Podologische Fußpflege auch für Patient*innen ohne Diabetes
G-BA folgt Antrag der Patientenvertretung
Der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, dass auch Patient*innen ohne Diabetes Anspruch auf Fußpflege bei Podolog*innen haben, wenn sie genauso gefährdet sind wie Patient*innen mit diabetischem Fußsyndrom. Ärzt*innen prüfen, wie gefährdet Patient*innen sind und können Verordungen für eine podologische Therapie ausstellen. Dadurch soll vermieden werden, dass Patient*innen sich bei der Fußpflege selbst verletzen oder es zu Wundheilungsstörungen kommt. Der G-BA folgte dem Antrag der Patientenvertretung, so die Patientenvertretung in einer Pressemitteilung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das Beschlussgremium der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Krankenhäusern und Krankenkassen. Der G-BA beschließt, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden und wie viele Arztpraxen es in Deutschland gibt. Patientenvertreter*innen sind als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht im G-BA beteiligt.
Die Pressemitteilung als Download: www.patient-und-selbsthilfe.de
Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 20. Februar 2020