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17.06.2021

Patientenvertretung erfolgreich: Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf erweitert und Höchstmengen für Ergotherapie verdoppelt

Bereits im März 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieben weitere Erkrankungen in die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen und die Höchstmenge je Verordnung bei der Ergotherapie von 10 auf 20 Einheiten für die Diagnosegruppen PS 2 und PS 3 beschlossen.
Die Änderungen treten zum 1. Juli 2021 in Kraft.

Langfristiger Heilmittelbedarf
Bei schweren funktionellen oder strukturellen Schädigungen kann es notwendig sein,
Physio-, Sprach- oder Ergotherapie dauerhaft (mindestens 1 Jahr) als Behandlung einzuset-zen. Die Heilmittel-Richtlinie enthält als Anlage 2 dafür eine Diagnoseliste. Die Patientenvertretung hat sich erfolgreich für eine Erweiterung der Diagnoseliste stark gemacht.

Höchstmenge in der Ergotherapie
Im Zuge der Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie (in Kraft getreten am 1. Januar 2021) hat die Patientenvertretung auf eine mögliche Verschlechterung der Versorgung bei Versicherten mit schweren chronischen psychischen Erkrankungen aufmerksam gemacht.

Vollständige Pressemitteilung

Quelle: Patientenvertretung im G-BA, 17.06.2021

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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