Vereinfachtes Inkrafttreten zahlreicher G-BA-Beschlüsse
Nicht-normsetzende Entscheidungen werden künftig nur auf der G-BA-Website veröffentlicht
Alle nicht-normsetzenden Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werden künftig nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern es reicht aus, sie auf der G-BA-Website zu publizieren. Sie treten unmittelbar mit dem im jeweiligen Beschluss angegebenen Datum in Kraft.
Diese zeit- und ressourcensparende Vereinfachung ermöglicht eine vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigte Änderung der G-BA-Verfahrensordnung, die seit heute gilt. Aktiv nutzen wird der G-BA diese Neuerung aus organisatorischen Gründen aber erst ab dem 1. November 2022.
Für alle normsetzenden Beschlüsse des G-BA ändert sich nichts. Hierzu zählen alle Beschlüsse zur Erstfassung oder Änderung von Richtlinien und Regelungen sowie Änderungen der Geschäfts- und Verfahrensordnung des G-BA. Sie treten weiterhin erst nach Nichtbeanstandung beziehungsweise Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Beschlüsse des G-BA im Internet: www.g-ba.de/beschluesse/
Quelle: G-BA Infodienst, Fachnews vom 17.08.2022