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Zulassungsausschüsse und Berufungsausschüsse

Haus- oder Fachärztinnen und -ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich mit einer Praxis niederlassen und gesetzlich versicherte Menschen behandeln wollen, müssen bei den Zulassungsausschüssen einen Antrag stellen, der dort beraten und entschieden wird. Einen solchen Antrag müssen auch Krankenhausärztinnen und -ärzte stellen, wenn sie ihre Patientinnen ambulant, also ohne stationäre Aufnahme in dem Krankenhaus, behandeln wollen.

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