 eine umfassende Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie beschlossen und dabei auch wesentliche Forderungen der Patientenvertretung im G-BA aufgenommen, teilt die Patientenvertretung in einer Pressemitteilung mit. Mit der Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinie werden Alter, Geschlecht und die regionale Krankheitslast bei der Festlegung der Einwohner-Arzt-Verhältniszahlen berücksichtigt. Auch in Hinblick auf den barrierefreien Zugang zu Arztpraxen hat der G-BA mehrere Regelungsvorschläge der Patientenvertretung aufgenommen.
Quelle:
Patientenvertretung des Gemeinsamen Bundessausschlusses | www.patientenvertretung.g-ba.de
NAKOS EXTRA zur Kooperation von Selbsthilfeorganisationen mit Wirtschaftsunternehmen veröffentlicht
"Glaubwürdigkeit und Selbstbestimmung in der Selbsthilfe" ist das Thema der 40. Ausgabe der Fachpublikation NAKOS EXTRA, die jetzt veröffentlicht wurde. In 13 Beiträgen kommen Autor*innen aus der Selbsthilfe, der Fachwelt sowie von Institutionen des dritten Sektors zu Wort und beleuchten Fragen der Transparenz und der Unabhängigkeit, die eine Rolle spielen in der Diskussion, ob und wie einzelne Selbsthilfeorganisationen mit Arznei- und Medizinprodukteherstellern zusammenarbeiten.
Die Glaubwürdigkeit der Selbsthilfe ist "ihr höchstes Gut", heißt es in der Publikation. Daher ist es wichtig, aus verschiedenen Perspektiven zu erörtern, welche möglichen Interessenkonflikte bei solchen Kooperationen entstehen und durch welche Maßnahmen diese entschärft werden können.
Die Reihe NAKOS EXTRA wird unregelmäßig zu aktuellen Debatten rund um die gemeinschaftliche Selbsthilfe veröffentlicht. Die 40. Ausgabe erscheint zum Abschluss des NAKOS-Projekts "Autonomie und Selbstbestimmung in der Selbsthilfe", welches von der BARMER im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach §20h SGB V finanziert wurde.
Zur Bestellung: www.nakos.de/publikationen
Zu den Empfehlungen gehört die Stärkung der Selbsthilfeorientierung im Gesundheitsystem
Der Nationale Aktionsplan Gesundheitskompetenz hat das Strategiepapier "Gesundheitskompetenz als Standard auf allen Ebenen im Gesundheitssystem verankern" veröffentlicht. Für einen selbstbestimmten und kompetenten Umgang mit Gesundheitsproblemen sei die Intensivierung der Partizipation von Patientn*innen im Gesundheitssystem anzustreben. Eine Verbesserung von Partizipation bedeute dabei auch, die Selbsthilfeorientierung im Gesundheitssystems zu stärken, ihre Angebote bekannter zu machen und die Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe im Gesundheitssystem zu intensivieren. Voraussetzung dafür sei eine selbsthilfefreundliche Ausrichtung der Organisationen im Gesundheitswesen sowie die Anerkennung der Selbsthilfe als selbstverständlicher Bestandteil der Patientenversorgung.
Der Nationale Aktionsplan Gesundheitskompetenz umfasst 15 Empfehlungen, deren Umsetzung in Strategiepapieren genauer beschrieben werden. Um die seit 2004 gesetzlich verankerte strukturierte Patientenbeteiligung nach § 140f SGB V zu stärken wird eine Patientenstiftung genannt, welche die Patientenvertretung auf Bundes- und Landesebene unterstützen könne. Weiter heißt es in dem Strategiepapier, dass die Bekanntheit von Patientenrechten zu erhöhen sei.
Das neue Strategiepapier ist das vierte, das im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Gesundheitskompetenz erstellt wurde. Die Inhalte wurden bei einem Expertenworkshop im Januar 2019 entwickelt. Der Nationale Aktionsplan Gesundheitskompetenz ist ein Kooperationsprojekt der Universität Bielefeld und der Hertie School of Governance, um die Gesundheitskompetenz zu fördern.
Quelle: Nationaler Aktionsplan Gesundheitskompetenz | www.nap-gesundheitskompetenz.de
Teile des Terminservice- und Versorgungsgesetzes treten zum 1. Mai 2019 in Kraft
Gesetzlich Krankenversicherte sollten ab Mai 2019 schneller als bisher einen Termin bei Haus- oder Fachärzt*innen oder Psychotherapeut*innen bekommen, schreibt der Verband der Ersatzkassen (vdek) in einer Pressemitteilung vom 29. April 2019. Termine bei Haus-, Kinder- und Jugendärzt*innen vermitteln künftig auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Hintergrund ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz, von dem einige Regelungen bereits zum 1. Mai 2019 in Kraft treten. Auch bei psychotherapeutischen Akutbehandlungen sollen Patient*innen schneller Termine erhalten - innerhalb von zwei anstelle von bislang vier Wochen. Niedergelassene Ärzt*innen sind zudem verpflichtet, ab Mai die Sprechzeiten für gesetzlich Krankenversicherte von 20 auf mindestens 25 Stunden pro Woche auszuweiten.
Quelle: Verband der Ersatzkassen, Pressemitteilung vom 29. April 2019 | www.vdek.com
Koordinierungsstelle ist ein Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe
Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen Brandenburg richtet eine Koordinierungsstelle zur Stärkung der Patientenbeteiligung ein, teilt das brandenburgische Sozial- und Gesundheitsministerium in einer Meldung mit. Brandenburg ist damit nach Nordrhein-Westfalen und Bayern das dritte Bundesland, das eine solche Koordinierungs- und Vernetzungsstelle der Patientenbeteiligung fördert. Die Koordinierungsstelle der Patientenbeteiligung soll Ansprechpartner in Fachfragen sein, Informationsmaterial und Schulungsangebote vorhalten und Abstimmungsprozesse zwischen den verschiedenen Organisationen übernehmen. Die Koordinierungsstelle unterstützt ehrenamtliche Patientenvertreter*innen und informiert auch interessierte Bürger*innen, die es vielleicht einmal werden möchten.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familied des Landes Brandenburg | www.masgf-brandenburg.de
Erste Patient*innen sollen Anfang 2020 aufgenommen werden
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Erprobungsstudie zum telemedizinischen Monitoring bei Herzinsuffizienz beauftragt. Beauftragt wurde das Institut für Herzinfarktforschung in Ludwigshafen. Mit der Studie soll die Frage beantwortet werden, ob sich die Therapie von Patient*innen mit Herzinsuffizienz im Stadium NYHA III optimieren lässt, wenn der Blutdruck kontinuierlich mittels eines implantierten Sensors in der Lungenarterie gemessen und überwacht wird. Der G-BA geht davon, dass die ersten Patient*innen etwa Anfang 2020 in die Studie aufgenommen werden können.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 18. April 2019 | www.g-ba.de
Die Informationsblätter beschreiben die Erkrankungen und Behandlungsmöglichkeiten
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat vier neue Kurzinformationen für Patient*innen zu den folgenden Themen veröffentlicht: Früher Brustkrebs, metastasierter Brustkrebs, erblicher Eierstockkrebs und Bauchspeicheldrüsenkrebs. In den jeweils zweiseitigen Informationsblättern werden auf einen Blick die Erkrankungen und die Behandlungsmöglichkeiten beschrieben. Das ÄZQ veröffentlicht regelmäßig die Kurzinformationen, die auf dem besten derzeit verfügbarem Wissen beruhen.
Quelle: www.patienten-information.de
Interessierte Patientinnen sollen sich an zentrale Anmeldestelle wenden können
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Erprobungsstudie zur Liposuktion bei Lipödem beauftragt. Beauftragt wurden das Zentrum für Klinische Studien der Universität zu Köln und die Hautklinik des Klinikums Darmstadt. Mit der Erprobungsstudie soll die Frage beantwortet werden, welchen Nutzen die Liposuktion bei Lipödem im Vergleich zu einer alleinigen nichtoperativen Behandlung hat. Der G-BA geht davon aus, dass die ersten Patientinnen voraussichtlich Anfang 2020 in die Studie aufgenommen werden können. Es ist vorgesehen, dass sich Interessierte an eine zentrale Anmeldestelle wenden können.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 18. April 2019 | www.g-ba.de
Patient*innen können sich an einer Befragung beteiligen
Die Wirtschaftsjournalistin Sabine Rößing führt eine Befragung von Patient*innen zu ihren Erfahrungen mit sektorenübergreifender Versorgung durch. Sektorenübergreifende Versorgung ist das Zusammenwirken von ambulanter Behandlung (durch niedergelassene Haus- und Fachärzt*innen) und stationärer Behandlung (durch Krankenhäuser und Rehakliniken). Interessierte Patient*innen sind aufgerufen, sich an der Befragung zu beteiligen. Die Ergebnisse sollen auf dem Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit im Mai 2019 vorgestellt werden. Die Journalistin Rößing hat sich nach eigener Angabe mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten verständigt, um einen datengeschützten Ablauf der Befragung zu gewährleisten.
Kontakt: www.planA-beratung.de
Die Betroffenen haben Offene Briefe an Ärztekammern geschrieben
Die Selbsthilfegruppe für Umwelterkrankte im Kreis Steinfurt fordert gemeinsamen mit weiteren regionalen Selbsthilfegruppen für Umwelterkrankte die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern auf, sich für die Zusatz-Weiterbildung Klinische Umweltmedizin einzusetzen. Die Forderungen wurden in Offenen Briefen an die Ärztekammern beschrieben und begründet. In den Briefen heißt es unter anderem: "Umweltbedingte Erkrankungen sind körperliche Erkrankungen von besonderer Schwere. Die Diagnostik und Behandlung durch fachlich qualifizierte Klinische Umweltmediziner ist zwingend erforderlich und längst überfällig. Angesichts der steigenden Zahl der Betroffenen besteht diesbezüglich ein gravierender Ärztenotstand, denn Klinische Umweltmediziner sind rar. Eine flächendeckende fachmedizinische Diagnostik und Behandlung ist nicht gegeben." Die Selbsthilfegruppe bietet auf ihrer Internetseite Musterbriefe zur weiteren Verwendung an.
Quelle: Selbsthilfegruppe für Umwelterkrankte | www.sh-umwelterkrankte
In zwei Videos spricht der YouTuber Firas Alshater über Selbsthilfe in Deutschland
Der syrische Schauspieler, Journalist und YouTuber Firas Alshater spricht auf seinem YouTube-Kanal "Zukar" auf Arabisch über Selbsthilfegruppen in Deutschland. Im ersten Video erklärt er, was Selbsthilfegruppen sind, im zweiten Video, wie man Selbsthilfegruppen findet.
Die Videos entstanden in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG SELBSTHILFE e.V.). Die arabischen Erklärungen sind deutsch untertitelt. Firas Alshater wurden vom Online-Magazin Jetzt.de der Süddeutschen Zeitung als "Deutschlands erster Flüchtlings-Youtuber" bezeichnet.
Zu den Videos:
www.youtube.com/watch?v=-1j5WxDBARk
www.youtube.com/watch?v=HEqbzpQh1oY
Das Informationsblatt beschreibt Beschwerden und Behandlungen
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat eine neue Kurzinformation mit dem Titel "Narkolepsie - mehr als nur müde" veröffenlicht. In dem zweiseitigen Informationsblatt werden die Beschwerden und Behandlungen von Narkolepsie beschrieben. Auf einen Blick, so das ÄZQ, ist das wichtig zu wissen über die Erkrankung:
- Bei dieser Nerven-Erkrankung ist die Schlaf-Wach-Regulation gestört.
- Betroffene haben tagsüber ungewollt Schlafanfälle und die Muskeln können kurzzeitig erschlaffen.
- Für alle Menschen mit Narkolepsie gehört zur Behandlung, Tagesschlafzeiten im Alltag einzuplanen. Weitere Verhaltensregeln und körperliche Bewegung können hilfreich sein. Die meisten Betroffenen benötigen zusätzlich Medikamente. Je nach Beschwerden kommen verschiedene Wirkstoffe in Frage
Quelle: www.patienten-information.de
Die neue Liste umfasst 32.500 Produkte
Der GKV-Spitzenverband hat das Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis überarbeitet und fortgeschrieben, so der Krankenkassenverband in einer Pressemitteilung vom 26. Februar 2019. Die neue Liste umfasst 32.500 Produkte. Der GKV-Spitzenverband hat den Bericht zum Hilfsmittelverzeichnis Ende Februar 2019 dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt. Laut der Pressemitteilung erhalten Versicherte Hilfs- und Pflegehilfsmittel "in höherer Produktqualität, haben Zugang zu innovativen Produkten und haben Anspruch auf eine umfassende Beratung durch die Leistungserbringer über bedarfsgerechte und mehrkostenfreie Versorgungsmöglichkeiten".
GKV-Spitzenverband, Pressemitteilung vom 26. Februar 2019 | www.gkv-spitzenverband.de
Pompe Deutschland e.V. kritisiert die Finanzsituation von Behandlungszentren
Der Selbsthilfeverein Pompe Deutschland e.V. fordert in der Pressemitteilung vom 20. Februar 2019 die Bundesregierung auf, Behandlungszentren für seltene Erkrankungen sowie die Forschung zu seltenen Erkrankungen stärker finanziell zu fördern. In der Pressemitteilung wird beispielhaft für die derzeitige Finanzierungssituation ein Behandlungszentrum in Mainz genannt, dass seinen Betrieb nur aufrechterhalten könne, indem es Gelder verwende, die für die Forschung vorgesehen seien. Pompe Deutschland e.V. vertritt rund 100 Patienten, die von der erblich bedingten Stoffwechselerkrankung Morbus Pompe betroffen sind. Ähnliche Schwierigkeiten bei der Versorgung gebe es auch bei Menschen mit anderen seltenen Erkrankungen, schreibt der Verein. Die Pressemitteilung wurde veröffentlicht im Vorfeld des Tags der Seltenen Erkrankungen am 28. Februar 2019.
Quelle: Pompe Deutschland e.V. | www.mpompe.de
Die Patientenberatung reagiert auf die Kritik an der Unabhängigkeit und Qualität ihrer Arbeit
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat bereits am 19. November 2018 in einer Pressemitteilung Verbesserungen ihres Beratungsangebot angekündigt. Auf Einladung der Geschäftsstelle des Patientenbeauftragten hatten Mitglieder aus dem Beirat der UPD bei einem Workshop den notwendigen Verbesserungsbedarf und Umsetzungsschritte diskutiert. Als Maßnahme wird in der Pressemitteilung zusätzliches Personal im Wissens- und Qualitätsmanagement genannt. Verbessert werden sollen die Informationen auf der Internetseite der UPD.
Die UPD war im vergangenen Jahr in die Kritik geraten wegen des Verkaufs an das Unternehmen Careforce sowie wegen Qualitätsmängeln in ihren Gesundheitsinformationen.
Quelle: Unabhängige Patientenberatung Deutschland, Pressemitteilung vom 19.11.2018 | www.patientenberatung.de
Patientenvertreter Martin Danner kritisiert die bisherige Dauer
Der Sprecher des Koordinierungssausschusses der Patientenvertretung, Martin Danner, kritisiert die Entscheidungsdauer des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Danner fordert - nach einem Artikel der Ärzte Zeitung online -, dass der G-BA stärker an Fristen gebunden werden müsse, um die Entscheidungsdauer zu verkürzen. Im Artikel der Ärzte Zeitung online werden Beispiele genannt, welche Entscheidung seit Jahren ausstehen. Danner kritisiert, einzelne Krankenkassen und Krankenhäuser wollen nicht, dass bestimmte Leistungen generell von der Krankenversicherung bezahlt werden, um so im Wettbewerb um Versicherte und Patient*innen mit diesen Leistungen punkten zu können.
Im G-BA entscheiden Vertreter*innen der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Krankenhäuser und Krankenkassen, welche medizinischen Leistungen in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Patientenvertreter*innen haben ein Mitberatungsrecht bei Entscheidungen des G-BA.
Quelle: Ärzte Zeitung online | www.aerztezeitung.de
Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschluss kritisiert die Neuregelung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat neue Vorsorgeuntersuchungen zur Vermeidung von Karies bei Kleinkindern beschlossen: Künftig können Vorsorgeunterschungen bereits ab dem 6. Lebensmonat wahrgenommen werden. Bislang sind diese Untersuchungen für Kinder ab dem 3. Lebensjahr vorgesehen. Zahnärzt*innen sollen im Rahmen dieser Untersuchungen die Bezugspersonen (üblicherweise die Eltern) über die Ursachen von Erkrankungen im Mund aufklären.
Die Patientenvertretung im G-BA kritisiert in einer Pressemitteilung, die Neuregelung würde "die eigentliche Zielgruppe" verfehlen. Die "Familien mit besonderer Sozialstruktur", in denen Karies häufiger sei, würden Vorsorgeuntersuchungen seltener in Anspruch nehmen, so der Patientenvertreter Raimund Geene. Sie würden durch die beschlossene Neuregelung nicht besser erreicht. Stattdessen fordert die Patientenvertretung, die Gruppenprophylaxe zu stärken. Hier komme Kindertagesstätten eine zentrale Rolle zu. Außerdem habe sich bei Kleinkindern die Untersuchung des Mundes durch Kinderärzt*innen im Rahmen der allgemeinen U-Untersuchungen bewährt, die bei Auffälligkeiten an Zahnärzt*innen überweisen.
Quellen:
- Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 17.01.2018 | www.g-ba.de
- Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 17.01.2019 | www.patientenvertretung.g-ba.de
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin veröffentlicht außerdem Informationen zur Koronaren Herzkrankheit
"In einer Befragung gab die Hälfte aller Frauen und Männer an, dass für sie eine barrierefreie Praxis wichtig oder sehr wichtig sei", schreibt das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) in ihrer aktualisierten Patienteninformation "Barrierefreie Arztpraxis". Da komplett barrierefreie Praxen aber selten sind, gibt das ÄZQ in der Patienteninformation auch Tipps, was Patient*innen ihrerseits tun können, damit der Arztbesuch nicht durch Barrieren behindert wird. Weiterhin listet das ÄZQ darin Kriterien auf, woran leicht zugängliche Praxen zu erkennen sind und mit welchen Hilfen Arztpraxen insbesondere Menschen mit körperlichen Einschränkungen unterstützen können.
Die Zusammenstellung zur Barrierefreiheit ist eine von drei neuen Patienteninformation des ÄZQ. Die anderen beiden informieren über die Themen "Koronare Herzkrankheit - wenn sich die Herzgefäße verengen" und "Koronare Herzkrankheit - was Sie oder Ihre Angehörigen im Notfall tun können". Das ÄZQ veröffentlicht im Auftrag der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung regelmäßig Patienteninformationen zu Gesundheitsthemen. Sämtliche Texte beruhen, so das ÄZQ, auf "dem derzeit besten verfügbaren Wissen und werden nach einer strengen Methodik erstellt". Die Patienteninformationen sind gedacht zur Weitergabe an Patient*innen oder zur Auslage in Wartezimmern.
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin | www.aezq.de
CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Claudia Schmidtke übernimmt Amt von Ralf Brauksiepe
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Claudia Schmidtke ist neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Sie tritt die Nachfolge von Ralf Brauksiepe an, der im November nach nur wenigen Monaten im Amt überraschend in die freie Wirtschaft wechselte. Die 52-Jährige absolvierte ihre Ausbildung zur Fachärztin für Herzchirurgie sowie Promotion und Habilitation an der Universität zu Lübeck und verfügt zudem über einen Master of Business Administration (MBA) Health Care Management.
Schmidtke wurde im September 2017 als Direktkandidatin für den Wahlkreis Lübeck in den Deutschen Bundestag gewählt und ist dort unter anderem Mitglied im Gesundheitsausschuss, im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und in der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz. Vor ihrer politischen Tätigkeit arbeitete sie nach langjähriger oberärztlicher Tätigkeit am Lübecker Campus des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein zuletzt seit 2014 als leitende Oberärztin und stellvertretende Chefärztin am Herzzentrum Bad Segeberg.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn würdigte Schmidtke als profilierte Ärztin, die die Nöte von Patient*innen kenne. Als Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages wisse sie zudem, wie Bundespolitik funktioniere. "Sie ist fachlich versiert, persönlich engagiert, politisch erfahren. Ich freue mich darauf, mit Claudia Schmidtke für eine weitere Verbesserung der medizinischen Versorgung in Deutschland zusammenzuarbeiten", so Spahn.
Schmidtke selbst erklärte nach Ihrer Berufung, sie werde sich als Patientenbeauftragte dafür einsetzen, die Belange von Patient*innen bei allen politischen Maßnahmen in den Mittelpunkt zu stellen. Der hohe Veränderungsdruck durch medizinische Innovationen im Forschungs- und Digitalisierungsbereich stelle besondere Anforderungen an Information und Teilhabe der Betroffenen, betonte sie.
Quelle: Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Patientinnen und Patienten, Mitteilung vom ministerium für Gesundheit, Mitteilung vom 16.01.2019
Sorgen um die unabhängige Beratung im Gesundheitswesen bleiben
Wie geht es mit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) weiter? Nach dem Verkauf an das Unternehmen Careforce, das sonst als Dienstleister für Pharmafirmen tätig ist, war im vergangenen Jahr erhebliche Kritik an der UPD laut geworden. Moniert wurden erhebliche Qualitätsmängel in der Beratung, mangelhafte Gesundheitsinformationen auf der Internetseite und intransparente Mittelverwendung.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Ralf Braucksiepe, versprach Klärung. Nachdem dieser jedoch Anfang November überraschend in die Wirtschaft wechselte, ist das Amt jedoch noch nicht wieder neu besetzt worden.
Lesen Sie eine Zusammenfassung in der Süddeutschen Zeitung (SZ.de):
SZ.de vom 02.01.2019: Auf Kosten der Patienten
Stiftung Gesundheitswissen listet beschlossene und voraussichtliche Änderungen auf
Die Stiftung Gesundheitswissen hat zum Jahreswechsel auf ihrer Internetseite eine Liste der Änderungen im Gesundheitswesen im Jahr 2019 veröffentlicht. Die Liste umfasst sowohl bereits beschlossene und wirksame Änderungen als auch Änderungen, die erst im Laufe des Jahres voraussichtlich wirksam werden. Die beschlossenen Änderungen betreffen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zu den noch zu beschließenden Änderungen gehören beispielsweise erweiterte Sprechzeiten von niedergelassenen Ärzten/innen, ein Einladungsverfahren zum Darmkrebs-Screening und eine Neuregelung der Organspende.
Quelle: Stiftung Gesundheitswissen | www.stiftung-gesundheitswissen.de
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