Neue Amtsperiode des Gemeinsamen Bundesausschusses
Fachliche Zuständigkeiten der drei unparteiischen Mitglieder wurden festgelegt
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner ersten Sitzung der fünften Amtsperiode die fachlichen Zuständigkeiten der drei hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder festgelegt.
Demnach ist der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, weiterhin für die Arbeitsbereiche „Arzneimittel“, „Bedarfsplanung“ und „Zahnärztliche Behandlung“ zuständig und leitet die entsprechenden Unterausschüsse.
Karin Maag übernimmt wieder den Vorsitz der Unterausschüsse „Ambulante spezialfachärztliche Versorgung“, „Disease-Management-Programme“, „Qualitätssicherung“ sowie „Post-Covid und Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik“.
Dr. Bernhard van Treeck verantwortet die Leitung der Unterausschüsse „Methodenbewertung“, „Psychotherapie und psychiatrische Versorgung“ sowie „Veranlasste Leistungen“.
Auch die jeweilige Stellvertretung wurde beschlossen: Diese wird in der Regel von einem der ehrenamtlichen unparteiischen Mitglieder übernommen.
Der Beschluss gilt bis zum Ende der Amtsperiode am 30. Juni 2030.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Pressemitteilung 04.07.2024