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29.04.2019

vdek: Schnellere Arzttermine für gesetzlich Krankenversicherte

Teile des Terminservice- und Versorgungsgesetzes treten zum 1. Mai 2019 in Kraft

Gesetzlich Krankenversicherte sollten ab Mai 2019 schneller als bisher einen Termin bei Haus- oder Fachärzt*innen oder Psychotherapeut*innen bekommen, schreibt der Verband der Ersatzkassen (vdek) in einer Pressemitteilung vom 29. April 2019. Termine bei Haus-, Kinder- und Jugendärzt*innen vermitteln künftig auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Hintergrund ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz, von dem einige Regelungen bereits zum 1. Mai 2019 in Kraft treten. Auch bei psychotherapeutischen Akutbehandlungen sollen Patient*innen schneller Termine erhalten - innerhalb von zwei anstelle von bislang vier Wochen. Niedergelassene Ärzt*innen sind zudem verpflichtet, ab Mai die Sprechzeiten für gesetzlich Krankenversicherte von 20 auf mindestens 25 Stunden pro Woche auszuweiten.

Quelle: Verband der Ersatzkassen, Pressemitteilung vom 29. April 2019 | www.vdek.com

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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