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Was kann die Patientenvertretung in die Gremien einbringen?

Die durch den Gesetzgeber ermöglichte Beratungsbeteiligung zielt darauf, dass Erfahrungen aus eigenem Erleben durch Betroffene aus Selbsthilfegruppen eingebracht werden können.

Zudem können solche Erfahrungen auch durch Mitarbeiter*innen der Einrichtungen, die Patient*innen mit unterschiedlichen Anliegen beraten und unterstützen, eingebracht werden.

Erfahrungswissen aus eigener Betroffenheit
Gemeinschaftliche Selbsthilfe ist grundsätzlich lebens- und alltagsnah und ganzheitlich ausgerichtet. Die Aktivitäten in einer gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppe beziehen sich auf die Entwicklung von Bewältigungsstrategien, die den Umgang mit einer Erkrankung und ihren Folgen für den Lebensalltag ermöglichen oder erleichtern können. Selbsthilfegruppenmitglieder entwickeln aus ihrer eigenen Betroffenheit, aus ihrem persönlichen Umgang mit der Erkrankung und aus ihrem Erfahrungsaustausch in der Gruppe eine besondere Kompetenz: die Betroffenenkompetenz.

Über die anerkannten Selbsthilfe-, Behinderten- und Sozialverbände können die Mitglieder von Selbsthilfegruppen und ihre Interessenvertretung diese Kompetenz selbst in die Gremien zur Mitberatung von Fragen der medizinischen Versorgung einbringen.

Wissen aus der Beratung und der Selbsthilfeunterstützung
Zudem sind die Organisationen aus den Bereichen der Patientenberatung (Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen - BAGP), des Verbraucherschutzes (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - vzbv) und der Selbsthilfeunterstützung (Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. - DAG SHG) als maßgebliche Organisationen anerkannt. Diese können ihre Erfahrungen aus der Beratung von Patient*innen und aus der Unterstützung von Selbsthilfegruppen einbringen.

 

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Leitbild der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (Auszug)
Arbeitsweise und Verfahren der Patientenbeteiligung nach § 140f SGB V. Patient und Selbsthilfe, Band 2
NAKOS | 2014

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