Patientenvertretung erfolgreich: Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf erweitert und Höchstmengen für Ergotherapie verdoppelt
Bereits im März 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieben weitere Erkrankungen in die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen und die Höchstmenge je Verordnung bei der Ergotherapie von 10 auf 20 Einheiten für die Diagnosegruppen PS 2 und PS 3 beschlossen.
Die Änderungen treten zum 1. Juli 2021 in Kraft.
Langfristiger Heilmittelbedarf
Bei schweren funktionellen oder strukturellen Schädigungen kann es notwendig sein,
Physio-, Sprach- oder Ergotherapie dauerhaft (mindestens 1 Jahr) als Behandlung einzuset-zen. Die Heilmittel-Richtlinie enthält als Anlage 2 dafür eine Diagnoseliste. Die Patientenvertretung hat sich erfolgreich für eine Erweiterung der Diagnoseliste stark gemacht.
Höchstmenge in der Ergotherapie
Im Zuge der Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie (in Kraft getreten am 1. Januar 2021) hat die Patientenvertretung auf eine mögliche Verschlechterung der Versorgung bei Versicherten mit schweren chronischen psychischen Erkrankungen aufmerksam gemacht.
Quelle: Patientenvertretung im G-BA, 17.06.2021