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03.07.2024

Neues Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin – „Aus der Zeit gefallen“

BAGFW kritisiert Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Verbändebeteiligung für den "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit“ eingeleitet. Kernstück des Gesetzesvorhabens soll ein bis Januar 2025 zu errichtendes „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin“ – kurz BIPAM – sein, das als selbständige Bundesoberbehörde die Rechtsnachfolge der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) antreten und Teile des Robert Koch-Instituts (RKI) im Bereich der nicht-übertragbaren Krankheiten übernehmen soll.

Die innerhalb der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Verbände haben zum Entwurf Stellung genommen.

Die Schwerpunkte der Stellungnahme beziehen sich auf

  • die Blickrichtung des neuen Institus,
  • die strategisch-inhaltlichen Schwerpunkte,
  • die Kompetenzaufteilung zwischen RKI und BIPAM,
  • die Gesundheitsberichterstattung (GBE).

Aus Sicht der innerhalb der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände besteht insofern dringender Anpassungsbedarf noch vor der Kabinettsbefassung, die nach derzeitigem Stand am 17. Juli 2024 erfolgen soll.

Die vollständige Stellungnahme sowie der Referentenentwurf als Dokumente zum Download:

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)
zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit, Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13.06.2024

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit vom 13.06.2024

Quelle: Der Paritätische Gesamtverband, Fachinformation vom 03.07.2024

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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