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30.08.2019

Psychotherapeutenkammer warnt vor elektronischer Patientenakte

Psychisch kranke Menschen sollten das Angebot nicht nutzen

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt psychisch kranke Menschen davor, die geplante elektronische Patientenakte zu nutzen. Die elektronische Patientenakte erfülle bislang nicht die Mindeststandards zum Schutz der Versicherten, so die BPtK in ihrem Newsletter. Die BPtK fordert, ein Berechtigungsmanagement auf Dokumentenebene vorzusehen, so dass Versicherte entscheiden können, wer welche Dokumente einsehen kann.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte wurde im Terminservice- und Versorgungsgesetz festgeschrieben. Ab 2021 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die elektronische Patientenakte anbieten. Auf dieser können Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Impfungen gespeichert werden.

Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer, Newsletter 2/2019 (Seite 6) | www.bptk.de

Text: NAKOS Internetredaktion

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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