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Koordinierungsausschuss

Die anerkannten Organisationen treffen sich einmal im Monat vor einer Plenumssitzung im Koordinierungsausschuss, um über Benennungen, Themen und Anträge zu beraten und abzustimmen. Kernaufgaben sind insbesondere die Benennung von Patientenvertreterinnen und Patientenvertretern auf Bundes- und Landesebene inklusive der Genehmigung der Benennungslisten der Patientenvertretung auf Landesebene, grundsätzliche Positionierungen der Patientenvertretung zu Fragen von wesentlicher Bedeutung für die Arbeit in den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie Einreichung schriftlicher Anträge.

Mitglieder des Koordinierungsausschusses sind Vertreterinnen und Vertreter der maßgeblichen Patientenorganisationen. Die von diesen benannten Sprecherinnen und Sprecher der Patientenvertretung in den Unterausschüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie die Stabsstelle Patientenbeteiligung des Gemeinsamen Bundesausschusses nehmen ebenfalls an den Sitzungen teil.


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