Befristete Sonderregelungen im Krankenversicherungsrecht
Gemeinsamer Bundesausschuss veröffentlicht Übersicht
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat viele befristete Sonderregelungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie getroffen. Diese betreffen beispielsweise die Verordnung von Arzneimitteln, Disease Management Programme oder Hilfsmittel. Auf seiner Internetseite hat der G-BA eine Übersicht der Sonderregelungen veröffentlicht.
In den Medien wurde vor allem die Möglichkeit telefonischer Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen bekannt. Nach Kritik hat der G-BA diese Möglichkeit bis 4. Mai 2020 verlängert. Zunächst hatte sich das Gremium gegen eine Verlängerung entschieden. Das hatte unter anderem die Patientenvertretung im G-BA in einer Pressemitteilung vom 20. April 2020 kritisiert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das Beschlussgremium der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Krankenhäusern und Krankenkassen. Der G-BA beschließt, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden und wie viele Arztpraxen es in Deutschland gibt. Patientenvertreter*innen sind als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht im G-BA beteiligt.
Übersicht befristeter Sonderregeln: www.g-ba.de
Quellen:
Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 21. April 2020 | www.g-ba.de
Patientenvertretung im G-BA, Pressemitteilung vom 20. April 2020