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22.05.2019

Gemeinsamer Bundesausschuss ändert Bedarfsplanung

Vorschläge der Patientenvertretung wurden bei Neufassung berücksichtigt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Mai 2019 eine umfassende Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie beschlossen und dabei auch wesentliche Forderungen der Patientenvertretung im G-BA aufgenommen, teilt die Patientenvertretung in einer Pressemitteilung mit. Mit der Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinie werden Alter, Geschlecht und die regionale Krankheitslast bei der Festlegung der Einwohner-Arzt-Verhältniszahlen berücksichtigt. Auch in Hinblick auf den barrierefreien Zugang zu Arztpraxen hat der G-BA mehrere Regelungsvorschläge der Patientenvertretung aufgenommen.

Quelle:
Patientenvertretung des Gemeinsamen Bundessausschlusses | www.patientenvertretung.g-ba.de