Patientenbeteiligung
Unter Beteiligung oder „Partizipation“ ist die Einbindung von Individuen und Organisationen in Entscheidungs- und Willensbildungsprozesse von Politik, Wirtschaft oder Verwaltung zu verstehen. In Deutschland sind nur wenige Beteiligungsrechte gesetzlich vorgeschrieben. Zu den bekanntesten zählen unter anderem die Beteiligungsrechte eines Betriebsrats bei Entscheidungen des Arbeitgebers. Mit der gesetzlichen Regelung der Beteiligung von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen durch § 104f SGB V im Jahr 2004 wurden erstmalig Beteiligungsrechte der Interessenvertretung der Patientinnen und Patienten, also der betroffenen kranken Menschen, bei Versorgungsfragen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung verankert. Anders als bei den Betriebsräten wurde hier aber kein Mitbestimmungs- sondern nur ein Beteiligungsrecht definiert.