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11.10.2024

Patientensicherheit: Risiken erkennen, Fehler verhindern

Never-Event-Register soll im Zuge der Krankenhausreform initiiert werden

Die Patientensicherheit ist ein zentraler Aspekt der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen. Der Begriff umfasst alle Maßnahmen und Strategien, die darauf abzielen, das Risiko von Fehlern und Schäden während der medizinischen Versorgung zu minimieren. Vor diesem Hintergrund kann die Bedeutung der Patientensicherheit gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, hängt sie doch unmittelbar mit dem Wohlergehen der Patientinnen und Patienten und dem Vertrauen der Versicherten, aber auch der Beschäftigten in das Gesundheitssystem zusammen.

Im Rahmen der Krankenhausreform soll ein sogenanntes Never-Event-Register umgesetzt werden. Das sieht ein entsprechender Änderungsantrag vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. In dem ressortabgestimmten Antrag heißt es, für die Gewährung der Patientensicherheit sei es von zentraler Bedeutung, vermeidbare kritische Ereignisse mit für Patientinnen und Patienten schwerwiegenden Schäden (Never-Events) möglichst auszuschließen.

Um solche Ereignisse – wie Patienten- und Seitenverwechslungen, gravierende Medikationsfehler oder zurück­gebliebene Fremdkörper nach Operationen – zu vermeiden, müssten sie zunächst erfasst und analysiert werden. Dann könne man aus ihnen systematisch und im gesamten Versorgungssystem lernen und gezielte Präventions­maßnahmen sowie die Sicherheits- und Lernkultur in der Gesundheitsversorgung weiterentwickeln.

Quellen:
forum – Magazin des Medizinischen Dienstes, Beitrag von Dr. Charlotte Hölscher am 26.09.2024
aerzteblatt.de, Beitrag vom 11.10.2024

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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