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11.05.2023

Neu erschienene Kurzinformation zum "Reizdarmsyndrom"

Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin hat aktuelle Fakten und praktische Tipps zum besseren Umgang mit der Erkrankung gesammelt veröffentlicht.

Das Reizdarmsyndrom (kurz: RDS) geht mit anhaltenden oder immer wiederkehrenden Darmbeschwerden einher. Typische Beschwerden können Bauchschmerzen, Bauchkrämpfe,
Blähungen und veränderter Stuhlgang sein. Doch nicht alle Verdauungsstörungen sind gleichbedeutend mit einem Reizdarm. Für die Diagnose RDS ist Voraussetzung, dass die Darmprobleme seit mehr als 3 Monaten bestehen und dass die Beschwerden so belastend sind, dass Lebensqualität und Alltag eingeschränkt sind. Zudem lassen sich die Darmbeschwerden nicht durch eine andere Erkrankung erklären. Beim Reizdarmsyndrom kommt es nicht zu Organschäden. Die Betroffenen haben eine normale Lebenserwartung.

Die neue Kurzinformation erklärt, was gegen die Beschwerden helfen kann. Eine Standard-behandlung, die für alle Patientinnen und Patienten gilt, gibt es hier aber nicht. In der Regel testen die Betroffenen in ärztlicher Absprache eine oder mehrere Behandlungen für einige Zeit aus. Die Behandlungsmöglichkeiten können einzeln oder kombiniert zum Einsatz kommen: angepasste Ernährung, körperliche Aktivität, Entspannungsverfahren, Selbsthilfestrategien, psychotherapeutische Verfahren, Akupunktur, pflanzliche Stoffe, ausgewählte Probiotika sowie verschiedene Medikamente. Grundlage der Inhalte ist die S3-Leitlinie "Definition, Pathophysiologie, Diagnostik und Therapie des Reizdarmsyndroms".

Praxen und Kliniken können die neue Kurzinformation kostenlos ausdrucken und auslegen sowie an Betroffene oder Interessierte weitergeben.

Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Pressemitteilung 11.05.2023

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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