Leistungsanspruch auf Liposuktion bei Lipödem im Stadium III verlängert
Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss stellt Antrag zur Bewertung
Die befristete Regelung, wonach die Liposuktion bei einem Lipödem im Stadium III unter bestimmten Bedingungen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, wird bis Ende 2025 verlängert. Das gilt sowohl für die stationäre als auch die vertragsärztliche Versorgung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Beschluss gefasst, die Bewertung auszusetzen und eine Studie zur Verbesserung der Erkenntnislage auf den Weg zu bringen. Die Eckpunkte der sogenannten LIPLEG-Studie hat der G-BA in der entsprechenden Erprobungs-Richtlinie festgelegt.
Die LIPLEG-Studie soll die Frage beantworten, welchen Nutzen die Methode im Vergleich zu einer alleinigen konservativen, symptomorientierten Behandlung hat. Auf Basis des neuen Wissensstandes will der G-BA beraten, ob die Liposuktion eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird.
Sobald die Auswertung der Studie vorliege, solle sich der Unterausschuss Methodenbewertung damit beschäftigen, sagte G-BA-Chef Josef Hecken. Man wolle das Bewertungsverfahren zum Lipödem im Stadium I bis III zügig abschließen. Es sei aber damit zurechnen, dass das Verfahren noch „bis Mitte des Jahres 2025“ dauern werde.
Quellen:
- Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung (Methodenbewertung) 19.09.2024
- Deutsches Ärzteblatt, Beitrag 19.09.2024