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19.02.2024

2024 – Jahr der Patientenbeteiligung

Das Jahr der Patientenbeteiligung soll Impulse zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag verabredeten Stärkung der Patientenbeteiligung geben

Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten existiert seit 2004. Der gesetzliche Auftrag umfasst im Besonderen, die Belange von Patientinnen und Patienten in allen relevanten politischen Bereichen zu vertreten, sich unabhängig für die Interessen der Patientinnen und Patienten und die Stärkung ihrer Rechte einzusetzen.

Um dies zu erreichen hat der Beauftragte im zwanzigsten Jahr des in Kraft tretens der Paragrafen 140f und 140g im SGB V das Jahr der Patientenbeteiligung ausgerufen.

Ziel des Jahres ist es, Impulse für die Umsetzung der im Koalitionsvertrag verabredeten Stärkung der Patientenbeteiligung zu setzen, das Thema stärker in der öffentlichen Wahrnehmung zu verankern und die Aufklärung der Bevölkerung zu ihren Rechten zu verbessern.

Der Festakt zum 20. Jubiläum der Patientenbeteiligung findet auf dem 18. Berliner Tag der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher am 19. Februar 2024 in Berlin statt.

Quelle: Patientenbeauftragter, Programm: Festakt zum 20. Jubiläum der Patientenbeteiligung am 19.02.2024

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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