Neues Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin – „Aus der Zeit gefallen“
BAGFW kritisiert Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Verbändebeteiligung für den "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit“ eingeleitet. Kernstück des Gesetzesvorhabens soll ein bis Januar 2025 zu errichtendes „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin“ – kurz BIPAM – sein, das als selbständige Bundesoberbehörde die Rechtsnachfolge der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) antreten und Teile des Robert Koch-Instituts (RKI) im Bereich der nicht-übertragbaren Krankheiten übernehmen soll.
Die innerhalb der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Verbände haben zum Entwurf Stellung genommen.
Die Schwerpunkte der Stellungnahme beziehen sich auf
- die Blickrichtung des neuen Institus,
- die strategisch-inhaltlichen Schwerpunkte,
- die Kompetenzaufteilung zwischen RKI und BIPAM,
- die Gesundheitsberichterstattung (GBE).
Aus Sicht der innerhalb der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände besteht insofern dringender Anpassungsbedarf noch vor der Kabinettsbefassung, die nach derzeitigem Stand am 17. Juli 2024 erfolgen soll.
Die vollständige Stellungnahme sowie der Referentenentwurf als Dokumente zum Download:
Quelle: Der Paritätische Gesamtverband, Fachinformation vom 03.07.2024