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01.03.2024

20 Jahre Patientenbeteiligung

20-jähriges Jubiläum der Beteiligung von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten in der Selbstverwaltung auf dem 18. Patientenfürsprechertag gefeiert

Ergebnisse 18. Patientenfürsprechertag mit Festakt 20 Jahre Patientenbeteiligung

Am 1. Januar 2004 trat mit den § 140f und 140g im SGB V die Beteiligung von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten in der Selbstverwaltung unseres Gesundheitssystems in Kraft.

Gemeinsam wurde hierzu am 19. Februar 2024 das 20-jährige Jubiläum der Beteiligung von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten in der Selbstverwaltung gefeiert und die Gelegenheit zum Austausch genutzt, mit Diskutanten und Diskutatinnen wie den unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Prof. Josef Hecken die stellvertretende Sprecherin des Koordinierungsausschusses der maßgeblichen Patientenorganisationen Dr. Martin Danner oder auch den Abgeordneten des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag.

Quelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Mitteilung vom 01.03.2024

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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