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27.11.2020

Angebot der Gruppenpsychotherapie wird erweitert

Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung ohne Antrag möglich

Das Angebot der Gruppenpsychotherapie wird erweitert: Künftig ist als niedrigschwelliges Angebot die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung möglich. Außerdem können Gruppentherapien auch zu zweit geleitet werden. Die Neuerungen wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen und werden nach Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium voraussichtlich im Januar 2021 eingeführt. Mit den Neuerungen soll die Gruppentherapie einen höheren Stellenwert bekommen.

Mit der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung können Versicherte prüfen, ob eine Gruppentherapie für sie in Frage kommt. Dabei kann im Anschluss an die Sprechstunde Gruppentherapie bis zu viermal je Krankheitsfall mit 100 Minuten (oder achtmal 50 Minuten) durchgeführt werden. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist dafür nicht erforderlich.

Weiter kann Gruppentherapie ab sechs Patient*innen auch von zwei Therapeuten geleitet werden. Eine*r von beiden ist dabei für jedes Gruppenmitglied hauptverantwortlich. Die gemeinsame Gruppentherapie kann auch praxisübergreifend

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Meldung vom 26. November 2020 | www.kbv.de