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Maßgebliche Organisationen

Folgende Organisationen wurden nach der Patientenbeteiligungsverordnung vom Bundesgesundheitsministerium als maßgebliche Organisationen zur Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen anerkannt:

  • der Deutsche Behindertenrat (DBR),
  • die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP),
  • der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und
  • die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) e.V.

Diese Organisationen sind seit 2004 befugt, Patientinnen und Patienten und ihre Interessenvertretungen für die im Gesetz benannten Gremien auf Bundesebene und in den Bundesländern zu benennen.
Die maßgeblichen Organisationen werden auch als „anerkannte Organisationen“ bezeichnet.

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