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Vertraulichkeitsgebot

Die nichtöffentlichen Beratungen des G-BA sind nach § 91 Absatz 7 Satz 7 SGB V vertraulich. Damit unterliegen sämtliche Beratungen in den Beratungsgremien des G-BA (Unterausschüsse und Arbeitsgruppen) sowie Sitzungsunterlagen und Protokolle der Vertraulichkeit. Jede Sitzungsteilnehmerin und jeder Sitzungsteilnehmer, der oder dem vertrauliche Unterlagen ausgehändigt oder zugestellt wurden, ist verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, dass diese vertraulich behandelt bleiben.
Beschlüsse des G-BA werden im so genannten Plenum des G-BA gefasst. Die Beratungen des Plenums sind zum Teil öffentlich. Beschlüsse zu Richtlinien werden auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht.