Kriterien für die Benennung
Die anerkannten Organisationen haben sich bereits zu Beginn ihrer Beteiligungsrechte im G-BA auf Kriterien für die Benennung von Patientenvertreter*innen verständigt.
- Patientenvertreter*innen bringen die kollektive Erfahrung von Patient*innen ein, die in den Organisationen gebündelt sind und haben die entsprechende Kompetenz;
- Sachkunde wird umschrieben mit Fachkompetenz in der Patientenselbsthilfe oder Patientenberatung sowie Vernetzungskompetenz, um über die individuelle Betroffenheit oder die Einzelfallberatung hinaus die Belange von Patient*innen allgemein oder im Hinblick auf eine spezifische Thematik vor dem Hintergrund der in den jeweiligen Organisationen gebündelten Erfahrungen vertreten zu können;
- Voraussetzung ist die Unabhängigkeit von den Leistungsträgern des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und von Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen.