Richtlinien
Die Richtlinien sind für alle gesetzlich Krankenversicherten und für alle Leistungserbringer in der GKV sowie die Krankenkassen rechtlich bindend. Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) regeln unter anderem die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln, mit Heil- und Hilfsmitteln und die Versorgung mit ärztlichen, diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen und Methoden. Die einzelnen Richtlinien sind auf der Seite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nachzulesen.
Mehr Informationen unter: www.g-ba.de/informationen/richtlinien/