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20.11.2020

Patientenvertretung: Ambulantes nuklearmedizinisches CT (PET-CT) muss Kassenleistung werden

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute beschlossen, alle laufenden Methodenbewertungsverfahren zur PET/PET-CT einzustellen.

Nach 17 Jahren Prüfung der PET-CT durch den G-BA: Ungleichbehandlung wird manifestiert

Die PET-CT ist ein ambulantes nuklearmedizinisches diagnostisches Verfahren (Ganzkörperscan), mit dem sich Tumore und Metastasen oftmals besser darstellen lassen als allein durch eine CT oder MRT. In vielen hochwertigen nationalen und internationalen interdisziplinären Leitlinien wird die PET-CT von Krebspatient*innen für eine Vielzahl von Indikationen empfohlen.

Denn bei der PET-CT werden zwei Verfahren (Positronen-Emissions-Tomographie und Computertomographie) miteinander kombiniert. Der zusätzliche Gewinn besteht in der Darstellung der Stoffwechselaktivität der Tumorerkrankung. Der Nutzen der PET-CT reicht aber viel weiter, denn auch der Erfolg einer Vielzahl weiterer chirurgischer sowie onkologischer Therapien lässt sich mittels PET-CT überprüfen. Zur Bestrahlungsplanung müsste die PET-CT ebenfalls häufiger zum Einsatz kommen, um gezielter und effektiver bestrahlen zu können. Dies wurde bei Expertenanhörungen im Rahmen der Beratungen deutlich.

Doch damit soll jetzt Schluss sein, denn nach 17 Jahren Prüfung der PET-CT durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurde gegen die Stimmen der Patientenvertretung beschlossen, den Prüfantrag zurückzunehmen mit dem Argument, dass nun mehr kein Interesse an der Bewertung der Methode unter Ansehen der aktuellen Versorgungsituation bestünde.

Damit wird ein Status quo erhalten, der für die Patientenvertretung inakzeptabel ist.

Vollständige Pressemitteilung

Quelle: Patientenvertretung im G-BA, 20.11.2020