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30.08.2024

Bund lehnt Ländervorschlag zum Gesundheitsversorgungs­stärkungsgesetz ab

Vorschläge der Länder blieben weitgehend unberücksichtigt

Das Bundeskabinett hat gestern keine Nachbesserungen am Gesundheitsversorgungsstär­kungsgesetz (GVSG) beschlossen. Vorschläge der Länder blieben weitgehend unberücksichtigt. Das führte zu Kritik.

Der Bundesrat hatte in seiner Anfang Juli beschlossenen Stellungnahme zum GVSG zahlreiche Nachbesse­rungen und Änderungen gefordert.

Dies betrifft unter anderem die Gesundheitskioske, Details der ärztlichen Weiterbildungsförderung, die Regu­lierung von investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und eine Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Die Bundesregierung lehnte nun in seiner Gegenäußerung die meisten Änderungswünsche ab und sagte le­diglich bei einigen eine Prüfung zu – etwa bei den geplanten Regelungen zu Gesundheitskiosken und Pri­mär­versorgungszentren sowie bei einer möglichen Anpassung der erstmaligen Festsetzung der „Hausarzt-MGV“ für die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen.

Die übrigen Anregungen und Änderungsvorschläge des Bundesrates seien „fachlich abzulehnen“, so Bundes­gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

„Sämtliche Vorschläge des Bundesrates sind vom Bundeskabinett einfach abgelehnt worden. Dies betrifft insbesondere auch bessere Weiterbildungsförderungen, vor allem für Fachärzte“, kritisierte Bayerns Gesund­heitsministerin Judith Gerlach (CSU).

Dass eine Regulierung von investorenbetriebenen MVZ lediglich geprüft werden soll, bedeute aus der Sicht Gerlachs „einmal mehr ein Verschieben auf den Sankt-Nimmerleinstag“. Das Gesetz greife damit insgesamt weiter „deutlich zu kurz, um die niedergelassenen Ärzte und damit die ambulante Versorgung maßgeblich zu stärken“.

Quelle: aerzteblatt.de, Nachricht vom 29.08.2024

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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