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14.03.2023

Gesetzgeber will die Versorgung von Patient*innen mit Long oder Post COVID regeln

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde damit beauftragt bis zum Jahresende 2023 eigenständige Richtlinien zur Versorgung von Patient*innen mit Long COVID bzw. Post COVID zu erarbeiten.

Ziel soll sein, eine standardisierte Diagnostik und ein spezielles Therapieangebot mit Behandlungspfaden für diese Patientengruppe zu definieren. „Long COVID bzw. Post COVID zeigt sich mit vielen Symptomen und in unterschiedlicher Ausprägung. Daher wird es unter anderem eine besondere Herausforderung für uns sein, sowohl die Diagnose als auch die Therapie von Anfang an interdisziplinär zu gestalten" so Karin Maag vom Gemeinsamen Bundesausschuss.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde am 1. Januar 2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung gegründet. Er ist ein Gremium, das sich aus Vertretern der für die Gesundheitsversorgung verantwortlichen Kostenträger (gesetzliche Krankenkassen) und Leistungserbringer (Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte) sowie mitberatenden Patientenvertretern zusammensetzt.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressekonferenz Arbeitsprogramm G-BA 2023