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20.12.2019

Gemeinsamer Bundesausschuss will Akutschmerzmanagement nach Operationen verbessern

Das Gremium folgt dem Antrag der Patientenvertretung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird die Einführung und Umsetzung von Konzepten zum Akutschmerzmanagement nach Operationen beraten. Der Beschluss hierzu erfolgte nach zweijähriger Beratung eines Antrags der Patientenvertretung im G-BA, teilt die Patientenvertretung in einer Pressemitteilung mit. Nur in der Hälfte der Krankenhäuser existiert bislang ein Akutschmerzdienst. Die Patientenvertretung setzt sich dafür ein, dass die Einführung im Jahr 2020 beschlossen wird.

In Deutschland werden jährlich 19 Millionen Operationen durchgeführt, von denen viele mit langanhaltenden Schmerzen verbunden sind. Akutschmerzdienste aus qualifizierten Ärzt*innen und Pflegediensten können zur einer verbesserten Schmerztherapie führen, so die Patientenvertretung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das Beschlussgremium der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Krankenhäusern und Krankenkassen. Der G-BA beschließt, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden und wie viele Arztpraxen es in Deutschland gibt. Patientenvertreter*innen sind als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht im G-BA beteiligt.

Die Pressemitteilung als Download: www.patient-und-selbsthilfe.de

Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 19. Dezember 2019