30.08.2021
Übergangspflege im Krankenhaus
Information der AOK Nordwest
Vor dem Hintergrund der häufig im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt auftretenden Engpässe bei der Überleitung in die Kurzzeitpflege wird in der Krankenversicherung eine neue Leistung "Übergangspflege" eingeführt. Sie schießt sich unmittelbar an eine stationäre Behandlung im selben Krankenhaus an, wenn notwendige Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nicht oder nur mit erheblichem Aufwand erbracht werden können.
Quelle und Text: AOK Nordwest (Hrsg.): NordWest Faktor, Ausgabe 2/2021, S. 5