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11.08.2022

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung um neue Diagnostik und digitale Anwendungen erweitert

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses tritt heute in Kraft

Einige neue Untersuchungen und die Nutzung von Gesundheits-Apps sind seit heute Bestandteil der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), in der spezialisierte Fach-Teams Patient*innen mit komplexen und seltenen Krankheiten behandeln.

Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem März 2022 trat heute in Kraft. Krankheitsbezogen dürfen nun auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) unterstützend in der ASV eingesetzt werden.
Voraussetzung ist jedoch, dass sie im sogenannten DiGA-Verzeichnis des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind.

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V
Informationen über Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis)

Quelle: G-BA Infodienst, Fachnews vom 11.08.2022

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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