Psychotherapeutenkammer warnt vor elektronischer Patientenakte
Psychisch kranke Menschen sollten das Angebot nicht nutzen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt psychisch kranke Menschen davor, die geplante elektronische Patientenakte zu nutzen. Die elektronische Patientenakte erfülle bislang nicht die Mindeststandards zum Schutz der Versicherten, so die BPtK in ihrem Newsletter. Die BPtK fordert, ein Berechtigungsmanagement auf Dokumentenebene vorzusehen, so dass Versicherte entscheiden können, wer welche Dokumente einsehen kann.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte wurde im Terminservice- und Versorgungsgesetz festgeschrieben. Ab 2021 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die elektronische Patientenakte anbieten. Auf dieser können Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Impfungen gespeichert werden.
Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer, Newsletter 2/2019 (Seite 6) | www.bptk.de
Text: NAKOS Internetredaktion