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01.10.2024

Gesetzliche Verbesserungen in der Pflegeselbsthilfe – Probleme in der Förderpraxis bei Länderbeteiligung bleibt jedoch außen vor

Stellungnahme der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. zum Referentenentwurf „Pflegekompetenzgesetz“

Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG) enthält erhebliche Verbesserungen zur Förderung der Selbsthilfe gemäß SGB XI.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) stellt in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf sowohl die positiven Veränderungen, als auch die Probleme dar, die nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Die DAG SHG begrüßt ausdrücklich die Erhöhung der Fördermittel je versicherte Person von 0,15 EUR auf insgesamt 0,20 EUR. 0,04 EUR stehen nach neuem Gesetzesentwurf als eigenständiges Budget für Gründungszuschüsse und die bundesweiten Tätigkeiten zur Verfügung.

0,16 EUR je versicherte Person stehen für die Förderung zur Verfügung, bei der die Länder an der Finanzierung beteiligt sind. Die DAG SHG hält jedoch weitere Erhöhungen der Fördermittel für notwendig, vor allem, wenn die Bundesländer die Selbsthilfe gemäß SGB XI künftig noch aktiver fördern und die Förderpraxis verbessert wird. Insgesamt findet die Förderung des Ausbaus von Selbsthilfegruppen, -kontaktstellen und -organisationen auf Länderebene, welche durch Ko-Finanzierung unter Beteiligung der Länder bzw. Kommunen und der Pflegekassen seit 2008 geregelt ist, keine ausreichende Berücksichtigung im Entwurf. Dem Grundproblem, dass einige Länder keine Fördermittel für die Pflegeselbsthilfe zur Verfügung stellen, wird nicht entgegengewirkt.

Die DAG SHG hält daher zeitnahe Gespräche mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für dringend nötig. Ziel wäre, dabei Probleme in der Förderpraxis zu beschreiben und darauf aufbauend mögliche Lösungsansätze und weitere Förderverbesserungen in den Prozess der Gesetzesänderung zu § 45d SGB XI einzubringen. Der Fachausschuss Pflegeselbsthilfe der DAG SHG hat die Stellungnahme erarbeitet und dem BMG ein Gesprächsangebot unterbreitet.

Vollständige Stellungnahme zu § 45d SGB XI des Referentenentwurfs „Pflegekompetenzgesetz“

Text: Anja Schödwell, Referentin Selbsthilfe und Pflege, DAG SHG

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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