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27.06.2019

Neue Kassenleistung: Biomarkertest bei Brustkrebs im Frühstadium

Patientenvertretung kritisiert die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, einen Biomarkertest bei Brustkrebs in bestimmten Fällen als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Der Biomarkertest Oncotype DX soll übernommen werden für Patientinnen mit Brustkrebs im Frühstadium, bei denen das Rückfallrisikos nicht sicher zu bestimmen ist. Die Patientenvertretung kritisiert die Entscheidung in einer Pressemitteilung, da in Deutschland nicht nur dieser, sondern auch andere Biomarkertests eingesetzt werden. Außerdem sei die Leistungsfähigkeit und Messicherheit des Tests Oncotype DX nicht geprüft worden, wie es den europäischen Vorgaben entspreche.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Beschlussgremium der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Patienten- und Selbsthilfeorganisationen haben Mitberatungs- und Antragsrechte im G-BA.

Quellen:
Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesauschusses vom 20. Juni 2019 | www.g-ba.de
Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss vom 20. Juni 2019

Text: NAKOS Internetredaktion

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

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