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02.12.2022

KBV verhält sich unverantwortlich gegenüber Neupatienten!

BAG SELBSTHILFE erinnert an den Sicherstellungsauftrag für ambulante Behandlungen für Patient*innen

„Die Aussage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dass eine veränderte Vergütung der Behandlung von Neupatienten künftig in den Arztpraxen zu Leistungsausgrenzungen führen werde, ist unverantwortlich“. Dies sagt Dr. Martin Danner, Bundegeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

„Nach wie vor haben die Kassenärztlichen Vereinigungen den Sicherstellungsauftrag für die ambulante Behandlung der Patientinnen und Patienten. Die Verweigerung von Behandlungen aus Gründen veränderter Vergütungen ist damit unvereinbar.“
Als Dachverband der Selbsthilfeorganisationen chronisch kranker und behinderter Menschen fordert die BAG SELBSTHILFE die Vertretung der Kassenärzt*innen auf, im politischen Streit nicht die Versorgung der Patient*innen zur Disposition zu stellen.

Der Wegfall der Honorierungsregelung für Neupatienten in Praxen ist Bestandteil eines geplanten Finanzpakets zum Ausgleich des für 2023 erwarteten Minus von 17 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen. Darüber hinaus sind ein zusätzlicher Bundeszuschuss von zwei Milliarden Euro, ein Abbau von Finanzreserven bei den Kassen sowie ein Beitrag der Pharmaindustrie geplant.

Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes 2019 sind die Honorare für Neupatienten ohne Abschläge gezahlt worden. Als Neupatienten gelten Menschen, die eine Praxis mehr als zwei Jahre lang nicht besucht haben. Bei einer Überweisung zum Facharzt sind sie auch dort Neupatient.

Text und Quelle: BAG Selbsthilfe, Pressemitteilung 21.10.2022