Bund lehnt Ländervorschlag zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz ab
Vorschläge der Länder blieben weitgehend unberücksichtigt
Das Bundeskabinett hat gestern keine Nachbesserungen am Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) beschlossen. Vorschläge der Länder blieben weitgehend unberücksichtigt. Das führte zu Kritik.
Der Bundesrat hatte in seiner Anfang Juli beschlossenen Stellungnahme zum GVSG zahlreiche Nachbesserungen und Änderungen gefordert.
Dies betrifft unter anderem die Gesundheitskioske, Details der ärztlichen Weiterbildungsförderung, die Regulierung von investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und eine Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Die Bundesregierung lehnte nun in seiner Gegenäußerung die meisten Änderungswünsche ab und sagte lediglich bei einigen eine Prüfung zu – etwa bei den geplanten Regelungen zu Gesundheitskiosken und Primärversorgungszentren sowie bei einer möglichen Anpassung der erstmaligen Festsetzung der „Hausarzt-MGV“ für die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen.
Die übrigen Anregungen und Änderungsvorschläge des Bundesrates seien „fachlich abzulehnen“, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
„Sämtliche Vorschläge des Bundesrates sind vom Bundeskabinett einfach abgelehnt worden. Dies betrifft insbesondere auch bessere Weiterbildungsförderungen, vor allem für Fachärzte“, kritisierte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU).
Dass eine Regulierung von investorenbetriebenen MVZ lediglich geprüft werden soll, bedeute aus der Sicht Gerlachs „einmal mehr ein Verschieben auf den Sankt-Nimmerleinstag“. Das Gesetz greife damit insgesamt weiter „deutlich zu kurz, um die niedergelassenen Ärzte und damit die ambulante Versorgung maßgeblich zu stärken“.
Quelle: aerzteblatt.de, Nachricht vom 29.08.2024