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30.08.2021

Übergangspflege im Krankenhaus

Information der AOK Nordwest

Vor dem Hintergrund der häufig im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt auftretenden Engpässe bei der Überleitung in die Kurzzeitpflege wird in der Krankenversicherung eine neue Leistung "Übergangspflege" eingeführt. Sie schießt sich unmittelbar an eine stationäre Behandlung im selben Krankenhaus an, wenn notwendige Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nicht oder nur mit erheblichem Aufwand erbracht werden können.

Quelle und Text: AOK Nordwest (Hrsg.): NordWest Faktor, Ausgabe 2/2021, S. 5

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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