11 Jahre Patientenrechtegesetz: Update dringend erforderlich
Warum das Patientenrechtegesetz in die Jahre gekommen ist
Elf Jahre alt ist mittlerweile das Patientenrechtegesetz. Viele Expert*innen halten es schon längst für überholungsbedürftig. Bei einer kürzlich stattgefundenen Konferenz der Grünen-Bundestagsfraktion werden konkrete Reformoptionen diskutiert. Deutlich wird auch: Wenn es um Fehlervermeidung geht, spielt die Verteilung von Ressourcen eine entscheidende Rolle.
Die beiden zuständigen Bundesministerien für Gesundheit und Justiz stellen noch für dieses Jahr eine Änderung des Patientenrechtegesetzes in Aussicht. Auf der Konferenz spricht sich Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG Selbsthilfe, für eine Beweislasterleichterung zugunsten der Patienten aus. Problematisch sei, dass viele Prozesse über die strafrechtliche Schiene ablaufen. Dabei müsse ein mutmaßlich Geschädigter in der Regel den Kunstfehler, den entstandenen Schaden und den direkten Zusammenhang zwischen beidem belegen: „Ein solcher Nachweis ist naturgemäß nur sehr schwer zu erbringen.“
Weitere Themen:
- Vertragsrecht als Lösungsansatz
- Warnung vor „Defensivmedizin“