30.08.2021
Krankengeld für Assistenz
Information der AOK Nordwest
Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt werden, benötigen diese Unterstützung oft auch im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung, damit die Behandlung erfolgen und erfolgreich sein kann. Ein neues Gesetz regelt nun, dass begleitende Angehörige bei Entgelteinbußen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse haben. Bei Begleitung durch Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe zahlen die Träger der Eingliederungshilfe.
Quelle und Text: AOK Nordwest (Hrsg.): NordWest Faktor, Ausgabe 2/2021, S. 5