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16.12.2019

Sprechende Medizin wird gestärkt

GKV und KBV beschließen neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab

Die sogenannte sprechende Medizin wird durch eine Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) gestärkt, teilen der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 12. Dezember 2019 mit. Das hausärztliche Gespräch und beispielsweise die Gespräche mit Psychiater*innen und Neurolog*innen werden aufgewertet. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab ist das Verzeichnis, nach dem die niedergelassenen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ihre Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Die Weiterentwicklung des EBM erfolgt "ausgabenneutral" und tritt im April 2020 in Kraft, heißt es in der Mitteilung.

Quelle: GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung, Pressemitteilung vom 12. Dezember 2019 | www.gkv-spitzenverband.de

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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