Stabstelle Patientenbeteiligung
Gemäß § 140f Abs. 6 SGB V unterstützt der G-BA die anerkannten Organisationen und die einzelnen Patientenvertreter/innen durch eine Stabstelle Patientenbeteiligung. Die Stabstelle Patientenbeteiligung unterstützt die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter bei der Durchführung ihres Mitberatungsrechtes sowie bei ihrem Antragsrecht nach § 140f Absatz 2 SGB V organisatorisch und inhaltlich.