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Kollektive Patientenvertretung

Die über § 140f SGB V benannten Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter bringen die kollektive Erfahrung von Patienten ein, die in den maßgeblichen Organisationen zur Vertretung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen gebündelt sind. Sie bringen ihre Fachkompetenz in der Patientenselbsthilfe oder Patientenberatung in die Beratung ein sowie ihre Vernetzungskompetenz. Damit können sie über die individuelle Betroffenheit oder die Einzelfallberatung hinaus die Belange von Patientinnen und Patienten allgemein oder im Hinblick auf eine spezifische Thematik vor dem Hintergrund der in den jeweiligen Organisationen gebündelten Erfahrungen vertreten.

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