Anerkannte Organisationen
Der Gesetzgeber hat insgesamt vier maßgebliche Organisationen zur Wahrnehmung der Interessen der Patient*innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen anerkannt.
- der Deutsche Behindertenrat (DBR),
- die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP),
- der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und
- die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG)
Diese Organisationen sind seit 2004 befugt, Patient*innen und ihre Interessenvertretungen für die im Gesetz benannten Gremien auf Bundesebene und in den Bundesländern zu benennen. Gesetzliche Auflage ist, dass die Organisationen diese sachkundigen Personen einvernehmlich benennen.
Gesetzlich festgeschrieben ist ebenfalls, dass das Mitberatungsrecht auch das Recht zur Anwesenheit bei der Beschlussfassung beinhaltet. Die Zahl der sachkundigen Personen soll dabei höchstens der Zahl der von den Krankenkassen entsandten Mitglieder in den Gremien entsprechen.