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Patientenvertretung

Unter dem Begriff Patientenvertretung werden die Organisationen zusammengefasst, die auf der Grundlage der Patientenbeteiligungsverordnung als maßgebliche Organisationen zur Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen im Sinne des § 140f SGB V anerkannt sind.