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02.05.2024

Patientenorganisationen kritisieren die Auflösung des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ)

Die maßgeblichen Patientenorganisationen fordern den Erhalt von Nationalen VersorgungsLeitlinien und PatientenInformationen

Verständliche und konkrete Vorgaben für die Qualität in der Versorgung sowie die aktive und wertschätzende Beteiligung von Patient*innen an der Leitlinienarbeit, die das ÄZQ einmalig vorbildlich praktiziert hat, sind unverzichtbar für dieses Gesundheitswesen im Umbruch.

Patientenorganisationen verurteilen das Vorgehen und den Schritt der organisierten Ärzteschaft deswegen auf das Schärfste.

Die bisher veröffentlichten Informationen ergeben, dass das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) vollständig aufgelöst und seine Produkte ersatzlos gestrichen werden sollen. Seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesärztekammer (BÄK) seien bereits zwei hochrangige „Liquidatoren“ eingesetzt, um die ÄZQ abzuwickeln, die ein Budget von rund 2 Millionen Euro pro Jahr hat. Für die 16 Mitarbeitenden soll die Entscheidung am Dienstag aus heiterem Himmel gekommen sein.

"Insbesondere die Streichung der Nationalen Versorgungsleitlinien (www.leitlinien.de) und der Patienteninformationen (www.patienten-information.de) des ÄZQ würden für die wissenschaftsgestützte und evidenzbasierte Information von Ärzt*innen und Patient*innen deutlich verschlechtern", so Gregor Bornes von der BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP).

Die maßgeblichen Patientenorganisationen fordern die BÄK und die KBV auf, die volle Verantwortung für die langjährige und wertvolle Arbeit zu übernehmen und die Entscheidung entweder zurück zu nehmen oder für einen geordneten und unabhängigen Übergang dieser unverzichtbaren Produkte zu sorgen.

Die maßgeblichen Patientenorganisationen fordern den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf, sich für eine Rettung von Nationalen VersorgungsLeitlinien und PatientenInformationen einzusetzen.

Texte: BundesArbeitsGemeinschaft der Patientenstellen und -Initiativen (BAGP) und Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.v. (DAG SHG)

Quelle: SEKIS Newsletter 05/2024, S. 21

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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