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15.06.2023

DMP Brustkrebs – Männer mit Brustkrebs bleiben weiterhin ausgeschlossen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen an Disease- Management- Programme (DMP) für Patientinnen mit Brustkrebs aktualisiert. Das Anliegen der Patientenvertretung in diesem Zusammenhang auch Männer mit Brustkrebs aufzunehmen, wurde abgelehnt.

Der G-BA hat heute seine Anforderungen an das DMP Brustkrebs aktualisiert, um sie an den aktuellen Stand des medizinischen Wissens anzupassen. Dabei konn-ten viele Empfehlungen aus den vom IQWIG identifizierten Leitlinien in das DMP Brustkrebs übernommen werden, nicht jedoch der für die Patientenvertretung wich-tige Versorgungsaspekt „Brustkrebs des Mannes“, obwohl hierzu in drei wichtigen medizinischen Leitlinien Empfehlungen vorliegen.

Männer mit Brustkrebs haben eine schlechtere Prognose als Frauen und ihre Ver-sorgung ist durch eine geringere Qualität gekennzeichnet. Die Patientenvertretung erhoffte sich durch die Aufnahme von Männern in das DMP Brustkrebs eine Ver-besserung ihrer Versorgung und ein Ende der Ungleichbehandlung der Geschlech-ter.

Begründet wurde die Nichtaufnahme mit der Behauptung, der Brustkrebs beim Mann sei eine eigenständige Erkrankung, mit der Seltenheit des Auftretens beim Mann, der geringen Evidenz für Behandlungsstandards sowie der Tatsache, dass viele Medikamente für Männer nicht zugelassen sein. Aus Sicht der Patientenvertre-tung, handelt es sich beim Mammakarzinom des Mannes jedoch nicht um eine ei-genständige Erkrankung. Auch Männer haben Brustwarzen und angelegte Milch-gänge. In den Zellen der Milchgänge entwickelt sich sowohl bei Frauen als auch bei Männern das duktale Mammakarzinom. Zudem wird die Erkrankung im interna-tionalen Klassifikationssystem der Krankheiten (ICD) geschlechtsneutral unter dem Code C.50.x erfasst. Behandlungsoptionen, die in Studien bei Frauen entwickelt wurden, kommen in der Praxis auch bei Männern zur Anwendung. In den Leitlinien wird die enge Anlehnung an das Vorgehen bei der Brustkrebserkrankung der Frau beschrieben. Es stehen medikamentöse Therapien zur Verfügung, nicht nur im Off-Label-Use. „Bedauerlicherweise wurde jetzt die Chance vertan, auch für Männer eine Verbesserung der Versorgungssituation zu erreichen“, so Peter Jurmeister.

Text und Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 15.06.2023

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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