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16.12.2019

Sprechende Medizin wird gestärkt

GKV und KBV beschließen neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab

Die sogenannte sprechende Medizin wird durch eine Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) gestärkt, teilen der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 12. Dezember 2019 mit. Das hausärztliche Gespräch und beispielsweise die Gespräche mit Psychiater*innen und Neurolog*innen werden aufgewertet. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab ist das Verzeichnis, nach dem die niedergelassenen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ihre Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Die Weiterentwicklung des EBM erfolgt "ausgabenneutral" und tritt im April 2020 in Kraft, heißt es in der Mitteilung.

Quelle: GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung, Pressemitteilung vom 12. Dezember 2019 | www.gkv-spitzenverband.de