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Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses

Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung für die vertragsärztliche Versorgung legt fest, welche Kriterien zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung mit Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten anzuwenden sind. Sie dient der einheitlichen Anwendung der Verfahren der Bedarfsplanung auf Landesebene und bei Zulassungsbeschränkungen im Rahmen der vertragsärztlichen und –psychotherapeutischen Versorgung.

Weiterführende Hinweise beim Gemeinsamen Bundesausschuss

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