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10.07.2024

Verpasste Chance für die Herzgesundheit

BAGFW kritisiert Entwurf für „Gesundes-Herz-Gesetz“ des Bundesgesundheitsministeriums

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Verbändebeteiligung zu dem "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit“ (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG) eingeleitet. Mit dem Gesetzesvorhaben soll die Herzgesundheit gestärkt und die kardiovaskuläre Sterblichkeit innerhalb der Bevölkerung reduziert werden. Dieses Ziel soll primär durch medizinische Maßnahmen, wie zum Beispiel die Stärkung von Früherkennungsuntersuchungen und die Verordnung von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung oder Cholesterinsenkung, erreicht werden.

Die innerhalb der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Verbände haben zu dem Entwurf Stellung genommen und üben darin scharfe Kritik an Inhalt und Vorgehen.

Aus Sicht der Verbände ist es daher eine dramatisch verpasste Chance, dass der vorliegende Entwurf genau an diesem wesentlichen Hebel nicht ansetzt, sondern diesen geradezu konterkariert, indem die Finanzierung der im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen zu Lasten der primären Prävention und Gesundheitsförderung erfolgen soll.

Dokumente zum Download:

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)
zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG) vom 14.06.2024

Stellungnahme der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)

Quelle: Der Paritätische Gesamtverband, Fachinformation vom 10.07.2024

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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