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21.07.2020

Gemeinsamer Bundesausschuss ermöglicht Krankschreibung per Video

Krankschreibung unterliegt bestimmten Voraussetzungen

Ärzt*innen können ihre Patient*innen künftig auch in einer Videosprechstunde krankschreiben. Voraussetzung ist, dass die Patient*innen der Praxis bekannt sind und die Krankheit in einer Videosprechstunde untersucht werden kann. Diese Neuregelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 16. Juli 2020 beschlossen. Der Beschluss wird noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft.

Die Krankschreibung per Video kann bei erstmaliger Feststellung für maximal sieben Kalendertage ausgestellt werden. Die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit auf Grundlage eines Telefonats, einer Chat-Befragung oder eines Online-Fragebogens ist ausgeschlossen. Auch haben Patient*innen keinen Anspruch darauf, dass Ärzt*innen ihnen eine Krankschreibung per Video ausstellen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung | www.kbv.de