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31.07.2024

IGeL-Monitor bewertet zwei Verfahren zur Früherkennung von Schilddrüsenerkrankungen mit „tendenziell negativ“

IGeL-Monitor fand keine Studien, die Hinweise auf einen Nutzen der beiden Früherkennungsuntersuchungen geben

Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors bewertet die Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Veränderungen der Schilddrüse mit „tendenziell negativ“. Zu demselben Ergebnis kommt der IGeL-Monitor auch für die Blutuntersuchung zur Früherkennung von Schilddrüsenfunktionsstörungen. Der IGeL-Monitor fand keine Studien, die Hinweise auf einen Nutzen der beiden Früherkennungsuntersuchungen geben. Allerdings können Früherkennungsuntersuchungen grundsätzlich mit indirekten Schäden verbunden sein.

Die Bewertungen beziehen sich auf die Untersuchung von Erwachsenen, die keine Symptome für eine Schilddrüsenerkrankung aufweisen. In diesen Fällen muss die Untersuchung als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) von Versicherten selbst bezahlt werden.
 

  • Keine relevanten Studien zu Nutzen und Schaden der Untersuchungen gefunden
  • Indirekte Schäden sind bei Früherkennungsuntersuchungen grundsätzlich möglich
  • Vorteile eines frühen Therapiebeginns nicht durch Studien belegt
  • Krankenkasse übernimmt Kosten der Untersuchungen in Verdachtsfällen

Bewertungen im IGeL-Monitor
IGeL "Ultraschall zur Früherkennung von Veränderungen der Schilddrüse"
IGeL "Blutuntersuchung zur Früherkennung von Funktionsstörungen der Schilddrüse"

Hintergrund
Unter www.igel-monitor.de erhalten Versicherte evidenzbasierte Bewertungen zu sogenannten Selbstzahlerleistungen. Der IGeL-Monitor wird vom Medizinischen Dienst Bund betrieben, der von den 15 Medizinischen Diensten in den Ländern getragen wird. Der Medizinische Dienst Bund koordiniert und fördert die fachliche Arbeit der Medizinischen Dienste und erlässt Richtlinien, um die Begutachtung und Beratung nach bundesweit einheitlichen Kriterien sicherzustellen.

Quelle: Medizinischer Dienst des Bundes, Pressemitteilung 31.07.2024

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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