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04.07.2024

Neue Amtsperiode des Gemeinsamen Bundesausschusses

Fachliche Zuständigkeiten der drei unparteiischen Mitglieder wurden festgelegt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner ersten Sitzung der fünften Amtsperiode die fachlichen Zuständigkeiten der drei hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder festgelegt.

Demnach ist der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, weiterhin für die Arbeitsbereiche „Arzneimittel“, „Bedarfsplanung“ und „Zahnärztliche Behandlung“ zuständig und leitet die entsprechenden Unterausschüsse.

Karin Maag übernimmt wieder den Vorsitz der Unterausschüsse „Ambulante spezialfachärztliche Versorgung“, „Disease-Management-Programme“, „Qualitätssicherung“ sowie „Post-Covid und Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik“.

Dr. Bernhard van Treeck verantwortet die Leitung der Unterausschüsse „Methodenbewertung“, „Psychotherapie und psychiatrische Versorgung“ sowie „Veranlasste Leistungen“.

Auch die jeweilige Stellvertretung wurde beschlossen: Diese wird in der Regel von einem der ehrenamtlichen unparteiischen Mitglieder übernommen.

Der Beschluss gilt bis zum Ende der Amtsperiode am 30. Juni 2030.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Pressemitteilung 04.07.2024

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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