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20.04.2020

Zweitmeinungsverfahren für Amputationen beim Diabetischen Fuß

Patientenvertretung begrüßt Beschluss des G-BA

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren aufzunehmen. Wenn Mediziner*innen bei Patient*innen die Indikation für eine Amputation stellen, müssen sie diese über ihr Recht zur Einholung einer unabhängigen Zweitmeinung aufklären. Die Patientenvertretung im G-BA begrüßt den Beschluss, heißt es in einer Pressemitteilung vom 16. April 2020. Durch die Einholung von Zweitmeinungen könne ein erheblicher Teil von Amputationen vermieden werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das Beschlussgremium der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Krankenhäusern und Krankenkassen. Der G-BA beschließt, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden und wie viele Arztpraxen es in Deutschland gibt. Patientenvertreter*innen sind als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht im G-BA beteiligt.

Die Pressemitteilung als Download: www.patient-und-selbsthilfe.de

Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 16. April 2020