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Berlin: 04.11.2024

30 Jahre Grundgesetz-Änderung Artikel 3 und 15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

Festveranstaltung | Veranstalter: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden

am 15. November 2024 jährt sich zum 30. Mal das Inkrafttreten der für Menschen mit Behinderungen wohl wichtigsten Änderung des Grundgesetzes. Der Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes wurde um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ ergänzt. Gleichzeitig jährt sich in diesem Jahr das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland zum 15. Mal.

Es ist mir ein besonderes Anliegen, diese beiden erfreulichen Anlässe zu nutzen, um das Engagement derjenigen zu würdigen, die sich unermüdlich für die Rechte der Menschen mit Behinderungen einsetzen und eingesetzt haben. Dazu zählen unter anderem Aktivistinnen und Aktivisten sowie die Verbände der Menschen mit Behinderungen, die die Arbeit der Bundesregierung konstruktiv und mit Nachdruck begleiten.

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