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30.09.2019

Liposuktion bei Lipödem wird Kassenleistung

Beschluss des G-BA gilt zunächst bis Ende 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass eine Liposuktion bei Patientinnen mit der Fettvermehrungsstörung Lipödem im Stadium III künftig von den gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Der Beschluss ist zunächst bis Ende 2024 gültig, dann sollen Ergebnisse einer Studie vorliegen und über eine Kostenübernahme in allen Stadien der Erkrankung erneut entschieden werden.

Lipödem ist eine Fettvermehrungsstörung an Armen und Beinen, die zu starken Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führt. Die Krankheit tritt nahezu ausschließlich bei Frauen auf. Wenn andere Therapien nicht wirken, kann eine Liposuktion, also eine Fettabsaugung, verordnet werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das Beschlussgremium der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Krankenhäuser und Krankenkassen. Der G-BA beschließt, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden, wie gut verschiedende Behandlungen wirken und wie viele Arztpraxen es in Deutschland gibt. Patientenvertreter*innen sind als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht im G-BA beteiligt.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 19. September 2019 | www.g-ba.de