Seite drucken Sie befinden sich hier:  HOME  /  Aktuelles  /  Nachrichten
20.12.2019

Gemeinsamer Bundesausschuss will Akutschmerzmanagement nach Operationen verbessern

Das Gremium folgt dem Antrag der Patientenvertretung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird die Einführung und Umsetzung von Konzepten zum Akutschmerzmanagement nach Operationen beraten. Der Beschluss hierzu erfolgte nach zweijähriger Beratung eines Antrags der Patientenvertretung im G-BA, teilt die Patientenvertretung in einer Pressemitteilung mit. Nur in der Hälfte der Krankenhäuser existiert bislang ein Akutschmerzdienst. Die Patientenvertretung setzt sich dafür ein, dass die Einführung im Jahr 2020 beschlossen wird.

In Deutschland werden jährlich 19 Millionen Operationen durchgeführt, von denen viele mit langanhaltenden Schmerzen verbunden sind. Akutschmerzdienste aus qualifizierten Ärzt*innen und Pflegediensten können zur einer verbesserten Schmerztherapie führen, so die Patientenvertretung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das Beschlussgremium der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Krankenhäusern und Krankenkassen. Der G-BA beschließt, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden und wie viele Arztpraxen es in Deutschland gibt. Patientenvertreter*innen sind als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht im G-BA beteiligt.

Die Pressemitteilung als Download: www.patient-und-selbsthilfe.de

Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 19. Dezember 2019

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

data/Bilder/Andere/G-BA-20-Jahre-Patientenbeteiligung.png

Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

aktuelles/nachrichten